04/07/2013

Der Prozess zur Etablierung einer strukturierten
Partizipation der BürgerInnen schreitet voran:
Schritt 1: Hörphase
Schritt 2: Diskurs 1
Schritt 3: Auswertung + Entwurf

04/07/2013
©: Stadt Graz - Referat für BürgerInnenbeteiligung

Prozess der Erstellung von Leitlinien für die Partizipation der BürgerInnen

©: Stadt Graz - Referat für BürgerInnenbeteiligung

Auf Basis der Beiträge und Ergebnisse der Hörphase im April und dem Diskurs 1 in der öffentlichen Tagung im Juni 2013, wurden in einem ersten Entwurf die Grundlagen für die BürgerInnenbeteiligungs-Leitlinien zusammengestellt.
Weiters sind nun Fragestellungen formuliert worden, die im weiteren Prozessverlauf geklärt werden müssen bzw. zur Diskussion stehen.

Von den TeilnehmerInnen in den bisherigen Projektschritten, Hörphase und Diskurs 1, wurden wichtige Themen eingebracht, die jedoch nicht im Rahmen der Erstellung von Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung bearbetet werden können. Sie werden daher in einer Zusammenstellung als Umfeldthemen gesammelt.  

Allgemeines
    •    Leitlinien für BürgerInnenbeteiligung sollen künftig dazu dienen, transparent und nachvollziehbar zu machen, wie und bei welchen Planungen und Vorhaben der Stadt Graz BürgerInnenbeteiligung in Gang kommt, wie sie durchgeführt wird und was mit Ergebnissen aus Beteiligungsprojekten passiert.
    •    Der Begriff BürgerInnenbeteiligung (BB) im vorliegenden 1. Entwurf von Grundelementen für Leitlinien meint eine mitgestaltende BürgerInnenbeteiligung. Die Information über Vorhaben, z.B. auf der Vorhabensliste, dient der Transparenz und ist der Ausgangspunkt für BürgerInnenbeteiligung, bietet an sich aber noch keine Möglichkeiten der Mitgestaltung.
    •    Leitlinien für BürgerInnenbeteiligung stehen natürlich im Kontext der repräsentativen Demokratie. Entscheidungen werden weiterhin von gewählten VolksvertreterInnen getroffen. BürgerInnenbeteiligung stellt jedoch eine Ergänzung der repräsentativen Demokratie dar, denn im Vorfeld von Entscheidungen haben BürgerInnen die Möglichkeit, Entscheidungsgrundlagen mitzugestalten.

Anwendungsbereich der Leitlinien
    •    Leitlinien sind grundsätzlich anwendbar bei Umsetzungsprojekten der Stadt (Stadt als Projektwerberin), d.h. wenn die Stadt Projekte plant, die zu konkreten Umsetzungen / Projektrealisierungen führen sollen
    •    Leitlinien sind grundsätzlich anwendbar bei Planungsprojekten der Stadt, d.h. dort, wo übergeordnete Planungen durch die Stadt vorgenommen werden
    •    Leitlinien sind nicht für die Initiierung von Projekten durch BürgerInnen, Beiräte, BezirksrätInnen oder GemeinderätInnen da. Ziel ist es, bei Planungen und Vorhaben der Stadt eine strukturierte Vorgehensweise in der BürgerInnenbeteiligung zu etablieren.

Weitere Details des Leitlinienentwurfs 01

  • Vorhabensliste,
  • Phasenplanung,
  • Ablauf BB schematisch,
  • Standards der Beteiligung,
  • Umfeldthemen und
  • weitere Vorgehensweise

entnehmen Sie dem beigefügten Dokument Leitlinienentwurf 01 der Stadt Graz im Downloadbereich.

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