29/07/2004
29/07/2004

Allen Wohnbauvorhaben des Modell Steiermark ist gemeinsam,
- dass sie innerhalb des gesetzlich festgelegten finanziellen Rahmens errichtet werden
- dass die zukünftigen Bewohner vor Planungsbeginn zum größten Teil feststehen
- und dass diese Bewohner ein umfassendes Mitspracherecht erhalten. "Über die Beteiligung zur Qualität" heißt ein Motto des Arbeitskreises 12 "Bauen und Wohnen" des Modell Steiermark. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dieses Mitspracherecht zu einem der effektivsten Kontrollinstrumente geworden ist. (In der Steiermark können auch Interessensgemeinschaften und Vereine mit dem Ziel, Wohnraum für den eigenen Bedarf zu errichten, Wohnbauförderungsmittel erhalten. Es steht ihnen frei, für die förderungstechnische Abwicklung Bauträger beizuziehen, oder auch diesen Arbeitsschritt selbst zu organisieren.)
- Weiters wird verlangt, dass die Wohnbauvorhaben in Beziehung zur umliegenden Bebauung, der näheren und weiteren Wohnumwelt geplant und errichtet werden.
- Zumeist werden Wettbewerbe abgehalten, um jenes Projekt zu finden, das ausgeführt wird. Wir haben ein zweistufiges Beurteilungsverfahren unter Einbeziehung der zukünftigen Bewohner entwickelt.
- Hohe architektonische Qualität und eine Vielfalt an Wohnungsgrundrissen und Wohnformen sind weitere wesentliche Forderungen der "Modell-Steiermark" Wohnbauvorhaben
- Der planende Architekt wird durchwegs mit der vollständigen Büroleistung beauftragt, in vielen Fällen übernimmt er auch die örtliche Bauaufsicht; dafür ist er für die Einhaltung der prälimitierten Baukosten verantwortlich.
- Die Tätigkeit des gemeinnützigen Bauträgers beschränkt sich zumeist auf die rechtliche, finanzielle und förderungstechnische Abwicklung des Vorhabens.

Wolfdieter Dreibholz, Soll und Haben - Haben und Soll, in: Wohnbau in der Steiermark 1980-1986, Bauten und Projekte, ZV, Landesverband Steiermark, Graz, 1986, S 175.

Netzwerktreffen
16. + 17.11.2023
 
GAT+