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Eisenerz

Sehr geehrter Herr Laukhardt,

auf die abschließende Frage in Ihrem Kommentar darf ich Folgendes antworten: Eine erste Planung für den neuen Billa im Ortsbildschutzgebiet von Eisenerz wurde negativ begutachtet. Daraufhin gab es im Jahr 2017 eine Begehung vor Ort mit der Ortsbildkommission, dem ursprünglichen Ortsbildsachverständigen, Vertretern des Bauherrn, der Stadtgemeinde Eisenerz sowie der Planerin. Im Rahmen dieser Begehung wurden Eckpunkte für eine Umplanung besprochen. Für die daraus resultierende neue Einreichung wurde ein positives Gutachten, das das erste ersetzt, erstellt. Das negative Gutachten stammt aus 2016, das positive aus 2019. Der ursprüngliche Ortsbildsachverständige hat seine Funktion im Jahr 2018 zurückgelegt – nicht nur in Eisenerz, sondern auch in anderen Ortsbildgemeinden –, und zwar aus Altersgründen. Ein neuer Gutachter wurde bestellt. Ich kann Ihnen also versichern, dass hier nichts anders gelaufen ist, als es vom Gesetz vorgesehen ist – schon gar nicht „wurde“ jemand zurückgetreten.

Zur Rolle der Ortsbildkommission: Der Beitrag von Frau Tschavgova ist leider an mehreren Stellen missverständlich und suggeriert – wie auch von Ihnen aufgegriffen –, dass die Ortsbildkommission operativ tätig sei. Ich zitiere:

„Doch was wird getan, um die Leitlinien zur Baukultur aus der Papierform zu holen und zumindest dort mitzugestalten, wo das Land über Gesetze und Fördermittel Mitsprache und Entscheidungsmacht hat? Eine solche hätte auch die Ortsbildkommission auf Grundlage des Ortsbildgesetzes.“

Operativ tätig sind jedoch laut Ortsbildgesetz die Ortsbildsachverständigen, und nur wenn eine Gemeinde die Ortsbildkommission dazu auffordert, kann diese ein Gutachten erstellen, was strukturell auch absolut sinnvoll ist.
Auch in dieser Hinsicht gibt es keinen Grund, an der Rechtmäßigkeit der Abläufe zu zweifeln.

Eva Guttmann
Ortsbildkommissionsvorsitzende

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