21/08/2020

MINUS – Zusertalgasse

Zum Bauprojekt Zusertalgasse-Hochsteingasse am Grazer Rosenberg: Der in Auflage befindliche Bebauungsplan 03.22.0 lässt Schlimmes befürchten.

Alle GrazerInnen können noch bis 24.9.2020 gegen diesen Bebauungsplan Einwände erheben. Vielleicht findet ja noch ein Umdenken statt.

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21/08/2020

Bauprojekt Zusertalgasse-Hochsteingasse am Grazer Rosenberg. Bearbeitetes Luftbild auf Basis von google.com > s. Link

©: Elisabeth Kabelis-Lechner

In der Zusertalgasse, am westlichen Ausläufer des Rosenbergs, nicht weit von der Quellengasse, wo bereits Jördis Tornquist in einem GAT-Beitrag das Rosenvilla-Projekt als eine drohende ökologische Katastrophe aufgezeigt hat, soll ein ca. 12.300 m2 großes Grundstück in zwölf 800–1000 m2 große Einfamilienhausgrundstücke parzelliert werden. Eigentümer und Antragsteller ist die Grundstücksgemeinschaft Familie Wressnig. Das Grundstück ist derzeit noch Aufschließungsgebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,2-0,3, daher bedarf es eines Bebauungsplans zur Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung.
Bei Erstellung des Entwurfs lagen als Vorplanungen ein Gestaltungskonzept von SK 52 Architekten ZT-GmbH und eine straßenrechtliche Bewilligung für die Zufahrstraße vor. Der Entwurf  zum Bebauungsplan 03.22.0 Zusertalgasse–Hochsteingasse liegt noch bis 24. September 2020 öffentlich zur Begutachtung auf.
Das Grundstück befindet sich im Landschaftsschutzgebiet, im Grüngürtel und ist im STEK 4.0 als potenziell rutschgefährdetes Gebiet und im Fläwi 4.0 lt. Deckplan 6 als schlecht sickerfähiges Gebiet ausgewiesen; die unterhalb anschließenden Hangbereiche bis zur Zusertalgasse sind nicht sickerfähiger Boden. Im Falle eines Bebauungsplanverfahrens muss (leider) nicht die Stellungnahme des Naturschutzes eingeholt werden. Die vorgeschlagene Erschließung und Art der Verbauung lässt jedoch große Zweifel aufkommen, ob diese den oben angeführten Beschränkungen und Vorgaben gerecht wird und damit die städtebaulichen Zielvorgaben – ordentliche Siedlungsentwicklung, keine Rutschgefährdung, ordnungsgemäßes Ableiten der Hang- und Oberflächenwässer, nur geringe Geländeveränderungen im LS-Gebiet und eine dem Grüngürtel entsprechende lockere Verbauung, die sich in das Landschaftsbild einfügt, – tatsächlich erreicht werden können.

Vieles spricht dagegen
- Die Aufschließungsstraße schneidet den rutschgefährdeten Hang quer durch. Ein Wendehammer für Einsatzfahrzeuge fehlt in der Darstellung. Auch die sehr eng zueinander ausgewiesenen bebaubaren Flächen stellen ein Problem für den potenziellen Rutschhang dar. Aufgrund der starken Hangneigung weist die Straße an der ungünstigsten Stelle eine Querneigung von 2,0 m auf. Es sind hangseitige Stützmauern erforderlich.
- Im Bereich der ausgewiesenen bis zu 23 m tiefen (!) Bauflächen ergeben sich im steilsten Grundstücksbereich Höhenunterschiede von bis zu 9,0 m (!) bzw. 11 m ab Straßenrand. Selbst wenn die Gebäude mit den maximal erlaubten 3 Geschoßen errichtet werden, würden sie hangseitig zur Gänze im Berg stecken! Auch hier drohen wieder Geländeveränderungen und Stützmauern, die im Landschaftsschutzgebiet nicht erlaubt sind. Ein Geländeschnitt im Rahmen des Gestaltungskonzeptes hätte diese Problematiken klar dargelegt.
- Die Bauparzellen sind für dieses historische Villengebiet viel zu klein.
- Der Bebauungsplanentwurf weist auch inhaltliche Mängel auf. So wurden Grundstückszufahrten und die Parkierung auf den Grundstücken nicht dargestellt. Für Carports wären hangseitig hohe Stützmauern erforderlich. Nur teilweise wurden die Mindestgebäudeabstände zur Straße kotiert, wobei 4 m als sehr wenig erscheinen.
Fragen wirft auch die im Plan dargestellte, maximal bebaubare Fläche auf, die zwischen 200 und 350 m2 (!) pro Parzelle ergibt. Bei Dichte 0,3 sind bei einem 1000 m2 großen Grundstück aber für alle oberirdischen Geschoße nur insgesamt 300 m2 BGF erlaubt. Auch die extrem großen Gebäudetiefen von 16–23 m verwundern bei dieser Hangsituation.

Einwände erheben
Alle GrazerInnen können noch bis 24.9.2020 gegen diesen Bebauungsplan Einwände erheben. Vielleicht findet ja noch ein Umdenken statt.

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