09/12/2003
09/12/2003

In einem Schreiben an die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten wurde diese aufgefordert Richtigstellungen zu dem Artikel vom 25.11.2003 vorzunehmen.

Mit der Veröffentlichung dieses Schreibens kommt die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten dieser Aufforderung nach.

Entgegnung der Grazer Bau-und Grünlandges.m.b.H zu Nachricht der
Jugendeinrichtungen der Stadt Graz. (Originalschreiben siehe nebenstehendes Original):

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir haben festgestellt, dass auf der Internetseite www.gat.st zum oben bezeichneten Vergabevefahren von Ihnen ein mehr als kritischer Artikel veröffentlicht wurde.
Zurückkommend auf unser Schreiben vom 6.11.2003 sehen wir uns daher leider nochmals getwungen, den von Ihnen im Internet falsch dargestellten Sachverhalt richtig zu stellen.
Wie wir bereits in unserem Schreiben vom 06.11.2003 an Herrn Dl Andexer
festgehalten haben, hat die GBGges.m.b.H nach den einschlägigen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2002 Architekten eingeladen, auf Basis einer Bemessungsgrundlage von EUR 350.000.-, unter Anwendung der Bestimmung des § 26 Abs 3Z 1 BVergG, Angebote über eine entsprechende Planung zu legen.
Es ist daher falsch, wenn Sie im gegenständlichen Fall von einer „Bausumme" von ca. EUR 3.2 Mio sprechen.
Es ist weiters nicht richtig, dass eine reine „Preisvergabe nach dem Billigstbieterprinzip" erfolgt ist, sondern hat die GBGges.m.b.H den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ein Bestbieterprinzip gewählt.
Wenn Sie nun den Vorwurf erheben, dass diese Vorgangsweise in Widerspruch zum Qualitätsbekenntnis der öffentlichen Hand stehen würde, so halten wir dem entgegen, dass die Beauftragung eines Architekten für die gegenständliche Leistung nicht einmal notwendig gewesen wäre. Die GBGges.m.b.H. hat jedoch, gerade um hier ein Zeichen zu setzen, dennoch ein Verfahren zu Erlangung einer Architektenplanung durchgeführt und muss sich nun den von Ihnen geäußerten Vorwürfen aussetzen, was augenscheinlich jeder Logik entbehrt.
Wir müssen Sie daher dringend ersuchen die auf der Internetseite www.gat.st veröffentlichte Darstellung richtig zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen
die Grazer Bau- und Grünlandsicherungsges.m.b.H

Heinz Weiglein
Geschäftsführer

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