05/06/2012

Das denkmalgeschützte und in der Grazer Altstadt-Schutzzone III liegende Geburtshaus von Alexander Girardi - wegen des darin seinerzeit befindlichen Gasthauses auch "Girardikeller“ genannt - befindet sich in einem beängstigenden Zutand, der den bevorstehenden Untergang befürchten lässt.

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05/06/2012

Girardihaus, Leonhardstraße 28, Einladung für Vandalen? Foto: P. Laukhardt

Nach einem Hilferuf hatte sich die SOKO Altstadt am 28. Mai 2012 mittags das Objekt in der Leonhardstraße 28 angesehen und folgende erschreckende Hinweise bestätigt gefunden: Die Eingangstüre war aufgebrochen, die Scheiben zerborsten; jeder kann in das Haus eindringen und Obergeschoss und Dachboden betreten. Nach Aussage eines Nachbarn übernachten immer wieder unterstandlose Personen im Gebäude. Es scheint zeitweilig auch darin gekocht oder Feuer gemacht zu werden. Im Obergeschoss wurde sogar ein Kinderwagen gesehen. Ratten sind ohnehin ständige Bewohner. Einige Fenster sind schon seit langem geöffnet und erlauben den Eintritt von Regenwasser.

Da sich Bürgermeister Mag. Nagl selbst in der Presse für den Erhalt des geschichtsträchtigen und für das Bild der Leonharder Vorstadt unentbehrlichen Girardihauses ausgesprochen hatte, ersuchte ihn die SOKO Altstadt noch am selben Tag, den aufgezeigten Missstand im Sinne des § 39 der Stmk. Baugesetzes durch die ihm unterstellte Baubehörde unverzüglich überprüfen zu lassen. Weiters sei das Gebäude, dessen Besitzer seiner Erhaltungspflicht trotz mehrfacher Aufforderungen offensichtlich nicht nachkommen will, durch geeignete Ersatzvornahmen vor dem Verfall zu bewahren. Die Anzeige der SOKO Altstadt ging auch an die Leiterin der Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz, den Landeskonservator und den Geschäftsführer der Altstadtkommission.

Konsequenz: Zwei Tage später ein beschwichtigendes Schreiben des Bürgermeisterbüros mit der Information, „..dass der Eigentümer des ggst. Hauses Planungen für eine Sanierung sowie einen Um- und Zubau beauftragt hat. Derzeit sind Abstimmungsgespräche der Planer mit dem Bundesdenkmalamt, der ASVK und der Stadtplanung in Vorbereitung. Dies deutet darauf hin, dass das Objekt nicht dem geplanten Verfall preisgegeben werden soll, sondern für eine Sanierung vorgesehen ist.“

Diese Antwort hatte die SOKO Altstadt in keiner Weise beruhigt und ein Lokalaugenschein am 2.6.2012 ergab, dass seitens der Bau- und Anlagebehörde n i c h t s unternommen wurde, um die Sicherung des Hauses einzuleiten. Die am Haus angebrachten Mahnworte zeigten, wie sehr das Schicksal des bedeutenden Hauses den Altstadt-Liebhabern ans Herz geht. Da große Gefahr im Verzug ist und die Behörde nicht handelt, brachte die SOKO Altstadt am 2.6.2012 beim Land Steiermark eine Amtsaufsichtsbeschwerde wegen Verstoßes der Baubehörde gegen den § 39 des Baugesetztes ein.

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