14/11/2017

LFS Grottenhof – Adaptierung und Erweiterung
Nicht offener Wettbewerb mit nachgeschaltetem, mehr- stufigem Verhandlungs- verfahren nach vorheriger EU-weiter Bekanntmachung gem. § 35 BVergG 2006 für das Projekt Grottenhof Adaptierung und Erweiterung

LFS Grottenhof
Fachschule für
Land- und Forstwirtschaft
Krottendorferstraße 110
8052 Graz

Ausloberin
Land Steiermark
, Abteilung 16 – Verkehr und Landeshochbau, Referat Landeshochbau
, A-8010 Graz, Stempfergasse 4

EU-weite Bewerbung
bis 6. Dezember 2017

Bewerbungsverfahren und Wettbewerb werden elektronisch auf dem vom Land Steiermark genutzten Portal des ANKÖ (s. Link unten) abgewickelt.

Die ZT-Kammer für Steiermark + Kärnten macht aufmerksam, dass das Verfahren nicht in Kooperation mit der Kammer abgewickelt wird.
Gründe dafür entnehmen Sie bitte dem Brief an die Mitglieder

14/11/2017

LFS Grottenhof, Fachschule für Land- und Forstwirtschaft, Graz. Foto > Auslobung

©: Land Steiermark - Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau

KURZBESCHREIBUNG PROJEKT

Die Abteilung 10 der Steiermärkischen Landesregierung betreibt landesweit 23 landwirtschaftliche Fachschulen. Dieses Schulwesen zeichnet sich durch die enge Verbindung von Theorie und Praxis, Lern- und Arbeitswelt sowie Schul- und Lebensraum aus.
Im Zuge struktureller Maßnahmen hat die Steiermärkische Landesregierung beschlossen, die beiden bestehenden Landwirtschaftlichen Fachschulen (LFS) Grottenhof und Grottenhof-Hardt mit Schulbeginn 2017 zusammenzulegen.
Dies bedingt umfangreiche bauliche Maßnahmen am Standort Graz, wo die schulischen Funktionen konzentriert werden sollen. Die ehemals Alt-Grottenhof genannte LFS Grottenhof weist nicht nur eine 150-jährige Geschichte auf. Sie kann mit ihrem Schwerpunkt der biologischen Landwirtschaft und ihrem Eintreten für eine nachhaltige Lebensmittelerzeugung einen Alleinstellungs- anspruch erheben. Darüber hinaus ist sie als Lebensmittelproduzent und Erholungsgebiet im urbanen Raum bekannt und geschätzt.
Bei den erforderlichen baulichen Maßnahmen handelt es sich um Umbauten und Sanierungen bestehender Gebäude, welche zum überwiegenden Teil unter Denkmalschutz stehen, und um Zu- bzw. Neubauten.
Drei funktionelle Bereiche können dabei ausgemacht werden:
1. Schule, Internat
2. Werkstätte Landtechnik
3. Verkaufsflächen
Damit verbunden ist eine Neukonzeption der inneren und äußeren Erschließungswege, Straßen und Außenanlagen.
 
VERFAHRENSABLAUF

  • Phase 1 – Bewerbungsphase
    Die Bewerber werden EU-weit offen zur Abgabe von Teilnahmeanträgen eingeladen. Die Erstellung der Teilnahmeanträge wird nicht vergütet.
  • Phase 2 – Wettbewerbsphase
    8-12 ausgewählte Teilnehmer werden zur Abgabe eines Projekts eingeladen. Der Aufwand des Wettbewerbs wird jedem Teilnehmer, der ein vollständiges Projekt einreicht, mit € 10.000 brutto abgegolten.
  • Phase 3 – Mehrstufiges Verhandlungsverfahren mit short-listing
    4-6 ausgewählte Bieter werden zur Konkretisierung ihres Entwurfs und nach einem short-listing auf 3 Bieter zur Abgabe einer vertieften Kostenermittlung und eines Generalplanerangebots eingeladen. Der Aufwand für diese Phase wird jedem Bieter, der vollständige Unterlagen einreicht, mit € 5.000 brutto abgegolten.

KOMMUNIKATION MIT DEN BEWERBERN UND TEILNEHMERN

Die Kommunikation mit den Bewerbern und Teilnehmern erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache und ausschließlich über das Portal des ANKÖ (s. Link rechts).
Alle Schriftstücke der Bewerber und Teilnehmer, insbesondere Teilnahmeanträge, sind ausschließlich in deutscher Sprache zu verfassen. Unterlagen, Nachweise und Urkunden ausländischer, nicht deutschsprachiger Behörden sind in Kopie und in beglaubigter Übersetzung beizulegen.
Das Bewerbungsverfahren und der Wettbewerb werden elektronisch auf dem vom Land Steiermark genutzte Portal des ANKÖ (s. Link rechts) abgewickelt.

Details der Auslobung entnehmen Sie bitte dem Download rechts.

Bewerbung bis 6. Dezember 2017

Wutbürger

Zu diesem Fall von amtlicher Selbstherrlichkeit, die ihre eigenen Vorgaben genauso ignoriert wie einen kultivierten Umgang mit potentiellen Vertragspartnern (Architekten, die am Wettbewerb teilnehmen, sind das)
Niemand wird sie aufhalten, die amtlichen Dünnbrettbohrer, fachlichen Schwachmatiker und amtlich geschützten generellen Ignoranten gegenüber jeglichen Einwänden und Kritik. Warum auch, sie sitzen im Warmen, sind 100%ig abgesichert mit Sonderprivilegien, haben keinerlei persönliche Verantwortung zu tragen, erhalten für jeden Extra-Furz in beamteter Sonderregelung eine Extraentlohnung und werden für ihr fehlendes Engagement kurz vor ihrer Pensionierung noch mit dem Hofratstitel belohnt (bringt angeblich ca. 1000 Euro/Monat mehr an Ruhestandsbezug) Dazu ist man in diesem Fall noch zu 100 Prozent abhängig von den Wünschen und Launen der Politik und will daher sein privilegiertes Aus- und Einkommen nicht aufs Spiel setzen. Verständlicherweise, oder? Daher lieber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen und ja kein eigenständiges Engagement zeigen, das sich gegen politische Zurufe stellen würde.

Fr. 24/11/2017 11:18 Permalink
Petra Kickenweitz

Aus dieser Veröffentlichung / Auslobung ist nicht ersichtlich, ob es eine Abstimmung / Zustimmung der Kammer gibt und zudem ist auch die Jury nicht bekannt!
Es gibt ein Auswahlgremium (Seite 17, Pkt. 5.1), für die Vorprüfung und Auswahl der WB-Teilnehmer, dem kein Mitglied der Kammer und damit kein Architekt angehört ... das Gremium setzt sich aus Nutzer, LIG und Abt. 16 zusammen ...
das macht stutzig - um Stellungnahme seitens der Kammer wird gebeten!
Daneben mal wieder auffällig, Ausschluß von jungen Büros durch Referenzen; Verfahrensbetreuung nicht durch Architekten; Komminikation über das kostenpflichte Portal ANKÖ und damit werden Vorlagen im Vorfeld abgefragt, wie Zuverläßigkeit, etc. wie bei einer Bauvergabe an Firmen ...
In Summe also mal wieder ein TOLLER WB ...

Di. 14/11/2017 9:11 Permalink
Jeanne d'Arc

BAUPOLITISCHE LEITSÄTZE WENN DABEI DAS VERFAHREN LFS GROTTENHOF HERAUSKOMMT - SCHADE UM DIE ZEIT !
Wenn man darüber nachdenkt wie das gleiche Amt der Steiermärkischen Landesregierung für "Verkehr und Landeshochbau", in der die baupolitischen Leitsätze des Landes Steiermark verwaltet werden, ein Verfahren der mehrstufigen Ausbeutung von Architekturleistungen auslobt fragt man sich, ob sich die eingesetzten Steuergelder hier nicht gegenseitig aufheben. Die in der Auslobung geforderte Seite 4 von 50: "Einhaltung der baupolitischen Leitsätze des Landes Steiermark" ist wohl eher für den Auslober als für die Teilnehmer gedacht. Durch einen vermeintlichen Vereinfachungsgedanken wurde der Landeshochbau durch den Verkauf an die LIG zu einer verwechselbaren Immobilie ohne Nachhaltigkeit. Diese ist nach anfänglicher engagierter Anstrengung auf wenige Personen ohne Anspruch geschrumpft und eigentlich gar nicht mehr existent.
In zivilisierten Staaten gibt es das Instrument des Architekturwettbwerbes bei dem die Architektinnen und Architekten ihre Ideen einbringen, weil Sie wissen dass Sie kompentent und nach fairen, transparenten Regeln beurteilt werden. Dies war und ist immer noch der beste Nährboden für gute Lösungen in hoher Architekturqualität. Auch junge Architekten können so ihre Kompetenz beweisen. Warum einige immer wieder das Rad, vor allem möglichst eckig, neu erfinden wollen, um nur ja keine freien Ideen mehr aufkommen zu lassen kann man als sozialer und kultureller Mensch nicht mehr nachvollziehen. Eine Gesellschaft die ihre eigenen Wünsche, ihre Freude an der Schönheit und auch ihre Wurzeln abschneidet wird keine friedvolle Entwicklung nehmen.
Der Grottenhof hat sich einen fairen Architekurwettbewerb verdient !
Wir haben die Aufgabe, unser kulturelles Erbe für die nächsten Generationen weiterzuentwickeln und weiterzugeben. Ob man dabei soviel oder sooviel auf Kosten Andererer gespart hat interessiert in Zukunft Niemanden. Die jetzige Epoche des Landeshochbaus und seine Verwalter werden mangels Qualität der Vergessenheit anheimfallen. Scheinbar durchlebt die Steiermark eine reversible Zeit.
Im Nachsatz einige Anmerkungen zur Auslobung:
4.1.3 Pflichtreferenz
"Baukosten 10 Mio €"
...schränkt den Bewerberkreis, auch was die Kreativleistung angeht, stark ein, ist das "Wettbewerb"?
4.2 Auswahlkriterien
"Die Abgabe von Referenzen dient der Auswahl, ist nicht verpflichtend und führt im Falle der Nichtabgabe oder der nicht - Eignung nicht zum Ausscheiden, da wohl kaum ein Bewerber für alle Bereiche Referenzen liefern kann. Dieselbe refernz kann auch für mehrere Kategorien vorgelegt werden. Nicht vorgelegte oder nicht geeignete Referenzen werden mit 0 Punkten bewertet. Für die einzelnen Referenzen zu den Kategorien A1 bis A5 werden max. 10 Punkte vergeben. das ergibt in Summe eine max. Punkteanzahl von 100 Punkten, wenn zu jeder Kategorie zwei geeignete Referenzen vorliegen, die mit der max. Punkteanzahl bewertet werden. " ??????
Zuviele mögliche Referenzen (Quantität statt Qualität) erzeugen eine unklare Punkteverteilung und damit eine unklare Entscheidungssituationen.
Auch gab es zB in der Vergangenheit nicht allzuviele landwirtschaftliche Fachschulen zu planen, was die Auswahl stark einengt, wozu dann der Aufwand ?
A6 "Werden mehr als zwei Referenzen abgegeben, so wird der Auslober zufällig zwei auswählen und die anderen unberücksichtigt lassen, selbst wenn die ausgewählten nicht geeignet sind" ?????
Zuviele mögliche Referenzen (Quantität statt Qualität) erzeugen eine unklare Punkteverteilung und damit unklare Entscheidungssituationen.
Wünscht man sich zufällige Entscheidungen, weil qualitätvolle schwieriger sind ?
5.1 Auswahlgremium
Es fehlen freiberufliche (=weisungsunabhängige) Architekten mit praktischer Inspiration und Berufserfahrung. Beamte können das nicht leisten.
Phase 2 Wettbewerbsphase
Ist das ein Architekturwettbewerb nach den Regeln der gesetzlichen Berufsvertretung ??
Wie setzt sich das Preisgericht zusammen ?
€ 8.333 netto Entschädigung ist in keinster Weise angemessen
Phase 3 Mehrstufiges Verhandlungsverfahren mit short listing
"4- 6 ausgwählte Bieter werden zur Konkretisierung ihres Entwurfs und nach einem short- listing auf 3 Bieter zur Abgabe einer vertieften Kostenermittlung und eines Genaralplanerangebotes eingeladen"
€ 4.166 netto ist auch für diesen Aufwand in keinster Weise angemessen
Eine Konkurrenz aus eingeschränktem Bewerberkreis, mit Zufallspunkten mathematisch ermittelt, einem "Wettbewerb"(?), der aus 6 Bietern letztendlich 3 Angebote macht stellt wirklich kein Ausscheidungsverfahren mehr nach notwendigen qualitätvollen Standards dar.
Der Hinweis zur Einhaltung der baulpolitischen Leitsätze des Landes Steiermark sollte wegen Nichteinhaltung des Auslobers im eigenen Verfahren aus dem Auslobungstext entfernt werden.
Schade um diese schöne und für das Land Steiermark wichtige Aufgabe !

Fr. 24/11/2017 10:01 Permalink
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