03/10/2017

Jeden ersten Dienstag im Monat veröffentlicht GAT in der Kolumne Aber Hallo! Anmerkungen von Karin Tschavgova zu aktuellen Themen von Architektur und gebauter Umwelt.

03/10/2017
©: Karin Tschavgova

Neulich beim Überqueren der Hauptbrücke in Graz mit Blick auf die Murinsel wieder einmal die Frage: Muss das sein? 
Das kreative „Insel“-Bauwerk des New Yorker Künstlers Vito Acconci – hoch gelobt, teuer bestellt und gegenüber allen Kritikern verteidigt von den verantwortlichen Stadtvätern als Eyecatcher für Graz als Kulturhauptstadt 2003 – erstrahlt nach einer ersten Generalsanierung in neuem Licht. Wie die Costa Favolosa auf (Star-)Kreuzfahrt mit Andy Borg oder David Hasseldorf strahlt sie, in rasch wechselnde Farben – blau-grün-violett – getaucht, so als müsste sie der Bixfassade am Kunsthaus Konkurrenz machen. Getoppt könnte das nur noch werden, wenn die Insel zur Weihnachtszeit in Gold erstrahlt, bei Engelsstimmen, versteht sich.
Wer weiß, dass sich der Künstler vehement gegen die Verkommerzialisierung seines Werks wehrte, die er schon darin gesehen hat, dass man der Murinsel ein Café und einen nie funktionierenden Kinderspielplatz aufgepfropft hat, der ist überzeugt, dass sich Acconci (gest. im April 2017) im Grabe umdrehen würde angesichts dieses grellen Farbspektakels. Die Frage, die er selbst nicht mehr stellen kann, ist: Wo bleibt der Respekt vor einem Werk, das als kreativer Akt genauso gedacht war, wie es umgesetzt wurde? Welche Anmaßung, es nach Belieben zu verändern.
Ich spreche hier nicht vom Denkmalschutz, wenngleich auch bei diesem der Respekt vor der Originalität des Werks die Basis ist für den Umgang desselben sein müsste. Es gilt auch kein Dogma, nichts zu verändern.
Wenn Besucher und Bürger dieser Stadt das Geländer der Hauptbrücke (Architekt Hubert Wolfschwenger) mit tausenden Schlössern bestücken… Nun denn, sollen sie es tun, so wie in anderen europäischen Städten. Wenn eine Architektin glaubt, in der Grazer Burg die Arbeit ihres Vorgängers weiter bearbeiten zu müssen, indem sie Punkte auf dem transparenten Glasgehäuse des Aufzugs anbringt und ohne Absprache mit dem Urheber, den Entwurf verändernd, eingreift, so ist das respektlos. Die Einrichtung des Verkehrsbüros von Hans Hollein am Wiener Ring landete auf einem Abfallplatz, nachdem man beschloss, das Lokal zu erneuern. Mit Grausen erinnere ich mich an die Reaktion des steirischen Beauftragten für Baukultur, als die Schweizer Architekten Meili und Conzett sich öffentlichkeitswirksam darüber beklagten, dass der an die Topografie des Steilhangs angepasste Brückenkopf ihrer Holzbrücke in Murau nachträglich durch Abgrabungen sinnentstellt wurde.
Beispiele solch respektlosen Umgangs mit dem Werk von Architekten kennt jeder. Kaum einmal steckt Mutwilligkeit dahinter, gleichwohl ist es doch ein unsensibles, unprofessionelles und ja! respektloses Vorgehen bei Änderungswunsch oder -bedarf. Das Mindeste und zugleich Naheliegendste wäre wohl, den Urheber in Umbauvorhaben einzubeziehen und sich von ihm beraten zu lassen. Geht das nicht mehr, weil, siehe Vito Acconci, diese das Zeitliche gesegnet haben, so verlangt es noch viel mehr an Einfühlungsvermögen und Verantwortung, will man in das Original eingreifen. Wäre dies vorhanden gewesen, so hätte heute der denkmalgeschützte Speisesaal der Schulschwestern von Domenig und Huth (1977) in Graz-Eggenberg keinen neuen, anpasslerischen Appendix als Gangverbindung an das Kloster. Dieser Anbau, mit dem Segen des Bundesdenkmalamts von 2016-17 entstanden, lässt meiner Meinung nach jene Sensibilität vermissen, die von allen Beteiligten notwendig gewesen wäre, um eine andere, verträglichere Lösung auf funktionelle Änderungen der Ausspeisung zu finden.
Warum habt ihr dieses kuriose Ding nicht in Ruhe gelassen, das als gebaute Skulptur und mehr noch als beeindruckender Raum den Zeitgeist einiger der später über die Grenzen hinaus bekannt gewordenen Grazer Architekten der 1970er so wunderbar ausdrückt? Das als Schlüsselwerk einer Bewegung gilt. Mehr Respekt vor gebauter Kunst, meine Damen und Herren, selbst wenn sie nicht unter Schutz steht!

Anonymous

Die Liste der achtlos und achtungslos behandelten Bauten der jüngeren vergangenheit lässt sich fast endlos weiterführen. Besonders pikant ist es, wenn es sich um ein öffentliches Gebäude handelt und die Akteure der Missachtung selbst Architekten, also fachleute sind. Ich erinnere nur an die Rampe von Günther Domenigs TU-Gebäude im Park der alten TU. Schwupps, da war sie weg. Abriss gewünscht bzw. befürwortet von seinem Nachfolger am Lehrstuhl Gebäudelehre, der schon kraft seines Amts (und seiner Befähigung zum Professor für Gebäudelehre) hätte erkennen müssen, dass die Rampe ein integraler Teil des Gebäudes ist, auch eine Achse sichtbar gemacht hat usw.

Di. 03/10/2017 2:03 Permalink
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