Mit der Überleitung der Wohlfahrtseinrichtungen der bAIK - Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten in das FSVG sind wichtige Änderungen sowie Termine und Fristen verbunden, weshalb die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten zu einer Informationsveranstaltung einlädt, bei der die Einzelheiten der Überleitung und die Grundzügen des FSVG zur Sprache kommen.
Teilnehmer:
_ Dr. Bernhard Wisleitner, Geschäftsführer der Wohlfahrtseinrichtungen
_ Mag. Günther Bauer, Leiter Versicherungs-/Beitragservice
_ Andreas Köck, Versicherungsservice der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft, Landesstelle Steiermark
Im Vordergrund werden dabei folgende Themen stehen:
• WE- Feststellungsbescheide – Details zu den erworbenen Anwartschaften
• Termine und Fristen im Zuge der Überleitung
• Beitragsrückstände: Zahlungsfristen und Auswirkungen
• Nachkauf von Beitragszeiten im Altersklassensystem
• Grundzüge des FSVG: Beitragsvorschreibung, Bemessungsgrundlage, freiwillige Höherversicherung, Versicherungspflicht bei ruhender Befugnis.
Anmeldung bis 25.01.2013:
Mail: siegfried.wittmann@ztkammer.at
Tel: 0316 - 82 63 44
Fax: 0316 - 82 63 44 DW 25
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