23/11/2023

Schon im vergangenen Jahr initiierten Architekt:innen die Petition „Wo ist der Klimaplan der Regierung?“ Mehr als 900 österreichische Architekturschaffende unterschrieben und gaben der Dringlichkeit des Klimaschutzes und seiner gesetzlichen Grundlage damit Ausdruck. Nach Gesprächen im Sommer mit Bundesministerin Leonore Gewessler wurde noch einmal deutlich, dass jetzt (!) Klimaschutz mit dem Klimaplan der Regierung, der Novellierung des Klimaschutzgesetzes und einer bundesweiten Bodenstrategie gesetzlich abgesichert werden muss. 

23/11/2023

Am 8. August 2023 wurde medienwirksam die von über 900 österreichischen Architekturschaffenden und Architekturinteressierten unterschriebene Petition „Wo ist der Klimaplan der Regierung?“ dem Bundesministerium für Klimaschutz übergeben. V. l. n. r.: Die Initiator:innen der Petition: Fabian Wallmüller, Petra Kickenweitz, Wolfgang Feyferlik. Foto: BMK

Über 900 Architekturschaffende und Architekturinteressierte aus ganz Österreich haben die Petition „Wo ist der Klimaplan der Regierung?“ bereits unterzeichnet. Am 8. August 2023 wurde die Petition an das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz übergeben und über Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele diskutiert.

Bundesministerin Leonore Gewessler hatte Anfang Juli medienwirksam zu einem öffentlichen Beteiligungsprozess eingeladen, um konkrete Ideen und Vorschläge zur Erreichung der Klimaziele bis 2030 einzubringen. An diesem Konsultationsprozess, der bis Ende August durchgeführt wurde, konnten Arbeitsgruppen sowie Interessensvertretungen teilnehmen. 
Der Einladung Gewesslers folgend, fand am 8. August 2023 ein Gespräch zwischen den Initiator:innen der Petition „Wo ist der Klimaplan der Regierung?“ – Wolfgang Feyferlik, Petra Kickenweitz und Fabian Wallmüller – und dem Büro von Bundesministerin Gewessler statt. Dabei wurde nicht nur die Petition überreicht, die bislang von über 900 namhaften österreichischen Architekturschaffenden, Vertreterinnen und Vertretern der Architekturkammern und zahlreichen Architekturinteressierten unterschrieben wurde, sondern auch ein zweiseitiger Maßnahmenkatalog mit konkreten Lösungsvorschlägen zur Erreichung der Klimaziele diskutiert.

Während es Bundesministerin Gewessler hinsichtlich Flächenwidmung und Raumplanung als vordringlich notwendig erachtet, dass zuständige Akteur:innen im Rahmen der aktuellen Kompetenzverteilung ihrer Verantwortung nachkommen (Der Standard, 15. Juli 2023), fordert die Petition der Architekturschaffenden die Verlagerung der Raumordnungs- und Baugesetzkompetenz von Landes- auf Bundesebene, sowie der Flächenwidmungskompetenz von Gemeinde- auf Landesebene. Eine Forderung übrigens, die auch der Klimarat 2022 erhoben hat. Gerade die wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisse, in denen Raumplanende gegenüber Gemeinden stehen, erzeugen Interessenskonflikte, wie sie auch rund um das Bauvorhaben in der Gemeinde Grafenwörth (Wiener Zeitung 20.07.2023 und 28.07.2023) anschaulich sichtbar wurden. Ein wesentliches Kernanliegen der Petition ist daher die Änderung des Bestellerprinzips – nicht die Gemeinde, sondern das Land beauftragt Raumplanende und weist diese den Gemeinden zu.

Ein weiteres diskutiertes Anliegen der Petition war die Zusammenführung der aktuell neun länderspezifischen Raumordnungsgesetze zu einem bundesweiten Raumordnungsgesetz. Diese gesetzliche Vereinheitlichung hat zuletzt auch Kärntens Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mandl eingefordert (Kleine Zeitung, 20.07.2023). Die Zusammenführung könnte in einer Schritt-für-Schritt-Harmonisierung erfolgen, wie dies bei den Baugesetzen mit den OIB-Richtlinien seit 2006 erfolgreich durchgeführt wird. Mit einem bundesweiten Raumordnungsgesetz würden einheitliche Vorgaben möglich, um übergeordnete Interessen wie etwa die Eigenversorgung Österreichs mit Lebensmitteln sicherzustellen.

Ein weiterer Ansatzpunkt des fast zweistündigen Gesprächs war das Finanzausgleichsgesetz, bei dem durch formale Bindungen bzw. Vorgaben im Sinne der Klimaziele steuernd eingegriffen werden könnte.
Zuletzt wurde die Forderung nach einer Aktivierung von Leerstand als wesentliches Instrument gegen den Boden- und Ressourcenverbrauch besprochen – auch dies eine Empfehlung des Klimarats. Dabei wurden zum einen Möglichkeiten aufgezeigt, wie Leerstand erfasst werden kann: über die Registerzählung der Statistik Austria, aber auch über die Auswertung des Stromverbrauchs, was datenschutzkonform in Salzburg bereits heute praktiziert wird. Zum anderen wäre – wie dies in Tirol, Salzburg und der Steiermark schon der Fall ist – eine bundesweite Leerstandsabgabe in empfindlicher Höhe anzustreben, damit Leerstand vermieden und leistbarer Wohnraum aktiviert werden kann. Leerstand im Industrie- und Gewerbebau könnte mit einer Rekultivierungsabgabe begegnet werden, die bei Baubescheid entrichtet wird und die Nachnutzung bzw. den Abbruch und die Entsiegelung von Leerstand durch die öffentliche Hand vorfinanziert.

Fazit des Gesprächs: Es besteht die Hoffnung, dass – aufbauend auf den Empfehlungen des Klimarats und den Inhalten der Konsultationsgespräche – der Klimaplan der Regierung, die Novellierung des Klimaschutzgesetzes und eine bundesweite Bodenstrategie endlich zur Umsetzung kommen. Bestärkt kann sich Gewessler dabei durch eine SORA-Studie fühlen, nach der 71 Prozent der österreichischen Bevölkerung mehr Maßnahmen zum Klimaschutz einfordern (ORF, 18.07.2023).
 

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