27/04/2015

4.0 Flächenwidmungsplan
Entwurfsauflage
Grazer Gemeinderat legt den Entwurf zur allgemeinen Einsicht ab 7. Mai 2015 bis 17. Juli 2015 öffentlich auf.

Termine für Informationsveranstaltungen in den Bezirken zum 4.0 Flächenwidmungsplan sind:

07.05.2015: RESOWI-Zentrum

11.05.2015: Hotel Europa

20.05.2015: FH Joanneum

08.06.2015: Messecongress

09.06.2015: TU Innfeldg.

16.06.2015: Hotel Novapark

17.06.2015: Hotel Paradies

22.06.2015: Pfarre St. Leonhard

27/04/2015

Gemeinderatssaal, Rathaus Graz

©: Stadt Graz

Die Stadt Graz wächst sehr stark, jedes Jahr ziehen mehr als 3.000 Personen zu und daher muss neuer Wohnraum in der Stadt geschaffen werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Revision des Flächenwidmungsplanes wurde nun genutzt, um Baulandreserven umzuwidmen und dort, wo gute ÖV-Anbindungen vorhanden sind, dichteren Wohnbau vorzusehen.

Die Fachleute des Stadtplanungsamts waren im Zuge dieser Arbeiten mit insgesamt 1.450 sogenannten Planungsinteressen, also Wünschen von BürgerInnen und Bauwerbern, befasst. Der überwiegende Anteil dieser Interessen bezieht sich auf Flächen im Grüngürtel – das ist ein Grund dafür, dass nur rund ein Drittel der Wünsche teilweise oder zur Gänze erfüllt werden konnte.

Deutlich erhöht - nämlich um mehr als 40 Prozent - wird der Anteil an Flächen, für die künftig ein Bebauungsplan gemacht werden muss. Diese Bebauungsplan-Pflicht bedeutet, dass schon frühzeitig auf Nachbarschafts- oder öffentliche Interessen wie Parkplätze, Lichtverhältnisse, aber auch das Ortsbild Rücksicht genommen werden kann.

Der neue Flächenwidmungsplan wird ab 7. Mai öffentlich aufgelegt. Grazer BürgerInnen können Einwendungen zum Flächenwidmungsplan schriftlich und begründet einbringen, die verpflichtend im Gemeinderat behandelt und beantwortet werden müssen.

Der Flächenwidmungsplan wurde, wie auch ein Zusatzantrag des Ausschusses mit den Stimmen aller GemeinderätInnen beschlossen. Dieses Quorum erhielt auch die Bausperreverordnung zum Flächenwidmungsplan.

4.0 Flächenwidmungsplan - Entwurfsauflage

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz hat gemäß der §§ 25, 38 und 67 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 idF LGB 140/2014 in seiner Sitzung am 23. April 2015 die Absicht beschlossen, den 4.0 Flächenwidmungsplan - Entwurf der Landeshauptstadt Graz zur allgemeinen Einsicht öffentlich aufzulegen.
 Der 4.0 Flächenwidmungsplan - Entwurf der Landeshauptstadt Graz wird über 10 Wochen, in
der Zeit
 
vom 07. Mai 2015 bis 17. Juli 2015
 
während der Amtsstunden (Montag bis Freitag, 8:00h bis 15:00 Uhr) zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, VI.Stock, aufgelegt (Auflage gemäß § 38 Abs 1 Z 1 StROG 2010).

Innerhalb der Auflagefrist kann jedermann Einwendungen schriftlich und begründet bekannt gegeben werden und zu den Parteienverkehrszeiten, Dienstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, wird im Stadtplanungsamt eine Auskunfts- und Beratungstätigkeit angeboten.
 
Termine für Informationsveranstaltungen in den Bezirken zum
4.0 Flächenwidmungsplan 2015 entnehmen Sie bitte dem Link rechts.

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