17/08/2016

Partizipation in reflexiven Gesellschafts-Räumen

Um eine nachhaltige Beteiligung zu erreichen plädiert Manfred Omahna, Leiter des Forums Kulturanthropologie und Architektur, für eine Verbindung qualitativer Forschung und praxisorientierter Partizipationssprozesse.

Dieser Artikel erscheint im Rahmen des GAT-Schwerpunkts Raumplanung.

17/08/2016

Zukünftige BewohnerInnen der Eschensiedlung, Deutschlandsberg diskutieren am Modell ihres zukünftigen Wohnortes, 1975

©: Eilfried Huth

Diskussionsabend und Zwischenbericht mit den Planunsgbeteiligten der Eschensiedlung, 1974

©: G. Wolf

Forschungsprojekt „Endogenes Entwerfen“ in Kapfenberg

©: Manfred Omahna

Beteiligungsprojekt „Verarbeitungsstrategien struktureller Veränderungen. Eine Vergleichsstudie dreier obersteirischer Gemeinden“ (Mit der Stadtanthropologin Elisabeth Katschnig-Fasch)

©: Manfred Omahna

Partizipative Feldforschung in Turnau

©: Manfred Omahna

Die Partizipationsmethode "World Café"

©: Manfred Omahna

Presentation to ECOSOC Integration Segment on Sustainable Urbanisation, United Nations, New York, 28 May 2014

©: UN Press Office

Mentale Raumkarte

©: Manfred Omahna

Partizipationsprozesse verdeutlichen ein Ausdifferenzieren von Machtansprüchen. Nachhaltige Beteiligung ist aber nur möglich, wenn wissenschaftliche Ansätze mit der Praxis verbunden werden.

Beteiligungsprozesse fungieren vermehrt als Qualitätskriterien von Planungsprozessen. Das ist gut so, weil die Gestaltung von Raum nicht nur eine Logik der Technologien erfordert, sondern auch eine der Aneignung. Die Entwicklung von Planungstechniken und -praktiken, wie beispielsweise die großen Stadtumbauten im frühen 19. Jahrhundert waren – und das ist allgemein bekannt, Praktiken der Aneignung von Raum. Weit weniger bekannt ist hingegen von wie vielen bewussten Aus- und Abgrenzungen zur Festigung von Hierarchieverhältnissen diese begleitet waren.

Prekäre gesundheitliche Verhältnisse in der frühen Industrialisierung führten beispielsweise zu einem ersten Beginn „Engagierter Beteiligung“. Das „unbekannte Land“ der Armen musste erst einmal sichtbar und bewusst gemacht werden, bis von der Stadtplanung dort Veränderungen vorgenommen wurden. (1) Im Chicago der 1920er Jahre bezeichnete der Begriff der „Urban Villager“, die italienischen MigrantInnen, die in eigenen Vierteln zusammen lebten. Dies führte dazu, dass diese vermeintlichen Slums aus der Sicht bürgerlicher stadtplanerischer Großstadtvorstellungen als von sozialer Verwahrlosung gekennzeichnet, wahrgenommen wurden. In Wirklichkeit aber waren sie von stabilen sozialen Beziehungen und Institutionen geprägt und hätten eigentlich als Vorbild für die Stadtplanung fungieren können. (2)

Dieser Aspekt neu entstehender oder gar nicht wahrgenommener Lebensweisen, der in der Ethnologie ein grundlegendes Wissenschaftsverständnis bildet, ist auch heute noch der wichtigste Ausgangspunkt partizipativer Beteiligungsprozesse oder sollte es jedenfalls sein, wenn es beispielsweise darum gehen soll, räumliche Bedürfnisse von BenützerInnen von Gebäuden, Stadträumen oder Gemeinden zu erforschen. Wenn Partizipation wirklich ein Anliegen ist, dann geht es immer auch darum, einzugestehen, dass auch unbeachtete Lebenspraktiken anerkannt werden müssen, um ein exakteres Verständnis vorhandener wechselseitiger Raumaneignungsprozesse für Planungen nutzbar zu machen. Ein solcher Zugang erfordert sowohl Offenheit für die Lebenspraktiken der Anderen, als auch eine, nicht immer konfliktfreie Annäherung von ExpertInnenmeinungen und Anliegen von Raum-BenutzerInnen (3). Ein bloßes Informieren oder nur Zuhören wird dafür ebenso wenig genügen, wie die repetitive Anwendung einmal erfolgreicher Methoden. Partizipation geht viel weiter, sie ist nämlich erst dann erreicht, wenn die Beteiligten bei der Umgestaltung ihres öffentlichen oder privaten Raumes selbst mitgestalten und somit gemeinsam mit ExpertInnen, vielleicht am besten im Sinne von „Action Research“ neue bedürfnisorientierte Lösungen entwickeln. Zu nennen ist hier der Architekt Walter Segal, der ein Systemhaus in Holzrahmenbauweise entwickelte, bei dem die Beteiligten ihr Gebäude mit einfachen Mitteln selbst errichten konnten. (4) Als Pionier partizipativer Architektur sticht auch Eilfried Huth unter anderem mit der Eschensiedlung in Deutschlandsberg hervor. Sein erstes Experiment mit vorfabrizierten Primärstrukturen startete er aber bereits unter Einfluss von Yona Friedmann und Archigram 1963 mit „Zellflex“, welches 1969 den „Grand Prix International d'Urbanisme et Architecture“ in Cannes gewann. (5) Seit dem ist viel Zeit vergangen und die Partizipation hat sich in gewisser Weise inzwischen auch institutionalisiert.

Raumanspruch für alle: Gesetzliche Grundlagen, Vereinbarungen und Konventionen

Als Öffentlichkeitsbeteiligung werden in den „Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung“ drei Intensitätsstufen unterschieden: Erstens informative, zweitens konsultative und drittens kooperative Öffentlichkeitsarbeit. Informative und konsultative Öffentlichkeitsarbeit sind zum Teil formell geregelt und somit in verpflichtende Verfahren eingebunden. Der Gestaltungsspielraum reicht hier aber lediglich von Informations- bis hin zu Einspruchsrechten. Die stärkste Position nimmt hierbei die Parteistellung ein, die durch das österreichische Allgemeine Verwaltungsgesetz (AVG) geregelt ist. (6) Am Ende eines formalen Verfahrens liegt in der Regel ein behördlicher Bescheid. Diese formalen Beteiligungen sind jedoch hinsichtlich einer kreativen Mitbestimmung eingeschränkt. Aufgrund zahlreicher negativer Erfahrungen entwickelte sich seit den 1960er Jahren die Nachfrage nach informelleren Verfahren. Diese sind allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben, somit bestehen auch keine Regelungen darüber, wie sie ablaufen sollen. Dennoch gibt es dazu mittlerweile eine Reihe internationaler Konventionen: Unter dem Titel „Our Common Future“ veröffentlichte die „Weltkommission für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen“ 1989 den „Brundtland-Bericht“, er gilt als Beginn des weltweiten Diskurses über „Nachhaltige Entwicklung“. Darauf folgte 1992 die Rio-Konferenz, aus der die Agenda 21 als internationales Umsetzungs- bzw. Handlungskonzept hervorging. (7) In der Lokalen Agenda 21 ist Beteiligung in allen Phasen, außer in der Vorbereitungsphase vorgesehen. Schließlich wurde 1994 die Aalborg-Charter (8), die von rund 2.500 regionalen Verwaltungen in 39 Ländern unterzeichnet wurde, auf der Europäischen Konferenz über zukunftsbeständige Städte und Gemeinden verabschiedet und enthält eine Selbstverpflichtung für zukunftsbeständige Städte und Gemeinden unter BürgerInnenpartizipation. Öffentlichkeitsbeteiligung, Zugang zu Informationen sowie den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten regelt schließlich die sogenannte „Aarhus-Konvention“ (9). Sie wurde 1998 von 46 Staaten, darunter alle EU Mitglieder, unterzeichnet und z.T. ratifiziert und ist 2001 in Kraft getreten. An dieser Stelle ist auch an die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen zu verweisen, die für jedes Kind das Recht auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung festschreibt. (10) Als entscheidende Grundlage für BürgerInnenbeteiligung sind auch das „Weißbuch – Europäisches Regieren“ (11) zu nennen und die 2002 veröffentlichte „Österreichische Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung“ (12) für Österreich, in der sich Bund und Länder erneut zur Durchführung von partizipativen Prozessen bekennen. 

Im Zusammenhang mit diesen Bekenntnissen muss auch auf das Förderprogramm der Europäischen Union, LEADER und den Sonderfall Steiermark verwiesen werden, wo in Zusammenarbeit verschiedener Abteilungen des Landes „LEADER Kultur“ eingeführt wurde. (13) Wesentliches Merkmal sind „Bottom-up-Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien“ auf Basis von BürgerInnenbeteiligung. (14)

Auf Bundesebene ist auf die Veröffentlichung der „Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung. Eine Empfehlung für die gute Praxis“ (15) zu verweisen und auf „Das Handbuch Öffentlichkeitsbeteiligung“ (16). Auf der Ebene der Stadt Graz gelten die „Leitlinien für BürgerInnenbeteiligung bei Vorhaben und Planungen der Stadt Graz“ (17). Wichtig dabei ist, dass bauliche Vorhaben, die viele Menschen betreffen, eine hohe Symbolbedeutung haben oder einen wesentlichen Eingriff in die Umwelt darstellen, auf der Vorhabenliste (18) des Referates für BürgerInnenbeteiligung veröffentlicht werden und im Gemeinderat über einen BürgerInnenbeteiligungsprozess verbindlich entschieden werden kann.

Diese informellen Verankerungen von BürgerInnenbeteiligung zeigen, dass diese zwar nicht verbindliche Verfahren darstellen, aber dennoch ein starkes Bedürfnis wahrnehmbar ist, AnwohnerInnen oder BenützerInnen in gestalterische, bauliche oder in andere Entwicklungsprozesse einzubinden, um eine nachhaltige Raumentwicklung gewährleisten zu können. Deutlich wird auch, dass es in einer sich wandelnden spätmodernen Gesellschaft zu einer Zunahme von Raumansprüchen kommt: Machtansprüche differenzieren sich sowohl um geschlechtsspezifische- wie auch um milieuspezifische Merkmale aus. Ökonomisierung, Festivalisierung und Ästhetisierung von urbanen Räumen werden prinzipiell demokratisiert.

BürgerInnenbeteiligungen und ihre Ergebnisse

Hier liegen aber auch Schwächen von Partizipationsvorhaben begründet: Es muss bedacht werden, dass die Anwendung von undifferenzierten und unreflektierten Partizipationsmethoden nicht ausreichen kann, um fundierte Ergebnisse zu erheben. Sicher, wenn Methoden wie der sogenannte „BürgerInnenrat“ oder ein „World Cáfe“ angewendet werden, ergeben sich irgendwie verwertbare Ergebnisse, ob diese Ergebnisse jedoch den Verhältnissen im untersuchen Raum tatsächlich entsprechen, bleibt fraglich. Zu selten wird dabei bedacht, dass die Anwendung von Methoden immer von der jeweiligen Fragestellung abhängt und nicht umgekehrt. Denn die stetige Neuformulierung von Identitäts- und Handlungsmustern geht über sichtbare äußere Problematiken hinaus. Sie ist zugleich immer auch eine innere Krise, die sich als „Sprachlosigkeit“ äußert und sich als spätmodernes/neoliberales Dispositiv kulturell manifestiert. Um Menschen in den Beteiligungsprozess wirklich einzubinden, die Ihre persönlichen Situationen gar nicht darlegen können, weil diese als Themen gar nicht vorgesehen sind, müsste bereits in der Vorbereitungszeit ein wissenschaftlicher Feldforschungsprozess eingeführt werden. (19) In vielen praktischen Anwendungen von Beteiligungsprozessen erfolgt eine Eingrenzung der Handlungsfelder schon im Vorfeld durch Fachleute und ExpertInnen. Den BürgerInnen sind somit in ihrer Beteiligung durch die Bestimmung von Themenfeldern bereits Grenzen gesetzt, die Praxen der Menschen müssen in schon festgesetzte Handlungsfelder passen. Während in ethnographischen Fächern die Reflexivität der Forschenden, hinsichtlich dessen, wie die ForscherInnen das Forschungsfeld beeinflussen, im Zentrum steht, wird in Beteiligungsprojekten oftmals von einer harmonischen Einheit von Engagement und Forschung ausgegangen, die sich in der Praxis als Dilemma herausstellt. (20) Für eine nachhaltige Entwicklung des Städtewachstums und der Regionen, müssten qualitative Forschungsprojekte mit praxisorientierten Partizipationsprozessen verknüpft werden. Denn eine nachhaltige Entwicklung ist nur gemeinsam mit den Menschen und der reflexiven Anerkennung ihrer vielseitigen lebensnotwendigen Raumansprüche möglich.


(1) Vgl. Rolf Lindner: Walks on the wilde side. Eine Geschichte der Stadtforschung, Frankfurt am Main, New York: 2004, S. 46.
(2) Vgl. Herbert J. Gans: The urban villagers. Group and class in the life of Italian-Americans, New York: 1964. 
(3) Vgl. Frank Eckardt: Stadtforschung. Gegenstand und Methoden, Wiesbaden: 2014, S. 202; vgl. zum Thema ethnologischer Feldforschung auch: Antonius C. G. M. Robben, Jefferey A. Sluka (Ed.): Ethnographic Fieldwork. An Anthropological Reader, Oxford: 2012 und Raymond Madden: Being Ethnographic. A Guide to the Theory and Practice of Ethnography, Los Angeles, London u.a.: 2011.  
(4) Vgl. Peter Blundell Jones: Sixty-eight and after, in: Peter Blundell Jones, Doina Petrescu, Jeremy Till (Ed.): Architecture and Participation, New York: 2005, S. 131. 
(5) In der Jury waren: Louis Kahn, Henri Lefebvre, Makowsky, Jean Prouve und Heikki Siren. Vgl. Eilfried Huth: Fragments of participation in architecture, 1963-2002: Graz and Berlin, in: Peter Blundell Jones, Doina Petrescu, Jeremy Till (Ed.): Architecture and Participation, New York:2005, S. 141. 
(6) Hierzu gehören: regionale Bauordnungen (z.B. Nachbarrechte), Umweltverträglichkeitsprüfungen, Naturschutzverfahren für Betriebsanlagen oder Wasserbauprojekte (z.B. UVP-Dokumentation), Planungsverfahren zur Erstellung von Flächenwidmungsplänen oder Regionalprogrammen (z.B. das Recht auf Einsichtnahme bzw. Stellungnahme). 
(7) Vgl. Report der „World Commission on Environment and Development“: Our Common Future, http://www.un-documents.net/our-common-future.pdf, [19.7.2016]; AGENDA 21, Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung, http://www.un.org/depts/german/conf/agenda21/agenda_21.pdf [19.7.2916].  
(8) Vgl. Charta der Europäischen Städte und Gemeinden auf dem Weg zur Zukunftsbeständigkeit - Charter of European Cities & Towns Towards Sustainability, http://www.sustainablecities.eu/fileadmin/content/JOIN/Aalborg_Charter_e... [19.7.2916].  
(9) Vgl. Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE), http://www.bmub.bund.de/fileadmin/bmu-import/files/pdfs/allgemein/applic... [19.7.2916].  
(10) Vgl. Konvention über die Rechte des Kindes, https://www.unicef.de/blob/9364/a1bbed70474053cc61d1c64d4f82d604/d-0006-... [19.7.2916].  
(11) Vgl. Bericht der Kommission über Europäisches Regieren, http://ec.europa.eu/governance/docs/comm_rapport_de.pdf [19.7.2916].  
(12) Vgl. Die österreichische Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung, https://www.nachhaltigkeit.at/assets/customer/Downloads/Strategie/strate... [19.7.2916].  
(13) Vgl. Gerald Gigler: Sechs Punkte zum Kulturgeschehen, http://www.van.at/kunst/ost/labor/set01/labor02.htm [19.7.2916].  
(14) Es sei hier auch auf das „Essener Modell“, eine Handlungsanleitung zum Stadtteilmanagement verwiesen sowie auf Strategien des „Place-Branding“, welche nicht ohne eine Beteiligung der Bevölkerung auskommt, weil es sonst zu Gegenkampagnen ebendieser kommen kann. Vgl. Mihalis Kavaratzis, Gary Warnaby, Gregory J. Ashworth (Ed.): Rethinking Place Branding. Comprehensive Brand Development for Cities and Regions, Heidelberg, New York u.a.: 2015.  
(15) Vgl. Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung. Empfehlungen für die gute Praxis, www.partizipation.at/fileadmin/media_data/Downloads/Standards_OeB/standa... [19.7.2916].  
(16) Vgl. Das Handbuch Öffentlichkeitsbeteiligung, http://www.oegut.at/downloads/pdf/part_hb-oeff-beteiligung.pdf [19.7.2916].  
(17) Vgl. Leitlinien für BürgerInnenbeteiligung bei Vorhaben und Planungen der Stadt Graz, http://www.graz.at/cms/dokumente/10209679_4894233/257a73e3/Leitlinien%20... [19.7.2916]. Zum Thema: „Formale Anregung von BürgerInnenbeteiligung“ vgl. http://www.graz.at/cms/ziel/6250926/DE/ 
(18) Vgl. Vorhabenliste der Stadt Graz, http://www.graz.at/cms/ziel/5961549/DE [19.7.2916].  
(19) Vgl. Manfred Omahna, Franziska Schruth (Hg.): Endogenes Entwerfen. Qualitative Forschung in der Architektur. Ein kulturanthropologisch-architektonisches Studienprojekt zur Stadt- und Regionalentwicklung von Kapfenberg, Graz: 2016.  
(20) Vgl. Frank Eckardt: Stadtforschung. Gegenstand und Methoden, Wiesbaden: 2014, S. 203; vgl. dazu auch: Ray Lucas: Research Methods for Architecture, London: 2015.

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