09/12/2020

Steiermark:
CALL Partizipation

Bürgerbeteiligungsprojekte im Rahmen der Regional-,
 Gemeinde- und Stadt(teil)-entwicklung auf Grundlage der Lokalen Agenda 21

Einreichen von Projekten:
bis 11. Jänner 2021

Mit den eingereichten Projekten soll das lokale Potenzial der BürgerInnen aktiviert und die Regionen nachhaltig weiterentwickelt werden.

Bewilligende Stelle &
Steirische LA 21 Leitstelle:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 17
Landes- und Regionalentwicklung

09/12/2020

Beteiligungsprozesse. Bild: siehe Link landesentwicklung.steiermark.at. Foto: getyyimages

©: Land Steiermark - Abteilung 17

Die Agenda 21 ist ein umfassendes Aktionsprogramm der Vereinten Nationen und wurde 1992 von über 170 Staaten in Rio de Janeiro verabschiedet.
Die Lokale Agenda 21 erteilt Gemeinden den Handlungsauftrag, gemeinsam mit der Bevölkerung einen Beteiligungsprozess für die Zukunft zu gestalten.

Durch die aktive Einbindung der BürgerInnen sollen die steirischen Regionen nachhaltig gestärkt werden. Die Lokale Agenda 21 fördert beim Call 2020 zehn solcher Bürgerbeteiligungsprojekte in steirischen Gemeinden mit jeweils 30.000 Euro. „Die Steiermark soll auch in Zukunft durch starke und lebenswerte Gemeinden und Regionen geprägt sein. Die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort ist ein wichtiger Baustein, um die Akzeptanz für die Umsetzung von Projekten zu erhöhen. Damit kann die Region nachhaltig gestärkt und ihre Attraktivität gesteigert werden. Deshalb ist uns die Förderung von Bürgerbeteiligung ein großes Anliegen", so die für die Regionalentwicklung zuständigen Landesrätinnen Barbara Eibinger-Miedl und Ursula Lackner.

Ortszentren & Klimaschutz
Beim Call 2020 werden Bürgerbeteiligungsprozesse zu zwei Schwerpunkt-themen besonders gefördert: Zum einen die Belebung von Dorf-, Orts- und Stadtkernen und zum anderen Initiativen zum Klimaschutz im Rahmen einer innovativen Dorf-, Orts- und Stadtteilentwicklung.

Antragsberechtigt sind alle Gemeinden, Gemeindeverbände und Gemeindekooperationen im Bundesland Steiermark. Die Förderungsanträge zu den beiden Schwerpunktthemen können bis zum 11. Jänner 2021 bei der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 17, siehe Kontakt unten, eingereicht werden.

Download CALL
Die Langversion des Calls können Sie unter dem Link rechts (landesentwicklung.steiermark.at) downloaden.

Kontakt
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 17 – Landes- und Regionalentwicklung
Referat für Landesplanung und Regionalentwicklung
Trauttmansdorffgasse 2, 8010 Graz
+43 316 877-3644
 / abteilung17@stmk.gv.at

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