08/04/2019

Kulturhauptstadt 2024 – Nominierungen

Bad Ischl, Dornbirn und St. Pölten sind für die zweite Bewerbungsrunde qualifiziert.

Die Entscheidung, welche von den drei Nominierten Europäische Kulturhauptstadt 2024 wird, fällt im November 2019.

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Bericht der Jury mit Beurteilungen und Anregungen zur Vertiefung der einzelnen Konzepte > Download

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08/04/2019

Wer wird europäische Kulturhauptstadt 2024? Bild: Screenshot siehe Link > kulturhauptstadt2024.at – Ausstellung + Diskussion in St. Pölten

Wer wird europäische Kulturhauptstadt 2024? Bild: Screenshot siehe Link > kulturhauptstadt2024.at – Ausstellung + Diskussion in Bad Ischl.

©: Stadt Graz

2024 wird Österreich nach Graz '03 und Linz '09 wieder eine Europäische Kulturhauptstadt stellen. Wie vom Bundeskanzleramt am 31. Jänner 2019 bekannt gegeben, haben sich Bad Ischl, Dornbirn und St. Pölten im Bewerbungsverfahren für die zweite Runde qualifiziert.
Für das weitere Prozedere hat die international besetzte zwölfköpfige Jury einen Bericht mit Beurteilungen und Anregungen zur Vertiefung der einzelnen Konzepte veröffentlicht – siehe Download.

Die Städte werden ihre konkretisierten Konzepte im November 2019 der Jury präsentieren, unmittelbar danach wird die Entscheidung, welche Stadt das Rennen macht, gefällt.

Die Jury besteht aus: Sylvia Amann, Österreich / Cristina Farinha, Portugal / Paulina Florjanowicz, Polen / Beatriz Garcia, Spanien / Dessislava Gavrilova, Bulgarien / Anja Hasenlechner, Österreich / Alin Nica, Rumänien / Dominik Nostitz-Rieneck, Österreich / Pierre Sauvageot, Frankreich / Jiří Suchánek, Tschechische Republik / Agnieska Wlazel, Polen / Suzana Žilič Fišer, Slowenien.

Hintergrund
Im Jahr 1985 auf Initiative der griechischen Kulturministerin Melina Mercouri ins Leben gerufen, blicken die Kulturhauptstädte auf eine beispiellose Erfolgsgeschichte zurück. Der Titel wurde bisher an über 50 Städte quer durch Europa verliehen. Ziel ist es, die kulturelle Vielfalt aufzuzeigen, die Kulturszene der ausgewählten Städte ins Rampenlicht zu rücken und Impulse für deren langfristige Entwicklung auszulösen.
Ziele, Kriterien, Auswahlprozess und Reihenfolge der Länder sind im EU-Beschluss 445/2014/EU festgelegt.
Jährlich teilen sich zwei Städte aus den EU-Mitgliedstaaten den Titel. Alle drei Jahre können sich auch EU-Beitrittskandidaten und EFTA/EWR-Länder bewerben. Die EU-Förderung aus dem Programm Creative Europe beträgt 1,5 Millionen Euro pro Stadt.

Auswahlverfahren
Das zweistufige Auswahlverfahren beginnt mit der Ausschreibung im jeweiligen Land sechs Jahre vor dem Veranstaltungsjahr. Die Auswahl trifft eine EU-Jury, unterstützt von zwei nationalen Expertinnen/Experten.

Auswahlkriterien
1. Langzeitstrategie
2. Europäische Dimension
3. Kulturprogramm
4. Umsetzungsfähigkeit (Infrastruktur, Finanzierung etc.)
5. Einbindung und Partizipation von BürgerInnen
6. Management

Europäische Kulturhauptstädte 2019 – 2023
2019: Matera (Italien) / Plowdiw (Bulgarien)
2020: Rijeka (Kroatien) / Galway (Irland)
2021: Temeswar (Rumänien) / Elefsina (Griechenland) / Novi Sad (Serbien)
2022: Kaunas (Litauen) / Esch (Luxemburg)
2023: Veszprém (Ungarn)

Netzwerktreffen
16. + 17.11.2023
 
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