22/03/2014

Der Outstanding Artist Award wird KünstlerInnen zuerkannt, deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnlich innovative Komponente auszeichnet.

Schriftliche Bewerbungen sind
bis zum 31. März 2014
zu richten an:
Bundeskanzleramt
Concordiaplatz 2
1014 Wien

22/03/2014

Das Bundeskanzleramt schreibt für das Kalenderjahr 2014 jeweils einen outstanding artist award in den folgenden Sparten aus:

    •    bildende Kunst
    •    künstlerische Fotografie
    •    Video- und Medienkunst
    •    Karikatur und Comics

Voraussetzungen: Der outstanding artist award wird Künstlerinnen und Künstlern zuerkannt, die auf den genannten Gebieten tätig sind und deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnlich innovative Komponente auszeichnet. Der outstanding artist award stellt eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen jüngerer Künstlerinnen und Künstler dar.

Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder seit drei Jahren in Österreich lebenden Künstlerinnen und Künstler.
Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten.
Ausgeschlossen sind ebenfalls Personen, denen bereits ein outstanding artist award in den Bereichen Bildende Kunst, künstlerische Fotografie, Video- und Medienkunst oder Karikatur und Comics zugesprochen wurde.

Die Bewerbung ist nur für einen der ausgeschriebenen Preise möglich.

Preishöhe
: Der Preis ist jeweils mit EUR 8.000 dotiert.

Vergabemodus: Die Vergabe der Preise erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. 
Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung des Jury-Vorschlages erfolgt.

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