30/07/2009
30/07/2009

Arch DI Kurt Fandler ist Gewinner des von der SG Ennstal ausgelobten, geladenen Gutachterverfahrens zur Erlangung von Entwurfsvorschlägen für die Bebauung des Grundstückes "Am Hochfeld" in Bruck an der Mur.

Die weitere Reihung:
2. Preis: Projekt Univ. Prof. Arch. DI Dr. Hansjörg Tschom, Graz
3. Preis: Projekt Arch. DI Elisabeth Anderl, Judendorf-Straßengl

Nachrücker: Projekt Arch. DI Ulrike Tischler, Graz

Die weiteren geladenen Teilnehmer waren:
Arch. DI Reinhard Hohl, Graz
Arch. DI Hans Kaponig, Graz
Arch. DI Meinhard Neugebauer, Bruck a. d. Mur
Arch. DI Christian Schemmel, Bruck a. d. Mur
Arch. DI Herwig Zöhrer, Graz

Wegen verspäteter Abgabe ausgeschieden:
Projekt Arch. DI Elisabeth Lechner, Graz

Beschreibung des Siegerprojektes
Das Preisgericht unter dem Vorsitz von Arch. DI Friedrich Moßhammer bewertete das Siegerprojekt wie folgt (Auszug aus dem Juryprotokoll):
"Das Projekt stellt die innovativste Weiterentwicklung der Struktur des Masterplans (städtebaulichen Wettbewerbs 2008: Siegerprojekt von Arch. DI Elisabeth Anderl; Anm. der Red.; siehe LINK) dar. Es zeigt am deutlichsten, dass ein starkes städtebauliches Leitbild sinnvolle Adaptierungen erfahren kann bzw. auch muss und, dass ursprüngliche Intensionen weitergeführt werden können, auch wenn sich das Siedlungsbild nicht mehr in absolut identischer Form darstellt. ..."

AUSSTELLUNG:
Die Projekte waren bis 4. August 2009 im Rathaushof der Stadtgemeinde Bruck an der Mur ausgestellt.

Verfasser/in:
Redaktion GAT Graz Architektur Täglich
viktor jung

..das geschilderte bestätigt mich in meiner meinung:...interessenvertretung ersatzlos streichen!!-die parameter und bedingungen wären keinen " gramm" schlechter deswegen!
auch die von mir besuchten austellungen von wettbewerben in letzter zeit waren absolut unter jedem nivau..offensichtlich schert sich kein mensch unserer interessensvertreung über die korrekte und qualitätsvolle durchführung der wettbewerbe inkl. ausstellungen im nachhinein!
ps: .....ich warte seit ca. 3 monaten auf das ergebnis einer recherche seitens der kammer in einem konkreten fall, die man normalerweise innerhalb von drei tagen erledigt hat!!..aber offensichtlich ist nicht nur papier bekannterweise geduldig!

Do. 13/08/2009 4:15 Permalink
Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steierma

Anlässlich der Diskussion um das Wohnbaugutachterverfahren Bruck/Mur - Hochfeld möchte der Wettbewerbsausschuss der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten Folgendes mitteilen:
Bei einzelnen Wettbewerbsverfahren kommt es leider immer wieder vor, dass in den Ausschreibungen keine eindeutigen Aussagen getroffen werden. Wir weisen die Auslober darauf hin und versuchen eine eindeutige Klärung zu erwirken.
Trotzdem wird es immer einen gewissen Ermessungsspielraum, der bei den JurorInnen liegt, geben, ob ein Projekt nun aus formalen Mängeln auszuscheiden ist. Dies ist immer von der jeweiligen Auslobung, die Rechtsgrundlage des Verfahrens ist, abhängig. Im konkreten Fall gab es z.B. eine Regelung, wonach ein Projekt, das in der Ausschreibung geforderte Planungsauflagen nicht erfüllt, von der Jury mit einfacher Mehrheit ausgeschlossen werden kann. Im Übrigen werden der Kammer bei Wohnbau-Gutachterverfahren (wie im konkreten Fall) die Unterlagen nicht zur vorherigen Prüfung übermittelt.
Zum Abgabetermin ist festzuhalten, dass dieser eine eindeutige Festlegung darstellt und unbedingt eingehalten werden muss. Aus rechtlicher Sicht könnte ein Nachgeben in diesem Punkt eine begründbare Anfechtung der übrigen TeilnehmerInnen nach sich ziehen und dieser Formalfehler könnte zu einer Aufhebung des Verfahrens führen. Auch die WOA sieht vor, dass nur solche Projekte, die durch Fremdverschulden oder höhere Gewalt verspätet eingelangt sind, durch Beschluss des Preisgerichtes zur Beurteilung zugelassen werden können. Bei Verfahren nach dem Bundesvergabegesetz gibt es übrigens keinerlei Ermessensspielraum.
Ob im Zuge des Hearings tatsächlich eine andere Abgabezeit als in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt wurde, kann von unserer Seite nicht beurteilt werden. Grundsätzlich gilt jedoch die Schriftform vor der mündlichen Form. Laut Ausschreibungsunterlagen gilt ausdrücklich nur das Protokoll der Vorbesprechung als ergänzende Rechtsgrundlage.
Die nicht zugelassenen Schaubilder wurden laut dem Vertreter der Kammer in der Jury, wie vereinbart von der Vorprüfung abgeklebt. Ob das Modell nun ein Ausscheidungsgrund gewesen wäre, würde einer eingehenden Prüfung anhand der Ausschreibungsunterlagen und Protokolle bedürfen.
Wir bedauern das Ausscheiden der Teilnehmerin sehr, empfehlen aber allen KollegInnen dringend eine genaue Kontrolle sämtlicher Wettbewerbsunterlagen, um Einsprüche rechtzeitig geltend machen zu können und eine rechtzeitige Abgabe der vollständigen Unterlagen zu gewährleisten.
Architekt Dipl.-Ing. Martin Gruber
Vorsitzender der Sektion Architekten

Di. 04/08/2009 9:06 Permalink
Elisabeth lechner

1. sollten von der Kammer die Wettbewerbs-Ausschreibungsunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden.
2. sollten nur solche Juror/innen bestellt werden, die die nötige Erfahrung und Autorität als Hauptjuror/in mitbringen und auch betreffend der Aufgabenstellung Erfahrung haben. (Im konkreten Verfahren wäre es u.a. sehr wichtig gewesen, die Gemeinde darauf hinzuweisen, dass dieses Projekt ganz im Sinne des Vorhabens, einen Masterplan zu erstellen, für die weitere Zukunft des Areales entscheidend ist. (Abtretungen für die beabsichtigte Gemeindestraße im Zuge des Bebauungsplanverfahrens- diese Gelegenheit wurde nun für immer vermasselt).
3. sollte die Kammer darauf achten, dass die Vorprüfung nicht nur Zahlen prüft, sondern auch die fachlich einwandfreie Bewältigung der Aufgabenstellung überprüft.
4. sollte die Kammer kontrollieren, in welcher Qualität die Wettbewerbsausstellungen erfolgen. Immerhin ist dies auch Architekturvermitllung und ist man dies allen TeilnehmerInnen schuldig.
5. sollte das Preisgeld insbesondere bei Wohnbauverfahren (2000,-- Euro für 180 Wohnungen) angehoben werden. Es kann nicht sein, dass eine Standesvertretung es ohne Weiteres hin nimmt, dass ihre Mitglieder mit solchen Verfahren ausgehungert werden. Modell, Ausdrucke und das normalerweise geforderte Rendering verschlingen schon die 2000,-- wo bleibt die Arbeit?
Alle Punkte sind im konkreten Verfahren nicht erfüllt worden.
Weder waren die Unterlagen vollständig (es wurde den TeilnehmerInnen beispielsweise eine 20-KV Erdleitung verschwiegen, die nicht überbaut werden darf.- so stehen nun die Baukörper des Siegerprojektes auf dieser Leitung! Eine Verlegung kostet immens viel Geld- wer wird das bezahlen? Diese Angaben waren aber im vorangegangenen Masterplanverfahren bekannt.), es fehlten genaue Angaben zur Führung der wichtigsten Aufschließungsstraße und somit auch zur realen Anbindung. etc.
Nahezu alle Projekte, auch das Siegerprojekt, haben die topografischen Gegebenheiten ignoriert und nicht einmal die Höhenschichten auf das Einsatzmodell gebaut. Darum versinkt das Modell des Siegers auch im Umgebungsmodell!
Wieso geht dies bei der Vorprüfung durch? Wieso entgeht das dem Kammerjuror?
Das Entwicklen von Wohnbauten ist mehr als nur Baukörper hinzuwürfeln, es ist auch eine städtebauliche Aufgabe und da gehört mehr dazu.
Solche Praktiken schaden unserem Ruf als Fachleute und angebliche Garanten für Baukultur. Ausbaden müssen es dann die BewohnerInnen.
Die Kammer sollte besser darauf achten, dass nicht eine drei Stunden verspätete Abgabe für das Ausscheiden entscheidet, sondern das Nichterfüllen der Bauaufgabe, und dazu zählt nun mal das Ignorieren von Geländeverhältnissen, von Leitungen etc...
Befremdlich ist auch, dass bei der Ausstellung sehr wohl das Schaubild, das nicht zu Beurteilung stand und angeblich vor der Jury (Betonung auf vor der Jury) überklebt wurde, nun doch gezeigt wird. Allerdings ist auch mein ausgeschiedenes Projekt ausgestellt - ohne Vermerk.
Ich kann Kollegin Anderl nur recht geben, es ist eine peinlich, respektslos Ausstellung. Keine Namen, keine Reihung kein Protokoll, keine Aufgabenstellung.

Di. 04/08/2009 6:07 Permalink
Elisabeth Lechner

1. Es wurde seitens des Auslobers festgehalten, dass Schaubilder, die gegen die Vereinbarung abgegeben werden, überklebt werden.
2. Das Modell sollte in weiss abgegeben werden und nicht transparent, außerdem nur dreidimensional für die 1. Bauetappe und lediglich zweidimensional für den Rest. Auch dies wurde vom Auslober so ausgesandt.
3. Es wurde bei der Begehung der Abgabeterim mit 2. Juli 16 Uhr vereinbart. Im Begehungsprotokoll stand dann fälschlich 12 Uhr.
Ich habe dies leider übersehen und mich an die mündliche Vereinbarung gehalten.
Leider wurde mein Projekt wegen zu später Abgabe ausgeschieden. Der Kammerjuror hat sich aus Zweifel bei der Kammer juristischen Rat geholt, und die Kammer plädierte für Ausscheiden.
4. Manche formale Dinge werden sehr streng genommen, wie die angeblich zu späte Abgabe, hingen wird die Abgabe von Unterlagen entgegen der Ausschreibung wiederum akzeptiert und führt nicht zum Ausscheiden.
Über die Qualität dieses Vrfahrens, die Interessensvertretung durch die Kammer und die Kollegialität des Siegers kann man sich nun selbst ein Bild machen.

Fr. 31/07/2009 10:10 Permalink
E.Anderl

nahtlos zum Verfahren paßt auch die Ausstellung in Bruck. Die Projekte sind nicht zugeordnet, Protokoll liegt keines auf, das Bauamt kann auch keine Auskunft erteilen. Kommentar eines Gemeindebediensteten nach 60km Fahrt nach Bruck: "Protokoll selber mitnehmen"

Di. 04/08/2009 11:28 Permalink
Arch.Dipl.Ing.Moßhammer

Sämtliche, ausdrücklich nicht zulässige, Schaubilder wurden ausnahmslos, wie angekündigt, vor der Jury durch den Vorprüfer überklebt, und blieben unberücksichtigt! Siehe auch: Juryprotokoll.

Fr. 31/07/2009 10:03 Permalink
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