Am Institut für Gebäudelehre der TU Graz wird ab 1. September 2018 eine Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten, Ersatzkraft, 40 Stunden/Woche, frei.
Aufnahmebedingungen
Abgeschlossenes Diplom-, Master- oder Magister-Universitätsstudium der Architektur.
Gewünschte Qualifikationen
Überdurchschnittliche/r AbsolventIn der Studienrichtung Architektur, hohe entwerferische Begabung; Interesse an Fragen der Architekturtypologien sowie Entwurfsmethoden; Freude und Engagement in der Lehre, im Umgang mit den Studierenden und in der Präsentation des Institutes, Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit sowie zur Mitarbeit an Organisation und Verwaltung werden erwartet; EDV-Kenntnisse, MS-Office, Autocad, Indesign, Photoshop.
Die Tätigkeit sieht die Mitwirkung an der Entwurfslehre sowie den damit verknüpften Forschungsprojekten im Bereich der Angewandten Forschung vor.
Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.794,60 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.
Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl vorzugsweise elektronisch an dekarch@tugraz.at zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.
Ende der Bewerbungsfrist: 6. Juni 2018
Kennzahl: 1470/18/005