wenn auch mein Artikel - wie Frau Guttmann als Vorsitzende der Ortsbildkommission behauptet, "leider an mehreren Stellen missverständlich ist und suggeriert, dass die Ortsbildkommission operativ tätig sei“, so kann ich Sie beruhigen mit dem folgenden Paragrafen im Ortsbildschutzgesetz.
Ich zitiere:
§ 10a Ortsbildbesichtigungen
(1) In höchstens fünfjährigen Abständen nach Inkrafttreten einer Verordnung gemäß § 2 Abs. 1 hat die Gemeinde unter Beiziehung des Ortsbildsachverständigen und der Ortsbildkommission eine Besichtigung des Schutzgebietes vorzunehmen. Dabei ist zu überprüfen, ob das Schutzgebiet den Bestimmungen dieses Gesetzes und dem Ortsbildkonzept entspricht. Allfällige Beeinträchtigungen sind in einem Mängelkatalog festzuhalten.
(2) Die Ortsbildkommission kann der Gemeinde Empfehlungen für die Behebung der festgestellten Mängel erstatten.
Sie sehen also, dass die Ortsbildkommission sehr wohl tätig wird, auch wenn Frau Guttmann erstaunlicherweise betont, dass ihre Aufgabe nicht ist, operativ tätig zu sein. Sie können dann sicher, in ein paar Jahren, erfahren, was die Ortsbildkommission der Gemeinde Eisenerz für Empfehlungen gibt zur Behebung der festgestellten Mängel an Bauqualität und Baukultur am neuen Billamarkt.
Es sei denn, das nun beauftragte dritte Gutachten stellte fest (konjunktiv), dass der Markt doch nicht in der vorliegenden Planung gebaut werden kann, folgt man den eigentlich ganz konkreten Vorgaben im Ortsbildgesetz in Bezug auf Einfügung, Gliederung, Verhalten zur Nachbarschaft ect.
Würde dies geschehen und ein neuer, besserer Entwurf realisiert werden, die Chance besteht ja noch, so können Sie davon ausgehen, dass sich die Ortsbildkommission – operativ tätig oder nicht tätig in dieser Angelegenheit – dies als ihren Erfolg oder Lorbeer an die Brust heften würde.
Dass zwei der Anrainer die einzigen waren, die anhaltend ausdauernd (und unglücklich darüber, was man ihnen da vor die Nase setzt) ihre Ablehnung immer damit begründet haben, dass im vorliegenden Projekt der Ortsbildschutz negiert wurde, wird dann vergessen sein. Auch der Shitstorm in den sozialen Medien gegen Gerhild Illmaier (ja, sie ist die Schwester des so früh verstorbenen Architekten Herwig Illmaier), die als eine der beiden sich kritisch äußernden Anrainer und Mitbesitzerin eines dort an die geplante neue Stützmauer direkt angrenzenden, mehr als 450 Jahre alten, denkmalgeschützten Hauses „ja gar nichts mitzureden hat beim Thema Ortsbildschutz, da keine Parteienstellung“, wird vergessen sein, auch die Unterstellung, dass sie jeden Billamarkt verhindern wolle an dieser Stelle, dass sie Arbeitsplätze gefährde, Eigennutz vor Gemeinwohl stelle ect.
Und sollte der neue Billamarkt doch noch zu einem vorzeigbaren Stück Baukultur im historischen Ortsbild von Eisenerz werden durch eine rigorose und rigoros gute Neuplanung, woran ich nach diesem Verfahrensablauf nicht mehr glaube, so wird dieser sicher Aufnahme finden in der Zweitauflage jenes Buches, das die Ortsbildkommission am 22. Jänner 2020 als Neuerscheinung/1.Auflage im HDA präsentieren wird.
Sein Titel: Erhalten und gestalten. Ortsbildschutz in der Steiermark. Grundlagen. Beispiele. Perspektiven. HerausgeberIn: Eva Guttmann und Ortsbildkommission für Steiermark.
PS: Dank an Eva Guttmann an dieser Stelle, dass sie meinem Beitrag und mir nun nur mehr unterstellt, an mehreren Stellen missverständlich und suggerierend zu sein. Im direkten Gespräch nach der Veröffentlichung lautete ihr Vorwurf noch, in meinem Artikel sei manches richtig, aber auch einiges falsch ... dargestellt.
Zum besseren Verständnis
Geehrter Herr Laukardt,
wenn auch mein Artikel - wie Frau Guttmann als Vorsitzende der Ortsbildkommission behauptet, "leider an mehreren Stellen missverständlich ist und suggeriert, dass die Ortsbildkommission operativ tätig sei“, so kann ich Sie beruhigen mit dem folgenden Paragrafen im Ortsbildschutzgesetz.
Ich zitiere:
§ 10a Ortsbildbesichtigungen
(1) In höchstens fünfjährigen Abständen nach Inkrafttreten einer Verordnung gemäß § 2 Abs. 1 hat die Gemeinde unter Beiziehung des Ortsbildsachverständigen und der Ortsbildkommission eine Besichtigung des Schutzgebietes vorzunehmen. Dabei ist zu überprüfen, ob das Schutzgebiet den Bestimmungen dieses Gesetzes und dem Ortsbildkonzept entspricht. Allfällige Beeinträchtigungen sind in einem Mängelkatalog festzuhalten.
(2) Die Ortsbildkommission kann der Gemeinde Empfehlungen für die Behebung der festgestellten Mängel erstatten.
Sie sehen also, dass die Ortsbildkommission sehr wohl tätig wird, auch wenn Frau Guttmann erstaunlicherweise betont, dass ihre Aufgabe nicht ist, operativ tätig zu sein. Sie können dann sicher, in ein paar Jahren, erfahren, was die Ortsbildkommission der Gemeinde Eisenerz für Empfehlungen gibt zur Behebung der festgestellten Mängel an Bauqualität und Baukultur am neuen Billamarkt.
Es sei denn, das nun beauftragte dritte Gutachten stellte fest (konjunktiv), dass der Markt doch nicht in der vorliegenden Planung gebaut werden kann, folgt man den eigentlich ganz konkreten Vorgaben im Ortsbildgesetz in Bezug auf Einfügung, Gliederung, Verhalten zur Nachbarschaft ect.
Würde dies geschehen und ein neuer, besserer Entwurf realisiert werden, die Chance besteht ja noch, so können Sie davon ausgehen, dass sich die Ortsbildkommission – operativ tätig oder nicht tätig in dieser Angelegenheit – dies als ihren Erfolg oder Lorbeer an die Brust heften würde.
Dass zwei der Anrainer die einzigen waren, die anhaltend ausdauernd (und unglücklich darüber, was man ihnen da vor die Nase setzt) ihre Ablehnung immer damit begründet haben, dass im vorliegenden Projekt der Ortsbildschutz negiert wurde, wird dann vergessen sein. Auch der Shitstorm in den sozialen Medien gegen Gerhild Illmaier (ja, sie ist die Schwester des so früh verstorbenen Architekten Herwig Illmaier), die als eine der beiden sich kritisch äußernden Anrainer und Mitbesitzerin eines dort an die geplante neue Stützmauer direkt angrenzenden, mehr als 450 Jahre alten, denkmalgeschützten Hauses „ja gar nichts mitzureden hat beim Thema Ortsbildschutz, da keine Parteienstellung“, wird vergessen sein, auch die Unterstellung, dass sie jeden Billamarkt verhindern wolle an dieser Stelle, dass sie Arbeitsplätze gefährde, Eigennutz vor Gemeinwohl stelle ect.
Und sollte der neue Billamarkt doch noch zu einem vorzeigbaren Stück Baukultur im historischen Ortsbild von Eisenerz werden durch eine rigorose und rigoros gute Neuplanung, woran ich nach diesem Verfahrensablauf nicht mehr glaube, so wird dieser sicher Aufnahme finden in der Zweitauflage jenes Buches, das die Ortsbildkommission am 22. Jänner 2020 als Neuerscheinung/1.Auflage im HDA präsentieren wird.
Sein Titel: Erhalten und gestalten. Ortsbildschutz in der Steiermark. Grundlagen. Beispiele. Perspektiven. HerausgeberIn: Eva Guttmann und Ortsbildkommission für Steiermark.
PS: Dank an Eva Guttmann an dieser Stelle, dass sie meinem Beitrag und mir nun nur mehr unterstellt, an mehreren Stellen missverständlich und suggerierend zu sein. Im direkten Gespräch nach der Veröffentlichung lautete ihr Vorwurf noch, in meinem Artikel sei manches richtig, aber auch einiges falsch ... dargestellt.