06/09/2016

Zur Causa SCS –
Shopping City Seiersberg

Jeden ersten Dienstag im Monat veröffentlicht GAT in der Kolumne Aber Hallo! Anmerkungen von Karin Tschavgova zu aktuellen Themen von Architektur und gebauter Umwelt.

06/09/2016
©: Karin Tschavgova

Nehme ich mir ein Thema vor und will darüber schreiben, so mache ich das, weil es mich interessiert oder weil das, was ich darüber weiß, mich wütend macht. Ärger über ein Geschehen, das ich falsch, ungerecht oder infam finde, braucht bei mir ein Ventil, denn ich habe mir vorgenommen, lebenslang kein Magengeschwür zu bekommen. Bis jetzt ist mir das gelungen und das sollte auch für die Zukunft gelten – Gott geb’s. Ja, Sophie Freud, die Enkelin vom großen Sigmund, war in der Ö1 Sendung vor einer Stunde auch felsenfest davon überzeugt, dass man als Atheist einen Schutzengel haben kann. Ich Atheistin habe für meine Zukunftshoffnungen eine mildtätige Tat Gottes parat. Aber zurück zum Ärger als Antrieb fürs Schreiben.
Vor kurzem hab ich mich näher mit der Causa Shopping City Seiersberg beschäftigt, hab recherchiert, Gesetzestexte gelesen und mit dem Raumplaner Günter Tischler einen Fachmann um seine Sicht der Sache befragt. Zur Erinnerung: im Juli hat der Verfassungsgerichtshof die Genehmigungen aufgehoben, die von der Gemeinde -  vermeintlich schlau - erlassen wurden, um die vier Verbindungsbauten, die aus der SCS Seiersberg das zweitgrößte Einkaufszentrum Österreichs machen, zu legalisieren. Flugs wurden diese als öffentliche Interessentenwege tituliert und wurde damit so getan, als wären die von Jahr zu Jahr erweiterten Bauteile einzelne Einkaufszentren. Bauernschlau, die Seiersberger und ihr Berater Rechtsanwalt Hohenberg, bei dem man als honorigen Bürger der Stadt Graz den Bauer weglassen muss. Schmähstad waren sie nur kurz, die Herren Eigentümer und deren Vertreter. Irgendwer, vermutlich jener Herr Berater, hatte dann die Superidee, dass laut Steirischem Raumordnungsgesetz das Land eine „Einzelstandortverordnung“ erlassen könnte – als Reparatur sozusagen. Die besagt nämlich, dass auf Antrag der Gemeinde Flächen für die Errichtung und Erweiterung von Einkaufszentren und deren Größe unter bestimmten Voraussetzungen festgelegt werden können. Nachträglich sozusagen, wie man den Absatz interpretierte.
Ich habe mir die Voraussetzungen Punkt 1 bis 6 genau angeschaut und war mit dem Fachmann einer Meinung, dass so eine nachträgliche Weißwaschung schwierig werden wird, weil zwei oder mehr Punkte bei Seiersberg nicht gegeben sind (Stichwort: ausreichender öffentlicher Verkehr).
„Aber der Papa wird’s schon richten“, meinten wir unisono, wussten wir doch, dass das Land seine Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen hatte und naturgemäß sofort von den Eigentümern mit Androhungen von Amtshaftungsklagen bedroht wurde, sollte die SCS zusperren müssen. Die Eigentümer fuhren gleich mit den üblichen Totschlagargumenten auf: So viel Wertschöpfung für die Steiermark (haha!), so viele Arbeitsplätze gefährdet (gähn!) so viele künftig unversorgte Besucher aus den Nachbarländern.
Meine Skepsis beschränkte sich darauf, dass ich a) mir nicht vorstellen konnte, dass man aus den genannten 75.000 Quadratmetern Happy-Shopping durch 4 Trennschnitte vier Einzelstandorte zu je 5.000 Quadratmetern machen könnte und b) dass man/das Land nicht genügend gute Argumente gegen die fehlenden Voraussetzungen zur nachträglichen Genehmigung finden könne.
An der Reparatur des nicht legalen Zustands durch Papa Land selbst habe ich, ganz ehrlich, nicht gezweifelt. Naiv? Nein, schon eher resigniert und daher nicht mehr kritisch genug im Nachdenken.
Der Salzburger Gutachter Thomas Müller, Experte für Verfassungs- und Verwaltungsrecht, kam nach eingehender Prüfung zum Ergebnis, dass eine rechtliche Sanierung der Causa SCS Seiersberg laut Gesetz gar nicht möglich sei, weil der Wortlaut des Absatz 8 sagt, dass Flächen für die Errichtung und Erweiterung unter besagten Voraussetzungen genehmigt werden können. Natürlich, bevor sie errichtet wurden. Hinterher wird in Österreich viel repariert, die Hypo-Sauerei stinkt nur am stärksten in den Himmel. Die Reparatur von Illegalem in Verbindung mit dem Wörtchen nachträglich ist weitverbreitet in unserem schönen Land.
Dabei liegt gar falsch, wer glaubt, dass man hinterher gescheiter wird in den Ministerien, Amtstuben und Bürgermeistersesseln. Nein, die Einsicht scheint nur so weit zu gehen, dass man weiß, man kann alles wieder ausbügeln. So dicke wird’s schon nicht kommen. Ham ma immer noch durchgetaucht.
Warten wir die Entscheidung des Landes ab. Mich hat meine zahnlose Conclusio des Nachdenkens über die Causa SCS erschreckt. Muss ich mir Sorgen um mich machen? Ich gelobe: in Zukunft vielleicht physisch zahnlos zu sein, aber gedanklich scharf zu bleiben.

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