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anGedacht 044

#1145

"Anything goes?“ Von Halbherzigkeit, Schamlosigkeit und mangelndem Biss. Ein Wunschzettel am Jahresanfang.

Wer derzeit vom Bahnhof kommend durch die Eggenbergerstraße fährt, passiert gleich nach der Unterführung eine Baustelle. Noch zeigt sich nur ein Riesenloch, doch was gebaut werden wird kann man schon sehen. Verblüffend ungeschönt und ungeniert illustriert die Porr AG auf einer riesigen Bautafel, was sie als Investor, offensichtlich gemeinsam mit der Bank Austria, dort errichtet - einen plumpen uninspirierten Klotz, kaum gegliedert, ohne ein Unten und Oben 6–geschoßig , billigste Putzfassade mit Bandfenstern. Es ist der erste Teil der Bebauung des GKE – Geländes in vermutlich zwei Baustufen. Lange steht fest, dass die PVA als Mieter das Gebäude beziehen wird.
Es handelt sich um jenes Areal, für das die Stadt Graz 2003 noch schnell ein geladenes städtebauliches Gutachterverfahren ausschrieb (und bezahlte), als klar war, dass die Porr AG die Planung als Direktauftrag an die Architektur Consult vergeben werde. Auf der Grundlage des Siegerprojekts von Markus Pernthaler wurde im Gemeinderat ein Bebauungsplan beschlossen. (GAT berichtete am 14.11.2003)
Pernthaler hatte entlang der Straße aufgelockerte Linearität durch drei Baukörper vorgesehen, die in allen Geschoßen Durchlässigkeit von Nord nach Süd gewährleisteten. Am südlichen Ende des Areals mündete die kammartige Bebauung in drei Punkthochhäuser.
Von all dem ist bei dem derzeit realisierten Bauvorhaben nichts zu sehen. Nun ja, Baugrenzlinien, Maximalhöhen und die vorgeschriebene Dichte müssen eingehalten worden sein, sonst hätte es keine Baubewilligung gegeben.
Aber: Der Forderung nach Durchlässigkeit wurde mit einem eingeschoßigen (!) Einschnitt am Ende des straßenseitigen Baukörpers nachgekommen. Die Stadtplanung hat auf ernsthafte Umsetzung dieser im Par. 9 des Bebauungsplans auch nur sehr vage festgeschriebenen Forderung offensichtlich erst gar nicht beharrt.
Außerdem: Die Idee der Hochhäuser wurde nicht aufgenommen; zu deren Bau verpflichtet werden kann der Bauwerber angeblich nicht.
Und überhaupt: Die Gestaltqualität des städtebaulichen Entwurfs, der zur Grundlage des Bebauungsplans gemacht wurde, war weder dem Investor noch den Planern Vorbild oder Ansporn.

Die Planer erfüllten die Auflagen des Bebauungsplans nach den Wünschen des Auftraggebers.
Daraus ergeben sich mehrere Fragen:
1. Hat dieser Bebauungsplan die Randbedingungen für das gewünschte Ergebnis nicht detailliert genug formuliert?
Oder
2. Ist ein Bebauungsplan per se nicht sehr effizient und ein zahnloses Instrument, wenn es um die Erreichung von Bauqualität geht?
Eines scheint klar: Gäbe es in Graz, wie in etlichen anderen österreichischen Städten einen Gestaltungs- oder Fachbeirat, so wäre die Gestaltung ein wesentlicher Punkt der Begutachtung. Städte wie Salzburg, Linz, Krems oder Feldkirch zeigen vor, dass die Installierung eines solchen Gremiums einen Quantensprung für die Baukultur vor Ort mit sich bringt. Außerdem schafft ein Gestaltungsbeirat Problembewusstsein in der Öffentlichkeit. Politische Mauscheleien und „amtliche“ Willfährigkeit, Zögerlichkeit oder zu große Kompromissbereitschaft erschwert er.
WUNSCH EINS: Die Einrichtung eines Gestaltungs- oder Fachbeirats in Graz.

Die Planer erfüllten die Auflagen des Bebauungsplans nach den Wünschen des Auftraggebers.
Daraus ließe sich noch ein Schluss ziehen:
Diesen Planern scheint weniger Bauqualität ein Anliegen zu sein als die reibungslos-willfährige Erfüllung von Bauherrenforderungen. Ja, aber – Moment mal. Sind die Planer nicht dieselben, die mit stolzgeschwellter Brust den Otto Wagner Städtebaupreis 2004 für ihr T-Center St.Marx entgegennahmen und sich das Verdienst zuschreiben, durch ihre Umsetzung das Grazer Kunsthaus überhaupt erst ermöglicht zu haben?
WUNSCH ZWEI: Mehr Moral! (im Wortsinn von Kampfgeist) Weder Ethik noch Engagement sind nach nur bei Bedarf anwendbar. Man hat beides oder hat es nicht.

Verfasser/in: Karin Tschavgova
Datum: 11|01|05

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zur Nachricht vom 14.11.2003
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Kommentare ...

12 | 01 | 05 liebe karin,
danke für deine klaren zeilen. als der bebauungsplan für das gelände zum beschluss im planungsauschuss anstand, war es ein gutes stück arbeit, wenigstens den städtebaulichen wettbewerb für das projekt durchzubringen. es lag förmlich in der luft, welcher druck da auf die stadt gemacht wurde, den investoren möglichst freie hand zu lassen. klar war auch damals schon, dass ein bebauungsplan allein noch kein instrument zur qualitätssicherung darstellt, weshalb auch die forderung nach einem zweistufigen wettbewerb gestellt wurde. wenn man die beteiligten kennt, ist es gut vorstellbar, weshalb der nötige baukünstlerische wettbewerb ein wunschprogramm blieb ... aus einem grund war der erreichte städtebauliche wettbewerb dennoch ein erfolg. markus pernthaler konnte aufzeigen, was auf dem areal an qualität möglich wäre, weshalb sich nach vorliegen des wettbewerbergebnisses vom stadtrat abwärts alle stolz auf die schulter klopften, nun entgegen der ursprünglichen variante doch ein gutachterverfahren beschlossen zu haben - nun schauen alle einigermaßen betroffen drein, wenn man sie fragt, wie es zum nunmehrigen plattenbau kommen konnte. dass es nun anders (ja und wie anders!) kommt, hat durchaus mit moral zu tun. ich habe im gemeinderat schon angeregt, die bautafel seitens der stadt wenigstens um den namen des planenden büros zu ergänzen. denn offenbar ist man sich dort der qualität des nun gebauten derart bewusst, dass man auf die nennung des eigenen namens dezent verzichtet... natürlich hast du recht, karin: ein gestaltungsbeirat könnte einiges zum besseren bewirken, vorausgesetzt er ist gut zusammengesetzt und auch mit der nötigen autorität ausgestattet. darüberhinaus dürfen wir allerdings nicht auf rechtliche instrumentarien verzichten, um qualitätssicherung im städtebau zu erreichen. ein bebauungsplan allein sichert noch nichts, und dennoch ist er als regulativ manchmal erfolgreich. zweistufige wettbewerbe sind ein weiterer wichtiger ansatz, auch architektonische qualität zu produzieren. völlig unverständlich ist es daher, wenn man erfährt, dass die stadt selbst darauf verzichtet, am zum verkauf anstehenden messe-areal durch eine änderung des fläwi wenigstens bebauungsplanpflicht einzuführen. völlig unverständlich ist es, dann wieder einmal von gerhard rüsch als antwort zu bekommen: "wir werden schon gemeinsam mit den bauträgern reden, um dort etwas qualitätvolles entstehen zu lassen". wie qualitätvoll es da zugehen kann, wenn das geld den qualitätsanspruch diktiert sehen wir gerade am gke-gelände drastisch. und ebenso unverständlich ist es, dass die kollegInnen von rot/schwarz/blau einmütig einen dringlichen antrag von mir abgelehnt haben, der nichts anderes wollte, als nach dem gke-pva-debakel im planungsausschuss über mögliche instrumentarien (vom gestaltungsbeirat bis zur vorfinanzierung von wettbewerben)zu diskutieren, um es wenigstens in zukunft besser zu machen. auskünfte über die gründe der ablehnung dieses antrags gibt vielleicht die raumordnungssprecherin des spö-gemeinderatsklubs, dagmar krampl. hoffen wir, dass der übermorgen designierte neue stadtplanungs-chef ein offenes ohr für die problematik und ein herz für die lösung hat! mit liebem gruß! hermann candussi
Verfasser/in: hermann candussi (candussi@inode.at)



Das Gebäude für die PVA(Pensionsversicherungsanstalt Steiermark ). Planung: Architektur Consult

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