16/11/2016

Wettbewerbsergebnis
Wohnbau St. Ruprecht an der Raab

Das geladene Verfahren unter
5 Teilnehmern hat Fandler Architektur, Graz, gewonnen

Ausloberin
SG Rottenmann
Westrandsiedlung 312
8786 Rottenmann

16/11/2016

Geschoßwohnbau in St. Ruprecht an der Raab: 1. Rang

Architektur: Fandler Architektur©: Architekt Roland Heyszl

2. Rang

©: Roland Heyszl

3. Rang

©: Roland Heyszl

4. Rang

©: Roland Heyszl
©: Roland Heyszl

Die SG Rottenmann hatte einen geladenen, einstufigen Realisierungswettbewerb unter 5 Teilnehmern für einen geförderten Geschoßwohnbau in St. Ruprecht an der Raab ausgelobt. Das Verfahren wurde am 19. Oktober 2016 unter dem Jury-Vorsitz von Univ.-Prof. Arch. DI Hans Gangoly entschieden.

Wettbewerbsergebnis

  • 1. Rang: Fandler Architektur, Graz
  • 2. Rang: Univ.-Prof. Arch. DI Dr.techn. Hansjörg Tschom, Graz
  • 3. Rang: Sperl.Schrag ZT-GmbH, St. Ruprecht/Raab
  • 4. Rang: Mayer Rohsmann + Partner Architekten, Graz
  • 1. Runde: Domenig & Wallner ZT-GmbH, Graz

Jurybeurteilung Siegerprojekt

Das Projekt reagiert mit einer durchgehend 3-geschoßigen und 3-zeiligen Bebauung besonders gut auf die Bestandsgebäude der Umgebung – insbesondere auf jene im Norden und Süden. Die Ausrichtung der 3 Zeilen ist leicht verschwenkt, wodurch eine gleichwertige Besonnung der Wohneinheiten gewährleistet ist. Die Fassaden sind unter anderem durch die versetzt angeordneten Balkone gegliedert und schaffen ein spannendes Fassadenbild, gleich wie die bodennahen Fensterelemente. Die Tiefgaragenzufahrt liegt in direktem Anschluss zur Grundstückszufahrt. Das Projekt schafft es, durch eine einzige Zufahrt die Anordnung der oberirdischen Stellplätze so umzusetzen, dass eine autofreie Siedlung entsteht.

Empfehlungen zur weiteren Bearbeitung

  • Die 3 Besucherparkplätze entlang der Notzufahrt sollen in die übrigen Besucherparkplätze integriert werden. 
  • Die maßgebliche Reaktion auf die Umgebungsgebäude ist beizubehalten (s. Körner und Skizze) 
  • Die erkannten Qualitäten der Fassadengestaltung sind in den weiteren Planungsphasen zu erhalten. 
  • Die tatsächliche Anpassbarkeit an die barrierefreien Standards ist im Detail nachzuweisen. 
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