13/12/2005
13/12/2005

ARCHITEKTURWETTBEWERB
Revitalisierung Palais Thinnfeld
Mariahilferstraße 2, A - 8020 Graz

Protokoll zur Preisgerichtssitzung
2. Verfahrensstufe

Datum:25.11.2005
Zeit:09:00 Uhr bis 17:42 Uhr
Ort:Haus der Architektur
Engelgasse 5, 8010 Graz

TEILNEHMER:
Preisgericht:

Arch. DI Gerhard SAILER, Fachpreisrichter/Vorsitzender, anwesend
Arch. DI Clemens BORTOLOTTI, Fachpreisrichter/stellvertr.VS., anwesend
Dipl. Ing. Mag. Bertram WERLE, Fachpreisrichter, anwesend
Dipl. Ing. Heinz REITER, Ersatzpreisrichter/Schriftführung, anwesend o. St.
Dipl. Ing. Klemens KLINAR, Ersatzpreisrichte,r anwesend
Bernd WEISS, Sachpreisrichter, anwesend
Dipl. Ing. Rudolf PEER, Ersatzpreisrichter, anwesend
Mag. Günter HIRNER, Sachpreisrichter, anwesend
Dr. Gertrude CELEDIN, Sachpreisrichter, anwesend
Univ.Prof. Arch. DI Volker GIENCKE, Ersatzpreisrichter, anwesend
Arch. DI Harald SAIKO, Sachpreisrichter, anwesend
Dipl. Ing. Edgar HAMMERL, Ersatzpreisrichter, anwesend
Peter PAKESCH, Sachpreisrichter, anwesend

Berater des Preisgerichts:
(ohne Stimmrecht)
Hofrat Dr. Friedrich BOUVIER, Bundesdenkmalamt, anwesend
Dipl. Ing. Ernst POGÖSCHNIK, Vertreter d. Grundeigentümers, anwesend
Arch. DI Ulrike BOGENSBERGER, Vorprüfung, anwesend
Dipl. Ing. Andreas GASSER, Stellvertr. f. Kostenprüfung, anwesend

Weitere Teilnehmer:
(ohne Stimmrecht)
Mag. Ing. Georg HILLINGER, Projektleitung f. Umsetzung Proj., anwesend
Ing. Andreas BLASS, Verfahrensbetreue,r anwesend
Tamara GRABENWARTER, Textverarbeitung, anwesend

09:15 Uhr: Begrüßung / Eröffnung:
Arch. Sailer begrüßt alle Anwesenden und eröffnet die 2. Preisgerichtssitzung.
Er stellt die Beschlussfähigkeit fest und befragt die Juryteilnehmer bzgl. ihrer Unbefangenheit. Diese wird von allen Jurymitgliedern bestätigt. Des Weiteren weist er nochmals auf die Verschwiegenheitspflicht aller Anwesenden während des gesamten Verfahrensablaufs bis zum Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses hin und erklärt den geplanten Ablauf der 2. Preisgerichtssitzung. Die Tagesordnung wird von allen zustimmend
zur Kenntnis genommen.

09:20 Uhr: Das Juryprotokoll der 1. Preisgerichtssitzung wird von allen stimmberechtigten Juroren anerkannt und freigegeben. Die Fragenbeantwortung zur 2. Wettbewerbsstufe wurde von allen Juroren gelesen und ist allen inhaltlich bekannt, sodass auf ein nochmaliges Verlesen verzichtet werden kann.

09: 25 Uhr: Arch. Sailer verliest das Schreiben von GF Grammel (KV) vom 10.11.2005 an die GBG. Weiters wird auch das Mail von GF Grammel an die Stadtbaudirektion Ref. Hochbau verlesen. In beiden Schreiben ist die Absage zur Teilnahme an der heutigen Jurysitzung durch Herrn GF Sören Grammel festgehalten. Arch. Sailer zitiert Seite 11 aus dem Protokoll des Hearings sowie aus der durch GF Grammel schriftlichen per E-Mail am 13-OKT-05 erteilten Freigabe zu den Auszügen der Kurzkritik und Juryempfehlung an die Teilnehmenden der zweiten Verfahrensstufe.
Herr GF Weiss berichtet diesbezüglich, dass die GBG das Absageschreiben des KV noch nicht als endgültig annimmt. Die Details der Darstellungen von Herrn GF Grammel geben nicht den tatsächlichen Sacherverhalt wieder. Die GBG strebt einen Termin mit dem Vorstand des Grazer Kunstvereins an und erwartet, dass der Grazer Kunstverein weiter zur gemeinsamen Umsetzung des Projektes steht. Die GBG sieht daher den Wettbewerb als nicht gefährdet.

09:35 Uhr: Der Vorsitzende erklärt zusammenfassend, dass weder das Verfahren, noch die Umsetzung des Projekts gefährdet sei. Die Jury sieht sich in der heutigen Sitzung in der Lage, in der Beurteilung der Projekte die Erfüllung der in der Ausschreibung, im Hearing, in den Fragebeantwortungen und im Protokoll zur 1. Preisgerichtssitzung präzise und ausreichend formulierten Anforderungen des Grazer Kunstvereines zu vertreten und diese Belange in die Beurteilung der Aufgabenstellung einfließen zu lassen.

Die gesamte Jury bedauert es ausdrücklich, dass Herr GF Grammel nicht an der heutigen abschließenden Jurysitzung teilnimmt und er sich dadurch die Möglichkeit nimmt, die Interessen des KV persönlich vertreten zu können.

09:40 Uhr: Übergabe des Vorprüfberichtes
Der schriftliche Vorprüfbericht wird durch Frau Arch. Bogensberger an alle Jurymitglieder verteilt.
Ing. Blaß bestätigt, dass alle Wettbewerbsprojekte zur 2. Stufe zeitgerecht und anonym abgegeben wurden.
Der Bericht beinhaltet die Erklärung der Vorprüferin mit Aussagen zur Erfüllung der Kriterien des Allgemeinen Teils der Ausschreibung und der Einhaltung der Wettbewerbsbedingungen.
Weiters beigelegt sind:
- Diagramme der wesentlichen Kenndaten aller Projekte
- Eine nicht wertende, projektbezogene Kurzcharakteristik an Hand der wesentlichen Ausschreibungskriterien und Entwurfsabsichten
- Eine bildliche Darstellung der eingereichten Präsentationsblätter

09:45 Uhr: Vorprüfungsbericht allgemeiner Teil (siehe Vorprüfungsbericht)
Jedes der 6 Wettbewerbsprojekte zur 2. Stufe wurde von der Vorprüfung anonymisiert. Der Notar hat in Zusammenarbeit mit der AIK bestätigt, dass alle TeilnehmerInnen für die 2. Verfahrensstufe eine gültige Planungsbefugnis im Sinne der Auslobung besitzen. Das Bezug habende Protokoll liegt zur Einsicht auf. Die 6 Projekte der 2. Wettbewerbsstufe haben dieselben Kennziffern und Wettbewerbsnummern wie in der 1. Verfahrensstufe erhalten.
Arch. Bogensberger führt an, welche Daten der Projekte überprüft wurden und berichtet, dass am 23.11.2005 eine Projektbesprechung mit DI Kalamidas /Stadtbaudirektion - Referat für barrierefreies Bauen stattfand. Dabei wurden zwar Verbesserungsvorschläge angeregt, aber bei keinem WB - Projekt gravierende Einwände bezüglich barrierefreien Bauens erhoben.

09:50 Uhr: Kostenprüfungsbericht allgemeiner Teil
Dipl. Ing. Gasser (Zivilingenieurbüro DI. Lugitsch) berichtet:
Grundsätzlich sind die Unterschiede in den Kosten zwischen den Projekten gering.
Die Projekte 31 und 27 liegen derzeit über dem Kostenrahmen, wären aber mit entsprechenden Steuerungsmaßnamen wieder an die Kostenvorgabe anzunähern.

09:55 Uhr: Vorprüfungsbericht /Projektbezogener Teil
(siehe Vorprüfungsbericht, Büro Arch. DI Bogensberger)

10:40 Uhr: Kostenprüfungsbericht / Allgemeiner und projektbezogener Teil.
(siehe Vorprüfungsbericht, Büro DI Lugitsch)

10:55 Uhr bis 11:10 Uhr: Pause mit pers. Informationsrundgang

11:10 Uhr: Diskussion, Bewertung und individuelle Stellungnahmen zu den einzelnen Projekten
11:50 Uhr: Durch die stimmberechtigten Juroren werden Einzelbeschreibungen der 6 WB- Projekte erstellt. Im Anschluss daran erfolgen die Erläuterungen der Einzelbeschreibung durch die Juroren und eine eingehende Diskussion.

14:10 Uhr bis 14:30 Uhr: Pause

14:30 Uhr: Herr Pakesch verlässt die Jurysitzung

Laut WB – Auslobung, Pkt. B 07 Bewertungskriterien wird die Punktebewertung bezogen auf die Beurteilungskriterien Architektur, Funktionelle Lösung, Wirtschaftlichkeit - Umsetzbarkeit durchgeführt.
Architektur : max. 40 Punkte
Funktionelle Lösung: max. 30 Punkte
Wirtschaftlichkeit: max. 30 Punkte

14:45 Uhr: Es folgt eine Punktebewertung – einzeln nach Projekten

Projekt 10 -Bewertung:
Architektur: 30
Funktionelle Lösung: 30
Wirtschaftlichkeit / Umsetzbarkeit: 25
Summe: 85

Projekt 13 - Bewertung:
Architektur: 25
Funktionelle Lösung: 20
Wirtschaftlichkeit / Umsetzbarkeit: 20
Summe: 65

Projekt 23 - Bewertung:
Architektur: 40
Funktionelle Lösung: 20
Wirtschaftlichkeit / Umsetzbarkeit: 15
Summe: 75

Projekt 27 - Bewertung:
Architektur: 20
Funktionelle Lösung: 10
Wirtschaftlichkeit / Umsetzbarkeit: 5
Summe: 35

Projekt 31 - Bewertung:
Architektur: 35
Funktionelle Lösung: 30
Wirtschaftlichkeit / Umsetzbarkeit: 30
Summe: 95

Projekt 36 - Bewertung:
Architektur: 15
Funktionelle Lösung: 5
Wirtschaftlichkeit / Umsetzbarkeit: 10
Summe: 30

15:55 Uhr: Reihung gemäß Punktebewertung
Projekt 31: 95 Punkte
Projekt 10: 85 Punkte
Projekt 23: 75 Punkte

16:02 Uhr: Herr Weiss verlässt die Jurysitzung und wird durch DI Peer vertreten.
16:30 Uhr: Auf Wunsch einiger Juryteilnehmer erfolgt eine nochmalige vertiefende Betrachtung der in die engere Wahl genommenen Projekte 10, 23 und 31.
16:55 Uhr: DI Werle verlässt die Jurysitzung und wird durch DI Reiter vertreten.

17:00 Uhr: Da gemäß Verlauf der Diskussion keine Einstimmigkeit zu der durch die Punktebewertung erzielten Reihung zu erwarten war, kam von Mag. Hirner der Vorschlag – da der Bauherr in jedem der drei erstgereihten Projekte eine gute Lösung erkennt – das vom AG favorisierte Projekt Nr. 10 als erstgereiht zur Abstimmung zu bringen.

17:25 Uhr: Nach umfassender Diskussion wird diesem Vorschlag einvernehmlich nicht Folge geleistet und vom Vorsitzenden der Antrag gestellt, die Reihung der Projekte nach dem Ergebnis der Punktebewertung durchzuführen.
Der Antrag wird mit 4 zu 3 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung angenommen.
Das Projekt Nr. 31 wird damit als Siegerprojekt festgelegt, mit dem 1. Preis ausgezeichnet und auf Grundlage der Juryempfehlungen zur Realisierung vorgeschlagen.
Das Projekt Nr. 10 wird an die zweite Stelle und das Projekt Nr. 23 wird an die dritte Stelle gereiht.
Die Zuerkennung der Preisgelder erfolgt gemäß Auslobung, Pkt. A08.
Die Realisierungswürdigkeit ist bei allen drei Preisträgern gegeben.

17:32 Uhr: Öffnung der Verfasserbriefe und Zuordnung zu den Projekten der
2. Stufe
Arch. Bogensberger übergibt an den Juryvorsitzenden:
• Projektabgabeliste der Verfahrenstufe 1 vom 03.10.2005
• Zusammenstellung sämtlicher Wettbewerbsnummern und Kennziffern.
• Protokoll Notariat Praun vom 13.10.2005
• Faxnummernverzeichnis der 6 zur Weiterbearbeitung in Verfahrensstufe 2 ausgewählten Projekte
• Projektabgabeliste Verfahrensstufe 2 vom 16.11.2005
• Aufgabescheine der Post, Information sämtlicher Teilnehmer nach Verfahrensstufe 1
Abschließend bedankt sich der Vorsitzende bei allen Jurymitgliedern und den Beratern des Preisgerichts für die engagierte Zusammenarbeit und bei den Vorprüfern, der Projektleitung und der Schriftführung für die gute Vorbereitung und Begleitung und verständigt telefonisch die Preisträger.

17:45 Uhr: Ende der 2. Preisgerichtssitzung

1. Platz: Projekt 31 (100306) > DI Barbara Horst, Institut für angewandte Urbanistik, Berlin
2. Platz: Projekt 10 (051004) > n17 architektur, Riegler Architektur ZT-KEG, Graz
3. Platz: Projekt 23 (749312) > Arch. DI Alfred Bramberger, Graz

4. Platz: Projekt 13 (171171) > HOG architektur, Arch. DI Hansjörg Luser, Graz
5. Platz: Projekt 27 (888888) > Arch. DI Gerhard Eder, Graz
6. Platz: Projekt 36 (021199) > Junger Architektur ZT-KEG, Wien

1. Nachrücker: Projekt 26 (280503) > balloon-Wohofsky ZT-KEG, Graz
2. Nachrücker: Projekt 4 (258347) > ARGE Seidl Architekten / Thoma Architekten, Kummer, Lubk&Partner Architekten und Ingenieure, Zeulenroda (D)

PROJEKTBESCHREIBUNGEN

Projekt 10:
Die Konzeptidee aus der ersten Verfahrensstufe ist im Wesentlichen ident beibehalten.
Die Aussagen im Protokoll zur ersten Verfahrensstufe in Hinblick auf die Sensibilität im Umgang mit dem Bestand und zur funktionalen Tauglichkeit treffen daher für das Projekt nach wie vor zu.
Bis auf geringfügige Änderungen im Kellergeschoss bleiben die Grundrisse in der Überarbeitung unverändert.
Der zurückhaltende Entwurfsansatz zeugt von Können und bewusstem Umgang mit dem Vorhandenen. Durch den hohen Abstraktionsgrad der Inszenierung mit Möbeln wird zwar ein multifunktionaler Ausstellungsraum suggeriert, dem es jedoch in der architektonischen Aussage etwas an transformatorischem Gehalt zur Vermittlung der Inhalte und Botschaften der Nutzer fehlt.
Die nach der ersten Stufe geforderte Überarbeitung der plakativ überzeichneten zwei Eingangsportale führt nun zu einer Reduktion der zugeordneten Präsentationsflächen:
Im Umfeld des Eingangs zum Kunstverein beschränkt sich diese Fläche auf den Bereich des Erdgeschossgesimses und der darüber liegenden Parapetfläche, beim Eingang zum Haus der Architektur wird die Hausecke mit dem Schlussstein entsprechend der Anregung im Protokoll erhalten.
In der Beschreibung der/des Verfasser/s werden diese Elemente dahingehend präzisiert, als die „Schaukästen“ bei den Portalen als LCD – Monitoren ausgebildet werden sollen.
Die geforderte räumliche Übersetzung des poetischen Anspruches erfolgt dahin gehend, dass in drei 3D – Darstellungen die flexible Erdgeschossnutzung dargestellt wird.
Im 1. Obergeschoss werden in Ergänzung zur Erstvariante verschiebbare Glasflächen vor den Holzvertäfelungen der Außenwände der West- und Südfassade für Ausstellungszwecke vorgeschaltet: Die Ausführung ist in LCD mit Schaltmöglichkeiten angedacht. Die angebotene Flexibilität wird in ihrer Funktionalität im Alltagsbetrieb im Hinblick auf leichte Handhabbarkeit in Frage gestellt. Von Nutzerseite wird befürchtet, dass das Piktogrammartige sehr schnell zur Belastung werden könnte.
Die funktionale Trennung durch das Angebot zweier zusätzlicher Eingangsportale entspricht zwar einer formulierten Erwartungshaltung der Nutzer. Insgesamt wird jedoch der gesamte Eingangsbereich als gestalterisch noch nicht befriedigend gelöst eingestuft. Von Seiten SVK und BDA erhält die Aufgabe der Erschließungsfunktion des zentralen Hauptportals keine positive Bewertung.
Eine Umsetzung ohne mögliche zusätzliche Nutzung des historischen Portals ist nicht gewollt. Dadurch entstünden jedoch eine Überinszenierung und eine irritierende informelle und damit semantische Störung. Die Fassadengestaltung vermittelt insgesamt den Eindruck einer Nutzung mit zwei Kleinläden und reflektiert zu wenig den kulturellen Anspruch des inneren Programms.

Projekt 13:
Es wird von der Jury die durch die Verfasser beschriebene und durch den Entwurf dokumentierte selbstbewusste Haltung anerkannt, am bereits in der 1. Stufe eingereichten Konzept festzuhalten und nur geringfügig ändern zu wollen. Dies bedingt allerdings auch, dass die in der 1. Stufe protokollierte Kritik im Wesentlichen erhalten bleibt, da keine substanzielle Vertiefung erfolgt ist.
Dies betrifft insbesondere die Situation der zentralen Halle als Veranstaltungssaal mit störenden Stützpfeilern sowie die Idee der monochromen äußeren Farbgebung des Gesamtobjektes und somit die 2 wesentlichen Entwurfsideen innen und außen.
Im Innenraum des EG wird die Idee eines getreppten Veranstaltungsraumes als zentrale Halle von EG in das KG grundsätzlich sehr positiv im Sinne einer Raumschaffung durch Volumen bewertet. Durch diese Maßnahme kann außerdem eine höhere Nutzfläche erzielt werden, insbesondere kann dieser Raum aber als „Merkzeichen“ für Besucher und PassantInnen dem Ort eine starke Identität und Großzügigkeit verleihen.
Die Angemessenheit der baulichen Intervention erscheint jedoch fragwürdig, da trotz des großen Eingriffes ein nur beschränkt und nicht optimal nutzbarer Raum entsteht.
Während der Bar- und Gastronomiebereich attraktiv und funktional situiert ist, ist die rückwärtige und durch den Luftraum abgeschnittene Lage des Officebereichs in seiner Empfangs- und Kommunikationsfunktion stark eingeschränkt.
Weiters ist der als besonders attraktiv nutzbar bezeichnete Bereich zwischen Innen und Außen also zwischen Innenraum und Stadtraum durch die dort unmittelbar anschließende Abtreppung wenig für Veranstaltungen geeignet. In Zusammenhang mit der verbleibenden Ablastung des kompletten Gebäudes auf den 4 Stützen und dem somit gleich bleibend nachteiligen Sichtfeld für Vortragssituation entsteht durch den Entwurf bzw. den Grundriss eine starke Vordetermination der Nutzung, ohne Lösung der angeführten Nachteile, sodass die Angemessenheit der Mittel nicht überzeugend ist.
Der Umgang mit dem 1. OG sowie dem DG wird als sehr sensibel und funktional empfunden. Die vorgeschlagene Variante von im 1.OG implantierten „White Cubes“ als Neutralisierung des Ausstellungsraumes sowie Träger von Installation wie Information wird als angemessene und praktikable Lösung bewertet.
Aus Sicht der SVK und des BDA ist das Anbringen eines Montagegitters vor der monochromen Fassade nicht überzeugend, im Gegenteil, es birgt die Gefahr, dass die Fassade zukünftig verhüllt wird.
Die zur behindertengerechten Erschließung in die Gasse vorgeschobene Rampe stellt ein atypisches Element im Straßenraum dar. Sie schafft zwar eine punktuelle Lösung für das Palais, widerspricht aber der gesamtheitlichen Zielsetzung, Straßenfluchten und Gebäudegrenzen innerstädtisch barrierefrei zu lösen.

Projekt 23:
Der Entwurf stellt mehr als nur eine Sanierung dar. Das Projekt ist eine Mischung aus gelungener innerer Sanierung mit deutlicher Außenwirkung. Es ist auffallend und will es auch sein. Seitens der ASVK würde es keine Schwierigkeiten zur Erlangung einer positiven Stellungnahme geben. Aus Sicht des BDA kann der, die barocke Fassade verhüllenden Planenkonstruktion keine Zustimmung erteilt werden. Die Außengestaltung insgesamt ist individuell – wenn auch überinstrumentalisiert. Die „zur Schaustellung“ der barocken Decke als Brunnen ist zwar im Ansatz interessant, es erscheint aber als äußerst problematisch sie als inszeniertes Artefakt in den Stadtraum zu legen. In der angedachten Form entspricht dies eher einer Bestattung der Decke als einer Brunnenskulptur.
Das Projekt nimmt die Idee des barocken Palais auf und spielt bei besonderen Anlässen mit der Illusion. Dass die spontane Verfügbarkeit eines „festlichen Kleides für besondere Anlässe“ mit verunstaltenden, diagonal über die beiden Fassaden gespannten Aufrollwellen samt Zugmechanik und Haltekonstruktionen erkauft werden muss, entspricht nicht den geheimnisvollen, neugierig machenden Versprechungen der 1. Stufe. Das Kleid ist aus Sicht des BDA nicht bewilligungsfähig, einer Verhüllung der barocken Fassade kann nicht zugestimmt werden. Das was im unverhüllten Zustand bleibt – die Diagonalen – sind immer störend, nicht zuletzt wegen der beträchtlichen zu erwartenden Dicke der Rolle auf Grund der großen zu überbrückenden Spannweite vor der Hauptfassade.
Das gestalterische Engagement zeugt von „Verspieltheit“ mit einer Tendenz zu „Oberflächlichkeit“, sodass die Aufnahme eines echten Dialogs mit der Substanz
fraglich erscheint. Somit verdeutlicht dieser engagierte Entwurf, dass in unmittelbarer Nachbarschaft des Kunsthauses jegliche Eigenpositionierung durch Gestikulieren schwer ist. Das Kunsthaus benötigt keinen architektonischen Gegenpol. In unmittelbarer Umgebung eines großen zeichenhaften Gebäudes nochmals Zeichen setzen zu wollen, birgt im Falle des vorliegenden Entwurfes die Gefahr einer Verhüttelung durch ein Überangebot von „Zeichen“.
Innenräumlich ist das Projekt funktional gut gelöst und bietet nach der Überarbeitung und dem Entfall der Niveauunterschiede im EG einen für Veranstaltungen sehr gut nutzbaren offenen Raum an.
Über die in den 3D-Darstellungen vermittelte atmosphärische Aussage und über die pointierte Darstellung der Möblierung entstehen assoziative Bezüge zum Image einer Bankfiliale. Die Verfremdung und „Spurenauslöschung“ im Inneren wie in der Außenbotschaft ist nicht in Deckung zu bringen mit dem Anspruch einer offenen Vermittlung von kulturellen Inhalten durch die künftigen Nutzer. Somit trifft der Anspruch und das Engagement der Verfasser/in nicht das Selbstverständnis von HDA und KV im Hinblick auf die angestrebte Wahrnehmung der beiden Institutionen durch die interessierte und kritische Öffentlichkeit.
In allen Geschossen werden großzügige Vorbereiche vor dem Lift angeboten und mit Hilfe des „Durchlader“-Prinzips können auch die unterschiedlich angrenzenden Geschoßebenen des Mariahilfer Strasse 4 – Objektes bequem bedient werden.
Durch die Lage der gewinkelten Stiege vom EG ins KG wurde das Thema der Reiche als Grazer Merkmal interessant erlebbar gemacht. Die Idee mit der natürlichen Lichtumlenkung ist überzeugend. Die vorgeschlagene Lösung dürfte in ihrer Wirkung sehr elegant auch für das 1. und 2. OG genutzt werden können. Der Keller und die Bar wirken auch nach außen. Allerdings stellt sich die Frage, ob das Kellergeschoß überhaupt gebraucht wird.

Projekt 27
Der Geschosstausch (KV und LMJ) wird als äußerst positiv beurteilt, jedoch ergeben sich für den Grazer Kunstverein in der dargestellten Form keine befriedigenden Raumstrukturen im 2. OG – insbesondere dann nicht, wenn seitens des Bundesdenkmalamtes – wie im Rahmen der Jurysitzung angekündigt - die von den Projektverfassern vorgeschlagene Belichtungslösung über ein durchlaufendes Lichtband im DG als nicht bewilligungsfähig beurteilt wird. Man müsste daher eine gangbare neue Lösung finden.
Die direkte Anbindung der Büros für das Landesmuseum Joanneum an das Eiserne Haus wird als sehr gut beurteilt.
Im Erdgeschoß hingegen werden die verbleibenden Flächen als verschenkte Möglichkeit einer Öffnung nach außen beurteilt. Hier „nur“ Büroflächen und Erschließung anzubieten wird als nicht adäquat beurteilt. Prominente Flächen werden vergeudet. Dadurch erhält das Erdgeschoss wenig Potential für eine Wirkung nach außen. Das Auditorium wirkt sehr pompös und wird in der angedachten Form eher selten genutzt werden können. Das vom HdA genutzte restliche Erdgeschoss wird dadurch zum Nebenspielplatz.
Die Bebauungsdichte erhöht sich durch den vollflächigen Kellerausbau, was allerdings begründbar und daher auch bewilligbar wäre.
Das Projekt wird aufgrund der statischen Lösung mit nur einer Stahlsäule im UG als sehr kostenintensiv beurteilt und liegt daher über dem Kostenrahmen.

Projekt 31:
Nach eingehenden Diskussionen der Jury, beim nunmehrigen Vorliegen der weiter bearbeiteten Projekte, stellt sich die Aufgabenstellung hinsichtlich zweier Themenkreise als besonders schwierig dar: zum einen stellt sich die Frage wie sich ein solches Haus mit diesen spezifischen Nutzern in unmittelbarer Nähe zum naturgemäß (sowohl inhaltlich als auch in seiner formalen Erscheinung) sehr präsenten Kunsthaus positionieren kann, zum anderen bestehen restriktive Auflagen des Denkmalschutzes.
Das Projekt verzichtet auf formale Gesten, versucht nicht sich als gestalterische Konkurrenz zum Kunsthaus zu positionieren. Es kann sich vielmehr ganz zwanglos und mit großem Selbstverständnis auf der inhaltlichen Ebene definieren. Die vorhandenen Qualitäten des Palais Thinnfeld werden erkannt und betont. Umgebaut wird sparsam und wo es tatsächlichen Nutzen und Wirkung bringt:
Das Erdgeschoßniveau wird tiefer gelegt, um einen schwellenlosen Zugang zu ermöglichen. Das Dachgeschoß wird freigemacht und die Raumhöhe durch das Unterstellen des historischen Dachstuhls mit einer Stahlrahmenkonstruktion vergrößert. So wird das DG zu einem attraktiven, stützenfreien Ausstellungsraum.
An den Fassaden wird lediglich im Erdgeschoß eine Verkleidung aus Lochblech, die die Fugenteilung des historischen Sockelmauerwerks fortführt angebracht, um die unverhältnismäßig großen Schaufensteröffnungen (ein Erbe der 50er Jahre) zu proportionieren. Dies bewirkt zugleich eine Stärkung der Mitte, des bestehenden Haupteingangs, was dem Gestus des Bestandes entgegen kommt. Seitens der ASVK wird dieses Lochblech allerdings nicht begrüßt.
Das architektonische Programm des Entwurfs, die Erfordernisse im Umgang mit dem Denkmal geschützten Palais, das neue räumliche Konzept und der zugehörige Bespielungsplan stellen als kompromisslos vorgestellter innovativer Ansatz das tauglichste Vehikel dar, um den sich wechselnden künftigen Entwicklungen mit flexibler Anpassungsfähigkeit begegnen zu können.
Den unterschiedlichen Nutzern wird für die endgültige Aufteilung der Flächen ein kommunikatives Konzept vorgeschlagen, das zu einer möglichst optimierten (Aus-)Nutzung der vorhandenen Ressourcen und zu Synergieeffekten führen soll. Das Nutzungskonzept ist unverkrampft offen und kann auf zukünftige Entwicklungen reagieren.
Der Spielraum für die weitere Vorgehensweise ist gegeben, die konzeptive Programmatik trägt eine große Entwicklungschance in sich. So, wie der/die Planer als Begleiter für die Nutzer und die Entwicklung ihrer Ideen auftreten, werden sie auch die Sanierung des Gebäudes begleiten. Mit dieser Arbeit wird keine "Zutodesanierung" vorgeschlagen, das Haus wird saniert, adaptiert, belebt aber nicht „umgebaut“. Spuren der Geschichte behalten ihren Wert. Diese scheinbare "Antihaltung" wird sehr positiv als Botschaft (vor allem für ein Haus der Architektur) gesehen und ist dem aktuellen Architekturdiskurs durch das in den Vordergrund Stellen der an diesem Ort dann vorhandenen Inhalte (in Form der präsentierten / vermittelten / diskutierten zeitgenössischen Architekturen und Themen) zuträglich.
Die Akzeptanz und positive Umdeutung des Vorhandenen zieht sich auch in der Gestaltung der Möbel durch – es wird unmodisches "Nichtdesign" vorgeschlagen, welches den Nutzen vor die Repräsentation reiht. Die vereinfachte Möbeldarstellung ist in der Botschaft schlüssig und konform mit Art und Dauer der beabsichtigten Nutzung.
Somit werden eher die Räume als deren Ausstattung sprechen.
Die gesamtheitliche Haltung und Herangehensweise mit einem maßvollen Blick zurück und einer nach vorne orientierten Strategie kann auch als Botschaft – nicht zuletzt auch der Nutzer – an die jüngere Generation gesehen werden.
Aus Sicht des Kunstvereines wurde dieses Projekt in der 1. Verfahrensstufe zur akzeptabelsten Lösung deklariert. Gemäß Vorprüfung handelt es sich bei diesem Entwurf um das kostengünstigste Projekt. Aus Sicht der 3 Nutzer bietet dieses Projekt die beste innere Aufteilung.

Empfehlungen des Preisgerichtes zur Weiterbearbeitung des Siegerprojektes:
Die vorgeschlagene kooperative, nutzungsneutrale Entwicklung durch die Verfasser gemeinsam mit den künftigen Nutzern und dem Bauherren wird in der Umsetzungspraxis einzufordern sein und wird als Projekt immanenter Bestandteil verstanden und empfohlen. Die Differenz der vergleichsweise kostengünstigen Herstellung im Vergleich zum gedeckelten Budget wird hierfür als verhandelbarer Spielraum angesehen.
Der Umbau des historischen Dachstuhls ist mit dem Bundesdenkmalamt abzustimmen. Die Verkleidung des EG, die vom BDA grundsätzlich begrüßt wird, ist ebenfalls mit dem BDA abzustimmen. Vorschläge für einen lediglich temporären Verschluss außerhalb der Öffnungszeiten oder zur Abblendung bei starker Sonneneinstrahlung werden erwartet.
Die Büroeinbauten im DG sind in ihrer (materiellen) Massivität zu überdenken.
Der Einsatz von Betonziegel etc. ist statisch abzuklären.

Projekt 36:
Die Problematik der 1. Stufe in denkmalpflegerischer Hinsicht wurde rechtlich durch das Abrücken vom Bestand aufgelöst, da somit die Zuständigkeit des Bundesdenkmalamtes nicht mehr gegeben ist.
Die in dieser Phase vorhandenen interessanten, verschränkten räumlich-skulpturalen Qualitäten wurden in der Überarbeitung abgeschwächt und nicht weiter ausgebaut, sodass die innovative Kraft der drei kommunizierenden Platzräume - zu ebener Erde und im ersten Stock - verloren ging.
Das Thema „Raumbildung durch in Beziehung Setzen von konstituierenden Flächen“ hat in der Überarbeitung an Spannung und Reichtum verloren. Der transistorische Gehalt der 1. Stufe mit vielfältigen Blickbeziehungen und innen- und außenräumlichen Qualitäten (Stadtloggia) ist weniger prägnant wirksam.
Die Weiterbearbeitung führte zu einem Ergänzungsbaukörper in Form einer übergroßen Schauvitrine, der weniger vermittelt als er besetzt.
Das Projekt/Objekt drängt sich nicht unbedingt für eine Realisierung auf.
Dem/den Verfasser/n wird dahingehend Anerkennung gezollt, im vollen Bewusststein der einschränkenden städtebaulichen Rahmenbedingungen einen interessanten und vor allem in der ersten Stufe wertvollen Anknüpfungspunkt und Beitrag zum Diskurs des Bauens in historischen Kernen geboten zu haben.

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