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Mit 1. Juli 1999 ist das Bauarbeitenkoordinationsgesetz 1999 (BauKG 99) in Kraft getreten.

Die zunehmende Forderungen von Auftraggebern, im Zuge der Auftragsvergabe vorhandene bzw. erworbene Spezialkenntnisse anhand von Zertifikaten bzw. Urkunden über Weiterbildung nachzuweisen (Präqualifikation), hat uns dazu veranlasst, nicht nur eine umfassende Information über das BauKG 99 in Form eines 2 ½ bis 3tätigen Seminars anzubieten, sondern die darin erworbene Kenntnisse im Rahmen einer Prüfung zu bewerten.

In der Zwischenzeit wurden schon erste Erfahrungen im Umgang mit dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz gewonnen, welche im Rahmen dieses Seminars weitergegeben werden.

Referenten:
Dipl.-Ing. Helmut Cronenberg, Rechtsanwalt Graz

Dipl.-Ing. Norbert Rabl, Ing. Kons. f. Bauingenieurwesen, Sicherheitstechnisches Zentrum, Graz

Ing. Klaus Rosenberger, Arbeitsinspektor, Klagenfurt

Kategorie:
Seminar
Veranstaltungsort:
Ziviltechniker-Forum
Schönaugasse 7 / 3. Stock
8010 Graz
steiermark
Veranstalter:
Ziviltechniker-Forum
Adresse:
Schönaugasse 7 / 3. Stock
Ansprechpartner:
Michaela Grössing
Telefon:
0316 / 81 18 02-0
Fax:
0316 / 81 18 02-5
WWW:
www.arching.at/zt-forum
Preis:
Die Teilnahmegebühr für den Besuch des Seminars MIT Ablegung der Prüfung beträgt bei einer Anmeldung bis zum 30. März 2007 EURO 1.000,00 (exkl. 10 % MWSt.)
Zusatzinformationen:
EURO 800,00 (exkl. 10 % MWSt.) ab dem / der 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
In diesem Betrag sind die Teilnahme am Seminar, Ablegung der Prüfung mit Urkunde, die Seminarunterlagen sowie die Pausenbewirtung in den Kaffeepausen enthalten.

Sollten Sie das Seminar OHNE Prüfung am 3. Seminartag besuchen wollen, reduziert sich die Teilnahmegebühr auf
EURO 900,00 (exkl. 10 % MWSt.).
EURO 720,00 (exkl. 10 % MWSt.) ab dem / der 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift

Hinweis:
Mindestteilnehmerzahl: 12 Personen
Höchstteilnehmerzahl: 25 Personen

Anmeldung:
Schriftlich bis spätestens Montag, 2. April 2007.
Bitte senden Sie Ihre Anmeldung in schriftlicher Form (mittels beiliegender Antwortkarte per Post, Fax oder E-Mail) und berücksichtigen Sie, dass wir Sie im Falle einer Absage des Seminares nur verständigen können, wenn uns Ihre schriftliche Anmeldung vorliegt. Wir bitten Sie zu beachten, dass alle An- und Abmeldungen ausnahmslos in schriftlicher Form erfolgen müssen. Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie die Rechnung, welche als Bestätigung Ihrer Anmeldung gilt.

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