24/02/2010
24/02/2010

Entsprechend dem Wahlslogan der ÖVP gestaltet sich das neue Raumordnungsgesetz des Landes Steiermark, dessen aktueller Entwurf der Redaktion seit gestern vorliegt: Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP sind sich in den wesentlichen Punkten, die im Vorfeld für heftige Diskussion sorgten, einig geworden. Die Raumordnungsnovelle soll in vorliegender Form voraussichtlich am 23. März 2010 im Landtag beschlossen werden.

Aus dem nun vorliegenden „Kompromiss“-Gesetz ist die Stellplatzabgabe für Einkaufszentren hinaus gefallen und die Auffüllungsgebietsregelung als Sondernutzungen im Freiland weiterhin unverändert geblieben.
Bei den Tierhaltungsbetriebe wurde der im Flächenwidmungsplan auszuweisende Geruchsschwellenabstand und der Belästigungsbereich von vormals G 10 auf G20 erhöht, darunter ist keine Ausweisung erforderlich. Die Ausweisung als Sondernutzung ab G 50 wurde gestrichen.
Die Überraschung schlechthin ist, dass im §16 Raumordnungsgremium, dessen Funktion darin besteht, die Landesregierung als Aufsichtsbehörde in Angelegenheiten der örtlichen Raumordnung zu beraten, das einzige fachkompetente Mitglied, die Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten, ersatzlos gestrichen wurde.
Unter den Slogan „mehr Planungsautonomie der Gemeinden“ fallen vor allem Verfahrensvereinfachungen, wie z.B. Anhörungsverfahren anstatt Auflageverfahren, Entscheidungsfindungen mittels einfacher Mehrheit anstatt wie bisher Zweidrittelmehrheit, etc.
„Unter dem Deckmantel der Gemeindeautonomie wird im Vorfeld der Gemeinderats-, Wirtschaftskammer- und Landtagswahlen die Zersiedelung forciert, mit allen negativen Folgen wie der Zunahme des Autoverkehrs, der Belastung der Umwelt, der Einschränkung der Lebensqualität und immensen Kosten für Öffentlichen Verkehr und Erschließung “, so Vizebürgermeisterin Lisa Rücker. „Das Land muss sich seiner Verantwortung endlich bewusst werden und eine vernünftige überregionale Raumplanung forcieren. Dazu gehört beispielsweise die Bindung der Wohnbauförderung und der Wirtschaftsförderung an Kriterien wie Anbindung an den Öffentlichen Verkehr und Stärkung von zentralen Lagen“, meinte Gemeinderat Peter Hagenauer in einer öffentlichen Stellungnahme. „Was hier dem Landtag zum Beschluss vorgelegt werden soll, ist eine Bankrotterklärung einer fortschrittlichen Raumplanung und ein Triumph der Provinz(Bürgermeister) auf Kosten künftiger Generationen.“

Verfasser/in:
Petra Kickenweitz, Bericht
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