11/09/2015

Kärntner Landesbaupreis 2015

Einreichfrist
28. September 2015

Einreichung beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 7 - Wirtschaft, Tourismus, Infrastruktur und Mobilität, UAbt. Landeshochbau, Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee

11/09/2015

Landesbaupreis Kärnten 2014: Veranstaltungs- und Sporthalle St. Martin

Architektur: Dietger Wissounig Architekten©: paul ott photografiert

Kärnten, vertreten durch den Referenten für Baukultur, Herrn Landesrat Dipl.-Ing. Christian Benger, lädt zur Bewerbung um den Kärntner Landesbaupreis 2015 ein. Der Landesbaupreis ist mit einem Gesamtpreisgeld von 9.500,00 Euro (5.000,00 für den Landesbaupreis, € 1.500,00 für 3 Anerkennungen) dotiert.

In Anerkennung besonderer Leistungen im Bereich der Baukultur im Raum Kärnten sollen Bauwerke hervorgehoben werden, bei denen der baukünstlerische Raum, seine städte­bauliche Beziehung, die Planung, die Funktion, die Verwendung zeitgemäßer Bau­stoffe und deren Verarbeitung, die Bauführung, die sinnvolle Energieverwendung, die Zuordnung zum Ortsbild und zur Landschaft sowie Fragen des Umweltschutzes vorbildlich berück­sichtigt sind. Die Preisverleihung soll eine kontinuierliche Anhebung der Baukultur im Land Kärnten zum Ziel haben und diese auch in der Öffentlichkeit bewusst machen.
Dazu sollen die in die engere Wahl genommenen Werke in einer jährlichen Ausstellung der Öffentlich­keit präsentiert werden. Dabei soll der eigentliche Landesbaupreis für beispiel- bzw. vorbildhafte Bauprojekte verliehen werden, die in baukulturell zeitgemäßer Sprache umge­setzt worden sind.

Themenkreis
Gemäß dem Kärntner Kulturförderungsgesetz sind Werke aus dem Bereich der Architektur, Denkmal- und Ortsbildpflege sowie der Altstadt- bzw. Objektsanierung durch die Preisver­leihung als Kärntner Landesbaupreis hervorzuheben. Es können aber auch hervorragende Ingenieurbauten, Leistungen im Bereich des Städtebaues oder ein­schlägige theoretische Werke eingereicht werden.

Termine
Abgabe der Einreichunterlagen (siehe Ausschreibung anbei) bis 28. September 2015 beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 7 - Kompetenz­zentrum Wirtschafts­recht und Infrastruktur UAbt. Landeshochbau, Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, damit eine entsprechende Vorprüfung stattfinden kann.

Jury
Die Fachjury (erweiterter Fachbeirat) wird am 05. Oktober 2015, und am 06. Oktober 2015 zur Beurteilung zusammentreten und nach Ermessen Objektsbe­reisungen durchführen. Sie setzt sich aus 5 fachkundigen Personen zusammen, wobei hiervon aus dem Bereich der Kammer der ZiviltechnikerInnen sowie der Zentralvereinigung der Architekten Österreichs und Vertreter des Amtes der Kärntner Landesregierung nominiert werden:
_ Mag. Matthias Mulitzer, Wien
_ Prof. Architekt Adolph Stiller, Salzburg
_ Prof. Architekt Marusa Zorec, Laibach
_ Dipl.-Ing. Georg Wald, Magistrat Klagenfurt, Stadtplanung,
_ Dipl.-Ing. Gerhard Kresitschnig, Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 7, Uabt Landeshochbau

Weitere Informationen Sie unter dem Link ktn.gv.at und im Downloadbereich rechts.

Terminempfehlungen

Netzwerktreffen
16. + 17.11.2023
 
GAT+