29/08/2018

Wettbewerbsergebnis
Wohnbau Fürstenfeld

Ausloberin
ÖWG Wohnbau

Schwarz.Platzer.Architekten, Graz, haben das geladene, einstufige Verfahren unter fünf TeilnehmerInnen gewonnen.

29/08/2018

Wettbewerbsergebnis – Wohnbau Fürstenfeld, Platz 1

Architektur: Schwarz. Platzer. Architekten©: Roland Heyszl

Lageplan, Platz 1. Stadtbergenweg, SO – NW / Kastanienallee, SW – NO

©: Schwarz. Platzer. Architekten

Platz 2

©: Roland Heyszl

Platz 3

©: Roland Heyszl
©: Roland Heyszl
©: Roland Heyszl

Das von der ÖWG Wohnbau ausgelobte geladene Gutachterverfahren unter fünf TeilnehmerInnen für einen geförderten Geschoßwohnbau in Fürstenfeld wurde am 20. Juni 2018 unter dem Juryvorsitz von Arch. Dl Altred Graffer entschieden.

Das Areal befindet sich westlich des Stadtzentrums – im Bereich Stadtbergenweg / Kastanienallee, wo 40 Wohneinheiten in Holzbauweise, davon 16 Startwohnungen, errichtet werden.

Wettbewerbsergebnis

  • Platz 1: Schwarz.Platzer.Architekten, Graz
  • Platz 2: Ferdinand Certov Architekten, Graz
  • Platz 3:  Arch. Dl Karin Köberl, Altaussee

Weitere Wettbewerbsteilnehmer

  • Arch. Dl Paul Michael Pilz, Graz
  • Arch. Dl Klaus Richter, Fürstenfeld

Jurybeurteilung Platz 1

Die städtebauliche Struktur hinsichtlich Baukörpersituierung, Verkehrserschließung und Maßstäblichkeil wirkt im gegebenen Kontext sehr ansprechend. Die ansprechende architektonische Gestaltung der Baukörper und die damit verbundene Attraktivität der Siedlung wird von der Jury besonders gewürdigt. Die großzügige Hofsituation wirkt einladend und identifikationsstiftend für das gesamte Areal.
Die Fassadengestaltung wirkt durch die unterschiedliche Ausformulierung von Erd- und Obergeschoß ausgewogen und ansprechend.
Die Grundrisse wirken durchdacht und funktionell, insbesondere bei den Wohnungen im 1. BA, da durch die Einbindung der Studios eine flexiblere Nutzung möglich wird.
Die von den Baukörpern überdeckten Bereiche ergeben ein angenehmes Zugangsmilieu, teilweise ergeben sich auch Zonen für gemeinschaftliche Aktivitäten.

Diverse Abstimmungen der Planung sind im Einvernehmen mit dem Bauträger, der Gemeinde und dem Wohnbautisch vorzunehmen. Dies betrifft insbesondere die noch zu optimierende Zufahrtssituation.

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