In einem Gespräch mit einem kompetenten Beobachter des Grazer Baugeschehens mussten wir feststellen, dass derzeit so gut wie alles schief läuft. Es beginnt bei untauglichen Gesetzen wie der Stmk. Bauordnung, die als einzige in Österreich Laubengänge und offene Parkplätze nicht in die Baudichte rechnet. Und in der der §§ 43 (Bedeutung des Straßen-, Orts- und Landschaftsbilds) zu "totem Recht" geworden ist. Dann folgen: fehlendes oder mangels Verordnungscharakter wirkungsloses Räumliches Leitbild, investorenorientierte Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne. Fehlende Vorschriften zur Einschränkung der Bodenversiegelung führen regelmäßig zu großflächiger Grünraum-Vernichtung, der die Stadt nur Alibi-Handlungen (Vorbehaltsflächen) entgegenstellt. Nicht zu vergessen: fehlende Evaluierung der Altstadt-Schutzzonen, Schwächung des Denkmalschutzes, keine Beachtung der Welterbe-Bestimmungen (ein Beispiel: Girardihaus). Bei den Bauverfahren selbst werden städtebauliche Gutachten der Stadtplanung vorgelegt, bei denen einem die Haare zu Berge stehen. Sogar besondere Schutzpläne für Villenviertel (Schubertstraße) finden keine Beachtung. Schließlich ist die Baubehörde nicht in der Lage - oder nicht willens, ihrer Verpflichtung zur Beurteilung der Sachlage nachzukommen; wie auch, wenn hier in erster Linie juristisch gewertet wird? Wenn dann Nachbarn mit Einwendungen kommen, wird das in der Regel als nicht zulässig zurückgewiesen. Berufungen gehen letztlich überwiegend auch ins Leere. All das zeichnet nicht das Bild einer demokratischen Baugesinnung!
Stadtentwicklung - so nicht!
In einem Gespräch mit einem kompetenten Beobachter des Grazer Baugeschehens mussten wir feststellen, dass derzeit so gut wie alles schief läuft. Es beginnt bei untauglichen Gesetzen wie der Stmk. Bauordnung, die als einzige in Österreich Laubengänge und offene Parkplätze nicht in die Baudichte rechnet. Und in der der §§ 43 (Bedeutung des Straßen-, Orts- und Landschaftsbilds) zu "totem Recht" geworden ist. Dann folgen: fehlendes oder mangels Verordnungscharakter wirkungsloses Räumliches Leitbild, investorenorientierte Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne. Fehlende Vorschriften zur Einschränkung der Bodenversiegelung führen regelmäßig zu großflächiger Grünraum-Vernichtung, der die Stadt nur Alibi-Handlungen (Vorbehaltsflächen) entgegenstellt. Nicht zu vergessen: fehlende Evaluierung der Altstadt-Schutzzonen, Schwächung des Denkmalschutzes, keine Beachtung der Welterbe-Bestimmungen (ein Beispiel: Girardihaus). Bei den Bauverfahren selbst werden städtebauliche Gutachten der Stadtplanung vorgelegt, bei denen einem die Haare zu Berge stehen. Sogar besondere Schutzpläne für Villenviertel (Schubertstraße) finden keine Beachtung. Schließlich ist die Baubehörde nicht in der Lage - oder nicht willens, ihrer Verpflichtung zur Beurteilung der Sachlage nachzukommen; wie auch, wenn hier in erster Linie juristisch gewertet wird? Wenn dann Nachbarn mit Einwendungen kommen, wird das in der Regel als nicht zulässig zurückgewiesen. Berufungen gehen letztlich überwiegend auch ins Leere. All das zeichnet nicht das Bild einer demokratischen Baugesinnung!