11/09/2014

Inszenierung der Veldener Bucht. International offener künstlerischer Wettbewerb zur Erlangung von Entwürfen und künstlerischen Konzepten
 für die Bespielung der Seepromenade von Velden am Wörthersee.

Ausloberin: VTG Veldener Tourismus GmbH, Villacher Straße 19, 
A-9220 Velden am Wörthersee

Abgabe: Der Abgabetermin wurde nach der 2. Begehung auf den 21. November 2014 verschoben (ursprünglich: 30. Okt.)

Kontakt:
Bernhard Pichler-Koban
+43 4274 2103 14
koban@velden.at

Wettbewerbsbetreuung:
Arch. DI Gerhard Kopeinig

11/09/2014

Wettbewerb _ Künstlerische Intervention zur Inszenierung der Veldener Bucht. Foto: Ausloberin

Die Veldener Bucht ist gemeinsam mit dem Schloss Velden und der Seepromenade der Werbeträger des Wörtherseetourismus.
 Der Ort ist durch die arenaartige räumliche Ausbildung der Bucht von allen Punkten einsichtig und wird traditionell für Veranstaltungen genutzt. In den letzten Jahren waren dies die Klangwelle bzw. die Wasserspiele.

Die Veldener Tourismusgesellschaft hat sich in Kooperation mit der Marktgemeinde Velden am Wörthersee nun zur Neudefinition der Veldener Bucht entschlossen. Ziel ist es dabei, ein Projekt mit künstlerischem Mehrwert zu ermöglichen. Der zu bespielende Raum umfasst im Wesentlichen die Seepromenade zwischen dem Restaurant Seespitz (Hotel Schloss Velden) und dem Seebad des Hotel Leopold sowie die mögliche Plattform im See.

Ziel der AusloberIn ist, durch die künstlerische Intervention nicht nur den Ort zu inszenieren und einen Mehrwert für den Tourismus zu bieten, sondern für den temporären Besucher interaktiv den Raum erlebbar zu machen. Auf diese Weise sollen die Themen See – Ufer – Tourismus – Schloss neu definiert bzw. inszeniert werden und in einem dem Ort angemessenen hochwertigen Rahmen erscheinen.

Die künstlerische Intervention ist frei wählbar, soll raumbildend sein und das touristische Leben – die Menschen, den Benutzer des öffentlichen Raumes – berühren. Sie kann stetig oder periodisch wiederkehrend sein. Die Intervention soll dauerhaft – über eine Periode von ca. fünf Jahren gedacht –, aber gleichzeitig veränderbar sein und ganzjährig betrieben werden können.
Teil der künstlerischen Bearbeitung sollte auch sein, dass die Intervention bei Tageslicht und bei Dunkelheit durchdacht wird.

Termine
_ Vorbegehung am Freitag 12. Sept. 2014, 10.00 Uhr. Treffpunkt Schiffsanlegestelle Velden, vor dem Schloss Velden.
_ Fragen an die Ausloberin können digital per Mail an koban@velden.at bis Fr. 19. Sept. 2014 gestellt werden und werden bis Fr. 26.9. schriftlich beantwortet und unter http://tinyurl.com/kunst-velden2014 veröffentlicht.

Preisgeld
:
 Nach der 1. Begehung wurde eine Preisgeldsumme von 3.000 € brutto fixiert. (siehe Protokoll im Downloadbereich).

Kostenrahmen
: Seitens der Ausloberin wird ein bindend einzuhaltender oberster Kostenrahmen für die Kostenpositionen lt. 2.9 d) inkl. dem Betrieb der Installation für ein Kalenderjahr von max. 50.000.- EUR netto ohne Mwst. vorgegeben.

Karin Tschavgova

Findet jemand, dass künstlerisch-kreative Leistung nichts wert ist, dann braucht derjenige sie auch nicht erbitten und einfordern wie beim Wettbewerb in der Veldener Bucht.
Dachte auch kurz daran, bereits am 11.09. bei Erscheinen dieses Artikels einen Aufruf zum Boykott dieses Wettbewerbs zu machen - hab aber dann davon Abstand genommen, weil ich der Meinung bin, dass dies Architekten und -innen und Künstler und -innen selbst in die Hand nehmen sollten, denn sie betrifft es.
Traurig ist (das Wort Schweinerei habe ich wieder entfernt, stimmt aber), dass Vertreter der Kärntner Landesregierung dabei sind, die sich offensichtlich nicht vehement dafür ausgesprochen haben, dass dieser Wettbewerb korrekt und fair ausgetragen und honoriert wird und ebenso ein Vertreter der Kammer als Vorprüfer.
Diesen sei ins Stammbuch geschrieben (oder in ihr Adressbuch für Lobbying in eigener Sache): Jeder künstlerische Wettbewerb ist eine kreative Leistung (mit viel Kopf- und Ausführungsarbeit) genauso wie ein Architekturwettbewerb im besten Fall eine künstlerisch-kreative Leistung ist, die als von einer Jury bestimmte beste Arbeit und Dank des Auslobers selbstverständlich auch finanziell abgegolten werden muss bzw. müsste. Was für ein Argument also als Begründung für die Weigerung, ein Siegerhonorar zu zahlen!
Gerhard Kopeinig wird sich daran erinnern, dass er seinen ersten Wettbewerbsgewinn und vielleicht sogar sein erstes gebautes Haus - das Kulturzentrum Arge Kultur Salzburg - einem HONORIERTEN Architekturwettbewerb für Studenten und junge Absolventen zu verdanken hat, den ich um 1998 initiiert und durchgeführt habe (fast ohne finanzielle Mittel) und bei dem ich mich selbstverständlich trotz Geldknappheit bemüht hatte, eine hochkarätige Jury mit Klaus Kada, Heinz Lang und Ursula Spannberger zu gewinnen.
Ja, so geht's nicht - oder nur solange, solange Kreative bereit sind, auch bei einem so ausgeschriebenen Wettbewerb mitzumachen.
PS: Mich würde interessieren, was eine kleine Kampagne der Kärnten-Werbung kostet und ob die auch unentgeltlich arbeitet, wenn's der Sache dienen soll.

Mo. 15/09/2014 12:00 Permalink
Grabow

Die Aufgabe ist extrem spannend und ich würde mich am liebsten gleich in die Arbeit stürzen. Doch die Angabe zum Preisgeld hält mich davon ab, meine Idee mit der Aussenwelt zu teilen. Wirklich schade!

Mo. 15/09/2014 8:01 Permalink
wallmueller_www

Antwort auf von Grabow

Nach der 1. Begehung wurde eine Preisgeldsumme von 3.000 € brutto fixiert. (siehe Protokoll im Downloadbereich).
Außerdem wurde der Abgabetermin nach der 2. Begehung auf den 21. November 2014 verschoben.

Fr. 10/10/2014 6:17 Permalink
Dr. Nikolaus Hellmayr

Die Auslobung des "Wettbewerbs", die ich als "Update nach 2. Begehung vor Ort, damit wohl in korrigierter Fassung vor mir sehe, ist an Unprofessionalität nicht zu überbieten. Man sollte von Akademikern - Ziviltechniker werden generell für Akademiker gehalten - zumindest erwarten können, dass sie ihrer Muttersprache mächtig sind und eines hohes Maß an beruflichem Ethos unmissverständlich vertreten.
Aber unabhängig von einer vollkommen unseriösen inhaltlichen Ausarbeitung scheint noch niemandem aufgestoßen zu sein, dass der Text von einem Analphabeten verfasst wurde. Bereits in der Präambel sollten "Stilblüten" auffallen wie:
"Arena artige räumliche Situation", "ein interaktives Projekt mit künstlerischen Mehrwert", "Traditionell wurde diese räumlichen Situation seid Anbeginn des Wörtherseetourismus für Präsentation der Region (Veranstaltungen) genutzt."
In diesem Stil geht es weiter; es erübrigt sich, dazu weitere Zitate zu liefern.
Für diesen Unsinn steht u.a. der stv. Sektionsvorsitzende der Kammer der Architekten Steiermark und Kärnten, DI Gerhard Kopeinig, den ich hiermit auffordere, von allen seinen Funktionen als öffentlicher Vertreter der Architekten dieses Landes zurückzutreten.

Do. 22/01/2015 9:27 Permalink
Karin Tschavgova

Antwort auf von Dr. Nikolaus Hellmayr

Gerhard Kopeinig, von mir bei der Verleihung des Staatspreises für Architektur und Nachhaltigkeit letzte Woche in Wien auf den Wettbewerb angesprochen, nein, eigentlich zur Rede gestellt (wer mich kennt, weiß, dass ich Klartext rede) argumentierte folgendermaßen. Generell zum Wettbewerbsinhalt: Auslober sei ja Velden Tourismus gewesen. Auf Nachhaken: Er sei ja nur Berater gewesen. Nach nochmaligem Nachhaken, warum er sich dann nicht für eine korrekte, Kreativarbeit durch Preisgelder honorierende Durchführung des Wettbewerbs eingesetzt hat, seine Antwort: es seien ja dann Preisgelder (Anmerk: in einer zweiten Auflage des Wettbewerbs) zugestanden worden und dies sei immerhin ein Erfolg, denn ab nun wird die bis dahin übliche Kärntner Gepflogenheit - bei künstlerischen Wettbewerben keine Preisgelder vorzusehen - nicht mehr weitergeführt werden (können).Zur Erinnerung: Preisgelder wurden zugestanden, nachdem es Protest von potenziellen Teilnehmern und mir gegeben hatte.
Dass er sich Wettbewerbsvorbereiter und als Vertreter der Kammer nicht von vornherein dafür eingesetzt hat, musste von meiner Seite dann nicht mehr weiter besprochen werden. Mir war klar: wer sein Rückgrat nicht benutzen will, kann auch nicht Haltung zeigen.
Zur sprachlichen Unprofessionalität, die mir fast täglich in Artikeln, Ausschreibungen, Studentenarbeiten ect. unterkommt - vielleicht nicht so krass, doch immer wieder (und mir fallweise Magenschmerzen bereitet): Ich fürchte, dass dies ein generelles Zeichen einer sich verbreitenden Halb- oder Unbildung ist, in der sprachlicher Ausdruck unwichtig geworden ist. Ich will aber hier keine düsteren Wolken zum Untergang der Werte des Abendlandes heraufbeschwören - nicht, weil solche Ängste unberechtigt sind, sondern weil es im Fall dieses verunglückten Wettbewerbs aus meiner Sicht um viel mehr als um sprachliche Unfähigkeit geht.
Es geht für mich darum, dass ein inhaltlich so nicht funktionierendes, mit den dafür vorgesehenen Mitteln unrealistisches Programm (eine Eier legende Wollmilchsau um 50.000 Euro inklusive Betrieb über ein Jahr!) von einem Vertreter der Kammer mitgetragen und unterstützt wird, purer Dilettantismus - und dass er auch noch mitspielt dabei, wenn man Wettbewerbsteilnehmern und Teilnehmerinnen diese Arbeit ohne ein Versprechen auf Preisgeld zumutet.
Dass bei einem so durchgeführten Wettbewerb nichts rauskommen kann, war mir von vornherein klar. Zur Information: nach intensiver, vergeblicher Suche eines veröffentlichten Wettbewerbergebnisses und darauf folgender Nachfrage beim Auslober, der Veldener Tourismus Ges.m.b.H., wurde mir nach längerer Wartezeit mitgeteilt, dass es keinen Preisträger gab, weil sich kein Projekt zur Realisierung angeboten hatte und daher die Summe von 3.000 Euro auf 6 TeilnehmerInnen aufgeteilt wurde. „Das Verfahren wurde ohne Gewinner abgeschlossen. Die Jury erkennt bei den eingereichten Projekten Ansätze, die aber nicht weit genug in die konzeptionelle Tiefe zur Stimmigkeit führten.“
29 Kreative hatten am Wettbewerb teilgenommen. Man kann nur hoffen, dass in Zukunft niemand mehr bei solchen verfahrenen Verfahren mitmacht.

Mi. 28/01/2015 12:20 Permalink
bauchplan ).(

wenn man die auslobung dieses prinzipiell interessanten themenbereichs sichtet, wird klar, dass die ausarbeitung eines künstlerischen konzeptes inkl. verbindlicher kostenberechnung gewünscht wird.
preisgeld ist nicht vorgesehen. ein recht auf umsetzung besteht nicht!
begründet wird die einladung zur kostenlosen arbeit damit, dass es sich um einen künstlerischen wettbewerb handelt, in dem international herausragende ergebnisse erwünscht sind. vertreter verschiedenster kammern, berufsvertretungen, sowie
verantworliche für kunst am bau kärnten stellen sich als jurymitglieder hierfür zur vefügung!

Fr. 12/09/2014 1:18 Permalink
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