02/09/2013
02/09/2013
©: Stadt Graz - Baudirektion

Gegenstand der Prüfung waren die geplanten Vorbereitungsarbeiten im Zuge der notwendigen Verkehrserschließungsmaßnahmen für das Reininghaus Areal. Der Stadtrechnungshof hat auf Grund des aktuellen Projektstandes und der vorliegenden Unterlagen, eine vorgezogene Bedarfsprüfung durchgeführt.
Eine vollständige Prüfung im Sinne einer endgültigen Projektkontrolle gem. § 6 der GO-StRH, nämlich die Überprüfung
•    von Sollkostenberechnungen hinsichtlich Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit,
•    von Folgekostenberechnungen hinsichtlich Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit, sowie
•    die geplante Finanzierung der einzelnen Projekte
kann erst bei Vorliegen der, für eine Projektkontrolle notwendigen detaillierten nachvollziehbaren Unterlagen der einzelnen Projekte erfolgen.

Aufgrund des bereits im Juli 2013 erfolgten Gemeinderatsbeschlusses des Projektes wurde der Prüfbericht gemäß § 17 Absatz 5 GO-StRH dem Kontrollausschuss vorgelegt.

(1)    Eckdaten des Projekts

•    Erstellung eines Verkehrsmodells, d.h. Darstellung der Kfz-Verkehrsmengen für das Straßennetz und der Knotenbelastungen in und um Reininghaus bei einer Vollnutzung des Areals;
•    Erstellung eines generellen Straßenprojektes für das gesamte Reininghaus Areal basierend auf dem Verkehrsmodell;
•    Ausarbeitung von Einreichprojekten für einzelne Straßenzüge basierend auf dem generellen Straßenprojekt;
•    Erstellung eines Buserschließungskonzeptes für die vorläufige Buserschließung des Reininghaus Areals, d.h. bis zur Realisierung der Straßenbahnlinie;
•    Ausarbeitung der Einreichplanung für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 nach Reininghaus bzw. in weiterer Folge bis zur Wendeschleife am Areal der ehemaligen Hummelkaserne;
•    Grundstückssicherung Alte Post Straße - Eggenberger Allee für die Weiterführung der Straßenbahnlinie 3 nach Reininghaus;
•    Ausarbeitung eines Einreichprojektes für die Unterführung Josef Huber Gasse, d.h. Überarbeitung der bestehenden Einreichplanung aus dem Jahr 2003;
•    Ausarbeitung eines Einreichprojektes für die GKB-Unterführung Wetzelsdorfer Straße d.h. Überarbeitung der bestehenden Einreichplanung aus dem Jahr 2006;
•    Externe fachliche Begleitung bei der Erstellung von Mobilitätsverträgen im Zuge der einzelnen, noch durch zu erstellenden Bebauungspläne zwischen der Stadt Graz und den GrundbesitzerInnen der einzelnen Quartiere.
Die Kosten für die oben genannten planerischen und im Falle der vorübergehenden Buserschließung auch infrastruktureller Maßnahmen wurden mit rd. 6,5 Mio. Euro inkl. USt. veranschlagt.

(2)    Stellungnahme zum Bedarf

Der Auftrag zur Durchführung entsprechender Planungsmaßnahmen betreffend die Infrastruktur auf dem Reininghaus Areal wurde mit Beschluss des Gemeinderates der Stadt Graz vom 16. Mai 2013 erteilt.
Der Bedarf und Umfang der angeführten Planungen und Maßnahmen für eine zukünftige Verkehrserschließung des Reininghaus Areals war aus Sicht des Stadtrechnungshofes nachvollziehbar und plausibel.

(3)    Stellungnahme zur Kostenschätzung
Zusammenfassend stellte der Stadtrechnungshof fest, dass es sich bei der vorliegenden Kostenschätzung über 6,5 Mio. Euro inkl. USt. (inkl. rd. 10% Reserven) um einen Kostenrahmen für Planungsmaßnahmen basierend auf einzelnen Grobkostenschätzungen einzelner Projekte in folgenden unterschiedlichen Planungsstadien handelte:
•    Die Grobkostenschätzungen für die Erstellung eines Verkehrsmodells, die darauf aufbauende Erstellung eines generellen Straßenprojektes und die schlussendlich daraus resultierenden Einreichprojekte einzelner Straßenzüge beruhten zum Zeitpunkt der Prüfung auf Basis der im Rahmenplan für das Reininghaus Areal eingezeichneten Straßenzüge. Genauere Aussagen über die tatsächlichen notwendigen Kapazitäten der einzelnen Landes- und Gemeindestraßen waren erst nach dem Vorliegen und der Auswertung des Verkehrsmodells möglich.
Der Stadtrechnungshof wies in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass nicht alle, für die Errichtung von Straßen benötigten Flächen Gegenstand der von Asset One an die Stadt Graz abzutretenden Flächen für Infrastrukturmaßnahmen waren. Für die Errichtung einzelner Straßen waren auch Grundstücksflächen Dritter vorgesehen. Inwieweit für diese, für das Straßenkonzept benötigten Flächen Grundeinlösekosten anfallen werden, konnte vom Stadtrechnungshof zum Zeitpunkt der Prüfung nicht beurteilt werden.
Da es sich um Straßenflächen von im Rahmenplan Graz Reininghaus ausgewiesenen Quartieren handelt, wird es Gegenstand von entsprechenden Verhandlungen sein, inwieweit Flächen für Infrastrukturmaßnahmen abzutreten sein werden.
•    Der für die vorübergehende Buserschließung des Reininghaus Areals veranschlagte Betrag beinhaltete neben der Erstellung eines Buserschließungskonzeptes auf Basis des Rahmenplans Graz Reininghaus auch bauliche Adaptierungen im bestehenden Straßennetz, wie z.B. die Errichtung von Haltestellen, evtl. notwendige Straßenverbreiterungen, Kreuzungsadaptierungen sowie anteilige Betriebskosten.
Da über die tatsächliche Dauer der gegenständlichen Maßnahmen keine konkrete Aussage getroffen werden konnte - die Dauer der Maßnahmen war direkt abhängig vom Zeitpunkt der Errichtung der Verlängerung der STRAB-Linie 3 - war der der Grobkostenschätzung zu Grunde liegende Betrag nicht eindeutig berechenbar und könnte sowohl nach oben als auch nach unten variieren.
•    Für die geplante Verlängerung der STRAB-Linie 3 lag eine im Jahr 2013 überarbeitete Machbarkeitsstudie inkl. Grobkostenschätzung eines externen Ziviltechnikerbüros vor, wobei einzelne Detaillösungen, wie z.B. die tatsächliche Führung der STRAB-Trasse im Bereich der bestehenden GKB-Unterführung in der Alten Poststraße usw. noch nicht im Detail fixiert waren.
Der Stadtrechnungshof wies in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass zusätzlich notwendige Grundeinlösekosten, d.h. Einlösekosten für Grundstücksflächen außerhalb der von Asset One an die Stadt Graz für Infrastrukturmaßnahmen abgetretenen Flächen (auf Grund der geplanten Trassenführung, basierend auf der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2013) nicht Gegenstand dieses Projektes waren und anlässlich der Projektgenehmigung für die geplante Verlängerung der STRAB-Linie 3 zu berücksichtigen sein würden.
•    Die anlässlich des GR-Beschlusses berücksichtigten Kosten für Grundeinlösen im Kreuzungsbereich Eggenberger Allee/Alte Poststraße waren rein für die geplante Verlängerung der STRAB-Linie 3 vorgesehen.
Da im westlichen Bereich der Kreuzung Eggenberger Allee/Alte Poststraße gleichzeitig Grundeinlöse- und Ablöseverhandlungen betreffend geplanter Gleissanierungsarbeiten entlang der STRAB-Linie 7 in der Eggenberger Alle durchgeführt wurden, ist darauf zu achten, dass die jeweiligen Kosten dem entsprechenden Projekt, d.h. entweder dem Projekt Verlängerung der STRAB-Linie 3 bzw. dem Projekt Gleissanierung STRAB-Linie 7 zugeordnet werden.
•    Für die Unterführungen Josef-Huber-Gasse und die GKB-Unterführung Wetzelsdorfer Straße lagen bereits fertige Einreichplanungen vor, wobei diese jedoch auf Grund der geänderten Rahmenbedingungen auf dem Reininghaus Areal überarbeitet werden mussten. Die für die Überarbeitung der vorliegenden Einreichplanungen präliminierten Kosten differierten deswegen sehr stark, da für die Unterführung Josef-Huber-Gasse auf Grund der geänderten Rahmenbedingungen auf dem Reininghaus Areal zusätzlich ein UVP-Verfahren durchgeführt werden müsste.
•    Das für die rechtliche Absicherung bei der Errichtung von Mobilitätsverträgen zwischen GrundeigentümerInnen einzelner Quartiere auf dem Reininghaus Areal und der Stadt Graz veranschlagte Budget für eine externe fachliche Begleitung war als Kostenrahmen anzusehen.

Im Zuge der Prüfung über den geplanten Ankauf der Reininghausgründe im Jahr 2012 wurden vom Stadtrechnungshof bereits Aussagen über die möglichen Kosten der notwendigen Infrastrukturmaßnahmen getätigt. Basierend auf diesen Informationen, und unter Berücksichtigung der zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Planungsstände kam der Stadtrechnungshof zum Ergebnis, dass sich die Realisierungskosten für notwendige Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen auf dem Reininghaus Areal in einer Höhe von rd. 89,0 Mio. Euro netto (Stand 2013, exkl. zukünftige Indexsteigerungen) belaufen würden.
Über die tatsächlichen Kosten der geplanten Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen auf dem Reininghaus Areal konnten zum Zeitpunkt der aktuellen Prüfung des Projektes durch den Stadtrechnungshof keine konkreten Aussagen gemacht werden, da die einzelnen Kostenschätzungen mit sehr vielen Annahmen und Unsicherheiten behaftet waren und den Kostenschätzungen keine konkreten Zeitpläne für die tatsächliche Umsetzung zu Grunde lagen.

Die Prüfberichte des Stadtrechnungshofes stehen unter http://stadtrechnungshof.graz.at zum Download zur Verfügung.

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