13/12/2005
13/12/2005

9-seitige Beurkundung des Protokolls durch den Notar Dr. Harald Praun, am 13.10.2005, mit den Hinweisen auf die Verfasser.
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Revitalisierung Palais Thinnfeld
Mariahilferstraße 2, A - 8020 Graz

Protokoll zur Preisgerichtssitzung, 1. Verfahrensstufe

Datum 10.10.2005
Zeit 09:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Ort: Haus der Architektur
Engelgasse 5, 8010 Graz

TEILNEHMER:
Preisgericht:

Arch. DI Gerhard SAILER, Fachpreisrichter/Vorsitzender, anwesend
Arch. DI Franz SAM, Ersatzpreisrichter
Arch. Prof. Hilde LEON, Fachpreisrichter/Stellvertr.-Vorsitzende, anwesend
Arch. DI Clemens BORTOLOTTI, Ersatzpreisrichter
Dipl. Ing. Mag. Bertram WERLE, Fachpreisrichter, anwesend
Dipl. Ing. Heinz REITER, Ersatzpreisrichter/Schriftführung, anwesend o. St.
Dipl. Ing. Michael REDIK, Fachpreisrichter, anwesend
Dipl. Ing. Klemens KLINAR, Ersatzpreisrichter ----
Arch. DI Clemens BORTOLOTTI, Fachpreisrichte,r anwesend
Bernd WEISS, Sachpreisrichte,r anwesend
Dipl. Ing. Rudolf PEER, Ersatzpreisrichter, anwesend o. St.
Mag. Günter HIRNER, Sachpreisrichter -----
Ing. Rainer PLÖSCH, Ersatzpreisrichter, anwesend
Dr. Gertrude CELEDIN, Sachpreisrichter, anwesend
Univ.-Prof.Arch.DI Volker GIENCKE, Ersatzpreisrichte,r anwesend o. St.
Arch. DI Harald SAIKO Sachpreisrichter anwesend
Dipl. Ing. Edgar HAMMERL, Ersatzpreisrichter, anwesend o. St.
Sören GRAMMEL, Sachpreisrichter, anwesend
Alexander KADA, Ersatzpreisrichter ----
Peter PAKESCH, Sachpreisrichter, anwesend
Dr. Wolfgang MUCHITSCH, Ersatzpreisrichter ----

Berater des Preisgerichts:
(ohne Stimmrecht)
Hofrat Dr. Friedrich BOUVIER, Bundesdenkmalamt, anwesend
Dipl. Ing. Ernst POGÖSCHNIK, Vertreter d. Grundeigentümers, anwesend
DI C. KOCH-SCHMUCKERSCHLAG, Referat Barrierefreies Bauen, anwesend
Arch. DI Ulrike BOGENSBERGER, Vorprüfung, anwesend
Dipl. Ing. Ernst LUGITSCH, Kostenprüfung, anwesend

Weitere Teilnehmer:
(ohne Stimmrecht)
Mag. Ing. Georg HILLINGER, Projektleitung f. Umsetzung Proj., anwesend
Ing. Andreas BLASS, Verfahrensbetreuer, anwesend
Tamara GRABENWARTER, Textverarbeitung, anwesend

Ablauf Preisgerichtssitzung:
09:13 Uhr: Beginn der Preisgerichtssitzung
Begrüßung / Eröffnung:
Arch. Sailer begrüßt alle Anwesenden und eröffnet die 1. Preisgerichtssitzung.
Er stellt die Beschlussfähigkeit fest und befragt die Juryteilnehmer bzgl. ihrer Unbefangenheit. Diese wird von allen Jurymitgliedern bestätigt. Des Weiteren weist er nochmals auf die Verschwiegenheitspflicht aller Anwesenden während des gesamten Verfahrensablaufs bis zum Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses hin und erklärt den geplanten Ablauf der Preisgerichtssitzung.
Alle Anwesenden werden ersucht, sich namentlich vorzustellen und ihre Funktion im WB -Verfahren kurz zu erläutern.

09:16 Uhr: Übergabe und Vorstellung des Vorprüfberichtes.
Ing. Blaß bestätigt, dass alle Wettbewerbsprojekte zeitgerecht und anonym abgegeben wurden.
Der schriftliche Vorprüfbericht wird durch Frau Arch. Bogensberger an alle Jurymitglieder verteilt. (Anmerkung: Die Vorprüfberichte mit den persönlichen Eintragungen der einzelnen Jurymitglieder werden am Ende der 1. Preisgerichtssitzung von der Vorprüfung wieder eingesammelt und am Beginn der 2. Preisgerichtssitzung wieder ausgegeben.)
Der Bericht in Mappenform beinhaltet die Erklärung der Vorprüfer mit Aussagen zur Erfüllung der Kriterien des Allgemeinen Teils der Ausschreibung und der Einhaltung der Wettbewerbsbedingungen.
Weiters beinhaltet die Mappe:
- Diagramme der wesentlichen Kenndaten aller Projekte
- Zu jedem Projekt eine nicht wertende Kurzcharakteristik an Hand der wesentlichen
Ausschreibungskriterien und Entwurfsabsichten
- Eine bildliche Darstellung der eingereichten Präsentationsblätter

09:26 Uhr: Arch. Leon nimmt an der Preisgerichtssitzung teil.

09:30 Uhr: Arch. Bogensberger beginnt mit der Erläuterung des Vorprüfungsberichts. Jedes der 38 Wettbewerbsprojekte wurde von ihr anonymisiert. Nutzflächen, Synergien, Fluchtwege, Eingriffe in den Stadtraum, Veränderungen in erhaltenswürdigen Wand- und Dachbereichen, an der Barockstiege, eventuelle Verbindungen zum Haus Mariahilferstraße 4 etc. wurden untersucht.
Bei einigen Projekten gibt es markante Merkmale, wie z.B. Überschreitungen der öffentlichen Grenzlinien.

11:15 Uhr: Ende der Vorstellung und Erläuterung der einzelnen Wettbewerbsbeiträge.

11:15 Uhr bis 12:00 Uhr: Diskussion und Fragestellungen an die Vorprüfung

Nach der Präsentation des Vorprüfungsberichtes werden nochmals die Grundanforderungen der Aufgabenstellung und die Erwartungshaltung an das erneuerte Palais Thinnfeld von jedem/r JuryteilnehmerIn bezogen auf sein/ihr Sach- bzw. Fachgebiet vorgebracht.
Stadtplanung: DI Redik erklärt, dass bei den Projekten, welche öffentliches Gut überbauen bzw. unter- oder bebauen, sicherlich Terminverzögerungen von ca. 1 Jahr aufgrund von notwendigen Gemeinderatsbeschlüssen und Zustimmungen der Landesregierung für die erforderliche Änderung des Flächenwidmungsplanes einzuberechnen sind.
Kunstverein (KV): Herr Grammel erklärt, dass der KV einen eigenen Eingang haben möchte. Dem Kunstverein entsprechen Lösungsansätze mit gesonderten Eingangsbereichen am besten. Eine in einigen Projekten vorgeschlagene Unterbringung der KV-Räumlichkeiten im 2. OG ist von Seiten des KV grundsätzlich denkbar. Die gemeinsame Benützung einzelner Räume mit anderen Nutzern ist programmabhängig und kann daher zeitweise problematisch werden.
HDA: Arch. Saiko erklärt, dass es mit dem Standortwechsel des HDA auch zu einem gewissen Wechsel in der Nutzungsform kommen wird, da eine Nutzflächenreduzierung auftritt, die aber für das HDA nicht problematisch ist. Eine zusätzliche Innenstiege hält er bzgl. notwendiger Raumökonomie nicht für sinnvoll. Der Cafe- bzw. Loungebereich sollte deutlich von außen ablesbar sein und auch genutzt werden können, eine entsprechende Präsenz des HDA nach außen wird gewünscht. Arch. Saiko findet eine eventuelle Doppelnutzung interessant, aber auch problematisch, da die eigene Identität gewahrt bleiben sollte.
LMJ: Herr Pakesch erklärt, dass das LMJ hauptsächlich Büroplätze benötigt, anstrebenswert ist eine Verbindung mit dem Eisernen Haus. Die Unterbringung der Räumlichkeiten im 1. OG ist für ihn durchaus möglich, solange eine Verbindung zu den eigenen Büroräumlichkeiten im Eisernen Haus besteht. Auch das LMJ schätzt einen flexiblen Raumtausch als eher problematisch ein.
ASVK: Dr. Celedin schließt nach der Vorprüfungsdarstellung generell keinen Lösungsvorschlag aus, möchte allerdings weitere Stellungnahmen erst nach eingehender Begutachtung der Projekte abgeben. Man sollte in erster Linie auf die Wünsche der zukünftigen Nutzer eingehen.
BDA: HR. Bouvier kann den Projekten, die einen Abbruch der barocken Stiege, Veränderungen an Außen- und Innenwänden und im Bereich der Dachhülle, sowie eine Verhüllung der Fassade vorsehen, von Seiten des Bundesdenkmalamtes keine Zustimmung in Aussicht stellen. Es wird aber jeder Fall einzeln zu prüfen sein.
KH-Gmbh: DI Pogöschnik ist der Meinung, dass es bei einem Nutzerwechsel (= Mieterwechsel) jederzeit möglich sein sollte, die Räumlichkeiten ohne einschneidende Umbaumaßnahmen adaptieren zu können.
GBG: Herr Weiss erklärt, dass den derzeit vorgesehenen Erstnutzern eine Mietpreisgarantie zugesagt wurde, daher sollten die Errichtungskosten den vorgegebenen Kostenrahmen nicht überschreiten. Ein Anbau an das Haus ist aufgrund der Mehrkosten, der bestehenden Widmungen und des Zeitplanes sehr schwierig. Die Mehrkosten müssten über zusätzliche Mieteinnahmen beglichen werden.
Für die GBG besteht durch den eventuellen Zeitverlust einer Änderung des Flächenwidmungsplanes keine Einschränkung in der Projektauswahl.
Stadtbaudirektion (BD): Laut DI Koch-Schmuckerschlag sollte die barrierefreie Erreichbarkeit aller Ebenen und Sanitäranlagen sowie eine gute Orientierbarkeit für Menschen mit Sinnesbehinderungen gegeben sein. Weiters sollten keine Barrieren im öffentlichen Raum geplant werden.
Stadtbaudirektion (BD): DI Werle meint, man könnte einige Projekte aufgrund des gültigen Bebauungsplanes und der Widmung ausschließen, man sollte vorerst jedoch alle Projekte genauer begutachten. Die Kostenfrage ist natürlich sehr wichtig.
Stadtplanung: DI Redik erklärt nochmals, dass es einen zeitlichen Rahmen für eine FLÄWI - Änderung im öffentlichen Bereich gibt, man sollte allerdings zuerst projektbezogen die jeweilige Notwendigkeit überprüfen.
Kostenprüfung: DI Lugitsch erklärt, dass generell der Kostenrahmen für die meisten Projekte sehr knapp bemessen erscheint.
GBG: Mag. Hillinger erklärt, dass es vom Haus Mariahilferstraße 4 eine gemeinsame Erschließungsmöglichkeit gibt, die ev. berücksichtigt werden sollte. Aufgrund der Mietverträge sollten die Räumlichkeiten den einzelnen Nutzern genau zugeordnet werden.
Arch. Leon ist von der Anzahl der verschiedenen Lösungsansätze beeindruckt. Ihrer Meinung nach sollte man sich die Frage der Angemessenheit des Umbaues stellen, teilweise wird sehr sorglos mit der Substanz des Palais Thinnfeld umgegangen.
HDA: Arch. Saiko erinnert daran, dass die o. a. Verbindung zum Haus Mariahilferstraße 4 im Ausschreibungstext als Option beschrieben wurde und in ca. der Hälfte der abgegebenen Projekte darauf Bezug genommen wird.
Vorprüfung: Arch. Bogensberger erklärt auf die Frage zur Einhaltung der geforderten Nutzflächen, dass viele Projekte Synergienutzungen anbieten, weshalb im derzeitigen Vorprüfungsstand nicht genau festgestellt werden kann , ob sämtliche Nutzungsanforderungen erfüllt wurden.
HDA: Arch. Saiko ist die Problematik des knappen Raumprogrammes bekannt. Man ist für eine gemeinsame Nutzung offen, muss diese aber genau von Projekt zu Projekt abklären.

12:00 Uhr bis 12:30 Uhr: 1. Bewertungsrundgang
Für den ersten Bewertungsdurchgang wird einstimmig festgelegt, dass im Sinne einer positiven Beurteilung die befürwortende Stimme eines Jurors für den Weiterverbleib in der Beurteilung ausreichend ist.
Nach der vorangegangenen eingehenden Diskussion wird im Einzelnen noch einmal auf die Vorzüge der einzelnen Projekte hingewiesen und werden durch Abstimmung folgende Projekte in die nächste Beurteilungsrunde mitgenommen. Es sind dies die Projekte mit der laufenden Nr.:
1, 3, 4, 7, 8, 9, 10, 13, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 29, 31, 32, 34, 35, 36 und
37
Die Projekte 2, 5, 6, 11, 12, 14, 15, 16, 28, 30, 33, 38 werden nicht weiter berücksichtigt.
Es wird festgelegt, dass ausgeschiedene Projekte jedoch jederzeit, nach Antrag mit einfacher Stimmenmehrheit in die weitere Bewertung zurückgeholt werden können.

12:30 Uhr bis 13:30 Uhr: Mittagspause

13:30 Uhr: Die Preisgerichtssitzung wird fortgesetzt.
Da zahlreiche Projektverfasser/innen eine Unterkellerung bzw. eine Erweiterung des bestehenden Kellerbereichs vorschlagen, werden in einer vergleichenden Analyse die Vor- und Nachteile eines solchen Lösungsschwerpunktes herausgearbeitet.
Die Projekte mit der Nummer 1, 3, 4, 7, 8, 13, 17, 19, 24, 25, 27, 34, 35 zählen zu dieser Gruppe und schlagen eine Nutzung der Unterkellerung als Veranstaltungsraum vor. Arch. Saiko erklärt, dass für das HDA die Nutzung einer Unterkellerung nur dann in Betracht kommt, wenn eine räumliche Erweiterung der EG-Zone geplant ist und kein „ Loch – Charakter “ oder kein „ Blackbox “ – Eindruck entsteht.
Die Projekte 7 und 13 sind diesbezüglich positiv zu bewerten.
Als 2. Gruppe werden die funktionalen, stadträumlichen, baukünstlerischen und denkmalpflegerischen Auswirkungen jener Projekte behandelt, welche einen Zubau vorsehen.

13:55 Uhr -16:50 Uhr: 2. Bewertungsrundgang
Es wird noch einmal auf die Kriterien der Planungsaufgabe und auf das Raumprogramm verwiesen und die übergeordnete Zielsetzung verdeutlich. Die Beschreibung der Merkmale der einzelnen Projekte und die kritische Beurteilung in der eingehenden Diskussion erfolgt auf Basis dieser Vorgaben.
Für den 2. Bewertungsdurchgang wird einstimmig festgelegt, dass für ein Weiterkommen in die nächste Runde einfache Stimmenmehrheit notwendig ist.
Die folgenden sieben Projekte werden nach Abstimmung für die weitere Beurteilung ausgewählt:
10, 13, 23, 26, 27, 31, 36
Die Projekte Nr. 1, 3, 4, 7, 8, 9, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 24, 25, 29, 32, 34, 35, und 37 werden nicht in den nächsten Bewertungsrundgang aufgenommen.
Die ausgeschiedenen Projekte haben zumindest in einem der Wettbewerbsauschreibung
zugrunde liegenden Hauptbeurteilungskriterien größere Defizite oder es wird ihnen in der vergleichenden Beurteilung des 2. Bewertungsrundganges nicht jenes Maß an Entwicklungspotenzial zugeschrieben, das sie für die vertiefende Bearbeitung der 2. Verfahrensstufe geeignet erscheinen lässt.
Detaillierte Aussagen sind in den Beschreibungen zum jeweiligen Projekt vermerkt.

14:23 Uhr: DI Redik verlässt die Preisgerichtssitzung – das Stimmrecht wird an den Vorsitzenden dirimiert.

15:17 Uhr – 15:30 Uhr: Pause
16:15 Uhr: DI Redik kommt zur Preisgerichtssitzung zurück.
16:50 Uhr – 17:20 Uhr: Pause
16:55 Uhr: Herr Pakesch verlässt die Jurysitzung, der Vorsitzende übernimmt bei Abstimmungsgleichheit das Stimmrecht von Herrn Pakesch.

17:20 Uhr: Beginn 3. Bewertungsrundgang
Notwendige Rückholung – Nachrückerdiskussion
Gemäß Wettbewerbsausschreibung sind vom Preisgericht 6 Teilnehmer und 2 Nachrücker
für die 2. Verfahrensstufe zu bestimmen.
Da nach dem 2. Bewertungsrundgang nur sieben Projekte in der Beurteilung geblieben sind, muss noch ein Projekt in die Gruppe der 8 aufgenommen werden.
Der Vorsitzende erklärt, dass die 2 Nachrücker auch gereiht werden müssen. Das in der 2. Bewertungsrunde ausgeschiedene Projekt 4 wäre auf Grund seiner Qualitäten und gemäß Verlauf der bisherigen Diskussion und Beurteilung geeignet, als Nachrücker festgelegt zu werden. Von den ausgeschiedenen Projekten hat das Projekt Nr. 4 in der 1. Bewertungsrunde die meisten positiven Stimmen erhalten.
Auch das in der 2. Bewertungsrunde ausgeschiedene Projekt 3 hätte das Potenzial auf Antrag als Nachrücker rückgeholt zu werden, weil dieses Projekt ein deutlich erkennbares Verbesserungspotential aufweist.

Bewertung aus Sicht des Denkmalschutzes
Dr. Bouvier beurteilt die 7 verbliebenen Projekte nach dem Denkmalschutz. Bei den Projekten 10, 23, 26 und 27 sieht er keine Probleme, auch Projekt 13 ist akzeptabel. Beim Projekt 36 hat er die allergrößten Bedenken (Verdeckung der Südfassade des Palais Thinnfeld und Direktanschluss an die Westfassade vom Eisernen Haus). Zu Projekt 31 erfolgt keine Äußerung, da kein Eingriff in die Substanz erfolgt. Aus Sicht des Denkmalschutzes sollten bei einigen Projekten noch diverse Kleinigkeiten geprüft werden, erhebliche Auflagen sind voraussichtlich nicht zu erwarten. Außergewöhnliche Farbgebungen stören HR Bouvier in dieser 1. Projektphase grundsätzlich nicht bzw. müssten diese projektbezogen besprochen werden. Spezielle schwerpunktmäßige Hinweise vor der Auswahl der Projekte für die 2. Verfahrensstufe:
DI Werle gibt zu bedenken, dass es sich um eine Fußgängerzone auf einem öffentlichen stark frequentierten Platz handelt.
Arch. Giencke erklärt, dass es sehr schwierig ist, etwas Neues zu der bestehenden Substanz zu errichten. Er stuft das Projekt 36 nicht als chancenlos ein, doch er merkt an, dass die „hängende Wand“ in der nächsten WB- Stufe durch den/die VerfasserIn korrigiert werden sollte.
Arch. Leon fragt nach, ob die barocken Elemente des Palais Thinnfeld unbedingt einsehbar sein sollten. Laut Arch. Giencke besteht keine Notwendigkeit, als Vertreter der Altstadt-Sachverständigenkommission möchte er aber nicht, dass das bestehende Objekt völlig entfremdet wird.
DI Werle merkt an, dass, wenn der Rahmen derart gesprengt wird, das Projekt 36 wesentlich überzeugender ausgearbeitet werden muss. Er stellt in Frage, ob mit der hängenden Fassadenwand eine derartige Geste gesetzt wird. DI Werle weist darauf hin, dass es sich beim Palais Thinnfeld und dem umliegenden Bereich um ein Weltkulturerbe handelt und jegliche Veränderungen von der ICOMOS genau registriert und bewertet werden.
Arch. Giencke plädiert dafür, dass nicht nur „ähnliche“ Projekte in die 2. Wettbewerbsstufe gereiht werden, worauf Dr. Celedin erwidert, dass man das Projekt 36 nicht nur aufgrund seiner alternativen Lösung in die nächste Bewertungsrunde mitnehmen sollte.
Arch. Sailer findet die Tatsache, dass beim Projekt 36 der Denkmalschutz im Inneren des Palais Thinnfeld berücksichtigt wird, als ein positives Zeichen.
HR Bouvier gefällt das sich durch den Zubau bildende „dunkle Loch“ nicht.
Arch. Saiko erwähnt, dass das „Eck“ vor dem Palais Thinnfeld nicht den Wert hat, welcher ihm in der Jurysitzung zugeschrieben wird. Die dargestellte Lösung vom Projekt 36 wäre aus seiner Sicht in diesem Falle eine Verbesserung.
Arch. Leon empfiehlt, das Projekt 36 und 4 als Nachrücker zu nominieren.
Rückholung auf Antrag
Arch. Sailer stellt den Antrag, dass das Projekt 4 rückgeholt und als Nachrücker für die 2. WB- Stufe festgelegt wird.
7 Jurymitglieder sind dafür, 3 sind dagegen.

3. Wertungsdurchgang
Die Präsentationsblätter der in der Wertung verbliebenen acht Projekte werden nebeneinander aufgehängt und im Hinblick auf eine mögliche Realisierung und die dafür notwendigen Entwicklungsmöglichkeiten in der 2. Verfahrensstufe vergleichend besprochen und kritisch gewürdigt.
Folgende Anträge werden gestellt:
Arch. Sailer stellt den Antrag, dass das Projekt 31 in die 6-er Gruppe der 2. WB- Stufe aufgenommen wird.
7 Jurymitglieder sind dafür, 3 sind dagegen
Arch. Sailer stellt den Antrag, dass das Projekt 27 in die 6-er Gruppe der 2. WB- Stufe aufgenommen wird.
8 Jurymitglieder sind dafür, 2 sind dagegen.
Arch. Sailer stellt den Antrag, dass das Projekt 23 in die 6-er Gruppe der 2. WB- Stufe aufgenommen wird.
9 Jurymitglieder sind dafür, 1 ist dagegen.
Arch. Sailer stellt den Antrag, dass das Projekt 36 in die 6-er Gruppe der 2. WB- Stufe aufgenommen wird.
7 Jurymitglieder sind dafür, 3 sind dagegen.
Arch. Sailer stellt den Antrag, dass das Projekt 10 in die 6-er Gruppe der 2. WB- Stufe aufgenommen wird.
8 Jurymitglieder sind dafür, 2 sind dagegen.
DI Werle stellt den Antrag, dass das Projekt 13 in die 6-er Gruppe der 2. WB-Stufe aufgenommen wird.
6 Jurymitglieder sind dafür, 4 sind dagegen.

18:23 Uhr: GF Weiss verlässt die Sitzung, das Stimmrecht geht auf Herrn Dipl. Ing. Rudolf Peer als sein Ersatzpreisrichter über.
Arch. Sailer stellt den Antrag, dass das Projekt 26 als 1. Nachrücker für die 2. WB- Stufe festgelegt wird.
6 Jurymitglieder sind dafür, 4 sind dagegen.
Somit wird das Projekt 4 zum 2. Nachrücker bestimmt.

18:57 Uhr: GF Weiss kommt zur Jurysitzung zurück.
19:30 Uhr: Ende der 1. Preisgerichtssitzung

PROJEKTBESCHREIBUNGEN

Projekt 1:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Das Projekt wurde mit mind. einer Stimme der 11-köpfigen Jury zur Mitnahme in die zweite Runde ausgewählt.
Stellungnahmen aus der 2. Bewertungsrunde:
Dieses Projekt weist zu wenig Feingefühl auf.
Es wird bemängelt, dass sich der/die Projektteilnehmer/in zu wenig mit der Thematik beschäftigt hat.
Der Umgang mit dem historischen Bestand wird als sorglos beurteilt
Aus Sicht des Bundesdenkmalamtes ist die totale Entfernung der Gebäude - SW -Ecke samt dem davor befindlichen Prellstein negativ.
0 Jurymitglieder sind für bzw. 11 sind gegen die Mitnahme des Projektes in die nächste Bewertungsrunde.

Projekt 2:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Laut Arch. Sailer erfolgt keine Stellungnahme bei Projekten, für die nicht eine einzige Stimme der 11-köpfigen Jury zu einer Mitnahme in die zweite Runde abgegeben wurde.
Das Projekt wird ausgeschieden.

Projekt 3:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Das Projekt wurde mit mind. einer Stimme der 11-köpfigen Jury zur Mitnahme in die zweite Runde ausgewählt.
Stellungnahmen aus der 2. Bewertungsrunde:
Die Geschossweise vertauschte Raumordnung von LMJ und KV wird als interessant empfunden.
Die „Schaufenster“ sind zwar attraktiv, entsprechen funktionell jedoch nicht den Vorstellungen des HDA bzw. dem Raumkonzept der Stadt Graz.
Die vorgeschlagenen „movie screens“ sind zwar interessant, jedoch als Geste zu wenig.
Stadträumlich werden die „screens“ als problematisch gesehen.
1 Jurymitglieder ist für bzw. 10 sind gegen die Mitnahme des Projektes in die
nächste Bewertungsrunde.

Projekt 4:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Das Projekt wurde mit mind. einer Stimme der 11-köpfigen Jury zur Mitnahme in die zweite Runde ausgewählt.
Stellungnahmen aus der 2. Bewertungsrunde:
Detaillierte Stellungnahme siehe Stellungnahme aus 3. Bewertungsrunde.
5 Jurymitglieder sind für bzw. 6 sind gegen die Mitnahme des Projektes in die nächste Bewertungsrunde.
Stellungnahmen aus der 3. Bewertungsrunde:
Das Projekt wurde im 2. Bewertungsrundgang mit 5 zu 6 Stimmen ausgeschieden, jedoch auf Antrag in die Gruppe der 6 weiter zu bearbeitenden Projekte und der 2 Nachrücker rückgeholt.
Kurzkritik und Juryempfehlung:
Aus Sicht des Denkmalschutzes ist die Versetzung der Außenstiege in Richtung Fensterachse am Eisernes Haus notwendig um die Ansichtigkeit der kubischen Eckausbildung des Palais` Thinnfeld mit einer geringeren Beeinträchtigung aufrechterhalten zu können.
Die Situierung der Außenstiege wird städtebaulich als problematisch eingestuft (Kiosk, Platzgestaltung, Baumbestand etc.). Durch die oben erwähnte Verschiebung würde auch für diese Problematik eine Entspannung eintreten.
Für den Fall einer Weiterbearbeitung müsste die gestalterische Ausformulierung der angebotenen Außentreppe neu untersucht werden. Dies betrifft vor allem Fragen der Intensität des Materialeinsatzes und der Notwendigkeit nach ständiger Verfügbarkeit dieses Elementes. Gemeint ist damit eine Untersuchung, ob diese Treppe nicht pointierter in Richtung einer nur temporär, lediglich während der Öffnungszeiten verfügbarer „Gangway“ weiter
entwickelt werden könnte.
Im Zuge dieser angeregten Entmaterialisierung müssten auch Antworten auf die Notwendigkeiten der Sicherheit gefunden werden. Zum Schutze von sehbehinderten Personen und herumtollenden Kindern ist der Bereich unter Kopfhöhe mit einem entsprechenden Prallschutz, mit einer Abschrankung oder einer anderen die Sicherheit gewährleistenden Maßnahme zu versehen.
Im 3. Bewertungsrundgang wurde das Projekt auf Antrag als 2. Nachrücker festgelegt.

Projekt 5:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Laut Arch. Sailer erfolgt keine Stellungnahme bei Projekten, für die nicht eine einzige Stimme der 11-köpfigen Jury zu einer Mitnahme in die zweite Runde abgegeben wurde.
Das Projekt wird ausgeschieden.

Projekt 6:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Laut Arch. Sailer erfolgt keine Stellungnahme bei Projekten, für die nicht eine einzige Stimme der 11-köpfigen Jury zu einer Mitnahme in die zweite Runde abgegeben wurde.
Das Projekt wird ausgeschieden.

Projekt 7:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Das Projekt wurde mit mind. einer Stimme der 11-köpfigen Jury zur Mitnahme in die zweite Runde ausgewählt.
Stellungnahme der 2. Bewertungsrunde:
Typologie und Charakter des Hauses werden nicht zueinander findend eingestuft.
Der Luftraum des KG nimmt dem EG einen Teil der Fläche weg, dies stört an diesem Projekt erheblich.
Architektonisch problematisch ist, dass das EG zu einer einzigen Erschließungszone wird, die jedoch nichts löst.
Die dargestellte Raumqualität ähnelt der eines Museums.
2 Jurymitglieder sind für bzw. 8 sind gegen die Mitnahme des Projektes in die nächste Bewertungsrunde.

Projekt 8:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Das Projekt wurde mit mind. einer Stimme der 11-köpfigen Jury zur Mitnahme in die zweite Runde ausgewählt.
Stellungnahmen aus der 2. Bewertungsrunde:
Konstruktive Bauteile werden erhellt sind aber nicht inspirierend.
Aus Sicht des Denkmalschutzes sind die großen Wanddurchbrüche im 1. OG sehr bedenklich.
Das Projekt wird als leises, jedoch nicht poetisches Projekt beurteilt.
1 Jurymitglied ist für, 9 sind gegen die Mitnahme des Projektes in die nächste Bewertungsrunde.

Projekt 9:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Das Projekt wurde mit mind. einer Stimme der 11-köpfigen Jury zur Mitnahme in die zweite Runde ausgewählt.
Stellungnahmen aus der 2. Bewertungsrunde:
Das Projekt wurde ursprünglich aufgrund seiner Möblierungslösungen in diese Wertungsrunde aufgenommen. Nachdem jedoch die Möblierung im Detail hinterfragt wurde, wurde die Lösung als nicht sehr interessant beurteilt.
0 Jurymitglieder sind für, 10 sind gegen die Mitnahme des Projektes in die nächste Bewertungsrunde.

Projekt 10:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Das Projekt wurde mit mind. einer Stimme der 11-köpfigen Jury zur Mitnahme in die zweite Runde ausgewählt.
Stellungnahmen aus der 2. Bewertungsrunde:
Detaillierte Stellungnahme siehe Stellungnahme aus 3. Bewertungsrunde.
9 Jurymitglieder sind für bzw. 1 ist gegen die Mitnahme des Projektes in die nächste Bewertungsrunde.
Stellungnahmen aus der 3. Bewertungsrunde:
Kurzkritik und Juryempfehlung:
Das Projekt kann durch den / die Verfasser/-in im vollen Vertrauen auf die in der ersten Stufe dargestellten Basisqualitäten weiterbearbeitet werden.
Sensibilität im Umgang mit dem Bestand und der Aufgabe sind überzeugend.
Die Erschließung und alle damit im Zusammenhang stehenden unkomplizierten
Inszenierungen sowie Flexibilität und Praktikabilität in der räumlichen Verschränkung sind überzeugend. Dass dies mit einem sparsamen Einsatz der Mittel erreicht wird, ist ebenfalls eine Stärke des Konzeptes und berücksichtigt gleichzeitig potentiell notwendige künftige Adaptierungen im Falle von Nutzungsänderungen.
Die funktionale Tauglichkeit und der informelle Gehalt der angebotenen beiden Zugangssituationen für KV und HDA sind eine sinnfällige Ergänzung zum weiter bestehenden Hauptportal.
Die Nutzung der „Bausünden der Vergangenheit“ (Öffnungen der zwei großen Schaufenster) für den Einsatz der beiden zusätzlichen Zugänge zu verwenden, ist aus dem Kontext verständlich. Die in der Westfassade darstellungstechnisch gewählte plakative Überzeichnung sollte in der Weiterbearbeitung ähnlich subtil wie das Innenleben behandelt werden. Dabei sollte auch überlegt werden, ob dem Bestandsobjekt im Bereich des Zuganges HDA durch die massige Verkleidung seine Ecke mitsamt dem Schlussstein „geraubt“ werden muss / darf. Eine Klarstellung hinsichtlich Materialisierung und Effekte mittels entsprechend verfeinerter Darstellung (Skizzen, Perspektiven, Detail) wird für die gesamte Portalzone erwartet.
Das oben formulierte Lob sollte nicht missverstanden werden (siehe Mitteilung der Jury an die Teilnehmer der 2. Stufe): Die in der ersten Stufe zur Schau gestellte Einfachheit und Zurückhaltung wird von der Jury in der zweiten Bearbeitungsstufe im Hinblick auf deren transistorischen Gehalt eingehend untersucht werden.
Der poetische Anspruch des Projektes darf nicht in einem grundrisslichen Arrangement erstarren. Der / die Verfasser sind gefordert, diesen im Projekt angelegten Ansatz ins räumliche zu übersetzen. Auf den dargestellten Perspektivskizzen verdecken flexible Blöcke den historischen Raum. Das HDA hat es sich jedoch zur Aufgabe gesetzt, Plattform für Architekturvermittlung zu sein und so architekturimmanente Grundsatzfragen und die Bedeutung von Raumschöpfung in ein allgemeines Bewusstsein diffundieren zu lassen. Daher muss das wenige, das angeboten wird sehr, sehr gut sein.
Im 3. Bewertungsrundgang wurde das Projekt auf Antrag mit 8 zu 2 Stimmen für
eine Weiterbearbeitung ausgewählt.

Projekt 11:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Laut Arch. Sailer erfolgt keine Stellungnahme bei Projekten, für die nicht eine einzige Stimme der 11-köpfigen Jury zu einer Mitnahme in die zweite Runde abgegeben wurde.
Das Projekt wird ausgeschieden.

Projekt 12:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Laut Arch. Sailer erfolgt keine Stellungnahme bei Projekten, für die nicht eine einzige Stimme der 11-köpfigen Jury zu einer Mitnahme in die zweite Runde abgegeben wurde.
Das Projekt wird ausgeschieden.

Projekt 13:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Das Projekt wurde mit mind. einer Stimme der 11-köpfigen Jury zur Mitnahme in die zweite Runde ausgewählt.
Stellungnahmen aus der 2. Bewertungsrunde:
Detaillierte Stellungnahme siehe Stellungnahme aus 3. Bewertungsrunde.
8 Jurymitglieder sind für bzw. 2 sind gegen die Mitnahme des Projektes in die nächste Bewertungsrunde.
Stellungnahmen aus der 3. Bewertungsrunde:
Kurzkritik und Juryempfehlung:
Die im Erläuterungstext durch den/die Verfasser/in getroffene Behauptung, dass der Veranstaltungssaal einen offenen Grundriss ohne störende Stützpfeiler darstellt ist in zweifacher Hinsicht unkorrekt. Die Ablastung der kompletten Innenzone des Gebäudes mittels Ersetzen der mächtigen Mauerpfeiler durch „Stahlstifte“ ist eine Störung schlechthin. Diese störenden Rundstützen verbleiben in jedem Fall. Dass die Reste der Hängepfeiler von der Sitztribüne aus dennoch mitten im Blickfeld zappeln, trägt von dieser Position auch nicht zur angestrebten Erweiterung des Blickfeldes bei. Dass zudem für den Betrachter von der Gasse dem Haus der Boden entzogen wird, ist der Tupfen auf dem i.
Die semantische Störung in der Umkehrung von oben und unten findet ihre logische Fortsetzung im „Herunterziehen“ der Dachziegel auf die Fassade. Somit kann dem Entwurf Konsequenz nicht abgesprochen werden.
Die Jury überlässt es der Verfasserin / dem Verfasser, die paradoxen Interventionen in ihrer Ironie zum Exzess zu treiben, oder das Projekt durch korrigierende Maßnahmen möglicherweise in einer allgemein gültigen Banalität enden zu lassen.
Die monochrome Eintünchung des Objektes mit Baumarktfarbe spielt mit dem Sujet einer Hausbesetzung. Dies vermittelt ein unmittelbares, selbstbewusstes Herangehen durch Verfremdung ohne Verkleidung. Das Projekt begibt sich auf glattes Terrain. Den Schutz der Dachlandschaft aus Dachziegeln als Auslöser und Vater des Gedankens und Rechtfertigung für die Farbwahl zu bemühen, zeigt eine defensive Grundhaltung, welche im Ergebnis die Wirkung einer Sturmhaube bekommt.
Im 3. Bewertungsrundgang wurde das Projekt auf Antrag mit 6 zu 4 Stimmen für eine Weiterbearbeitung ausgewählt.

Projekt 14:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Laut Arch. Sailer erfolgt keine Stellungnahme bei Projekten, für die nicht eine einzige Stimme der 11-köpfigen Jury zu einer Mitnahme in die zweite Runde abgegeben wurde.
Das Projekt wird ausgeschieden.

Projekt 15:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Laut Arch. Sailer erfolgt keine Stellungnahme bei Projekten, für die nicht eine einzige Stimme der 11-köpfigen Jury zu einer Mitnahme in die zweite Runde abgegeben wurde.
Das Projekt wird ausgeschieden.

Projekt 16:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Laut Arch. Sailer erfolgt keine Stellungnahme bei Projekten, für die nicht eine einzige Stimme der 11-köpfigen Jury zu einer Mitnahme in die zweite Runde abgegeben wurde.
Das Projekt wird ausgeschieden.

Projekt 17:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Das Projekt wurde mit mind. einer Stimme der 11-köpfigen Jury zur Mitnahme in die zweite Runde ausgewählt.
Stellungnahme aus der 2. Bewertungsrunde:
Allgemein wird empfunden, dass das Projekt inhaltlichen Vorgaben nicht entspricht.
1 Jurymitglied ist für, 9 sind gegen die Mitnahme des Projektes in die nächste Bewertungsrunde.

Projekt 18:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Das Projekt wurde mit mind. einer Stimme der 11-köpfigen Jury zur Mitnahme in die zweite Runde ausgewählt.
Stellungnahme aus der 2. Bewertungsrunde:
Die Aufgabe das „Gasthaus Kunsthaus“ mit dem Medienlabor zu tauschen war und ist nicht Teil des Wettbewerbes
Die Haupterschließung für den Grazer Kunstverein über die Rückseite des Objektes wird von diesem abgelehnt.
0 Jurymitglieder sind für, 10 sind gegen die Mitnahme des Projektes in die nächste Bewertungsrunde.

Projekt 19:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Das Projekt wurde mit mind. einer Stimme der 11-köpfigen Jury zur Mitnahme in die zweite Runde ausgewählt.
Stellungnahmen aus der 2. Bewertungsrunde:
Dem Abbruch des barocken Treppenhauses kann durch das Bundesdenkmalamt nicht zugestimmt werden.
Bemängelt wird der absolut sorglose Umgang mit dem historischen Bestand
0 Jurymitglieder sind für, 10 sind gegen die Mitnahme des Projektes in die nächste Bewertungsrunde.

Projekt 20:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Das Projekt wurde mit mind. einer Stimme der 11-köpfigen Jury zur Mitnahme in die zweite Runde ausgewählt.
Stellungnahmen aus der 2. Bewertungsrunde:
Das teilweise Verdecken der Fassade wird, auch wenn es mittels transparenten Glaspaneelen und integrierten Schiebeelementen vor den Fenstern passiert, nicht begrüßt.
Die kreissegmentförmigen Trennwände werden als nicht sehr funktional beurteilt.
0 Jurymitglieder sind für, 10 sind gegen die Mitnahme des Projektes in die nächste Bewertungsrunde.

Projekt 21:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Das Projekt wurde mit mind. einer Stimme der 11-köpfigen Jury zur Mitnahme in die zweite Runde ausgewählt.
Stellungnahmen aus der 2. Bewertungsrunde:
Mit der polyvalenten Wand wird zwar Interesse geweckt, jedoch wird sie als zu monierte Innenstruktur beurteilt. Die visuelle Herleitung dieser Entwurfsidee von den Strukturen der vorhandenen Decke erscheint nicht logisch.
0 Jurymitglieder sind für, 10 sind gegen die Mitnahme des Projektes in die nächste Bewertungsrunde.

Projekt 22:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Das Projekt wurde mit mind. einer Stimme der 11-köpfigen Jury zur Mitnahme in die zweite Runde ausgewählt.
Stellungnahmen aus der 2. Bewertungsrunde:
Das Projekt wird in seiner äußeren Erscheinung als beinahe brachial bzw. derb eingestuft, obwohl das „Neue“ das „Alte“ durchscheinen lässt.
Die Angemessenheit des Materials ist nicht gegeben.
Das Projekt stellt im Allgemeinen keine Verschönerung des barocken Palais dar.
Diskutiert wird die Angemessenheit der Mittel zur Projektidee.
1 Jurymitglied ist für, 9 sind gegen die Mitnahme des Projektes in die nächste Bewertungsrunde.

Projekt 23:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Das Projekt wurde mit mind. einer Stimme der 11-köpfigen Jury zur Mitnahme in die zweite Runde ausgewählt.
Stellungnahmen aus der 2. Bewertungsrunde:
Detaillierte Stellungnahme siehe Stellungnahme aus 3. Bewertungsrunde.
8 Jurymitglieder sind für bzw. 2 sind gegen die Mitnahme des Projektes in die nächste Bewertungsrunde.
Stellungnahmen aus der 3. Bewertungsrunde:
Kurzkritik und Juryempfehlung:
Der / die Verfasser werden aufgefordert die beabsichtige Umsetzung des „festlichen Kleides“ plausibel nachzuweisen. Zwischen der überzeugend dargestellten Anmutung der Handskizze und den berechtigten Sprachregelungen „Kleid / Saum / Fließen / Schnitt / Spitzen und Maschen“ - also jenem Mindestmaß an Substanz, welches erlaubt, von Entfremdung und Verhüllen sprechen zu können – und der im Schaubild vorexerzierten Sterilität der transluzenten hängenden Platte über Eck klaffen Welten (Kunst und Technokratie).
Der metaphorische Gehalt der Idee macht neugierig, lediglich es fehlt der Glaube! Was leuchtet bis zum Saum des Kleides? Wie wird das Kleid „gewebt“, wie wird der Reif montiert?: Bitte Schnitt, Detail etc., etc. Eine detaillierte Darstellung des Lichtvorganges (?) hinsichtlich der Konstruktion, (und) der Lichtinstallation und der Montage am Bestandsobjekt ist notwendig.
Aufgefallen ist uns weiters, dass im Erläuterungstext von einem Hineinfließen des Platzes durch Verschwinden der Schwelle gesprochen wird. Dennoch gibt es diese Lücke im Boden, zwar mit Glas überplattet und als (?) durchaus anerkanntes Hilfsmittel. Stimulans und Hemmnis stehen aber an dieser Stelle ebenso tautologisch gegenüber wie der Aufwand im Verhältnis zum
Nutzen.
Der Aufwand zur kompletten Unterkellerung mit der, zugegebener Maßen, interessanten Treppenerschließung über die Reiche sollte noch einmal auf die Verhältnismäßigkeit des räumlichen Angebotes im UG, der verfügbaren Mittel (Kostenrahmen) und sich ergebenden Zwängungen im Bereich des erdgeschossigen Ausstellungsbereiches durch die Überinszenierung der Bodenmodellierung durch Rampen, die noch dazu nach Handläufen verlangen, überprüft werden.
Im 3. Bewertungsrundgang wurde das Projekt auf Antrag mit 9 zu 1 Stimmen für eine Weiterbearbeitung ausgewählt.

Projekt 24:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Das Projekt wurde mit mind. einer Stimme der 11-köpfigen Jury zur Mitnahme in die zweite Runde ausgewählt.
Stellungnahmen aus der 2. Bewertungsrunde:
„Ein Haus voller Stiegen.“
Abgesehen von der städtebaulichen Problematik der Platzverbauung entsteht bei der Lösung eine Konfliktsituation mit den vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen im unterbauten Bereich des Südtirolerplatzes.
Weiters wird auch bezweifelt, ob ausreichende Belichtung für das gesamte Kellergeschoss erzielt werden kann. Das Ende des in den Platz hinein entwickelten Kellerbereiches bildet zwar eine Glaswand, jedoch wieder nur mit Ausblick auf eine Treppe.
1 Jurymitglied ist für, 9 sind gegen die Mitnahme des Projektes in die nächste Bewertungsrunde.

Projekt 25:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Das Projekt wurde mit mind. einer Stimme der 11-köpfigen Jury zur Mitnahme in die zweite Runde ausgewählt.
Vor der weiteren Projektbeurteilung der 2. Bewertungsrunde findet eine allgemeine Jurydiskussion über den möglichen Tausch der Raumanordnung von LMJ und KV im 1. OG bzw. im 2. OG statt und man einigt sich darauf, dass der Tausch der Nutzungsebenen keinen Ausschließungsgrund darstellt.
Stellungnahmen aus der 2. Bewertungsrunde:
Der Umgang mit der historischen Substanz, insbesondere im 1. OG (Auflösen der Wände) wird seitens des BDA als nicht gewollt beurteilt.
Das Erdgeschoß wird als mögliche Ausstellungsfläche zugunsten des UG geopfert, wird jedoch nicht als besonders interessante Option gesehen.
Die Spur ins 1. OG zum Grazer Kunstverein wird auf Basis einer persönlichen Position gelegt, die zwar nachvollziehbar wäre, jedoch mit der künftigen Art der Bespielung durch den Grazer Kunstverein nicht vergleichbar ist.
Herr Grammel richtet die Frage an Dr. Bouvier, ob die Nutzung des 1. OG realisierbar ist (Durchbrüche). Dr. Bouvier ist der Überzeugung, dass die Substanz auch im Hinblick auf Nachmieter erhalten bleiben soll. Ing. Plösch stellt die Frage, ob ein Wechsel der Räumlichkeiten von Kunstverein und HDA bei allen Projekten bewertet werden soll. Der Rest der Jury ist der Meinung, dass dies kein Ausschließungsgrund ist. Arch. Sailer liest einen Auszug aus dem letzten Protokoll betreffend der Nutzungen der Mieter vor. Für die weitere Vorgehensweise und Beurteilung wird beschlossen, dass ein Tausch der Nutzungsebenen zwischen LMJ und KV explizit zugelassen werden soll und keinen Ausschließungsgrund darstellt.
0 Jurymitglieder sind für, 10 sind gegen die Mitnahme des Projektes in die nächste Bewertungsrunde.

Projekt 26:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Das Projekt wurde mit mind. einer Stimme der 11-köpfigen Jury zur Mitnahme in die zweite Runde ausgewählt.
Stellungnahmen aus der 2. Bewertungsrunde:
Detaillierte Stellungnahme siehe Stellungnahme aus 3. Bewertungsrunde
11 Jurymitglieder ist für bzw. 0 sind gegen die Mitnahme des Projektes in die nächste Bewertungsrunde.
Stellungnahmen aus der 3. Bewertungsrunde:
Kurzkritik und Juryempfehlung:
Aus Sicht des HDA wurden alle Anforderungen erfüllt, der Einbau einer zusätzlichen Innenstiege wird minimal störend empfunden.
Der sensible Umgang mit der vorhandenen Substanz wird gewürdigt.
Die aufklappbaren Fassadenelemente verleihen dem Haus Noblesse, die weiße Färbelung suggeriert zusammen mit den goldenen Fensterprofilen Exklusivität. Diese Stilmittel einer kodierten Prägung sind nicht unmittelbar mit der geplanten Nutzung in Einklang zu bringen. Die nach außen vermittelte Besonderheit ist zugleich die Schwäche des Projektes.
Im Falle einer Weiterbearbeitung müssen die Auswirkungen auf den Denkmalschutz im Hinblick auf die Realisierungsmöglichkeit der zusätzlichen einläufigen Treppe vom EG ins 1. OG im Bereich der Reiche überprüft und nachgewiesen werden. Das gleiche gilt für einen Nachweis der konstruktiven Maßnahmen, die sich durch den Entfall der tragenden Außenwand in
diesem Bereich ergeben.
Im 3. Bewertungsrundgang wurde das Projekt auf Antrag mit 6 zu 4 Stimmen als 1. Nachrücker festgelegt.

Projekt 27:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Das Projekt wurde mit mind. einer Stimme der 11-köpfigen Jury zur Mitnahme in die zweite Runde ausgewählt.
Stellungnahmen aus der 2. Bewertungsrunde:
Detaillierte Stellungnahme siehe Stellungnahme aus 3. Bewertungsrunde.
8 Jurymitglieder ist für bzw. 2 sind gegen die Mitnahme des Projektes in die nächste Bewertungsrunde.
Stellungnahmen aus der 3. Bewertungsrunde:
Kurzkritik und Juryempfehlung:
Als positiv wird die Möglichkeit der vertauschten Raumanordnung von LMJ und KV eingestuft. Ebenfalls wird die Öffnung des zweiten Obergeschosses zum Dachraum hin als Qualitätsverbesserung, vor allem hinsichtlich der Nutzung durch den KV bewertet.
Bei einem zweigeschossigen Ausbau des Dachgeschosses muss die Erhaltung des historischen Dachstuhles aus Sicht des Denkmalschutzes garantiert sein.
Im 3. Bewertungsrundgang wurde das Projekt auf Antrag mit 8 zu 2 Stimmen für eine Weiterbearbeitung ausgewählt.

Projekt 28:
Stellungnahme aus der 1. Bewertungsrunde:
Laut Arch. Sailer erfolgt keine Stellungnahme bei Projekten, für die nicht eine einzige Stimme der 11-köpfigen Jury zu einer Mitnahme in die zweite Runde abgegeben wurde.
Das Projekt wird ausgeschieden.

Projekt 29:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Das Projekt wurde mit mind. einer Stimme der 11-köpfigen Jury zur Mitnahme in die zweite Runde ausgewählt.
Stellungnahme aus der 2. Bewertungsrunde:
Die Raumschaffung durch den Zubau wird von den Nutzern nicht benötigt.
Der Zubau stellt einen nicht notwendigen Gegenpol zum Kunsthaus dar und deckt die südseitige Barockfassade des Palais Thinnfeld vollkommen ab.
Aus städtebaulicher Sicht ist der Zubau als problematisch einzustufen. Er entspricht nicht dem Ort.
Die städtebauliche Ecke (Verlängerung der Griesgasse) ist historisch so gewollt und keine städtebauliche Lücke.
0 Jurymitglieder sind für, 11 sind gegen die Mitnahme des Projektes in die nächste Bewertungsrunde.

Projekt 30:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Laut Arch. Sailer erfolgt keine Stellungnahme bei Projekten, für die nicht eine einzige Stimme der 11-köpfigen Jury zu einer Mitnahme in die zweite Runde abgegeben wurde.
Das Projekt wird ausgeschieden.

Projekt 31:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Das Projekt wurde mit mind. einer Stimme der 11-köpfigen Jury zur Mitnahme in die zweite Runde ausgewählt.
Stellungnahmen aus der 2. Bewertungsrunde:
Detaillierte Stellungnahme siehe Stellungnahme aus 3. Bewertungsrunde.
10 Jurymitglieder sind für bzw. 1 ist gegen die Mitnahme des Projektes in die nächste Bewertungsrunde.
Stellungnahmen aus der 3. Bewertungsrunde:
Kurzkritik und Juryempfehlung:
Der Entwurf setzt sich in radikaler Weise mit Heterogenität und Komplexität der Aufgabenstellung auseinander. Über Ausdifferenzierungen wird ein Gewebe der Gemeinschaftlichkeit, des Neben- und Miteinanders und des „für sich Seins“ entwickelt. Das Ganze und seine Teile existieren gemeinsam und für sich. Die Imagination von Ort, Raum, Haus und Dach von Geschichte und Zukunftsvorstellungen (Möglichkeiten) verschmelzen zu einem dialogischen Konstrukt mit Aufforderungscharakter und Aneignungspotential. Die durch den / die Verfasser / -in entwickelte Philosophie gilt es in der 2. Bearbeitungsstufe in eine deutlich lesbare Alltagstauglichkeit zu treiben. Dadurch könnte die identifikatorische Kraft des Entwurfes die Fähigkeit zur Realisierung aufbauen. Das in der Präsentation zur ersten Wettbewerbsstufe gekonntest vorgestellte, gegenseitig unterstützende Neben- und Miteinander von Bild und Wort muss in der zweiten Bearbeitungsstufe berücksichtigen, dass gute Architektur in der Realität ohne begleitende Erläuterungen auskommen muss.
„Außen fertig“, „innen unfertig“ also ein Edelrohbau, schelmenhaftes Artefakt und in Gestus und Gebärde um Klassen lockerer als der Bubble, entwickelt das Palais ein Potential, das den guten Geist des Hauses spürbar werden lässt. Schranken lösen sich auf. Radikalität und Illusion verschmelzen. Daher sind Lösungsvorschläge für die Organisation des „Zusammenlebens“ von drei + ein Nutzer mit unterschiedlichen Zielgruppen unabdingbar.
Festzuhalten ist, dass trotz der grundsätzlich von den Nutzern akzeptierten Nutzungs- und Funktionsteilung im Alltag ein Basisgrundriss laut Raum und Funktionsprogramm für den Abschluss der Mietverträge notwendig sind. Dabei ist insbesondere auf die geforderte, Raumsparende und temporäre zusätzliche Erschließung der Obergeschosse zu achten.
Im 3. Bewertungsrundgang wurde das Projekt auf Antrag mit 7 zu 3 Stimmen für eine Weiterbearbeitung ausgewählt.

Projekt 32:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Das Projekt wurde mit mind. einer Stimme der 11-köpfigen Jury zur Mitnahme in die zweite Runde ausgewählt.
Stellungnahme aus der 2. Bewertungsrunde:
Die große Überbauung durch den Lift wird als störend empfunden. Die Silhouette der hängenden Plattform mit Sprungbrett sollte nicht in Konkurrenz zum Kunsthaus positioniert werden.
Die Realisierung der Idee einer gemeinsamen Konzepterstellung zur Sicherung einer kontinuierlich ablaufenden Jahresbespielung zwischen HDA und GKV ist aus mehreren Gründen nicht möglich.
0 Jurymitglieder sind für, 11 sind gegen die Mitnahme des Projektes in die nächste Bewertungsrunde.

Projekt 33:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Laut Arch. Sailer erfolgt keine Stellungnahme bei Projekten, für die nicht eine einzige Stimme der 11-köpfigen Jury zu einer Mitnahme in die zweite Runde abgegeben wurde.
Das Projekt wird ausgeschieden.

Projekt 34:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Das Projekt wurde mit mind. einer Stimme der 11-köpfigen Jury zur Mitnahme in die zweite Runde ausgewählt.
Stellungnahme aus der 2. Bewertungsrunde:
Der Eingangsbereich zum Kunstverein ist trotz Nutzung der Reiche zu eng.
Im Projekt wird auf die barocke Struktur des Bestandes sehr wenig Rücksicht genommen.
Die als Freiform gewählte Hülle zwischen UG und EG verbraucht sehr viel an Nutzfläche.
3 Jurymitglieder sind für, 8 sind gegen die Mitnahme des Projektes in die nächste Bewertungsrunde.

Projekt 35:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Das Projekt wurde mit mind. einer Stimme der 11-köpfigen Jury zur Mitnahme in die zweite Runde ausgewählt.
Stellungnahmen aus der 2. Bewertungsrunde:
Die Rasterarchitektur wird als zu maskenhaft empfunden.
Durch den Schnitt mit der darauf dargestellten Freitreppe ist ablesbar, dass eine nicht gewollte Lösung verfolgt wird.
Aufgrund der teilweise verdeckten Fassade und dem lockeren Umgang mit der historischen Substanz (Abbruch des südwestlichen Fassadenteiles) findet seitens des Bundesdenkmalamtes bzw. der ASVK das Projekt keine Zustimmung.
1 Jurymitglied ist für, 10 sind gegen die Mitnahme des Projektes in die nächste Bewertungsrunde.

Projekt 36:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Das Projekt wurde mit mind. einer Stimme der 11-köpfigen Jury zur Mitnahme in die zweite Runde ausgewählt.
Stellungnahmen aus der 2. Bewertungsrunde:
Detaillierte Stellungnahme siehe Stellungnahme aus 3. Bewertungsrunde.
8 Jurymitglieder ist für bzw. 3 sind gegen die Mitnahme des Projektes in die nächste Bewertungsrunde.
Stellungnahmen aus der 3. Bewertungsrunde:
Kurzkritik und Juryempfehlung:
Der in der offenen Ecke zwischen Palais Thinnfeld und EH vorgeschlagene Zubau wird in der dargestellten Form als interessant und problematisch zugleich eingestuft. Die Aussichten auf Realisierung als „Gebäude“ sind so gut wie nicht vorhanden.
Dennoch gibt die Jury mit der Aufnahme in die Gruppe der weiter zu bearbeitenden Projekte jenen Raum, der für eine vertiefende stadträumliche Untersuchung genutzt werden kann. Da aus stadtplanerischer Sicht und manifestiert durch rechtliche Rahmenbedingungen ein Zubau eher vermieden als begünstigt werden soll, kann das Projekt nur über den Weg einer eperimentell–visionären Behandlung innovativ wirksam werden.
Um den Spielraum für diese Untersuchungen und Bearbeitungen zu geben und da der Wert des Entwurfes stärker in der skulpturalen Aussage, denn in der Nutzungsaussage begründet ist, wird vom HDA sogar die angebotene Vortrags- und Ausstellungsfläche als grundsätzlich verzichtbar erklärt und so der funktionale Druck genommen.
Die Nutzung kollidiert mit dem Anspruch eine räumliche Skulptur sein zu wollen. Die horizontale erdgeschossige Eingangsplatte muss auf Belange der Behindertengerechtigkeit Rücksicht nehmen.
Die Darstellung des EG-Grundrisses mit einer massiven Wandscheibe (Brandmauer) zum Eisernen Haus entspricht nicht der Darstellung in der Perspektive mit einer durchgängigen Erkennbarkeit der bestehenden Fassade des Eisernen Hauses.
Der Entwurf hat noch nicht das richtige Distanzgefühl zum Palais gefunden.
Dass die westseitige vertikale Platte unmittelbar an die Hausecke mit Prellstein des Palais angeklatscht ist wird als Kardinalfehler bewertet. Solange das Gebilde als Gebäude an das Palais angebaut ist, kann es vom Bundesdenkmalamt keine Zustimmung geben. Erst ein Abrücken schafft neue Handlungsräume. Dieser Hinweis sollte kein Anlass für das Einführen einer spitzfindigen Minimaldistanz sein, sondern als Aufforderung zu einer vertiefenden Auseinandersetzung mit dem Verhältnis von Alt und Neu führen.
Auch die Decke über dem Ausstellungsraum verhindert ein Erleben der historischen Fassade des Palais an der Südseite.
Für eine etwaige weitere Bearbeitung der vorgeschlagenen Hausecke zwischen Palais Thinnfeld und EH wird auch eine mögliche Integration des bestehenden Trafikkioskes zu bedenken sein.
Im 3. Bewertungsrundgang wurde das Projekt auf Antrag mit 7 zu 3 Stimmen für eine Weiterbearbeitung ausgewählt.

Projekt 37:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Das Projekt wurde mit mind. einer Stimme der 11-köpfigen Jury zur Mitnahme in die zweite Runde ausgewählt.
Stellungnahmen aus der 2. Bewertungsrunde:
Durch die Unterbauung des Südtirolerplatzes entsteht eine Konfliktsituation mit den vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen. Dass damit eine nicht gewollte Lösung verfolgt wird, wird nochmals seitens der Jury festgehalten.
0 Jurymitglieder sind für, 11 sind gegen die Mitnahme des Projektes in die nächste Bewertungsrunde.

Projekt 38:
Stellungnahmen aus der 1. Bewertungsrunde:
Laut Arch. Sailer erfolgt keine Stellungnahme bei Projekten, für die nicht eine einzige Stimme der 11-köpfigen Jury zu einer Mitnahme in die zweite Runde abgegeben wurde.
Das Projekt wird ausgeschieden.

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