28/09/2010
28/09/2010

Kommunaler Wohnbau, Zeillergasse 100, Graz-Lend, Modellfoto. Planung: Arch. DI Elisabeth Lechner, Graz, beratender Architekt: Arch. DI Erwin Kaltenegger, Passail

Kommunaler Wohnbau, Zeillergasse 100, Graz-Lend, Modellfoto.

Lageplan

Grundriss Erdgeschoss

Grundriss 1. OG

Grundriss 2. und 3. OG

Nordost- und Südost-Ansicht

Südwest- und Nordwest-Ansicht

Im September 2009 erstellte die Grazer Architektin Elisabeth Lechner im Auftrag von Stadträtin Elke Kahr (KPÖ) eine Studie zum Thema „Kommunaler Wohnbau anDers“. Es geht darin um die Errichtung eines sozialen Wohnbaus auf dem Grundstück zwischen Floßlendstraße und Zeillergasse im Bezirk Graz-Lend, das der Stadt Graz gehört.
Das primäre Ziel der Studie ist die Fokussierung auf Freiraumgestaltung, Gemeinschaftsbereiche und Integration sowie das Aufzeigen von planerischen und organisatorischen Möglichkeiten wie mehr Nutzerfreundlichkeit, Vermeidung von Nutzungskonflikten und generelle Wohnzufriedenheit.

Dieser Mehrwert soll über differenzierte Freiräume und Zonierungen sowie mit der Gestaltung von Übergangsbereichen generiert werden, z. B. durch Aufwertung des Mühlgangs mittels einer Promenade und über einen kleinen öffentlichen Quartierspark mit ca. 1000 m². Durch die schräge Baukörpersituierung, weg von der Floßlendstraße, soll sich, korrespondierend mit dem vis-à-vis gelegenen Sozial- und Seniorenzentrum ein kleiner Platz, eine Art Mini-Piazza, bilden. Als kommunikationsfördernder Gemeinschaftsbereich ist an der Gebäudeecke zum neuen Platz ein multifunktionaler Raum im Erdgeschoss vorgesehen.
Als einer der wichtigsten Punkte, vor allem in Bezug auf Quartiersbildung und Umsetzung des räumlichen Leitbildes der Stadt Graz, erscheint die Forderung nach geschlossener Bauweise durch einen Anbau am Nachbargrundstück der GWS. Dazu bedurfte es einiger Überzeugungsarbeit und der Änderung eines bestehenden Bebauungsplanes. Sehr positiv ist es daher, dass sich die GWS für einen Lückenschluss und den Anbau mit gemeinsamer Tiefgarage entschieden hat.

Thema und Inhalt der Studie sind prinzipiell nicht neu – sie ist ein erneuter Versuch, eine Änderung in der komplexen Problematik des Sozialen Wohnbaues zu initiieren. Aufgrund der Differenz zwischen dem Ergebnis der Studie und der restriktiven Haltung durch das Wohnbauförderungsgesetz sowie der systemimmanenten Problematik des Übertragungswohnbaues schlägt Elisabeth Lechner Folgendes vor: Kenndaten zur Wirtschaftlichkeitsberechnung, wie die Verhältniszahl Nettonutzfläche und Bruttogrundfläche, mindestens auf 1,5 zu erhöhen oder wiederum eine eigene Fördermöglichkeit für Gemeinschafträume und Servicefläche. Denn während Kinderspielplätze und PKW-Abstellplätze über Pauschalen gefördert werden, gibt es für soziale Einrichtungen wie Gemeinschaftsräume, Fahrradräume in ausreichendem Maß und öffentliche Parkeinrichtungen kein zusätzliches Geld. Mittlerweile konnte eine Förderzusage der A15 für den 50 m² großen Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss erreicht werden.

Beim Übertragungswohnbau, der seit ca. 40 Jahren in Graz praktiziert wird, handelt es sich um eine baurechtliche Rechtsform, bei der die Stadt Graz als Grundeigentümer ein befristetes Baurecht hat und die Verwaltung der Gebäude an die gemeinnützigen Wohnbauträger vergibt. Sie behält sich dabei ein Einweisungsrecht bzw. die Vergabe der Wohnungen durch das Amt für Wohnungsangelegenheiten vor. Da die Stadt Graz durch diese Vereinbarung derzeit selbst keinen Wohnbau realisieren kann, steht sie in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Genossenschaften und auch unter Druck. Denn die Stadt hat einen weit höheren Bedarf an kommunalem Wohnbau als derzeit abgedeckt werden kann. Rund 1669 Personen (Stand 17. 08. 2010) sind für eine Gemeindewohnung vorgemerkt, eine Zahl, die sich seit 2006 verdoppelt hat – Tendenz steigend!

Die von der Stadtregierung zugesagte bzw. ausverhandelte Anzahl an Neubauten für diese Regierungsperiode beläuft sich lediglich auf 500 Wohneinheiten. Gegenwärtig sind ca. 360 Wohnungen in Vorbereitung: Alte Poststraße, Jauerburggasse, Lange Gasse, Straßganger Straße und – wie oben angeführt – Zeillergasse.

Die Studie ist allerdings nur für das Projekt Zeillergasse ein integraler Bestandteil der Vereinbarung zwischen der Stadt Graz und den Wohnbauträgern (enw-Wohnbaugruppe und GWS). Dies konnte durch Stadträtin Elke Kahr in Abstimmung mit der Stadtbaudirektion nach langen Verhandlungen mit dem Land (Abteilung Wohnbauförderung) sowie dem Wohnbautisch und den Wohnbauträger forciert werden.

Um die Studienziele 1:1 durch- und umzusetzen, beschritt man auch im Planungsprozess neue Wege: Obwohl das Projekt mehr als 30 Wohneinheiten aufweist, wurde anstatt der üblichen Durchführung eines Wettbewerbes ein Direktauftrag an Elisabeth Lechner mit der Beistellung eines Gestaltungsbeirates in Anlehnung an das Grazer Modell vergeben.
Als Mitglieder des Gestaltungsbeirates wurde durch die enw der Architekt Hansjörg Tschom als Wohnbauexperte und von der Stadt Graz – als nicht steirischer Architekt – Reinhold Wetschko bestellt. Das Land entsandte Gerhard Bräuer als Vertreter der Abteilung Wohnbauförderung und Reinfried Blaha von der Abteilung 17a, Bereich barrierefreies Bauen.

Der Planungsprozess wurde von insgesamt sechs Gremiumssitzungen begleitet. Diese Verfahrensmethode wurde vonseiten der enw durchaus positiv bewertet und man kann sich, so Prokurist Edmund Klamminger, eine Wiederholung vorstellen, auch wenn derzeit kein weiteres derartiges Projekt geplant ist. Und das, trotz der nur allzu menschlichen Emotionen im Laufe der Sitzungen, die allerdings von einem lebendigen Prozess zeugten. Denn der Gestaltungsbeirat habe „aktiv mitgeredet, mitgearbeitet und mitgestaltet.“ Laut Klamminger stehe im Endeffekt „die positive architektonische Qualität im Vordergrund“.
Dieses System ist, nach Meinung von Gerhard Bräuer, stark vom „Engagement der Einzelpersonen abhängig“ und es brauche „das richtige Team“, dann können auf „diesem Wege akzeptable Lösungen“ gefunden werden – auf jeden Fall haben „alle Beteiligten gewonnen“. Auch wenn Gerhard Bräuer darin nicht den leichtesten und effektivsten Weg sieht.
Grundlegend positiv sieht auch Elisabeth Lechner das Verfahren, allerdings fordert sie zusätzliches Budget dafür, ähnlich wie bei Wettbewerben, klare Strukturen und eine eindeutige Regelung der Mitsprache in Form einer Geschäftsordnung des Beirats. Die fehlende Geschäftsordnung war beim konkreten Pilotfall ein grundlegendes Problem. Denn das fehlende Budget und die teilweise sehr detailbezogenen, wiederholten Änderungsvorgaben gingen zu Lasten der Architektin.

Zuletzt kann man nur festhalten: Wo ein (politischer) Wille ist … ist auch ein (politischer) Weg …

Projektdaten

Bauherr: enw, GWS
Projektgröße enw: 43 Wohneinheiten im Übertragungswohnbau
Projektgröße GWS: 7 Wohneinheiten, voraussichtlich frei finanzierte
Eigentums- bzw. Anlegerwohnungen

Projektstandart:
Passivhaus mit Photovoltaikanlage und Solartankstelle
Tiefgarage für 51 PKW
Abstellplatz für 70 Fahrräder
Gemeinschaftsraum: ca. 50 m²
Quartierspark: 1000 m²

Beteiligte Planer:
Architektin Elisabeth Lechner – Architektur
Architekt Erwin Kaltenegger – Passivhausbauweise
Dr. Tomberger Ziviltechniker GmbH – Schallschutzgutachten

Baubeginn:
Spätherbst 2010: enw-Projekt
Anfang 2011: GWS-Projekt

KONTAKT:
Arch. DI Elisabeth Lechner
Elisabethstraße 3, 8010 Graz
arch.elisabeth.lechner@aon.at
T 0316.38 36 66-0 F -90
M 0664.144 1875

Verfasser/in:
Petra Kickenweitz, Bericht
Petra Kickenweitz

Mit der Aufzählung ... wollte ich lediglich auf den Punkt bringen, dass es eigentlich in der Diskussion mehr um den Inhalt, die gegenwärtige Situation des Sozialen Wohnbaus gehen sollte, als um die Vergabemodualitäten und dass der Gestaltungsbeirat eben ein steiermarkweites Instrument im Zuge der Baueinreichung sein sollte.
Der Aufwand, den ich meinte, ist nicht die Abhaltung von 6 Gremiumssitzungen, sondern durch den Übertragungswohnbau musste erst eine bereitwillige Genossenschaft gefunden werden, eine Studie musste beauftragt werden um notwendige soziale Einrichtungen zu begründen, in zahlreichen Gesprächen musste man Überzeugungsarbeit leisten ... für den sogenannten Mehrwert ... das ist der Aufwand, den ich meinte.

Sa. 02/10/2010 1:01 Permalink
Petra Kickenweitz

Die architektonische Qualität kann über das gegenwärtige Wettbewerbswesen unter den Prämissen der Wohnbauförderung meiner Meinung nach nicht mehr erreicht werden.
Visionäre und experimentelle Projekte mit einer derartig hohen Bewohnerzufriedenheit wie in der Terrassenhaussiedlung sind damit heute nicht mehr realisierbar. Das Modell Steiermark und die Qualität der Bauten, die es hervorbrachte und die internationale Beachtung fanden, gibt es seit gut 20 Jahren nicht mehr – dafür gibt es im Wohnbau eine mannigfaltige, pastellfarbige, uniformierte Standardarchitektur, die jegliche Erkenntnisse aus den unzähligen Wohnzufriedenheitsbefragungen, Wohnungsbewertungssystemen, Evaluierungen und soziologischen Studien außer acht lassen. Ganz zu schweigen von der Beachtung der sogenannten „baukulturellen Leitlinien“. Ein steiermarkweit installierter Gestaltungsbeirat im Rahmen jeder Baueinreichung wäre meiner Meinung nach derzeit die einzige Möglichkeit zur verpflichtenden Beachtung der baukulturellen Leitlinien – und damit ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung der Forderungen im Baukulturreport.
Deshalb stellt sich für mich hier nicht die Frage „Wettbewerb, Direktauftrag oder Gestaltungsbeirat“. Die Beistellung eines „Gestaltungs“-Beirates beim Wohnbauprojekt Zeillergasse erfolgte lt. meinen Quellen IN ANLEHNUNG an das Grazer Modell, analog dem Projekt Nahverkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof (siehe GAT Status Quo: Nahverkehrsdrehscheibe Graz Hauptbahnhof) noch unter Federführung von Michael Redik.
Mit dem Artikel "Kommunaler Wohnbau anDers – Auch im Planungsprozess?" sollte aufgezeigt werden, welcher Aufwand gegenwärtig betrieben werden muss, um im sozialen Wohnbau die eigentlich selbstverständlichsten Punkte umzusetzen, wie Gemeinschaftsraum, Quartierspark, etc.
Es geht darum, qualitätsvolle, fortschrittliche Architektur unter Einbindung der Erkenntnisse der Soziologie zu planen, um ein friedliches, multikulturelles Zusammenleben zu ermöglichen, mit hoher Lebensqualität in der Stadt auch für jene Bevölkerungsteile, die nicht zur Mittelschicht zählen. Und man beachte: der Bedarf an sozialen Wohnbau wird steigen! (Bevölkerungsentwicklungsprognosse Statistik Austria bis 2050).
Das Modell Steiermark war sicher auch nicht perfekt, die partizipative Einbindung der Bewohner nicht unproblematisch, aber anstatt einer kritischen Analyse, Evaluierung, Adaptierung, des Erhalts des experimentellen Charakters und der Festschreibung von baukulturellen Qualitätsstandards wurde es politisch mit den Landtagswahlen 1991 und der Übergabe des Wohnbaureferates an die FPÖ (sic!) abgewürgt. Vielmehr ist heute die Machtposition der gemeinnützigen Wohnbauträger gefestigt, sind die Wohnbaufördermittel mittlerweile bis 2014 gebunden, ist die Architektenleistung auf die Einreichplanung eingeschränkt!
Wir stehen derzeit vor einer möglichen politischen Neubesetzung – daher wäre eine offene Diskussion umso anstrebenswerter.

Sa. 02/10/2010 8:24 Permalink
Martin Krammer

Also, ich kann beim besten Willen an diesem Projekt keine neuen Qualitäten erkennen. Eine Aneinanderreihung kleiner Kammerln. Und wie es entstanden ist, ist im Endeffekt auch auch egal. Die Frage, die sich stellt ist vielmehr, warum es im einst gepriesenen geförderten Wohnbau heute unmöglich ist zeitgemässe Projekte zu realisieren. Da wird völlig an der gesellschaftlichen Realität vorbeigeplant und gefördert. Vater, Mutter, Kind war einmal. Wer anders als die Architekten soll hier eine Diskussion anzetteln? Vielleicht die Genossenschaften, denn die hinterfragen die Vorgabe der 1.182 EUR Baukosten anscheinend als Einzige. Vielleicht kommt ein Erneuerungsschub ja von dort.

Do. 14/10/2010 6:12 Permalink
feyferlik

Genau darin liegt der Irrtum – der Gestaltungsbeirat ist keine Alternative zum Architektur-Wettbewerb. Aber das ist ein anderes Thema. Der Architekturwettbewerb ist ein Instrument zur Qualitätsfindung, das heißt, wenn keine Qualität da ist, kann auch keine garantiert werden.
Fakt ist aber, dass eigentlich immer dort, wo letzdendlich an Stelle des Direktauftrages ein Wettbewerb durchgeführt wurde, selten das Projekt von dem/der vorgesehenen Direktbeauftragten gewonnen hat. Aber es gibt - und die Geschichte zeigt es - genug Projekte, die ohne Wettbewerbskonkurrenz entwickelt wurden und von guter Achitekturqualität sind. Das ist die eine Seite des Wettbewerbes. Die andere ist schlicht und einfach, dass es für den geförderten Wohnbau in der Steiermark Vereinbarungen gibt. Für mich wäre es wünschenswert, wenn unter anderem diese Studie, die Grundlage für die Wohnbaudiskussion wäre, die zu führen längst überfällig ist. Denn neben diesem Direktauftrag laufen parallel in Graz Wohnbauverfahren, deren Voraussetzungen so sind, dass es keine Qualität geben kann. Daher sollte eine solche Studie schon einen breiteren Aspekt abdecken, auch an Hand eines Fallbeispieles. Das Ergebnis ist breit zu diskutieren und gegebenenfalls umzulegen.
Wenn also die Punkte, die hier nun als neu angeführt sind, Ergebnisse der Studie, die Vorgabe für eine Projektbearbeitung sind und wenn die Förderung vorher sagt, was es dafür für zusätzliche Mittel gibt, dann traue ich mich zu behaupten, dass es viele Ansätzte gibt, diese letztendlich in Architekturqualität umzusetzen. Und genau das wäre das spannende, diese verschiedenen Ansätze nicht nur sehen, sondern auch diskutieren zu können.
Nicht die ArchitektIn muß sich rechtfertigen einen Direktauftrag angenommen zu haben, sondern der öffentliche Auftraggeber muß sich die Kritik gefallen lassen. Nicht Frau Elke Kahr hat hier jemanden beauftragt, sondern die Stadträtin Elke Kahr ist der Initiator und darin liegt der feine Unterschied. Unter anderem auch zum Abt von „Mariazell“ – der übrigens der Abt von St. Lambrecht, und nicht von Mariazell, ist.

Do. 30/09/2010 9:52 Permalink
feyferlik

„Thema und Inhalt der Studie sind prinzipiell nicht neu“ – welche Erkenntnis. Wo ist eigentlich die Studie ?
„Das primäre Ziel der Studie ist die Fokussierung auf Freiraumgestaltung, Gemeinschaftsbereiche und Integration sowie das Aufzeigen von planerischen und organisatorischen Möglichkeiten wie mehr Nutzerfreundlichkeit, Vermeidung von Nutzungskonflikten und generelle Wohnzufriedenheit“ ? - Wie schauen genau diese Ziele in der Studie aus, wie wurde diese Erkenntnis erstudiert, mit welchen Expertisen und Untersuchungen unterlegt ?
Das Projekt selbst, zumindest das, was man sieht, zeigt nicht das, was vorher studiert hätte werden müssen oder doch ?
Es ist die klassische Form des Wohnbaues, wie er seit mittlerweile Jahrzehnten (!) bekannt ist. Möglich, dass der Kinderspielplatz etwas größer ausgefallen ist. Wo ist z.B. der Stauraum in direktem Anschluß an die Wohnung oder im Wohnungsverband, der die aufgrund des Platzmangels dafür verbliebenen Räume eben nicht zu offenen Schrankräumen degradiert, usw. usw.
Stadträtin Elke Kahr meint im Interview auf gat: „... die alten Gemeindewohnungen sind gar nicht so schlecht, da sie quadratische Grundrisse und keine schmalen, schlauchartigen Räume haben. Auch im modernen Wohnbau sollten Räume quadratisch und größer bemessen und Wohnküchen groß und variabel gestaltbar sein, und wenn das nicht geht, zumindest so groß, dass eine Sitzecke Platz hat. Es sollte ein Recht auf größeren Wohnraum geben.“
Genau das sucht man vergeblich in dem vorliegenden Projekt.
Es ist nichts dagegen zu sagen, wenn einmal ein Direktauftrag ausgesprochen wird, aber dann bitte tatsächlich um etwas Neues auszuprobieren. . Dass das meistens nicht am Planer liegt wissen wir auch, sh. ua. die Ergebnisse der von jedem Landesrat für Wohnbau angeleierten Themenwettbewerbe zum Wohnbau.
Wenn aber als Neue Möglichkeit nur die Direktvergabe mit begl. Kontrolle herauskommt dann ist das aufs entschiedenste abzulehnen.
als auch die Vergabe gemeint ist dann muß man strikt dagegen sein
Die Anmerkung „... wo ein (politischer) Wille ist, ist auch ein (politischer) Weg“ – auch diese Erkenntnis ist nicht neu, letztendlich ist es das Wesen politischer Macht es so zu sehen. Nur allzu weit führen diese Wege nicht.
Nichts substantielles, nichts bleibendes das in die Strukturen einfließen würde, außer, dass wir einen neue „elegante Erklärung“ bekommen haben, den Wettbewerb gegen den Direktauftrag auszuspielen.
Soll ich mich nun freuen, dass nun auch die kommunistische Stadträtin im System angekommen ist, oder scheut sie den Begriff Wettbewerb, weil Wettbewerb in unserer globalisierten Welt ua. mit Effizienz und Gewinnmaximierung in Verbindung gebracht wird und die KPÖ uns glaubhaft vermitteln muß, beides abzulehnen ?

Mi. 29/09/2010 5:45 Permalink
feyferlik

„Wettbewerb oder Direktauftrag oder Gestaltungsbeirat“ allein die Auflistung mit „oder“ zu verknüpfen zeigt von einem grundsätzlichen nicht verstehen wollen.
Eine frage sei noch erlaubt – welcher aufwand im planungsprozess wurde in dem artikel aufgezeigt – 6 gremiumssitzungen – das klingt nach verdammt wenig.

Sa. 02/10/2010 9:28 Permalink
Elisabeth Lechner

werte kollegen, die anscheinend partout nich erkennen wollen wo hier das neue liegt.
erstens: im kommunalen wohnbau, der für die allerärmsten leistbare wohnraum bieten soll, sind grundrissexperimente eher fehl am platz. die höhere Raumanzahl ist eine Vorgabe des Wohnungsamtes. loftartige wohnungen sind hier nicht angebracht,weil die menschen oft nicht ausreichend geld für die einrichtung haben.es ist auch peinlich, wenn man dann keine superküche im riesigen wohnkochesssalon präsentieren kann.
schmale kammerln versus qaudratische räumediskussion ist in diesem segment des wohnbaus auch mehr als obsolet.
im energetisch optimierten bauen muss es eine größere baukörpertiefe geben.- diese bewirkt eben schmälere raumzuschnitte bei den typischen raumgrößen des geförderten wohnbaus.
neu ist hier: es wird der außenraum der wohnanlage und seine verzahnung mit der umgebung mitgedacht. es werden nachbarschaftliche Angebote für die Umgebung gemacht, es wurde der eignetümer der nachbarsiedlung bewogen seien lärmbelasteten hof mit zu schließen und eine gemeinschaftliche Tiefgarage zu errichten. vielleicht könnte sich die diskussion auch darauf beziehen.

Sa. 16/10/2010 1:13 Permalink
Elisabeth Lechner

wer wird denn so neidig sein?
wenden Sie sich doch an die Kammervertretung wegen der vielen Direktaufträge, die Kollegen abräumen, bei 2.3. und 4. Baustufen nach wettbewerben, aber Kollegen, die nicht den wettbewerb gewonnen haben. Ich denke, dass es sehr wohl legitim ist bei einer Studie, die klare Empfehlungen für einen kommunalen Wohnbau anders gibt, einen Direktauftrag zu erteilen und zwar für 44 Wohnungen, 50 sind es mit dem Nachbarbau einer anderen Genossenschaft.
Auch wenn es bei Ihnen den blanken Neid hervorruft.

Do. 07/10/2010 6:44 Permalink
Elisabeth Lechner

Ein richtig organisierter Gestaltungsbeirat mit klaren Befungnissen und einer Geschäftsordnung kann durchaus eine Alternative zum wettbewerb sein, vor allem bei Situationen, wo durch Rahmenbedingungen bereits viel vorgegeben ist. Zur Leitung durch Arch. Tschom enthalte ich mich aus sehr persönlichen Gründen der Stimme.
Vielleicht sollten sich die Kollegen öfters die gebauten Ergebnisse des vielgepriesenen Allheimittels Wettbewerb in Natura ansehen. Hier gibt es kein begleitende Kontrolle und dementsprechend sehen die Ergebnisse aus. Oftmals baut der Sieger gerade mal den ersten Abschnitt, den Rest macht ein Kollege nach bewehrter Manier oft mit wenig Engagement.
Warum greift der Abt von Mariazell nicht zum Wettbwerb sondern beauftragt direkt?
was ist neu, Kollege Feyferlik?
Neu ist das hier erstmals eine wirklich umfangreiche städtebauliche Analyse eines großräumigen Umfeldes gemacht wurde. Die Ergebnisse sind in die Studie und einen Masterplan eingeflossen.
Neu ist, dass hier erstmals als Antwort auf eklatante Ausstattungsmängel des Gebietes u.a. ein Quartierpark Neu ist dass aufgrund der Analyse und des Masterplanes ein bestehender Bebauungsplan erfolgreich geändert wurde und die Nachbargenossenschaft gewonnen werden konnte anzubauen und einen gemeinsamen Wohnhof zu bilden. Sie wird sich auch am Quartierspark beteiligen. Neu ist, dass hier erstmals im kommunalen Wohnbau eine große Vielfalt an Wohnungstypen realisiert wird.
Neu ist, dass es hier keine 10 m2 Kinderzimmer gibt, wie sonst üblich. Wohnzimmer mussten so konzipiert werden, dass sie auch als zusätzliche Schlafzimmer dienen können. Im kommunalen Wohnbau ist die Belegungszahl weitaus höher als im normalen geförderten Wohnbau. da wohnen schon mal 6 Personen auf 70 m2. Zugunsten größerer Individualräume wurde oftmals auf Abstellräume verzichtet- irgenwo muss es auch kompromisse geben. Die Forderung nach großen quadratischen Räumen wird wohl jede/r unterstützen, aber für die Förderrichtlinien in der Steiermark bin ich nicht zuständig und hier muss auch günstig gebaut werden. Weiters handelt es sich um ein Passivhaus- auch erstmals im kommunalen Wohnbau- da gibt es Anforderungen nach größeren Baukörpertiefen, die auch sonst im Trend des kostengünstigen Wohnbau liegen.
Wer Interesse an der Studie hat kann diese sicherlich bei Stadträtin Kahr anfordern.

Mi. 29/09/2010 10:46 Permalink
Elisabeth Lechner

. mich hat das ein Monat intensiver Arbeit gekostet und ca. 15.000,-- Euro, die ich nicht abgegolten bekommen habe. Es sind nicht 6 Gremiumssitzungen gewesen, sondern 9 und diese waren mit umfangreichen Vorarbeiten und Planungsänderungen, die nicht unbedingt immer zum Vorteil des Projektes waren, verbunden. In meiner Stellungnahme heißt es auch, dass ein Instrument wie dieses Gremium unbedingt eine Geschäftsorndung braucht, damit die fachliche Begleitung nicht ausufert und sich in Kleinigkeiten ergeht. Der Planer solte begleitet werden und nicht der Gestaltungsbeirat gestalten
Die Genossenschaft hat sich die Kosten für den Wettbewerb erspart und ich dafür die Arbeit geleistet, die normalerweise Teil der Wettbewerbsovrbereitung ist, großteils unentgolten. Dankenswerterweise hat hier das Wohnbaureferat A 15 auf mein Ersuchen hin in Anerkennung der tatsächlich von mir geleisteten Mehrarbeit hinsichtlich projektentwicklung und Gestaltungsbeirat einen kleinen Teil des Honraraufwandes abgedeckt mit dem Wunsch die Genossenschaft möge das ihre tun. Das ist bisher nicht geschehen. Eine Diskussion zur derzeitgen Situation im geförderten Wohnbau ist unbedingt notwendig, vor allem auch, was die Situation der Planer/innen betrifft, egal ob durch einen Wettbewerb oder direkt zum Auftrag gekommen.
Aufgrund des immer höher werdenden Aufwandes vor allem die ökologische und energietechnische Ausformulierung der Bauten betreffend, sind wir Architetk/innen eklatant unterbezahlt, auch wenn man noch die gängige Praxis der erzwungenen Rabatte der Genossenschaften betrachtet oder wie es so schön neudeutsch heißt der Mitarbeitsanteil der Genossenschaft 20 % betragt, aber nicht erbracht wird und so letztendlich wiederum der Planer zum handkuss kommt. Gefragt ist auch eine echte und mutige Interessensvertretung, die ich nicht sehe.

Di. 05/10/2010 5:55 Permalink
Armin Haghirian

Sehr geehrte Frau Lechner,
wenn wir eine "echte und mutige Interessensvertretung" hätten, dann gäbe es für Sie gar keinen Direktauftrag für 50 Wohneinheiten und Sie hätten sich die 9 Gremiumssitzungen ersparen können. Dass das Wohnbaureferat A 15 Ihnen auch noch "einen kleinen Teil" ihres Honoraraufwands abdeckt, ist ja in dieser Causa nur mehr skurril.

Mi. 06/10/2010 12:01 Permalink
Armin Haghirian

Sehr geehrte Frau Kickenweitz,
wenn es sich der Herrn Prokurist Klamminger vorstellen kann und es Frau Architektin Lechner "grundlegend" positiv sieht, sollten wir doch auf diesen ganzen Wettbewerbszirkus verzichten und in Zukunft nur mehr einen Gestaltungsbeirat unter der Leitung des Architekten Tschom beistellen.Es ist ja anscheinend nur mehr bei Direktaufträgen in steirischen Wohnbau möglich Studienziele 1:1 umzusetzen.

Di. 28/09/2010 8:27 Permalink
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