07/05/2019

Der Kommentar von Petra Kickenweitz wurde erstmals im ARCHITEKTUR & BAUFORUM 04/2019, Seite 2, in der Kolumne
STATDGESCHRÄCH | Surprise, Surprise veröffentlicht und GAT dankenswerterweise zur Verfügung gestellt.

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07/05/2019

Lage des Wohnbaus am Areal der ehemaligen Kirchner Kaserne. Bild: Screenshot siehe Link > are.at

Man denkt, dass sich neben den Gesetzesvorgaben, dem Baukulturreport, diversen Baukulturleitlinien und -beiräten die Spielregeln für eine qualitätsvolle und nachhaltige Planung mit Durchführung von Wettbewerben klar definiert, akzeptiert und bewährt haben müssten. Wer so denkt, irrt gewaltig – vielmehr erscheint es wie ein Spiel, dessen Regeln permanent zu hinterfragen, neu zu verhandeln oder gleich zu umgehen sind.
Man wähnt sich dem Balkan zu nah, vor allem dann, wenn man sich nicht mehr auf die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand verlassen kann. Zwei konkrete Projekte aus Graz, das 7.000 m² große Zentrum für Cybersecurity, das am TU Campus von der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) errichtet wird und in das die TU Graz und die Schweizer SGS als Mieter einziehen sollen, sowie der frei finanzierte und geförderte Wohnbau am ehemaligen Areal der Kirchner Kaserne im Ausmaß von 52.000m², errichtet von der Immovate und der Austrian Real Estate (ARE), einem Tochterunternehmen der BIG, zeigen deutlich, wie unter dem Vorwand der Privatisierung diese Instrumente unterwandert werden. Man weiß, dass in beiden Fällen – auch für private Investoren – entsprechend dem Grazer Modell ein geladener bzw. offener Architekturwettbewerb verpflichtend durchzuführen ist.
Man wünscht sich ein Ende dieses ermüdenden bazarartigen Feilschens am (Wettbewerbs-)Markt. Daher gehören die Leitlinien – bisher lediglich eine empfohlene Handlungsanweisung – nun dringend zu normativen Richtlinien erhoben, seitens der Länder und des Bundes anerkannt und als verbindlich erklärt.

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