Eine kurze Replik zum Kommentar aus Sicht des Entwicklers:
Eine Beauftragung bis zur Einreichung ist sicherlich keine Erfindung der GBG und schon gar nicht ein von der GBG forciertes Modell, sondern beispielsweise im Wohnbau seit Jahrzehnten ungeliebte, aber doch gelebte Praxis. Und in diesem Fall war sie ein Notausgang, der eine einigermaßen faire Exitstrategie aus einem Verfahren ermöglichte, dessen Vorzeichen sich aufgrund geänderter Rahmenbedingungen während der Planungsphase entscheidend verändert haben.
Die Annahme, dass ein im Eigentum der öffentlichen Hand stehendes Unternehmen nur unter „eigenem Druck“ arbeitet, ist, gelinde gesagt, naiv. Wer die Wirtschaftskrise mitbekommen hat, weiß auch, dass sich die öffentliche Hand derer Folgen nicht entziehen konnte und deshalb die Rahmenbedingungen ihrer Tochterunternehmen ändern musste. Dass die GBG vitales Interesse daran hat, hochqualitative Architektur umzusetzen, zeigen zahlreiche realisierte Wettbewerbssiegerprojekte der GBG - siehe Krippe und VS Schönbrunngasse oder Krippe Prochaskagasse.
Was ist Erfolg oder Misserfolg? Hier sollte die Verfasserin die Eigenschaften, die sie bei der Architektenschaft vermeint, auch den - um das I-Wort zu vermeiden - BezahlerInnen zubilligen: Nämlich die Bereitschaft, „enorme Investitionskosten“ (hier: insgesamt rd. 16 MEUR) zu tragen und „Unternehmerrisiko“ einzugehen. Dass solche Summen nicht ausschließlich bewegt werden, um Baukunst zu schaffen, muss einleuchten.
Das Ergebnis ist ein, für Grazer Verhältnisse, hochqualitatives Projekt an bedeutsamer Stelle. Vielleicht ist es kein Aushängeschild für eine City Of Design. Fakt ist aber, dass ohne das Engagement der GBG diese Liegenschaft möglicherweise gar nie eine dem Platz entsprechende Bebauung erfahren hätte, sondern als Verkehrsflächentorso geendet hätte.
geschliffener Kristall?
Eine kurze Replik zum Kommentar aus Sicht des Entwicklers:
Eine Beauftragung bis zur Einreichung ist sicherlich keine Erfindung der GBG und schon gar nicht ein von der GBG forciertes Modell, sondern beispielsweise im Wohnbau seit Jahrzehnten ungeliebte, aber doch gelebte Praxis. Und in diesem Fall war sie ein Notausgang, der eine einigermaßen faire Exitstrategie aus einem Verfahren ermöglichte, dessen Vorzeichen sich aufgrund geänderter Rahmenbedingungen während der Planungsphase entscheidend verändert haben.
Die Annahme, dass ein im Eigentum der öffentlichen Hand stehendes Unternehmen nur unter „eigenem Druck“ arbeitet, ist, gelinde gesagt, naiv. Wer die Wirtschaftskrise mitbekommen hat, weiß auch, dass sich die öffentliche Hand derer Folgen nicht entziehen konnte und deshalb die Rahmenbedingungen ihrer Tochterunternehmen ändern musste. Dass die GBG vitales Interesse daran hat, hochqualitative Architektur umzusetzen, zeigen zahlreiche realisierte Wettbewerbssiegerprojekte der GBG - siehe Krippe und VS Schönbrunngasse oder Krippe Prochaskagasse.
Was ist Erfolg oder Misserfolg? Hier sollte die Verfasserin die Eigenschaften, die sie bei der Architektenschaft vermeint, auch den - um das I-Wort zu vermeiden - BezahlerInnen zubilligen: Nämlich die Bereitschaft, „enorme Investitionskosten“ (hier: insgesamt rd. 16 MEUR) zu tragen und „Unternehmerrisiko“ einzugehen. Dass solche Summen nicht ausschließlich bewegt werden, um Baukunst zu schaffen, muss einleuchten.
Das Ergebnis ist ein, für Grazer Verhältnisse, hochqualitatives Projekt an bedeutsamer Stelle. Vielleicht ist es kein Aushängeschild für eine City Of Design. Fakt ist aber, dass ohne das Engagement der GBG diese Liegenschaft möglicherweise gar nie eine dem Platz entsprechende Bebauung erfahren hätte, sondern als Verkehrsflächentorso geendet hätte.