04/08/2016

bAIK: Bürgerinitiative Vergabewesen

Unterschriftenaktion

Sammeln Sie mit dem beigefügten Formular so viele Unterschriften wie möglich.

Unterschreiben kann jede/r österreichische, wahlberechtigte StaatsbürgerIn
.

04/08/2016

Die Bundeskammer (bAIK) fordert ein Anfechtungsrecht der gesetzlichen Interessensvertretungen im Vergabegesetz damit das Bestbieterprinzip auch wirksam durchgesetzt werden kann. ZiviltechnikerInnen sollen nicht das Risiko eingehen müssen, ihre berufliche Situation durch Einsprüche gegen gesetzwidrige Ausschreibungen ihrer wichtigsten AuftraggeberInnen zu gefährden.

Zur Durchsetzung dieser Forderung ersucht die bAIK um Unterstützung durch Unterzeichnung der Bürgerinitiative. Mit dieser Aktion will die Kammer an die erfolgreichen Unterschriftenaktionen zur Überführung der WE und für eine Reform des Normengesetzes mit jeweils über 3.000 Unterschriften anschließen. Die Erfüllung dieser Forderung wird als Nagelprobe gesehen, wie ernst es der Politik mit fairen Vergaben wirklich ist.

Vergaberecht ist ein wichtiges Thema für Kammer, aber natürlich nicht das einzige: In mehr als einjähriger Arbeit hat ein hochrangig besetzter Ausschuss Vorschläge für eine Reform des Berufsrechts entwickelt, wobei die allermeisten Fragen einstimmig geklärt werden konnten. Generalsekretär Dr. Ehrnhöfer hat sich in den letzten Jahren intensiv darum bemüht, die Kooperationsbasis mit dem Wirtschaftsministerium zu verbessern. Die bAIK sieht die Beamten des Ministeriums (Sektionschef Tschirf, die Ministerialräte Bernbacher und Einfalt) nicht als Gegner, sondern als Partner. Ziel ist, dass diese neue Kultur der Zusammenarbeit auch in ein zeitgemäßes Berufsgesetz mündet. 
(Für die bAIK: Christian Aulinger, Präsident und Rudolf Kolbe, Vizepräsident).

Die Forderung der bAIK 

Einführung einer Einspruchsmöglichkeit von Interessensvertretungen im Zuge des Bundesvergabegesetzes 2016

  • Zur Überprüfung von Ausschreibungsunterlagen, Auslobungsunterlagen und Teilnahmeunterlagen
.
    Das vorgeschlagene Antragsrecht schließt eine Rechtsschutzlücke in einer Phase des Vergabeverfahrens, wo die Interessen eines konkreten Bieters noch nicht im Vordergrund stehen, nämlich schon bei Einleitung des Verfahrens.
  • Gegen rechtswidrige Direktvergaben.
    Auch die Bekämpfung unzulässiger Direktbeauftragungen erfolgt zugunsten der Gesamtheit der potenziellen Bieter, nicht im Interesse eines konkreten Unternehmers.

Unterschriften sammeln
Die bAIK ersucht um Unterstützung der Forderung durch Sammeln möglichst vieler Unterschriften. Unterschreiben kann jede/r österreichische, wahlberechtigte StaatsbürgerIn
. Lassen Sie die Liste(n) per Post oder Fax der bAIK zukommen.
Adresse: Karlsgasse 9/2, 
1040 Wien
, F: (01) 505 32 11
.
Oder scannen Sie die Liste(n) ein und senden Sie diese per Mail an office@arching.at.

Die Liste(n) werden von der bAIK an das Parlament weitergeleitet.

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