Die Juryentscheidung ist wohl zu akzeptieren, auch wenn man damit nicht einverstanden ist.
Was aber nicht zu akzeptieren ist, ist der Umstand dass in den Auslobungsunterlagen geforderte Themen immer häufiger ignoriert und großzügig übersehen werden.
Das mag einerseits mit Bequemlichkeit (weil man die Auslobungsunterlagen erst gar nicht ausreichend liest, obwohl man dazu verpflichtet ist), andererseits mit Untauglichkeit oder -möglicherweise noch schlimmer- mit bewusster Ignoranz zu tun haben.
Beim vorliegenden Wettbewerb war die Beiziehung eines/r entsprechend Befugten zur Erbringung von Leistungen auf dem Gebiet der Freiraumplanung bzw. Landschaftsarchitektur/Landschaftsplanung als SubplanerIn oder ARGE-PartnerIn bereits in der 1. Stufe „verpflichtend“ erforderlich…
Der Begriff „verpflichtend“ ist eineindeutig und bedarf keiner weiteren Interpretation!
Nun was war geschehen:
Es gab 15 Wettbewerbsteilnehmer.
10 WB-Teilnehmer hatten keinen Landschaftsarchitekten angeführt.
5 WB-Teilnehmer hatten einen Landschaftsarchitekten korrekt laut Auslobung involviert!
Wurde dieser „verpflichtendende“ Passus vom Verfahrensbetreuer aufgezeigt. Nein!
Wurde seitens der Jury auf diesen „verpflichtendenden“ Passus hingewiesen. Nein!
Ist der Wettbewerb damit ungültig: Ja!
Kümmert es irgend jemanden: Nein! --> weil Alle um zukünftige Aufträge bangen und nur nicht auffallen möchten.
Und die Moral von der Geschicht, es kümmert uns doch alle nicht. Macht weiter so wie bisher das ist einfach, gar nicht schwer.
Einfach übersehen...
Die Juryentscheidung ist wohl zu akzeptieren, auch wenn man damit nicht einverstanden ist.
Was aber nicht zu akzeptieren ist, ist der Umstand dass in den Auslobungsunterlagen geforderte Themen immer häufiger ignoriert und großzügig übersehen werden.
Das mag einerseits mit Bequemlichkeit (weil man die Auslobungsunterlagen erst gar nicht ausreichend liest, obwohl man dazu verpflichtet ist), andererseits mit Untauglichkeit oder -möglicherweise noch schlimmer- mit bewusster Ignoranz zu tun haben.
Beim vorliegenden Wettbewerb war die Beiziehung eines/r entsprechend Befugten zur Erbringung von Leistungen auf dem Gebiet der Freiraumplanung bzw. Landschaftsarchitektur/Landschaftsplanung als SubplanerIn oder ARGE-PartnerIn bereits in der 1. Stufe „verpflichtend“ erforderlich…
Der Begriff „verpflichtend“ ist eineindeutig und bedarf keiner weiteren Interpretation!
Nun was war geschehen:
Es gab 15 Wettbewerbsteilnehmer.
10 WB-Teilnehmer hatten keinen Landschaftsarchitekten angeführt.
5 WB-Teilnehmer hatten einen Landschaftsarchitekten korrekt laut Auslobung involviert!
Wurde dieser „verpflichtendende“ Passus vom Verfahrensbetreuer aufgezeigt. Nein!
Wurde seitens der Jury auf diesen „verpflichtendenden“ Passus hingewiesen. Nein!
Ist der Wettbewerb damit ungültig: Ja!
Kümmert es irgend jemanden: Nein! --> weil Alle um zukünftige Aufträge bangen und nur nicht auffallen möchten.
Und die Moral von der Geschicht, es kümmert uns doch alle nicht. Macht weiter so wie bisher das ist einfach, gar nicht schwer.