08/08/2018

Wettbewerbserbebnis
Wohnbau Koloniegasse/Karl-Morre-Straße, Graz

Ausloberin
ÖWG Wohnbau, Moserhofgasse 14, 8010 Graz

FIPE architecture, Graz, hat das geladene, einstufige Verfahren nach dem Grazer Modell unter acht TeilnehmerInnen gewonnen.

08/08/2018

Wohnbau Koloniegasse/Karl-Morre-Straße, Graz-Eggenberg, Wettbewerbserbebnis, Platz 1

Architektur: FIPE architecture©: Roland Heyszl

Platz 2

©: Roland Heyszl

Platz 3

©: Roland Heyszl
©: Roland Heyszl
©: Roland Heyszl
©: Roland Heyszl
©: Roland Heyszl
©: Roland Heyszl

Lage. Screenshot aus google maps

Strukturplan aus Plakat, Platz 1

©: FIPE architecture

Der von der ÖWG Wohnbau ausgelobte geladene, einstufige Realisierungswettbewerb unter acht Teilnehmern nach dem Grazer Modell wurde am 09. Mai 2018 unter dem Juryvorsitz von Arch. Dl Rudolf Raß entschieden.

Der im Bezirk Graz-Eggenberg gelegene Bauplatz nördlich der Reininghausstraße erstreckt sich zwischen der Koloniegasse im Westen und der Karl-Morre-Straße im Osten – siehe Lage- und Strukturplan unten.

Wettbewerbserbebnis

  • 1. Rang: FIPE architecture, Graz
  • 2. Rang: Architektursalon – Arch. Dl Andreas Saiteliner
  • 3. Rang: Arch. DI Michael Regner

Weitere Teilnehmer

  • Bogenfeld Architektur
  • Fandler Architektur
  • MA-Quadrat – Mariacher & Partner
  • Pentaplan
  • Arch. Mag. Walter Stelzhammer

Jurybeurteilung 1. Rang

Der gelungene städtebauliche Entwurf wirkt für den Ort als äußerst angemessen und identitätsstiftend. Der sanft geknickte Baukörper entlang der Koloniegasse kann im Zusammenwirken mit dem Gebäude an der Karl-Morre-Straße die vorgefundenen Elemente und Strukturen zu einem neuformulierten Blockrand zusammenführen und jedes einzelne in seiner Bedeutung aufwerten. Die Auseinandersetzung mit den Instrumentarien und dem Vokabular der Gründerzeitbebauung wird in ihrer transformatarischen Kraft als äußerst positiv bewertet. Die Gliederung der Gebäude in einem dreigeschoßigen Sockel und eine darauf zurückspringend aufgesetzte "Dachlandschaft" ist in der Lage, auch in der Fernwirkung eine Silhouettenbildung zu entfalten, die den Materialeinsatz von einer ziegelaffinen, rötlich farbenen Beplankung bzw. Vorsatzschale für die Vertikalflächen der obersten Geschoße verständlich macht. Die Sockelzone hingegen operiert mit einer Schichtung und Ablesbarkeil der Geschoßigkeit, welche in ihrer Bildwirkung der Erwartungshaltung nach einem menschlichen Maßstab gerecht wird. Hierfür stellen auch die den Straßenraum begleitenden und das Milieu der internen Wege im Innenhof bestimmenden Baumreihen ein wichtiges Gestaltungsmerkmal dar, sodass die Baukörperkomposition eine solide Verankerung in der Topographie erfährt.

Empfehlungen der Jury

Um dem äußerst engagiertem Konzept die Realisierbarkeil durch die Bauherrschaft zu ermöglichen, sind einige Projektentwicklungsschritte vonnöten, die aus den vorhanden Qualitäten des Entwurfs abgeleitet werden können und sollten.
Dies betrifft vor allem die gezahnte Fassadenabwicklung zu den Straßenräumen, welche in der vorliegenden Form nur über Teilbereiche nutzbar sind und auch im Inneren Raumzuschnitte mit Zwängen hinsichtlich der Möblierung ergeben. Einzelne Grundrisse sind in Abstimmung mit dem Auslober zu überarbeiten. Hinsichtlich der Präsenz im Straßenraum und der Bedeutung des Gebäudes für die Karl-Morre-Straße im Einmündungsbereich zur Bauernfeldstraße soll das, dem Wettbewerb zugrundeliegende Konzept, einer Bebaubarkeil mit viergeschoßigem Sockel und zweigeschoßigem Penthouse realisiert werden. Mit dem Auslober und den Vertretern Stadt Graz, Stadtbaudirektion und Stadtplanungsamt, und dem Vertreter des Fachbeirates für Baukultur, wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass das weiterentwickelte Vorentwurfsprojekt in einer der nächsten Sitzungen dem Fachbeirat präsentiert wird, um beurteilen zu lassen, ob dieser Entwurfsstand konsistent weiterentwickelt wurde und so als Grundlage zur Bebauungsplanerstellung herangezogen werden kann. Im Zuge dieser Präsentation ist auch die gewählte Materialisierung zu präzisieren bzw. durch Mustervorlagen zu erläutern. Um den Bestimmungen des Stmk. Baugesetzes zu entsprechen, sind die jeweils südlichen Gebäudeabschlüsse baugesetzkonform auszubilden.

Netzwerktreffen
16. + 17.11.2023
 
GAT+