23/07/2021

MINUS – Bebauungsplan in Graz-Gries
Kritischer Kommentar von Elisabeth Kabelis-Lechner

Das Grazer Stadtplanungsamt auf dem Prüfstand:
Mittels Schönreden und alternativer Fakten sollen fragwürdige Bauvorhaben "durchgeboxt" werden – aktuell im aufliegenden Entwurf zum Bebauungsplan 05.39.0 – Josef-Huber-Gasse-Kindermanngasse-Lazarettgasse-Idlhofgasse.

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Die Einspruchsfrist für den Entwurf zum Bebauungsplan 05.39.0 endet am 5. August 2021.

Im Anhang finden Sie eine Mustereinwendung.

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23/07/2021

Kindermanngasse, paradiesische Hofgärten sind durch den Entwurf zum Bebauungsplan 05.39.0 gefährdet. Foto der betroffenen Bewohnerin Univ.-Prof. Dr. Katharina Eisch-Angus

Zusammenhängender grüner Innenhof zwischen Kindermanngasse 34-38 und Idlhofgasse. Foto der betroffenen Bewohnerin Univ.-Prof. Dr. Katharina Eisch-Angus

Aktivist*innengruppe im Hof Kindermanngasse 36

©: Elisabeth Kabelis-Lechner

Aktivist*innen vor der Feuermauer des Kunstvereins 'Roter Keil'

©: Elisabeth Kabelis-Lechner

Im Bereich des bestehenden 17-geschoßigen Hochhauses wäre lt. Bebauungsplan möglich, baugesetzlich erforderliche Grenz- und Gebäudeabstände grob zu unterschreiten.

©: Elisabeth Kabelis-Lechner

Die positiven Zielsetzungen im Stadtentwicklungskonzept (STEK) 4.0 werden fast schon regelmäßig im Rahmen von Bebauungsplanverfahren vom zuständigen Stadtplanungsamt ignoriert. Manchmal geht dies sogar bis zu Verstößen gegen Verordnungen des Stadtentwicklungskonzeptes (STEK) und des Räumlichen Leitbildes.

Den Anlass für diesen kritischen Kommentar bildet der derzeit aufliegende Entwurf zum  Bebauungsplan 05.39.0 Josef-Huber-Gasse-Kindermanngasse-Lazarettgasse-Idlhofgasse.
Ein grundsätzliches Problem der Grazer Stadtplanung – es werden fast ausschließlich Bebauungspläne aufgrund von einzelnen Bauprojekten oder Bauinteressen von Besitzern und Investoren erstellt – tritt hier wieder deutlich zutage. Es liegt keine städtebauliche Gesamtanalyse mit Handlungsanleitung und darauf ausgerichtetes ordnendes Konzept für das gesamt Gebiet vor. Jeder Bebauungsplan sollte auch jene Erfordernisse einbeziehen, die zur im STEK angestrebten „Lebensqualität“ führen. Ansonsten wird Graz zu einer Stadt, deren Entwicklung sich auf einen „Fleckerlteppich“ von Häuserblock-Plänen beschränkt.  

In diesem Teil von Gries, wo in den letzten Jahren Unmengen an meist spekulativen und leider auch wenig qualitativen, dichten Wohnanlagen errichtet werden, kann man dies als durchaus traurige Alltagspraxis verzeichnen. Die Ermöglichung von unbegründet hohen Dichten zum ausschließlichen Vorteil der Investoren und zum vollen Nachteil der dort bereits wohnenden und arbeitenden Bevölkerung, führt zur Minderung der Wohn- und Lebensqualität von ganzen Stadtteilen mit weitreichenden Folgen. So werden letzte Grünflächen mit altem Baumbestand gerodet, um den vorgeschriebenen Tiefgaragen oder auch Hofeinbauten Platz zu machen. Und das in einem Bezirk mit schon vor Jahren festgestelltem eklatanten Mangel an Grünflächen! Kein Quadratmeter neue Parkfläche, kein Quadratmeter neue Sportfläche wird trotz dieser bekannten Problematik von der Stadt Graz für die durch die hohe Bautätigkeit wachsende Bevölkerung errichtet.

Die brutale Verdichtung von Stadtquartieren ohne dazugehörende und erforderliche infrastrukturelle Ausstattungen, ohne ansprechend gestaltete Straßenräume ist ein städteplanerisches NO-GO und schafft keine positive Urbanität! Gerne argumentiert man in der Stadtplanung mit der nachhaltigen Innenverdichtung gegenüber der nicht mehr angestrebten Ausweisung neuer Bauflächen auf der grünen Wiese. Nachhaltige Innenverdichtung schaut aber anders aus.

Die Ursache für diese Verdichtung nach "Goldgräbermentalität" liegt in einer großräumig erfolgen Änderung der Widmungskategorie von Wohnen Allgemein (WA) auf Kerngebiet mit Überlagerung Wohnen im Rahmen der Erstellung des aktuell gültigen Flächenwidmungsplanes 4.0. Diese betraf vor allem die Bezirke Gries, Lend und Jakomini, also jene mit eklatantem Grünflächenmangel, sozialen Brennpunkten sowie auch mangelhafter Ausstattung mit Bildungs- und Kultureinrichtungen. Bezirke, wo man in Sanierungsgebieten noch vor Jahren Grundstücke günstig erwerben konnte.

Bereits damals erhoben viele Grazer Bürger*innen dagegen Einwand. Bei einer Infoveranstaltung zum FLÄWI 4.0 brachte ich den Einwand vor, dass diese Umwidmung große Dichtezuwächse bedeuten, nämlich von einer vorherigen Maximaldichte 1,4 auf eine nun mögliche Maximaldichte von 2,5. Wo für Grundeigentümer*innen und Investor*innen hohe Gewinne zu erzielen sind, verringern sich für Bewohner*innen Wohn- und Lebensqualität.
Bereits damals verfolgte das Stadtplanungsamt die Taktik des Schönredens. Man müsse umwidmen, denn es gäbe an gewissen Stellen bereits Dichteüberschreitungen und man wolle ja keine Wohnungen im Erdgeschoß!
Meine Gegenargument war: In der Widmungskategorie Wohnen Allgemein sind alle Geschäfte und Einrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs erlaubt, dafür braucht es keine Kerngebietswidmung. Und gute Planer*innen planen für urbane Straßenlagen ein Hochparterre oder multifunktionales Erdgeschoß. Die zuständige Sachbearbeiterin beharrte auf ihren falschen Argumenten, diesbezügliche Einwände wurden abgeschmettert.
Das war Tarnen und Täuschen der Grazer*innen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bzw. alternativer Fakten. Und dieses Prinzip des Schönredens, des Täuschens und sogar Wortverdrehens wendet man nun auch beim Bebauungsplan 05.39.0 – wie auch bei ähnlich gelagerten Bebauungsplänen – an.

Im seit Corona üblichen Livestream wähnen sich die Vertreter*innen des Stadtplanungsamtes vor einem vermeintlich arglosen Publikum, diesem muss man erst einmal die stadtplanerischen Basics beibringen. Man versucht das Publikum von seinen „wohlgemeinten“ bis sogar hehren Planungszielen unter Zuhilfenahme abenteuerlicher Argumente zu überzeugen. Da kann es dann schon einmal zu krassen Widersprüchen kommen.
So sagt der Leiter des Stadtplanungsamtes, man wolle die Baumassen an der Straße konzentrieren und die Innenhöfe entsiegeln – no na net! (es handeltet sich um Bebauungsplanpflicht zum Schutz der Innenhöfe) – und kündigt fast im gleichen Atemzug eine geordnete dreigeschoßige Bebauung in 2. Reihe im Innenhof an! Seine Mitarbeiterin spricht sogar von einer „geordneten Stange“! Welch wunderbarer städtebaulicher Begriff. Es kann nicht sein, dass man Innenhöfe entsiegeln will und dann eine neue 3-geschoßige Bebauung zulässt. Diese wird auch nicht, so wie argumentiert, ordnend wirken, da sie nicht gleichzeitig auf allen Bauplätzen realisiert werden wird und damit bruchstückhaft bleibt.
Damit diese „geordnete Stange" überhaupt baugesetzlich realisierbar wird, schafft man neue „alternative Fakten" und lässt im Bereich des vorhandenen 17-geschoßigen Hochhauses zu, dass die baugesetzlich erforderliche Grenz- und Gebäudeabstände grob unterschritten werden dürfen! Hier wird eine unzulässige Begründung angegeben:
„Um im Umkreis des Hochhauses, unter Einhaltung der festgelegten Bauflucht - und Baugrenzlinien und der Gebäude - und Gesamthöhen eine geordnete Bebauung zu entwickeln, wird für die Grundstücke Nr. ... eine Unterschreitung der baugesetzmäßigen Abstände ermöglicht."
Die Behörde kann lt. Stmk. Baugesetz § 13 Abstände (8) geringere Abstände von den Nachbargrundgrenzen und Nachbargebäuden zulassen, wenn dies im Sinne des Ortsbildschutzes, der Altstadterhaltung und des Denkmalschutzes oder der Erhaltung einer baukulturell bemerkenswerten Bausubstanz liegt. Dieser Fall ist hier aber nicht gegeben und daher ist auch keine Unterschreitung möglich. Die vorgebrachte Argumentation ist absolut abzulehnen. Im nahen Umkreis dieses Hochhauses lässt sich keine Hofbebauung als "ordnend" schönreden. Nicht zu vergessen ist auch, dass von alten Hochhäusern erhöhte Brandgefahr ausgeht.

Die sowieso schon sehr hohe Maximaldichte von 2,0 bzw. 2,5 darf unbegründet überschritten werden. In der Verordnung ist dann der lapidare Satz zu lesen: „Eine Überschreitung der im gültigen Flächenwidmungsplan und in der Bebauungsdichteverordnung festgesetzten Höchstwertes der Bebauungsdichte ist im Rahmen der Festlegungen dieses Bebauungsplanes möglich“

Der Bebauungsplanentwurf 05.39.0 steht mit der Ermöglichung einer 3-geschoßigen Hofverbauung sowie unbegründeten Dichteüberschreitungen den im STEK 4.0 und im Räumlichen Leitbild festgelegten Zielen diametral entgegen. Er nimmt keine Rücksicht auf vorhandene qualitätsvolle Innenhofnutzungen wie den paradiesischen Innenhof der in der ASVK-zone liegenden Häuser Kindermanngasse 34-38, oder auf den Kunstverein Roter Keil, der in einer ehemaligen Innenhofgarage zur Freude aller Nachbar*innen hier seine Ateliers betreibt und das gesamte Viertel kulturell belebt. Neben der Moschee und dem Haus der Baptistengemeinde ist dies die einzige echte Kerngebietsnutzung im gesamten Planungsgebiet.

Es regt sich bereits großer Widerstand unter besorgten Hofbewohner*innen,  Künstler*innen und auch anderen Gruppierungen. Engagierte Betroffene organisierten Rundgänge im Bebauungsplangebiet. Architekt*innen und Raumplaner*innen stellen ihr Fachwissen zur Verfügung.

Liebe Leser*innen und Architekturinteressierte! Machen Sie mit, schreiben Sie Einwände, ermuntern Sie Freunde und Bekannte, das auch zu tun. Stehen wir gemeinsam ein für ein lebenswertes Graz. Im Anhang finden Sie eine Mustereinwendung.

Laukhardt

Wenn man den grimmigen Widerstand der Bewohner eines ganzen Häuserblocks gegen den vorgelegten Bebauungsplan ernst nimmt - und das sollte ja einer Stadtplanung wohl zumutbar sein, dann fragt sich: Was will man eigentlich erreichen? Ich sage bewusst nicht, verbessern, denn damit wäre eine wertsteigernde Neuorganisation gemeint - im Sinne von erhöhter Lebensqualität. Eigentlich will doch nur ein Eigentümer eine Baulücke schließen; das muss geordnet vor sich gehen, klar. Nun soll aber eine teilweise zwar ungeordnet gewachsene, dafür aber höchst lebendige Klein-Zivilisation zerstört werden, die in der großartigen gründerzeitlichen Erfindung der Blockrandbebauung mit ihren grünen Innenhöfen, nicht nur Rückzug, sondern auch lebendiges Miteinander bietet. So verkehrt sich die gute Absicht ins Gegenteil. Die Einwendungen der Bewohner zeigen deutlich auf, dass in der Produkt-Palette der Stadtplanung ein Angebot schmerzlich vermisst wird: das an den Bürger = Städter in seinen menschlich-sozialen Bedürfnissen. Ein Überdenken der gesamten Automatik der Stadtplanung wäre dringend nötig. "Wie wollen wir leben", lautet das Motto des Kulturjahres 2020/21, daran sollte man sich endlich orientieren.

Sa. 24/07/2021 11:03 Permalink
Katharina Eisch-Angus

Schlimm genug, dass die Stadt Graz mit dem Bebauungsplanentwurf 05.39.0 einmal mehr den Weg für Innenhofeinbauten ebnen will, die nur über die üblichen Investorenpraktiken (aggressives Aufkaufen und Abriss von Altbestand) überhaupt umsetzbar sind. Schlimm genug, wie die Stadt einmal mehr ihren eigenen Zielvorgaben und Verordnungen zum Schutz von Innenhöfen, deren Grünbestands oder des charakteristischen Stadtbilds sogar in einer Altstadtschutzzone zuwiderhandelt. Schlimm genug, wie unser durch zwei Hochhäuser hochverdichtetes Viertel an seinen Rändern auf Teufel komm raus weiter aufgestockt und zugebaut werden soll. Was die Stadt nun jedoch mit dem dreistöckigen Wohnblockriegel quer durch unsere Gartenlandschaft zwischen Idlhofgasse, Kindermanngasse und Josef-Huber-Gasse plant, zielt auf die unwiederbringliche Zerstörung eines gewachsenen Ensembles ökologischer, kultureller und sozialer Diversität mitten in Graz.
Während in der Bürgerinformationsveranstaltung am 22. Juni wortreich „mehr Grün“ versprochen wurde, will man der so genannten „geordneten Stange“ samt Tiefgaragen nicht nur uralten Baumbestand opfern, sondern auch ein artenreiches Wildtierbiotop, zusammen mit Licht und Luft für die menschlichen Bewohner. Wenn zudem auch in der Kleinen Zeitung das „Herausbringen“ der bestehenden niedrigen Hofgemäuer forciert wird, verschweigt man, dass diese nicht nur Fledermäuse und Vögel beherbergen: Mit dem im Bebauungsplanentwurf fixierten ‚Idealzustand‘ setzt die Stadt bewusst auf die Vertreibung des Kunstvereins Roter Keil, einem Aktivposten der Grazer Kulturszene, aus seinen Ateliers und Veranstaltungsräumen in der Idlhofgasse. Ebenso rücksichtslos überplant werden der Gemeinschaftsgarten und die wunderschöne Loggia des Gottes- und Gemeindehauses, das die Grazer Baptisten mit weiteren Religionsgemeinschaften teilen. Vorausgesetzt werden weiters der Abzug des Islamischen Kulturzentrums in der Josef-Huber-Gasse, ganz zu schweigen vom Abriss diverser Gewerbe- und Nutzgebäude zwischen liebevoll gepflegten Gärten und begrünten Wänden: Verschwinden soll genau das, was die lt. Flächennutzungsplan anzustrebende Misch- und Kerngebietsnutzung ausmacht. Damit wird ein lebendiges nachbarschaftliches Miteinander migrantischer und nicht-migrantischer BewohnerInnen, verschiedener religiöser Gruppen, von Jung und Alt, handwerklichem Kleingewerbe, Kunst und Kultur ausgelöscht, das doch nicht nur guter Grazer Vorstadttradition entspricht, sondern überlebenswichtig für eine moderne Stadtgesellschaft mit ihren sozialen Problemlagen ist. Auf meine Fragen nach diesen Wertigkeiten und gewachsenen Qualitäten hieß es auf der Info-Veranstaltung, dass das, was für manche „charmant“ sei, doch keineswegs „dem Blick des Experten“ standhalten könne.
Über solche Arroganz staunt die betroffene Anwohnerin, die Stadt- und Kulturanthropologin wundert sich … längst nicht mehr. Denn was der vorliegende Bebauungsplanentwurf in seiner Absurdität auf die Spitze treibt, ist in Gries und Lend auf erschütternde Weise Programm: Man denke nur an die jüngsten Abrisse teils mehrhundertjähriger Altstadthäuser entlang der Karlauerstraße, denen noch mehr Wohnblöcke in uniformer Billigarchitektur folgen werden. Weitere tiefe Eingriffe stehen in der Lazarettgasse und Idlhofgasse bevor. Kommende Generationen werden kein Bild mehr davon haben, wie vorstädtische Grazer Baukultur einmal ausgesehen hat. Und: In gesichtslosen Wohn-Monokulturen gedeiht kein Wildwuchs, hier können keine Ideen und Initiativen wachsen. Wer trägt die Schäden für Natur und Mensch?
(Unveröffentlichter Leserbrief zum Artikel „Anrainer-Ärger über Hof-Verbauung“, Kleine Zeitung, 25.7.2021)

Fr. 30/07/2021 8:51 Permalink
Bernhard Inninger

Sehr selten bringe ich mich in diesem Forum ein. Im Text von Elisabeth Kabelis-Lechner stecken aber u.a. so viele eklatante Unwahrheiten, dass ich nicht umhin kann, ein paar Fakten anzumerken:
1.) Im Bestand zeigen sich fast alle Hofflächen weitgehend versiegelt bzw. bebaut. Nur 8 Liegenschaften im gesamten Planungsgebiet haben einen gut begrünten Garten. Mit der allmählichen Umsetzung des Bebauungsplans wird es auf weiteren 8 Liegenschaften zu einer erheblichen Entsiegelung kommen, auf allen anderen zu keiner Veränderung bzw. einer ähnlichen Bilanz.
2.) Die grundstücksbezogenen Bebauungsdichten liegen im Bestand zwischen 0,3 und 4,7; blockweise berechnet für den Nordteil knapp unter 2,0 und für den Südteil deutlich über 2,5. Die Dichten des Flächenwidmungsplans orientieren sich also am Bestand.
3.) Abgesehen von Dachraumausbauten ermöglicht der Bebauungsplan nur bei 5 Liegenschaften eine Dichteüberschreitung; diese entsprechen in Summe einer BGF von rund 870m2. Die BGF im Planungsgebiet beträgt insgesamt weit über 50.000m2 …
4.) Die kritisierte „zweite Zeile“ (Liegenschaften Idlhofgasse 83-107) ist sinnvoll! Ihre Errichtung ist nur bei Abbruch der bestehenden Hofbebauungen zulässig, damit entsteht mehr Grün und verschwinden die Brandwände an den Grenzen zu den Nachbargärten. Von Dichtemaximierung kann keine Rede sein, die Dichte auf diesen Liegenschaften liegt nach Vollausbau bei ca. 1,6.
Bernhard Inninger,
Stadtplanung Graz

Fr. 30/07/2021 1:23 Permalink
Laukhardt

Antwort auf von Bernhard Inninger

Es könnten sicher noch weitere Argumente gegen den vorliegenden Bebauungsplan ins Treffen geführt werden, aber es gibt einen entscheidenden Grund, ihn abzulehnen: Die Bebauung von Innenhöfen in der Blockrandbebauung muss weiter ausgeschlossen bleiben. Wenn hier einmal ein Präjudiz geschaffen wird, dann ist der Damm gebrochen. Da ja immer weniger Bauflächen in der Stadt zur Verfügung stehen, würden sich die Investoren auf die Innenhöfe stürzen, Einbauten und Tiefgaragen wären d e r Renner. Ähnliches ist der Stadtplanung ja schon in der Wiener Straße "gelungen" (wo hinter der Straßenfront ein mächtiger Riegel ohne ausreichenden Abstand eingezogen werden soll), auch in der Idlhofgasse sind Hofeinbauten ohne genügend Abstand bewilligt bzw. schon gebaut worden - allerdings ist hier ex definitione keine Blockrandbebauung gegeben. Hier - im Geviert des BBPl. 05.30.0 - ist also ganz klar das eindeutige "Stop!" des Stadtentwicklungs-Konzeptes gültig: keine Verbauung im Innenhof! Der vorgelegte Plan muss also neu gemacht werden. Und last but not least: Bevor die Stadtregierung nach dem 26. September 2021 nicht die Parameter der nun von allen Parteien angestrebten Baubremse erarbeitet hat, müssten a l l e Bebauungspläne sistiert werden. Graz braucht dringend eine Atempause und die Stadt muss neue Planungsgrundsätze erarbeiten, die endlich auch die unaufschiebbaren Erfordernisse des Klimaschutzes und der Lebensqualität ihrer Bewohner berücksichtigen!

Mo. 02/08/2021 10:22 Permalink
Elisabeth Kabelis-Lechner

Antwort auf von Bernhard Inninger

Schön, dass Sie auf meinen Kommentar öffentlich reagieren. Dass Sie mir gleich zu Beginn die Verbreitung eklatanter Unwahrheiten unterstellen, die Sie jedoch nicht nennen, finde ich schade. Hätten Sie diese „angeblichen Unwahrheiten“ wenigstens angeführt, könnte ich jetzt darauf punktuell reagieren. Im Übrigen basiert meine Kritik auf genauer Analyse des Gebietes inklusive Berechnung städtebaulicher Kennzahlen und Studium aller gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Ich vertrete hier eine Meinung, die viele andere besorgte Bürger*innen und auch in Sachen Stadtplanung versierte und engagierte Bürger*innen vertreten.
Nun zu Ihrer Entgegnung:
Interessanterweise gehen Sie auf meine detailliert ausgeführte Kritik an der Festlegung von geringeren Gebäude-und Grenzabständen im Bereich des Hochhauses nicht ein. Denn nur damit wird ja diese Bebauung in 2.Reihe überhaupt erst ermöglicht. Hier geht es nämlich nicht um Denkmalschutz, Ortsbildschutz oder um die Altstadterhaltung, die eine Abstandsverringerung erlauben würden. Wieso soll eine für Innenhöfe untypische und dem STEK nicht entsprechende 3-geschossige Verbauung, die viel zu nahe an einer Bausünde aus den 60-er Jahren = Hochhaus stehen soll, etwas mit Ortsbildschutz, Denkmalschutz oder Schutz der Altstadt zu tun haben? Sie gehen auch nicht auf den Widerspruch der Verbauung in 2.Reihe mit den Vorgaben des STEK ein.
Zu Punkt 1:
Es sind nicht fast alle Hofflächen weitgehend versiegelt. Im nördlichen Teil, wo die geordnete Stange in 2. Reihe gebaut werden sollte sind nur ca. 25-30% derzeit versiegelt. 3 Liegenschaften haben tatsächlich einen enormen Versiegelungsgrad. In Summe sprechen wir hier von lediglich ca. 3150 m2, die sehr stark versiegelt sind, bei einer Gesamtfläche von 15.000 m2. Der südliche Teil des Planungsgebietes mit max. Dichte 2,5 ist fast gänzlich versiegelt. Dort treffen Sie leider keine planerischen Maßnahmen zur zukünftigen Entsiegelung und Verbesserung der Situation.
Ihrem Ziel, dass es mit der Umsetzung des Bebauungsplanes zu einer weitgehenden Entsiegelung auf 8 Grundstücken kommen wird, widersprechen folgende Fakten:
- Für diese Verbauung in 2. Reihe müssen Zufahrten und Zugangswege errichtet werden. Bei einigen Grundtücken sind auch Tiefgaragen notwendig. Mit der Errichtung von Tiefgaragen auf sehr schmalen Grundstücken wird fast alles versiegelt, denn es bleibt nahezu kein gewachsener Boden übrig.
- Sie verweisen darauf, dass nur, bei Abbruch der bestehenden Hofgebäude, die 3-geschossige Innenhofverbauung neu errichtet werden darf. Das ist nur leider weder in der Verordnung noch im Erläuterungsbericht festgelegt. Auch die Festlegung der Bebauungsgrade regelt dies nicht.
Da die 2.Reihe nicht zwingend 3-geschossig ausgeführt werden muss, kann auf den Bauplätzen A, B und F neben der Neuverbauung in 2. Reihe auch ein Gutteil der vorhandenen Hofgebäude bei einhalt der Maximaldichten weiterbestehen bleiben.
Der Effekt der von ihnen angestrebten Entsiegelung wird durch den Bebauungsplanentwurf also nicht geregelt. Es wird nur das Bauen in 2.Reihe und damit eine weitere Versiegelung ermöglicht.
Das ist keine eklatante Unwahrheit sondern ein Fakt.
Zu Punkt 2) Nach meinem Planungsverständnis hat der Fläwi nicht den Bestand abzubilden, sondern städtebauliche Zielsetzungen zu ermöglichen. In einem vor allem als allgemeines Wohngebiet genutztem Gebiet sind hohe Dichten, wie man in diesem konkreten Fall sieht, ein Problem.
Zu Punkt 3
Meiner sehr allgemeinen Kritik an nichtbegründeten Dichteüberschreitungen entgegnen Sie damit, dass Sie Dichteüberschreitungen im Bereich der Dachgeschoßausbauten und bei 5 weiteren Grundstücken ermöglichen. Somit habe ich hier ebenfalls keine eklatante Unwahrheit verbreitet.
Zu Punkt 4
Es ist ihre persönliche Meinung, dass diese 2. Zeile sinnvoll sei. Die meisten Grätzelbewohner*innen aber vor allem die direkt Betroffenen sehen das völlig anders. Die glauben daran, dass, wenn es um den Schutz der Innenhöfe geht, diese auch durch den Bebauungsplan geschützt werden. Sie glauben daran, dass die Stadtplanung die Ziele des STEK ernsthaft und engagiert umsetzt. Sie wollen, dass der private und nahezu lärmfreie Charakter des Innenhofes erhalten bleibt. Sie wollen keine neuen Wohnungen inmitten ihres privaten Innenhofes, die eine zusätzliche Lärmquelle darstellen und den Innenhof zu einem öffentlichen Ort machen. Außerdem werden wie in zu Punkt 1erläutert auch keine Brandwände zwangsläufig entfernt. Im Gegenteil erlaubt der Bebauungsplan sogar eine 10 m hohe Brandwand am südlichen Ende dieser neuen Hofverbauung. Und auch das ist ein Fakt und keine Unwahrheit

Mo. 02/08/2021 8:21 Permalink
Scherl Marianne

Antwort auf von Bernhard Inninger

Das Hochhaus Lazarettgasse 18 fällt eindeutig darunter. Darüber dürfe, auch bei Fachleuten, Einigkeit herschen.
Die Ermöglichung einer dreigeschossigen neuen Hofverbauung (Idlhofgasse 83-107) im Jahre 2021 ist absurd und steht im klaren Wiederspruch des Bebauungsplanes-der Entsiegelung und Begrünung der Innenhöfe sowie die Sicherung der Qualität der Innenhöfe.
Eine derartige Oase (wir sprechen von acht wundervollen, liebevoll gepflegten und stark genützen Gärten, -Kindermanngasse,Idlhofgasse) zerstören zu wollen kann ja hoffentlich nicht das Ziel eines modernen Bebauungsplanes im Jahr 2021 sein!
Marianne Scherl

Di. 03/08/2021 4:04 Permalink
Mario Madtrototaro

Antwort auf von Bernhard Inninger

Ach mein Graz!
Ach mein Graz, was tut man dir an / welche Wunden schlägt man dir
einst Stadt im Grünen, versinkst du jetzt in Beton
man schlägt deine Bäume, umgräbt dein Grün, frisst an deinen Parks
man zerstört deine Altstadt mit ihren roten Dächern / fügt den Häusern tiefe Wunden zu
zerstört deine einst noblen Villen / alles nur aus planloser Gier
Die Mur dein Fluss ist Gerinne geworden / Zufluss zu einer Energiefabrik
die Stadt wuchert wie ein Krebsgeschwür nach allen Seiten
das Innere ist tot, abgestorben, entblößt von Bewohnern / Massenquartiere wachsen an deinen Rändern
nur aus Bildern und Fotografien kennen wir die alte Stadt / die harmonisch eingefügt in der Landschaft lag
Unsere Enkelkinder werden in einer anderen Welt leben.
Mario Mastrototaro

Mi. 04/08/2021 10:57 Permalink
Anonymous

Antwort auf von Mario Madtrototaro

...bitte diesen putzigen Text mittels Blasmusik intonieren und an die Starnacht am Wörthersee senden.
Eventuell finden Florian Silberschneider und Beatrice Egli eine geeignete Interpretation.

Mi. 04/08/2021 1:53 Permalink
anonym

Antwort auf von Anonymous

sollte die frage lauten. dieses nachrichtenprotal ist erstens nicht für die literarische qualität der postings verantwortlich und zweitens bezieht sich dieser gereimte beitrag auf die vielfältigen und mittlerewiele sichtbaren verfehlungen der stadtplanung in graz. lesen sie, was in allen zeitungen derzeit in graz abgefragt wird. kleine zeitung, grazer und woche bringen laufend die sorgen der grazer um ihre stadt. die mehrheitder befragten ist gegen diese bauwut und zubetoniererei. also lassen sie ihren florian silberschneider schas sein.

Mi. 04/08/2021 2:52 Permalink
Anonymous

Antwort auf von anonym

Tja, die Verantwortlichkeit dieses Portals - wie Sie es ansprechen - ergibt sich nunmal aus dem Vereinszweck, welcher da lautet: "Verein zur Förderung steirischer Architektur....präsentiert zeitgenössisches Bauen... usf." De facto lesen wir jedoch seit Monaten hysterisches Retro-Gekreische der ewiggleichen drei bis vier 60+, 70+, ja sogar 80+ Schreiberlingen, welche ein historisierendes Mittelalterbild dieser Stadt herbeisehnen. Wie schrieb W. Steinegger vor geraumer Zeit so schön: "Es gab eine Zeit, da haben wir über Avantgarde verhandelt!" Und Gat? Überlässt diese Feld unkommentiert.. Als Gegenleistung erhalten wir Wettbewerbsergebnisse mit wochenlanger Verspätung, keine Recherchen, keine Hintergrundinformationen der Politik, der Stadt- und Landesverwaltung. Keine Momentaufnahme junger Büros. Keine Statements der Universität, der ach so glamourösen Institute. Werdet ihr eigentlich den Fördergeldern noch gerecht? Wäre es vlt. an der Zeit, dieses Medium anderen/Jüngeren zu überlassen?
Ich denke, werter Re-Poster, ich werde Ihnen kleinlaut folgen und meine Informationen ab morgen AUCH aus der KLZ, Grazer und der Woche beziehen - die entbehrliche "Schas"-Entgleisung habe ich Ihnen längst verziehen...

Mi. 04/08/2021 4:32 Permalink
leidenschaftlicher gatleser

Antwort auf von Anonymous

was bitte ist hysterische Retrogekreische der ewiggleichen? Und was soll diese Altersdiskriminierung? Mir ist unbekannt, dass die Autoren ihr Alter angeben.
Und wieso ist das ein historisierendes Mittelalterbild, wenn sich GAtautoren um die Weltkulturerbestadt Gedanken macht, um den Erhalt historischer Villenviertel, um die Qualität von Stadtplanung und Auswirkung auf die Bewohner? Mich als Nichtarchitek interessieren solche Beiträge und Diskussionen.
Wie definerien Sie eigentlich Avantgard?. Ist es Avantgarde, gesichtslose Neubauten zu errichten? Wäre schön,wenn sich der von Ihnen zitierte Wolfgang Steinegger, wer ist das eigentlich?- auch zu Wort melden würde.
Diskussionen waren in GAT früher einmal sehr üblich. Leider sind diese immer weniger geworden. Heutzutage traut sich niemand wirklich aus der Deckung, Planer sind ja den Investoren verpflichtet. Aber das ist ja für Sie vielleicht auch
ein Retrogekreische.

Mi. 04/08/2021 5:31 Permalink
Tomasz Kabelis-Szostakowski, 50+

Antwort auf von Anonymous

O tempora! O mores!
Bitte zurück zum Thema, die Diskussion ufert aus. Da bekommen wir endlich einen Beitrag von einem, möglicherweise Jungen(?) „avantgardistisch“ veranlagten neuen Schreiberling und finden wir nur Invektiven. Erst jetzt und nicht unbedingt nach der faschingsartigen „Einlage“ könnte man fragen: GAT Quo Vadis? Was mich aber noch mehr interessiert ist: Anonymous unde venis? Das Thema des Kommentars scheint Ihnen sehr ungelegen zu kommen und Sie haben vielleicht für Sie triftige Grunde diese Diskussion zu beeinträchtigen und das „unbequeme“ Portal zu kritisieren. Gut, machen Sie es bitte aber in etwas kultivierterer Form.

Do. 05/08/2021 6:46 Permalink
anonym

Antwort auf von Bernhard Inninger

es zeigen sich fast alle ....
weitgehend .....
die allmähliche umsetzung ...
wird zu einer erheblichen Entsiegelung ....
zu keiner veränderung ....
zu einer ähnlichen Bilanz .....
damit entsteht mehr Grün ...
Wie kann man nur so ungefähr beiben, wenn man jemanden der Unwahrheit bezichtigt und in seiner Entgegnung aufzeigen will, dass die Wahrheit das Gegenteil des Vorhergesagten ist?
4.) Dieser Punkt als "Faktum" ist überhaupt grandios.

Mi. 04/08/2021 11:40 Permalink
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