29/09/2008
29/09/2008

Dr. Christian Brugger, Landeskonservator des Bundesdenkmalamtes in der Steiermark

Dr. Christian Brugger, Landeskonservator des Bundesdenkmalamtes in der Steiermark

Wir stehen vor einer interessanten Situation. Eine technologisch hoch stehende und für ihre Entstehungszeit einzigartige Konstruktion, die heute noch unter Fachleuten Bewunderung und Respekt erfährt, ist unglücklicher Weise für sie zu einer Zeit und durch Auftraggeber entstanden, die als Repräsentanten eines menschenverachtenden totalitären Regimes zu bezeichnen sind. Und auch die Rollen der Planer und Erbauer sind scheinbar nicht ganz unbelastet. Problematisch, problematisch.
Doch, ändert das etwas an der technischen Leistung oder handwerklichen Qualität? Sind die Hölzer und Schrauben ideologisch von rechtem Gedankengut durchsetzt und tragen nationalsozialistische Parolen in sich, die sie bei diversen Aufmärschen oder Totengedenkfeiern ‚gehört’ haben?
Wohl kaum, per se sind sie neutrale Elemente, die genau so dokumentarisch über historische Bautechniken, Raum - und Funktionslösungen berichten wie Schlösser, Kirchen oder soziale Wohnbauten. Jedes Denkmal eben auf seine Art.
Lassen wir die Polemik zur Seite, natürlich sind die materiellen Bestandteile der Halle auch stumme Zeugen der Geschehnisse in ihr, und es ist schon richtig und auch wichtig, in die Gesamtbetrachtung der Halle ihre problematische Vergangenheit mit einzubinden. Aber nur als einen Teilaspekt, nicht als das dominierende Element, denn das ist die NS-Zeit einfach nicht, fünf Jahren NS-Regime stehen mehr als fünf Jahrzehnte friedlicher Nutzung, einer nur bedingt an das Gebäude gebundenen negativen Nutzung – Kundgebungen haben vielerorts statt gefunden - eine anerkannt hochwertige Bautechnik gegenüber.
Und ist die Frage, ob die Halle „unbedenklich“ als Mehrzweckhalle errichtet wurde, so ohne weiteres abschätzig zu beantworten, oder ist es nicht eher die Interpretation der späteren Generation, die aus dem Wissen um die weitere Entwicklung mehr Negatives in die Halle packt als im Entwurf gedacht war? Ist es wirklich realistisch, dass Zotter und Co. 1939 schon den Totalitarismus und die mörderische Menschenverachtung ihrer Auftraggeber erkannt haben? Wohl nicht, die als verharmlosend eingestufte „Mehrzweckhalle“ war wohl wirklich als eine solche gedacht.
Dies soll jetzt keineswegs die NS-Vergangenheit verniedlichen, nur versuchen, den Blickwinkel etwas zu korrigieren. Denn grundsätzlich reduziert eine seriöse Auseinandersetzung mit der Geschichte eines Objektes seine Bedeutung nicht auf Teilbereiche, sondern versucht, alle Aspekte zu beleuchten.
Natürlich ist jedes Bauwerk im Zusammenhang mit seiner Geschichte zu betrachten, es transportiert positive, bisweilen aber auch negative Inhalte, und warum sollten nicht beide Aspekte in ein und demselben Gebäude verankert sein?
Kein Denkmalpfleger würde sich daher dagegen aussprechen, die Halle mit einer entsprechenden Information über ihre bisherige Geschichte auszustatten. Eine seriöse Darstellung, die versucht, der Geschichte umfassend gerecht zu werden, kann nur als Bereicherung angesehen werden. Eine Fokussierung allein auf nationalsozialistische, objektiv betrachtet gar nicht von der Architektur abhängige Geschehnisse in der Halle (die hätten auch in jeder anderen Konstruktion oder im Freien stattfinden können) würde aber zu kurz zielen und der Bedeutung der Halle in keiner Weise gerecht werden.
Soweit einverstanden mit der Forderung nach einer Gesamtdarstellung und Sicht der Halle nicht nur aus dem technischen Blickwinkel. Nicht einverstanden jedoch mit der tendenziösen Art der Darstellung hinsichtlich Diskussion über die Erhaltung der Halle. Hätte bei der Diskussion über die notwendige Erhaltung der Halle ihre ursprüngliche Funktion, ihre Nutzung auch als Ort für Kundgebungen eines menschenverachtenden totalitären Systems gegen die bautechnische Qualität hochgerechnet werden sollen, hätte das die Erhaltungswürdigkeit geschmälert? Eine verwegene Annahme. Vielmehr hätte der historische Aspekt die Forderung nach Erhaltung als geschichtliches Dokument nur noch verstärkt. Schließlich gibt es auch Mahnmale wie beispielsweise den ebenfalls unter Denkmalschutz stehenden NS-Erschießungsplatz am Feliferhof, der ausschließlich die dunklen Seiten der Vergangenheit beleuchtet weil es dabei nichts Positives gibt.
Ideal wäre naturgemäß die vollständige Erhaltung gewesen. Das Bundesdenkmalamt hat sich dafür auch eingesetzt. Doch wirtschaftliche, räumliche und funktionelle Erfordernisse, die hier nicht weiter ausgeführt werden können, haben zur Lösung mit der Reduktion geführt. Mag die Raumwirkung nicht mehr ganz so eindrucksvoll erlebbar sein (wenn man in der Halle steht ist sie trotzdem noch sehr beachtlich), die holzbautechnischen Lösungen, die um nichts weniger bedeutend sind, können immer noch – ja gegenüber den letzten Jahrzehnten hinter Verkleidungen sogar wesentlich besser – abgelesen werden. Immer noch besser ein reduziertes Monument der Vergangenheit als gar keines. Ein altes Los der Denkmalpflege, kaum ein Denkmal befindet sich in seinem ursprünglichen Erbauungszustand, immer wieder wurden Bauwerke adaptiert, erweitert oder der jeweiligen Epoche angepasst. Manchmal zum Nachteil, manchmal auch zum Vorteil, verändert aber allemal und immer noch Denkmale mit ihrer Geschichte.
Und was die Neu-Kodierung betrifft. Ist der Unterschied zur überwiegenden früheren Verwendung tatsächlich so groß wie behauptet? Wie im Unterschutzstellungsgutachten so schön formuliert, sollte „das Gebäude nicht nur die Funktion als Versammlungshalle erfüllen, sondern war ursprünglich auch zu Ausstellungszwecken für den Grazer Messebetrieb, für Großkonzerte, Filmvorführungen und sportliche Wettkämpfe vorgesehen.“ Jeder Zeit ihre Zeichen, heute ist eben die „Event-Kultur“ an die Stelle früherer Veranstaltungen und Volksbelustigungen getreten, so groß ist der Unterschied also gar nicht. Und volksverhetzende Reden, wie sie in den „Massenveranstaltungen“ gehalten worden sind, wollen wir uns in der ‚neuen’ Halle lieber nicht mehr vorstellen… dann lieber „gemütliche Oktoberfestatmosphäre“.

HR Dr. Christian Brugger
Landeskonservator
Bundesdenkmalamt
Landeskonservatorat für Steiermark

Schubertstraße 73, 8010 Graz
T +43 (0)316/367256
christian.brugger@bda.at

Verfasser/in:
Dr. Christian Brugger, Landeskonservator BDA Stmk., Kommentar
winfrid sallinger

Wenn man die Gat-Diskussionsbeiträge um die Halle B liest, so gibt es ein klares Votum für eine Gedenktafel. Gut so.
Aber was passiert nun mit diesen Anregungen, oder Forderungen?
Die Messedirektion ist jetzt am Zug, aber auch die Architekten.
Deren Schweigen ist nicht ganz nachvollziehbar. Lesen die das Gat nicht?
Ich rege an, dass die Gat Redaktion, bei der Messedirektion anfragt, ob und wann die Gedenktafel angebracht wird.
Traurig wäre jedenfalls, wenn auf Bürgerwunsch mit unterstützung der Kleinen Zeitung und der Politik der Messeplatz umgestaltet wird (auch hier wäre übrigens die Meinung der Architekten gefragt), aber nicht das Problem um den kontextlosen Wiederaufbau der Halle B.

Mi. 19/11/2008 4:42 Permalink
winfrid sallinger

beim Lesen dieses Kommentares. Noch mehr Verkrümmungen, Hackenschläge,und teilweise äußerst bedenkliche Argumentationen und Denkansätze gibt es wohl schon fast nicht mehr.

Sa. 27/09/2008 3:08 Permalink
Werner Suppanz

Die Argumentation von Herrn Dr. Brugger weist eine Linie auf, der aus Sicht der aktuellen kulturwissenschaftlichen Diskussion vehement zu widersprechen ist. Sie beruht auf der Trennung zwischen quasi neutralen, kontextunabhängigen Produkten einer Epoche (hier die historische Bautechnik bis hin zu den Hölzern und Schrauben und die Verwendung als Mehrzweckhalle) und davon unabhängigen zeitgebundenen Aspekten, die historisch kritisierbar sind (hier nationalsozialistische Propagandaveranstaltungen). Genau diese Unterscheidbarkeit ist höchst fragwürdig:
1) Es geht um Zeichensetzung im öffentlichen Raum: 1938 wird die Grazer Synagoge zerstört und verschwindet damit aus dem Stadtbild, zwei Jahre später wird eine groß(artig) angelegte, architektonisch ausgefeilte Veranstaltungshalle hingestellt. Das ist dann nicht nur eine Mehrzweckhalle, die auch für Propagandaveranstaltungen missbraucht wird – da wird eine neue Normalität unter einem totalitären Regime zum Ausdruck gebracht, in der die „deutsche Volksgemeinschaft“ in Graz einen repräsentativen Ort bekommt. Gleichzeitig verschwindet gewaltsam alles aus dem öffentlichen Raum, was dem nationalsozialistischen Zeichensystem widerspricht.
2) Weiters ist hier das bekannte Faktum zu betonen, dass in der NS-Zeit Freizeit und Unterhaltung (siehe „Kraft durch Freude“) kein politikfreier Raum, sondern wie alle Lebensbereiche Aspekte eines teils machtpolitischen, teils ideologischen Kalküls waren. Die Entkontextualisierung kultureller Veranstaltungen im weitesten Sinne von Verwendungszusammenhängen ist niemals möglich, und ganz bestimmt nicht im nationalsozialistischen Regime.
Unter Berücksichtigung dieser Aspekte ist es nicht mehr möglich, wie Herr Dr. Brugger davon zu sprechen, dass die Halle einfach unglücklicherweise gleichsam zur falschen Zeit erbaut worden ist. Technische Leistung und handwerklichen Qualität als per se neutrale Elemente aufzufassen erscheint dann als höchst problematische Reduktion. Übrigens ebenso wie auch Schlösser, Kirchen oder soziale Wohnbauten nicht einfach historische Bautechniken dokumentieren – die Literatur z.B. über den Zusammenhang von Raum- und Funktionslösungen und der Konstruktion von sozialen Räumen ist umfangreich.
Ob architektonische Zeugnisse der NS-Zeit als neutral oder als Gedächtnisorte wahrgenommen werden, ist daher nicht von der Sache vorgegeben. Es ist eine letztlich politische Entscheidung, ob wir uns mit dem Urteil „tolle Architektur, die die damals gemacht haben“ begnügen. Oder ob wir die Funktion des Bauwerks als Zeichen im öffentlichen Raum zur Herstellung und als Ausdruck von – in diskutierten Fall totalitären und rassistischen – Ordnungsvorstellungen mitdenken und vermitteln.

Di. 30/09/2008 3:10 Permalink
ute angeringer-mmadu

ist die zitierte "gemütliche oktoberfestatmosphäre" nicht jenes bierdunstige ambiente, das jene parteien gerne als kampfarena verwenden, um in "massenveranstaltungen" propagandistisch ihre botschaften zu verbreiten, die von einem drittel aller wählenden bereitwillig aufgenommen wurden? insofern ist der unterschied zu früher wahrlich nicht so groß, aber und gerade deshalb umso bedenklicher.
worin besteht eigentlich der unterschied zwischen "volksbelustigung" und "event-kultur" ausser in der sprachlichen "neukodierung"?
jeder zeit ihre zeichen: wenn besagte gemütliche oktoberfestatmosphäre als event-kultur in die geschichte als zeichen des beginnenden 21. jh. eigehen soll, wird unsere geschichte wohl um ein wenig ruhmreiches kapitel erweitert werden.
insofern wäre es wohl zumindest notwendig, auch ein zeichen zu setzen, dass es neben event-kultur so etwas wie eine kritische auseinandersetzung, andere denkarten, einen diskurs über die vergangenheit, das hin-schauen gegeben hat!

Mi. 01/10/2008 9:22 Permalink
Michaela wambacher_www

Die derzeitige Nutzung als Event-Arena macht die neue Messehalle B - bewusst oder unbewusst - zu einem Ort des Verdrängens, des Nicht-Hinschauen-Wollens auf die unermesslich grausame Zeit des NS-Regimes. Die Tragkonstruktion war 1940 vielleicht weltmeisterlich. Eine technische Meisterleistung darf aber nicht vor die Geschichte von menschlichem Leid und Verderben gestellt werden. Die Chance ist noch nicht vertan. Es wäre nun an der Zeit, die Halle, wirtschaftliche Interessen vernachlässigend, ihrer wahren Bestimmung zuzuführen und daraus - auch oder gerade bei pulsierenden Messveranstaltungen - einen Ort der Besinnung und des Reflektierens über eine Zeit, die nie wiederkehren darf, zu machen.
Wir sollten bedenken, dass die noch lebenden VertreterInnen jener Generation, die die Schrecken des 2. Weltkriegs hautnah miterlebt haben, bereits rund 80 Jahre alt und älter sind. Authentische Erfahrungsberichte, Erzählungen von Großeltern, Eltern und älteren Nachbarn, die viele der Nachkriegsgeneration zum Nachfragen und Nachdenken angeregt, sehr beschäftigt und oft auch Diskussionen mit unverbesserlichen "Nazis" bewirkt haben, werden daher in absehbarer Zeit der Vergangenheit angehören. Welche Möglichkeiten hat man dann, einer jungen Generation die Schrecken von Kriegen, die Folgen von antisemitischem Gedankengut u. v. m, vor Augen zu führen, sie darüber reflektieren zu lassen und dafür zu sensibilisieren. Das Wahlergebnis und Diskussionen mit wahlberechtigten Österreichern haben gezeigt, dass es hoch an der Zeit ist, zu handeln. Neben kritischer Literatur, Filmen, u. v. m. kann mit Orten der Erinnerung Vermittlungsarbeit geleistet werden, indem diese beispielsweise von Jugendlichen im Rahmen des Schulunterrichts selbst bespielt werden, mit Ausstellungen und Theaterstücken, Diskussionsabenden oder Installationen....Und welche Orte eignen sich dafür besser, als jene, über oder durch die einst die verpestete Luft des Nazi-Regimes wehte.

Di. 30/09/2008 11:07 Permalink
Matthias Kahlert

Ich finde die Argumentation Dr. Bruggers wesentlich nachvollziehbarer und vernünftiger als die von Frau Senarclens de Grancy. Der Theorie, dass die Schlechtigkeit der Auftraggeber oder gar der Zeit auf ein Bauwerk irgendwie "abfärbt" und damit sogar rein technische, konstruktve Aspekte entwertet werden, kann ich nichts abgewinnen. Carlo Gesualdo hat seine Frau ermordet und zerstückelt und er hat wunderbare Musik komponiert. Darf ich seine genialen Madrigale nicht geniessen, weil ihr Urheber ein Mörder war? Müssen wir die interessante Holzkonstruktion dieser Halle verbrennen, weil ihre Auftraggeber oder Nutzer Mörder waren? Diese Geisteshaltung würde mir selbst totalitär vorkommen. Natürlich ist der Entstehungszusammenhang wichtig und auch zu dokumentieren, aber er ist nur ein Aspekt und beileibe nicht immer der bedeutendste eines Werkes.

Mo. 29/09/2008 8:24 Permalink
Josef Schiffer

Wenn so eine Rechtfertigung eines Politkers Mund entsprungen wäre, würde es mich noch wenig verwundern. Aber von Seite eines Landeskonservators, der als Akademiker und Wissenschaftler nicht nur einem ethischen Kodex, sondern auch den Prinzipien der Objektivität verpflichtet sein sollte, ist er schlichtweg ein Armutszeugnis. Mit nicht einem Wort zumindest die Möglichkeit einer Gedenktafel zu erwähnen (es war eh nicht so schlimm)setzt einem gewundenen Schleicherei um den heißen Brei die Krone auf ... (Si tacuisses)

Mo. 29/09/2008 1:45 Permalink
Joachim Hainzl

Herr Dr. Brugger stellt die Frage "Ist es wirklich realistisch, dass Zotter und Co. 1939 schon den Totalitarismus und die mörderische Menschenverachtung ihrer Auftraggeber erkannt haben?" Und beantwortet sie mit "Wohl nicht, die als verharmlosend eingestufte „Mehrzweckhalle“ war wohl wirklich als eine solche gedacht." Ja, vielleicht waren Zotter & Co wirklich seit spätestens 1926, als Hitler den 2. Band von "Mein Kampf" publizierte im Dauerkoma. Vermutlich haben sie auch die Aktivitäten der NSDAP in Deutschland und Österreich seit den 1920er-Jahren verschlafen. Vermutlich haben sie die Ereignisse der Pogromnacht, in der im November 1938 auch die Grazer Synagoge in Flammen aufging, einfach nicht mitbekommen. Und den bereits im Juli 1938 von den Nazis zuerkannten Titel "Stadt der Volkserhebung" haben sie vermutlich auch eher als Fit-mach-mit-Ehrentitel interpretiert. Kurzum: wie kann man gerade im heurigen Gedenkjahr und als doch nicht ganz unwichtige Person des öffentlichen Lebens, wie es Herr Dr. Brugger ist, immer noch einen solchen verharmlosenden Standpunkt hinsichtlich der NS-Zeit und seine steirischen AkteurInnen vertreten?
"Sind die Hölzer und Schrauben ideologisch von rechtem Gedankengut durchsetzt und tragen nationalsozialistische Parolen in sich, die sie bei diversen Aufmärschen oder Totengedenkfeiern ‚gehört’ haben?
Wohl kaum, per se sind sie neutrale Elemente." Trifft dies auch für einen Massenvernichtungsorte wie das KZ Mauthausen oder Schloß Hartheim zu? Dann sollte man, folgt man dieser Logik Herrn Dr. Bruggers, am besten wohl aufhören mit dieser ganzen Gedenkstättenkultur und diese "neutralen Elemente" gefälligst für Großraumdiscos und andere wohlgefällige Events nutzen?
Sehr geehrter Herr Brugger, vielleicht haben Sie ja ein wenig Zeit, die beiden CLIO-Ausstellungen "un/sichtbar" im Landhaushof und im Stadtmuseum zu besuchen. Als Pädagoge meine ich, ein wenig Nachhilfe könnte nicht schaden!

Di. 30/09/2008 11:39 Permalink
Günter Koberg

Am Tag nach der Nationalratswahl in Österreich macht es für mich doch noch Sinn auf die mehr oder weniger differezierte Argumentation zur unkommentierten Wiedererichtung der ursprünglich 1939 erbauten Holzhalle am Grazer Messegelände Stellung zu beziehen. Denn es gibt meines Erachtens eine Beziehung zwischen den beiden Dingen. Das Ergebnis der Wahl beweist einmal mehr, wie unkritisch und salopp, ja wie "gesellschaftsfähig" der Umgang mit rechtem Gedankengut in diesem Land (immer noch)ist. Gewonnen wird mit Hetztiraden in Festzelten und im Bierdunst die das äußerst rechte Spektrum ansprechen. Mitgetragen - wenn nicht vorbereitet - wird diese dumpfe Geisteshaltung jedoch auch gerade von all jenen Intellektuellen, die es nicht schaffen eine klare Haltung zu Nationalismen, zu faschistischer Geisteshaltung, zu Ausländerhetze und ähnlichen Themen zu beziehen.
Gerade der Denkmalschutz müßte doch in seinem interdisziplinären Ansatz neben dem Erhalten von "technischen Leistungen und handwerklicher Qualität" auch fähig sein die kulturhistorische Kompononte mitzudenken, darüber zu schreiben und zu reden.
Das reflexartige "Verkrümmen, Hackenschlagen und bedenklich Argumentieren", das immer dann ausbricht, wenn historische Bearbeitung der jüngeren Zeitgeschichte nicht sorgfältig erfolgte, bringt unser Österreich genau dorthin, wo es seit gestern wieder so sichtbar ausgestellt wird: im äußersten rechten Rand des politischen Spektrums. Die Aufforderung "Wehret den Anfängen", die den älteren LeserInnen unter uns noch in Erinnerung sein dürfte, wurde und wird leider nicht wirklich gelebt.

Mo. 29/09/2008 10:07 Permalink
Elisabeth lechner

Günter Koberg hat sehr recht in seinem Kommentar. Wehret den Anfangen.
Ein sehr verharmlosender und verdrehender Kommetar des Herrn Dr. Brugger sollte einen lauten Aufschrei hervorrufen.
Es ist äußerst bedneklich "5 jahre NS-Regime(es waren mehr) mit 50 jahren friedlicher nutzung aufzurechnen. In dem laut Herrn Brugger kurzen NS-REgime passierte der 2. weltkrieg und der holocaust. Und insofern ist die NS zeit das dominierende elementbei der betrachtung der halle. architekt und NS- Zeit soll angeblich nichts miteinander zu tun haben. Was war den mit dem herrn architekten speer, bauten und kriegsminister? der hat wohl auch nichts damit zu tun, sowie alle die von nichts gewusst haben. es geht darum in jeder zeit Zivilcourage zu zeigen, das heißt man sollte nicht bei jedem wettbewerb mitmachen und handlanger eines regimes zu werden. oder würde herr kahlert heute für Mugabe bauen?
Noch mal zu Herrn Brugger:
ja es ist realisitsch, dass Zotter & co die wahre menschenverachtende, kriegstreiberische und rassistische gesinnung der auftraggeber erkennen hätten müssen.immerhin wurde die grazer synagoge bereits 1938 von nazis niedergebrannt. man nimmt doch an, dass das irgendwie zudenken gibt.
un nun zur neucodierunng. der zweck war eine versammlngshalle beauftragt von nazis, eine halle für großveranstaltungen der nazis mit ihrem kultur und sportverständnis das ist der unterschied zu der so gerne harmlos dargestellten mehrzweckfunktion der halle. und deshalb ist der satz von brugger, dass zwischen eventkultur und nazivolksbelustigungen seiner meinung nach nicht viel unterschied besteht, eine interessante gleichsetzung.
jeder zeit ihre zeichen.

Mo. 29/09/2008 1:21 Permalink
E.mil

Denkmalschutzgesetz
Kurztitel Bundesgesetz: Änderung des Denkmalschutzgesetzes - DMSG (NR: GP XX RV 1769 AB 1899 S. 176. BR: 5969 AB 6070 S. 657.)
§ 1. Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich
(1) Die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Bestimmungen finden auf von Menschen geschaffene unbewegliche und bewegliche Gegenstände ……… von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung (,,Denkmale'') Anwendung, wenn ihre Erhaltung dieser Bedeutung wegen im öffentlichen Interesse gelegen ist. ….“Erhaltung'' bedeutet Bewahrung vor Zerstörung, Veränderung ….
(2) Die Erhaltung liegt dann im öffentlichen Interesse, wenn es sich bei dem Denkmal aus überregionaler oder vorerst auch nur regionaler (lokaler) Sicht um Kulturgut handelt, dessen Verlust eine Beeinträchtigung des österreichichen Kulturgutbestandes in seiner Gesamtsicht hinsichtlich Qualität sowie ausreichender Vielzahl, Vielfalt und Verteilung bedeuten würde. Wesentlich ist auch, ob und in welchem Umfang durch die Erhaltung des Denkmals eine geschichtliche Dokumentation erreicht werden kann.
(5) Ob ein öffentliches Interesse an der Erhaltung eines Einzeldenkmals, eines Ensembles … besteht sowie ob oder wie weit es sich (auch) um eine Einheit handelt, die als einheitliches Ganzes zu erhalten ist, ist vom Bundesdenkmalamt unter Bedachtnahme auf diesbezügliche wissenschaftliche Forschungsergebnisse zu entscheiden. ……Allgemein anerkannte internationale Bewertungskriterien können in die Beurteilungen mit einbezogen werden. ……
(6) Die Feststellung des öffentlichen Interesses an der Erhaltung eines Denkmals erfolgt stets in jenem Zustand, in dem es sich im Zeitpunkt des Rechtswirksamwerdens der Unterschutzstellung befindet.
(8) Werden nur Teile eines Denkmals geschützt (Teilunterschutzstellung), so umfasst dieser Schutz auch die übrigen Teile in jenem Umfang, als dies für die denkmalgerechte Erhaltung der eigentlich geschützten Teile notwendig ist.
(9) Durch die Unterschutzstellung eines Denkmals werden auch alle seine Bestandteile und das Zubehör sowie alle übrigen mit dem Denkmal verbundenen, sein überliefertes oder gewachsenes Erscheinungsbild im Inneren oder Äußeren mitprägenden oder den Bestand (die Substanz) berührenden Teile mit einbezogen. ….
§ 4. Verbot der Zerstörung und Veränderung von Denkmalen, Anzeige kleiner Reparaturarbeiten, Absicherungsarbeiten bei Gefahr
(1) Bei Denkmalen, die unter Denkmalschutz stehen, ist die Zerstörung sowie jede Veränderung, die den Bestand (Substanz), die überlieferte (gewachsene) Erscheinung oder künstlerische Wirkung beeinflussen könnte, ohne Bewilligung gemäß § 5 Abs. 1 verboten. Im Einzelnen gelten nachfolgende Regelungen:
1. Als Zerstörung eines Denkmals gilt dessen faktische Vernichtung und zwar auch dann, wenn noch einzelne Teile erhalten geblieben sind, deren Bedeutung jedoch nicht mehr derart ist, dass die Erhaltung der Reste weiterhin im öffentlichen Interesse gelegen wäre.
§ 5. Bewilligung der Zerstörung oder Veränderung von Denkmalen
Denkmalschutzaufhebungsverfahren
(1) Die Zerstörung sowie jede Veränderung eines Denkmals gemäß § 4 Abs. 1 bedarf der Bewilligung des Bundesdenkmalamtes, es sei denn, es handelt sich um eine Maßnahme bei Gefahr im Verzug (§ 4 Abs. 2). Der Nachweis des Zutreffens der für eine Zerstörung oder Veränderung geltend gemachten Gründe obliegt dem Antragsteller. Er hat auch …. mit einem Antrag auf Bewilligung einer Veränderung entsprechende Pläne in ausreichendem Umfang beizubringen. Das Bundesdenkmalamt hat alle vom Antragsteller geltend gemachten oder von Amts wegen wahrgenommenen Gründe, die für eine Zerstörung oder Veränderung sprechen, gegenüber jenen Gründen abzuwägen, die für eine unveränderte Erhaltung des Denkmals sprechen. Hierbei kann das Bundesdenkmalamt den Anträgen auch nur teilweise stattgeben. Werden Bewilligungen für Veränderungen beantragt, die zugleich eine dauernde wirtschaftlich gesicherte Erhaltung des Objektes bewirken, so ist dieser Umstand besonders zu beachten. …...

Mi. 26/11/2008 6:00 Permalink
Anton Hüttmayr

Ein unkommentiertes Nutzen der Halle B ist in jedem Fall zu wenig: Der Besucher sollte wenigstens auf die Geschichte der Halle vor Ort hingewiesen werden. Eine Gedenktafel (im Denkmalschutz als Kommunikationsmittel ohnehin nicht unüblich) wäre diesbezüglich als Minimum wünschenswert.

Sa. 01/11/2008 1:15 Permalink
Netzwerktreffen
16. + 17.11.2023
 
GAT+