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Das Grazer Modell eines Gestaltungsbeirates für Baukultur, der bereits 2005 seine Arbeit aufnehmen soll, wird derzeit noch diskutiert. In dem Zusammenhang veröffentlicht GAT einen Beitrag von Herbert Karrer über die Gestaltungsbeiräte in Oberösterreich, deren Möglichkeiten und Wirkungen (aus "konstruktiv 247", Seite 44).
Bereits 1983 wurde in Salzburg der Gestaltungsbeirat gegründet, der als Prototyp für zahlreiche Nachfolgemodelle im In- und Ausland dient. Fünf Jahre später übernahm Linz als erste österreichische Stadt das Salzburger Modell. Herbert Karrer nimmt im nachfolgenden Beitrag die Entwicklung dieser Beiräte, deren Möglichkeiten und Wirkungen ins Visier.
GESTALTUNGSBEIRÄTE IN OBERÖSTERREICH
In einer Zeit, in der durch die Globalisierung der Wirtschaft gesellschaftspolitische Prozesse immer mehr nach ökonomischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten beurteilt und gesehen werden, ist es ein Gebot der Stunde, Baukultur und Stadtgestaltung stärker zu thematisieren und positionieren.
Stadtentwicklung ist ein dynamischer Prozess, ist also fließend, das heißt eine Stadt ist niemals fertig, sie verändert sich permanent. Das heißt aber auch, dass gezielter Einfluss auf die Stadtgestaltung permanent erfolgen muss, so er wirksam sein sollte. Ein Instrument, wie der Gestaltungsbeirat ist daher am besten geeignet Stadtplanung prozesshaft zu begleiten, da er bei jedem Bauvorhaben, also bei jedem Veränderungsschritt tätig und wirksam ist, während Bebauungspläne als ein statisches Instrument sehr rasch überholt sind und darüber hinaus kaum einen qualitativen Einfluss auf die Architektur haben.
Gestaltungsbeiräte sind nichts Neues. Das Bauen in den mittelalterlichen Städten war fast überall streng reglementiert und von Städten wie z.B. Siena ist bekannt, dass im Mittelalter eine so genannte „Schönheitskommission“ für qualitätsvolles und verantwortungsbewusstes Bauen gesorgt hat.
Über die Schutzwürdigkeit der alten Stadtkerne und alter denkmalgeschützter Bauten sind sich alle einig. Ohne den kulturellen Anspruch von damals und dem vitalen Bekenntnis der damaligen Entscheidungsträger zur Baukultur, wäre Architektur und Stadtbaukunst als nachhaltiges, kollektives Gedächtnis unserer Gesellschaft nicht präsent, denn Qualität war damals genauso wenig selbstverständlich, wie heute.
Was liegt also näher, als unseren nachfolgenden Generationen ebenfalls ein schutzwürdiges Erbe zu hinterlassen?
Entwicklung in Oberösterreich
1987 wurde in Linz mit Gemeinderatsbeschluss die Entscheidung getroffen, einen „Beirat für Stadtgestaltung“ zu installieren. Der Beirat setzte sich aus anfangs fünf, später dann aus vier Architekten zusammen, zwei davon aus dem Ausland und zwei aus dem Inland, jedoch nie aus dem eigenen Bundesland. Die Arbeitsweise wurde in einer sorgfältig ausgearbeiteten Geschäftsordnung gemeinsam mit der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten festgelegt. Kleinere Bauvorhaben sollten in der Planungsvisite behandelt werden.
Die erste Sitzung dieses BFSTG (Beirat für Stadtgestaltung) für Linz fand im Februar 1988 statt.
Nach kurzer Zeit wurden in Wels und Steyr nach dem Vorbild von Linz ebenfalls Beiräte installiert, allerdings etwas kleiner mit drei Architekten.
Als nächstes wurde in Vöcklabruck ein Gestaltungsbeirat eingeführt und vor ca. vier Jahren folgte Gmunden diesem Beispiel, wobei Gmunden sich desselben Beirates wie Vöcklabruck bedient, was kapazitätsmäßig problemlos funktioniert.
Als vorläufig letzte Gemeinde hat sich in Oberösterreich Altmünster ebenfalls der Beurteilung durch den Vöcklabrucker Gestaltungsbeirat angeschlossen.
Mit der Aufhebung des Ortsbildgesetzes 1998 wurden für das ganze Land Oberösterreich flächendeckend für alle vier Vierteln Ortsbildbeiräte auf Landesebene eingerichtet, welche auf Wunsch der Gemeinden gegen ein geringes Entgelt tätig werden. Anfangs eher zögernd in Anspruch genommen, hat sich diese Einrichtung zu einem Instrument entwickelt, welches in der Folge immer öfter in Anspruch genommen wurde. Seit Ende letzten Jahres sollen auf Weisung der Gemeindereferenten des Landes Oberösterreich Bauvorhaben zwischen 250.000,- bis 1.0 Millionen Euro vorgelegt werden, und von 1,0 bis 3,5 Millionen Euro müssen diese dem Ortsbildbeirat vorgelegt oder alternativ über einen Architektenwettbewerb abgewickelt werden. Für Bauvorhaben darüber ist ein Architektenwettbewerb verbindlich.
Auch diese Ortsbildbeiräte wurden in Abstimmung mit der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten eingerichtet.
Jüngste Initiative
Als jüngste Entwicklung konnte im Sommer dieses Jahres die Einrichtung eines „Qualitätsbeirates für den Wohnbau“ durch das Wohnbaureferat des Landes Oberösterreich begrüßt werden. Vom Prinzip her freiwillig werden alle Wohnbauvorhaben des Landes Oberösterreich, welche Wohnbauförderungsmittel beanspruchen wollen, in Zukunft einer Beurteilung dieses Gremiums unterzogen, welches sich aus Experten des Landes und drei freiberuflichen Architekten zusammensetzt. Allerdings nur dann, wenn das Projekt nicht schon durch einen der bestehenden Gestaltungsbeiräte beurteilt wurde.
Allen Beiräten gemeinsam ist der Umstand, dass Projekte, welche über einen regulären Architektenwettbewerb ermittelt wurden, grundsätzlich nicht mehr in einen dieser Beiräte müssen.
Der Gestaltungsbeirat am Beispiel Linz hatte folgende positive Auswirkungen:
_ Der BFSTG wurde sehr rasch als Institution in der Öffentlichkeit und von den Bauwerbern akzeptiert.
_ Eine Reihe von Bauwerbern wählte von Haus aus, um Zeit zu sparen, den Architektenwettbewerb.
_ Bei allen überarbeiteten Projekten wurde zum Teil eine dramatische Verbesserung feststellbar.
_ Es gab plötzlich wesentlich mehr Wettbewerbe als vorher, da viele Bauherrn sofort diesen Weg einschlugen um auf keinen Fall Zeit zu verlieren.
_ In den ersten zehn Jahren des BFSTG in Linz wurden 60 Architektenwettbewerbe abgeführt. In den drei Jahren davor drei Wettbewerbe (!).
_ Amtsplanungen, Firmenplanungen und Eigenplanungen von Bauträgern gingen stark zurück und es wurden von Bauträgern Aufträge an Architekten vergeben, welche früher alles selbst geplant hatten.
Die Öffentlichkeit des BFSTG hat zu einem großen medialen Echo geführt. Plötzlich wurde über Bauvorhaben berichtet, welche ansonsten unbeachtet geblieben wären. Architektur wurde stärker in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Die Gutachten werden sehr oft öffentlich diskutiert und dem BFSTG wird von Seiten der Öffentlichkeit ein hohes Maß an Respekt zuteil und höchste Kompetenz zugebilligt.
Ein ganz wesentlicher Punkt, der die Akzeptanz in der Kollegenschaft stark gefördert hat ist der Umstand, dass Architekten vom BFSTG volle Rückendeckung für die Umsetzung von qualitätvoller Planung bekommen haben, denn nicht selten werden Architekten mit beinahe inakzeptable Vorstellungen von Auftraggebern konfrontiert und müssen darauf eingehen.
Durch das Wirken des BFSTG hat Linz eine Fülle interessanter neuer Bauwerke bekommen, Qualität in der Stadtgestaltung ist deutlich spürbar und Bausünden sind spürbar verhindert worden. Die Gestaltungsbeiräte in Oberösterreich sind nicht mehr wegzudenken.
ZUR INFORMATION
Derzeit sind im Linzer Gestaltungsbeirat
_ Univ. Prof. Arch. DI Hannelore Deubzer, Berlin
_ Arch. Mag. arch. Peter Breil, Bern
_ Arch. DI Karl Heinz, Innsbruck
_ Arch. DI Manfred Nehrer, Wien
In Oberösterreich schlägt die Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten der Stadt Linz die, für den kommenden Gestaltungsbeirat gewünschten Personen vor. Das letzte Wort für die Zusammensetzung hat jedoch die Stadt Linz selbst. Die Mitglieder werden für zwei Jahre bestellt, übergreifend für ein Jahr bleiben jeweils zwei Mitglieder im neu formierten Beirat, das heißt, jährlich werden zwei neue Mitglieder bestimmt. Die relativ kurze Periode von zwei Jahren wurde deshalb gewählt, weil damit eine "Veramtlichung" und Zementierung des Beirats verhindert werden soll. Im Gegensatz zum Salzburger Gestaltungsbeirat hat der Linzer Beirat kein Mitbestimmungsrecht bezüglich Ladungen zu Wettbewerben und der Bestellung von Nachfolgern in den Gestaltungsbeirat.
Kurzbiografie des Autors:
Der Architekt Mag. arch. Herbert Karrer ist seit Juli 1998 Vorsitzender der Architekten in der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg. Er war von 1986 - 90 Mitglied des Wohnbauforschungsbeirates des Bundesministeriums für Bauten und Technik sowie von 1990 - 96 Mitglied des Landeskulturbeirates des Landes. Er lebt und arbeitet als Architekt in Linz.
| Verfasser/in: |
Herbert Karrer, Vorsitzender Arch+Ing OÖ.
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| Datum: |
23|02|05 |
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Weiterführende Links ...
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„AUWIESEN III“ Linz - Süd > Beispiel einer großflächigen Stadterweiterung - Beurteilung und Freigabe 1990
Städtebauliches Projekt > Architekt: Prof. R. Rainer (Wien); ausführende Architekten: Prof. R. Rainer (Wien), Team M (Linz), Perotti, Greifeneder & P (Linz).
Foto: Stadtplanung Linz/Pertlwieser
„Ausbildungszentrum Landeskinderklinik“ Linz > Beispiel einer Krankenhauserweiterung - Beurteilung und Freigabe 1991 > ARGE Architekten: Stelzer, Hutter, Fischill (alle Linz).
Foto: Margherita Spiluttini
Stadtpassage „Arkade“ Linz - Sparkassengeviert > Beispiel eines innerstädtischen Projektes - Beurteilung und Freigabe 1989 > ARGE Architekten: Steinlechner (Linz), Pertlwieser (Linz), Reinberg (Wien), Trebersburg (Wien), Raith (Wien), Schönfeld (Wien) und Mandic (Wien).
Foto: Stadtkommunikation Linz
„Seniorenheim Glimpfingerstraße“ der Stadt Linz > Beispiel eines Zu-, Um- und Neubaues - Beurteilung und Freigabe 1993 > ARGE Architekten: Frohnwieser, Karrer, Werthgarner, Dießl (alle Linz).
Foto: Herbert Karrer
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