03/11/2010
03/11/2010

Rampe des Erweiterungsbaus der TU Graz, Lessingstraße 25. Planung: Arch. DI Günther Domenig

Fundament der abgebauten Rampe. Fotos: red

Erweiterungsbau ohne Rampe.

Im September 2010 erfolgte der Abbruch der Rampe des von Architekt Günther Domenig geplanten Erweiterungsbaus der TU Graz in der Lessingstraße 25 - ohne Einwilligung des Eigentümers, ohne Abbruchbescheid und ohne Berücksichtigung des Urheberrechts, das bei der Architekten Domenig& Wallner ZT GmbH liegt.

„Aber was passiert mit der Hütte, nachdem ich nicht mehr da bin?“, diese Frage stellte sich Günther Domenig in Bezug auf sein Lebenswerk, das Steinhaus (1986–2008), dessen Erhalt mittlerweile durch die 2001 gegründete „Steinhaus Günther Domenig Privatstiftung“ und durch eine eigene Betreibergesellschaft sichergestellt ist. (*) Domenigs Architektur wurde durch die Fertigstellung des Steinhauses mittels Fördergeldern von Bund und Land Kärnten Respekt und Anerkennung entgegengebracht.

Aber was passiert mit anderen architektonisch wertvollen Werken? Braucht es notwendigerweise eine historische Distanz, um Achtung vor baukulturellen Leistungen zu haben und erhaltenswerte Gebäude zu schützen?

Im Falle von Günther Domenig, so würde man meinen, wohl kaum. Domenig hat sich als Architekt und Künstler bereits zu Lebzeiten mit seinem kompromisslosen baukünstlerischen Werk Respekt verschafft. Mit seiner anfänglich expressiven, experimentellen und später dekonstruktivistischen Haltung formte der wohl exzentrischste Vertreter der Grazer Schule baukulturelle Unikate mit unverwechselbarer Handschrift. „Ich baue, damit die Denkmalpflege auch später etwas zu tun hat“, ist eine von Domenigs markanten Aussagen. (**)

Nichtsdestotrotz wurde nun eines von Domenigs Bauwerken verunstaltet: Im September erfolgte der Abbruch der Rampe des Erweiterungsbaus der Technischen Universität Graz (errichtet 1989–1993) in der Lessingstraße 25. Die Rampe stellte ein wesentliches Element der Gesamtanlage dar. Sie deutete einerseits auf den Kern der Alten Technik und führte andererseits als Bestandteil eines Keils, einer dominanten Erschließungsachse, zum Eingang und mündete in Folge in das Zentrum des Domenig-Baus. Der „Zahn-Zubau“, der mit seinen Überlagerungen und Überschneidungen den gleichen Architekturansatz wie das Steinhaus verfolgt, nimmt im Schaffen Domenigs, als Professor am Institut für Gebäudelehre der TU Graz (1980-1999), eine Sonderstellung ein, da der Bau auch unter dem Aspekt der Errichtung seiner eigenen Wirkungsstätte zu sehen ist.
Dass die Rampe, die nie rollstuhlgerecht konzipiert war, in den Wintermonaten wegen Rutschgefahr gesperrt war, stellte von Anbeginn für den Eigentümer, die Bundesimmobiliengesellschaft, ein scheinbar unlösbares Phänomen dar. Dass sie in ihrer Wirkung kaum zur Geltung kam und als markante Durchtrennung der Parkanlage wahrgenommen wurde, lag nicht ausschließlich am historischen Baumbestand, sondern auch an der Positionierung einer Fahrradüberdachung.

Angesichts der bevorstehenden 200-Jahr-Feier des Bestehens der TU Graz im Jahr 2011 sah nun der Mieter, die TU Graz, Handlungsbedarf und entfernte die Rampe. Der gesamte Bereich soll nun neu gestaltet werden, um einen aufenthaltstauglichen Campus zu generieren. Das vorliegende Konzept stammt von der Firma Zenz, die auch mit der Ausführung beauftragt wurde. Die Fertigstellung ist mit Jahresende 2011 geplant.

„Die Parkgestaltung für die Studenten wird autofrei, erhält einen Trinkbrunnen und WLAN wird zur Verfügung gestellt. Die Rampe wird in ihrer Position nachgebildet, aber nicht mehr in der Luft, sondern am Boden, als Spur bleibt die Richtung erhalten. Sie wird zu einer langen Sitzbank mit Sitzplateaus und damit zu einer neuen Aufenthaltsfläche im Freien“, führt Gerhard Kelz aus, der als Leiter der Organisationseinheit Gebäude & Technik der TU Graz für die Maßnahme verantwortlich ist.

Dass diese Spur erhalten bleibt und „dieses Element als Sitzboden zum Gebäude hin wiederkommt“, dafür engagierte sich auch der heutige Leiter des Instituts für Gebäudelehre und Studiendekan der Architekturfakultät der TU Graz, Arch. DI Hans Gangoly. Er wurde als Berater zur Neuplanung beigezogen. Als Paten des Konzepts bezeichnet Gerhard Kelz die Rolle des Studiendekans: „Wir haben zusammen das Konzept entwickelt. Es gab allerdings keinen Planungsauftrag.“ Gangoly findet es schade, dass das Architekturpotenzial im Haus nicht genutzt wurde, aber „ich habe einen pragmatischen Zugang, es gibt Dinge, die haben einen gewissen Wert. Aber wenn sich durch die Wegnahme der Rampe etwas positives Neues entwickeln kann, zum Beispiel in Richtung Campus, dann muss man einen anderen Blickwinkel einnehmen und das Gesamtthema betrachten und nicht nur die Rampe alleine sehen.“

Als eigenartig bezeichnet hingegen Architekt Gerhard Wallner, der als Projektleiter bei der Errichtung des Domenig-Baus beteiligt war und nun das Büro Architekten Domenig & Wallner ZT GmbH führt, die Situation, „... dass uns keiner gefragt hat, dass die Rampe einfach entfernt wurde. Es besteht schon aus urheberrechtlichen Gründen die Notwendigkeit, zu fragen und eine neue Gestaltung braucht zumindest auch eine öffentliche Diskussion.“

Die Betreiber haben es außerdem verabsäumt, die Einwilligung des Eigentümers, der BIG, für den Abbruch einzuholen. Daher liegt kein Abbruchbescheid vor, um den sich die BIG hätte kümmern müssen. Der Akt ist auch nie zur Beurteilung bei der Altstadt-Sachverständigenkommission eingelangt, die eine fachgerechte Behandlung der Causa vornehmen hätte können. Zudem steht die Parkanlage unter Naturschutz, womit für jede gestalterische Maßnahme die Zustimmung der zuständigen Behörde nötig wäre.

Schlamperei des Betreibers oder Kalkül? Wie dem auch sei, diese Vorgehensweise sollte Konsequenzen haben und letztendlich zu einer, dem Bauwerk gebührenden Baumaßnahme führen.

(*) „Die Architektur und ich“, Interview mit Gerhard Steixner und Maria Welzig, Architektur & Bauforum, Nr. 210, Jänner/Februar 2001.

(**) „Architektur ist Plastik plus Klo“, Gerfried Sperl, Der Standard, 16.08.2003, Internet: http://www.nextroom.at/article.php?id=3528

Werner Swoboda

um das geile Teil - ich glaube es wurde aus Eifersucht der Unfähigen gekillt - das Verschwinden des Tulpenbeetes vor der Kadahütte in der Schubertstraße war auch so eine Sache.....

Fr. 05/11/2010 7:28 Permalink
w

fast alle historischen schmiedeisentore des parks sind unlaengst auch verschwunden... (liegt wohl am steigenden schrottpreis)

Do. 04/11/2010 3:54 Permalink
ute angeringer-mmadu

mit einiger verwunderung habe ich den kommentar gelesen, der mehr angriffe auf die autorin enthält als substantielle erkenntnisse bringt. grundsätzlich finde ich es gut, wenn es diskussionen gibt und andere meinungen, jedoch sollten diese auf einer fachlichen ebene stattfinden und nicht auf der persönlichen. petra kickenweitz hat sehr wohl richtig recherchiert, denn definitiv hätte die wegnahme der rampe als integraler bestandteil des gebäudes einer bewilligung bedurft. ob diese vom eigentümer oder bauwerber einzubringen gewesen wäre ist diesem falle weniger relevant als die tatsache, dass es sich bei der rampe nicht um einen „künstlerischen wurmfortsatz“ eines gebäudes handelt, sondern eben um ein wesentliches Element des entwurfes dieses bauwerkes. ich weiss nicht, was mit „nebengebäude“ gemeint ist – die rampe oder das gesamte gebäude? beides sind keine nebengebäude.
und wer sind eigentlich die „selbsternannten götter der der zunft?“ etwa auch jene, die sich auf wissenschaftlicher ebene mit solchen fragen beschäftigen wie kommenden freitag und samstag im rahmen des internationalen symposiums „Was bleibt von der Grazer Schule?“, zu deren wegbereitern günther domenig zählt?

Di. 09/11/2010 9:21 Permalink
Sabine Rechberger

Als kritischer Beobachter dessen, was und wie sich in Graz die Stadt entwickelt, bin ich ja schon einiges gewohnt, insbesondere von Seiten derer, die meinen, sich unter dem Deckmantel des Architekturschaffens über gute Sitten und die Vorgaben der Rechtslandschaft hinwegsetzen meinen zu können. Nunmehr bin ich aber im Rahmen von GAT über diesen Artikel gestolpert, der doch einiges an Peinlichkeiten enthält. Wie kommt die Verfasserin des Berichts, Petra Kickenweitz, eigentlich dazu zu behaupten, dass der Gebäudeigentümer (BIG) eine Abbruchbewilligung einholen hätte müssen? Wenn, dann ist das Aufgabe des Bauwerbers, sofern überhaupt eine Abbruchbewilligung erforderlich ist – Nebengebäude und entsprechende bauliche Anlagen bedürfen gemäß Steiermärkischer Bauordnung keiner Abbruchbewilligung, noch dazu, wenn es sich quasi um einen künstlerischen Gebäudewurmfortsatz handelt.
Und wieso soll die ASVK dem Abbruch einer baulichen Anlage zustimmen, die einem (einst strenger) geschützten Bestand angefügt wurde? Wenn dann müsste höchstens eine Zustimmung auf Änderung derselben bzw. dem neu zu errichtenden „Sitzbankbereich“ erteilt werden. Da es sich aber im gegenständlichen Fall um die Schutzzone III handelt, sind die Kompetenzen der ASVK doch stark eingeschränkt, einem allfälligen Bescheid könnte nicht entgegengewirkt werden. Wer nach der ASVK schreit sollte schon wissen, welchen Handlungsspielraum diese eigentlich hat.
Das Gebäude selbst ist jedenfalls als geschütztes Baudenkmal offenbar nicht mehr existent, sofern man sich halt daran erinnert, dass mit Ausgliederung der BIG dieses Schicksal so manch ein ehemaliges(!) öffentliches Gebäude ereilte, wovon die meisten - wie gegenständliches Objekt - eben keine Ausweisung als Baudenkmal per Bescheid hatten, sondern nur wegen des Status als Bundesbesitz Denkmal waren.
Zum Anspruch auf ein Copyright des Architekten äußere ich mich nicht, da die negativen Erfahrungen mit dem Beharren auf Fehlplanungen, wie dem klimatischen Overkill in einem gewissen Gebäude unter dem Copyright des Herrn Domenig, zumindest mir bekannt sind.
Es ist jedenfalls immer wieder aufs Neue für mich erschütternd mit welcher Abgehobenheit und Ignoranz die Frage von Architektur, Stadtgestaltung und -Entwicklung von den selbsternannten Göttern der Zunft und ihren Handlangern behandelt wird und wie weit entrückt der Realität das Geschäft betrieben wird. Verfasserin: Sabine Rechberger, Sprecherin der BI ALS / B-A-G, Bürgerinitiative ALS - Anrainer der Liebenauer Stadionanlagen

Mo. 08/11/2010 10:57 Permalink
Redaktion GAT

Die Redaktion GAT gibt bekannt, dass laut Mitteilung von Herrn DI Gerhard Kelz, Leiter der Organisationseinheit Gebäude & Technik der TU Graz (am 05.11.2010), mit 28.10.2010 eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen der BIG (grundbücherlicher Eigentümer) und der TU Graz (Mieter) zur Genehmigung und Durchführung von folgenden Änderungen abgeschlossen wurde: Umgestaltung des „Lessingparks“ (Abbruch einer Rampe, Neuerrichtung von Wegen, Müllplatz, etc. Möblierung mit Bänken, Sesseln) gemäß vorliegender Planskizze. Die Genehmigung seitens der BIG erfolgte unter anderem unter der Bedingung, dass die „Beschaffung allfällig notwendiger verwaltungsbehördlicher Bewilligungen für die geplante Umgestaltung“ nicht der BIG, sondern ausschließlich der TU Graz obliegt.

Di. 09/11/2010 10:14 Permalink
pf - linz

der verfasser der nachricht sollte sich umgehend beim denkmalamt melden. solche menschen werden dort dringend gesucht.
pf - linz

Mi. 01/12/2010 4:46 Permalink
Michaela wambacher_www

Es geht um den Umgang mit baukulturell wertvollem Gut und die Vorgehensweise, die so einfach nicht in Ordnung ist und nicht darum, wie groß der Eingriff war. In naher Zukunft und bereits heute stehen viele der wichtigsten Bauwerke der 70er- und 80er-Jahre in ganz Österreich zur Sanierung an. Für die Steiermark wären eine Erfassung und Übersicht zumindest der wichtigsten Projekte der Grazer Schule wünschenswert sowie strenge Vorgaben wie man im Falle einer Sanierung vorzugehen hat, erstellt von den zuständigen Ämtern des Landes unter Einbeziehung der Urheber, Universitäten, des Denkmalamtes.... Bausünden sollen dann Konsequenzen nach sich ziehen. Es kann nicht sein, dass immer erst dann die Öffentlichkeit aufmerksam wird und die immer gleiche Diskussion von vorne beginnt, wenn es zu spät ist und diese Bauten entweder bereits verschandelt werden oder wurden bzw. vor dem Abbruch stehen und somit verloren sind. Im Fall des Erweiterungsbaus der TU Graz plädiere ich für die Wiederherstellung der Rampe!

Do. 04/11/2010 11:42 Permalink
Matthias Kahlert

Ich empfehle, jene Gesetze, auf die man sich empört beruft, auch einmal zu lesen. Denn bewilligungspflichtig gem. §19(7) Stmk. BauG ist dieser Abbruch wohl kaum, sondern nach §21(2)4. bewilligungsfrei. Auch das Urheberrecht wird umsonst bemüht, denn §21(1) UrhRG erlaubt ausdrücklich "Änderungen, die durch die Art oder den Zweck der erlaubten Werknutzung gefordert werden" worunter Umbauten, die geänderten Nutzungswünschen entspringen, sicherlich zu subsummieren sind. Dies ist auch gut so, denn wäre es anders, würde sich jeder Bauherr zu Recht hüten, ein "Werk" zu beauftragen, von dessen ihm später sinnvoll erscheinenden Nutzungsänderungen er später durch den Urheber enteignet werden könnte. Das hätte Konsequenzen auf die Baukultur, die sich sicher niemand hier im Forum wünschen wird. Bleibt die unaufgeregt diskutierbare Frage, ob dieser Abbruch wirklich ein Verlust ist. Der formalen Stringenz, die diese Rampe als Verbindung der Erschließungssysteme von Alter Technik und Neubau dargestellt hat stehen die Unbenutzbarkeit im Winter und die geringe Nutzung im Sommer, sowie die tatsächlich stark zerteilende Wirkung auf den Park gegenüber. Die Funktion ist der Form hier nicht gefolgt. Mir wird sie nicht abgehen.

So. 14/11/2010 7:23 Permalink
M.Mack

Der §19(7) Stmk. BauG wurde vollkommen richtig zitiert. Die Rampe war Bestandteil der Genehmigungsplanung, somit Teil des Gebäudes, und deren Abbruch genehmigungspflichtig.
Bzgl. §21(1) UrhRG ist anzumerken, dass eine Änderung durch die Werknutzung nicht gefordert ist, was durch die jahrzehntelange lange Nutzung des Gesamtgebäudes bewiesen ist.
Die angeführten geänderten Nutzungswünsche sind aus juristischer Sicht nicht darstellbar, da es sich nach wie vor um ein Bildungsgebäude im öffentlichen Interesse handelt.
Zutreffend ist auch §21(3) UrhRG: Die Erteilung der Einwilligung zu nicht näher bezeichneten Änderungen hindert den Urheber nicht, sich Entstellungen, Verstümmelungen und anderen Änderungen des Werkes zu widersetzen, die seine geistigen Interessen am schwer beeinträchtigen.
Einen Architekten muss man sicher nicht erklären, dass die Gesamtheit einer Gestaltung geistiges Interesse darstellt.
Die Frage um die es hier geht, ist nicht ob dieser Abbruch einen Verlust darstellt, sondern ob die Vorgehensweise rechtens ist.
Schön, dass einigen die Rampe nicht abgehen wird, trozdem steht sie im öffentlichen Interesse und muss somit einen entsprechenden Umgang erfahren.

Mo. 15/11/2010 7:00 Permalink
j.klein

Da kann ich mich nur anschließen! Wo verstecken sich die großen Architekten und selbsternannten Parkplaner? Baukultur findet nicht nur auf großen Vorträgen statt!

Mi. 10/11/2010 8:35 Permalink
Ivan Redi

Was heisst das "die Rampe hat nie funktioniert"? Alles was nicht funktioniert muss entfernt werden?? Und dem nach gibt es in Architektur nur funktionierende und nichtfunktionierende Elemente? Das ist mir zu pragmatisch.
Die Lösung ist ganz pragmatisch: die engagierten Pragmatiker sollen die Rampe wieder im Original wieder einbauen wo sie war.

Fr. 12/11/2010 5:41 Permalink
Fritz Franz

Das Einbeziehen der Architekten oder ein öffentlicher Meinungsfindungsprozess würde mehr Rechtsverständnis und weniger Selbstverliebtheit erfordern. Beides ist offensichtlich nicht vorhanden.

Do. 11/11/2010 8:16 Permalink
Elisabeth Lechner

----oder vielleicht besser: sind die verantwortlichen und befürworter dieser lösung etwas aus der Spur geraten?
wenn solche seltsamen Argumente- wie die Spur eines abzubrechenden oder bereits abgebrochenen Bauwerkes zu erhalten, und als Sitzboden wiederkommen zu lassen- (Grazer)Schule machen, gibt es in Graz vielleicht bald eine Menge Spuren und Sitzböden anstelle "unliebsamer, vielleicht auch unrentabler, und deshalb abgebrochener Gebäude".
So kann Baukultur auch verschwinden- aber eben nicht spurlos. Auf jeden Fall wären solche "Spuren" viel einfacher und billiger zu erhalten als die Bauten in der "Luft". Nur die "Sitzböden" könnten zum Problem werden, wenn darauf unliebsame Subjekte wie Sandler, Punks oder sonstige, ihre Spuren hinterlassen.
Dass diese Spur erhalten bleibt und „dieses Element als Sitzboden zum Gebäude hin wiederkommt“, dafür engagierte sich auch der heutige Leiter des Instituts für Gebäudelehre und Studiendekan der Architekturfakultät der TU Graz, Arch. DI Hans Gangoly.

Mi. 10/11/2010 11:03 Permalink
christian andexer architekt

eine rampe die nie funktioniert hat sollte man verändern können, aber selbstverständlich mit den architekten des gebäudes, so hätte ein lösung aussehen können.

Do. 11/11/2010 7:52 Permalink
b.bertold

Was will Herr Kelz uns damit sagen, etwa, dass nun alles seine Ordnung hat? Vielleicht eh, aber eine anlassbezogene Bewilligung vom 28.10. – wie peinlich für die TU Graz! Die Rampe wurde doch schon Mitte September 2010 abgebrochen und wie dem auch sei, Fakt ist: ohne Abbruchbescheid. Wenn dieses schlampige Vorgehen keine Konsequenzen hat, ist die Bahn frei für weitere Schandtaten. Ein Statement des Studiendekans Hans Gangoly ist übrigens längst überfällig.

Di. 09/11/2010 10:58 Permalink
B. Bertold

Markus Bogensberger, Assitent am Institut für Gebäudelehre (das in dem besagten Bau untergebracht ist) und Mitglied der ASVK... Im Zusammenhang mit dem Abbruch drängen sich da doch ein paar Fragen auf, wie z. B. diese: Sehr geehrter Herr Bogensberger, wie konnte dieser Abbruch vonstatten gehen, ohne dass die ASVK davon zuvor erfahren hat? Ich hoffe, sie erklären uns jetzt nicht, dass Sie von alledem nichts mitbekommen haben.

Mi. 03/11/2010 9:36 Permalink
auch anonym

gartengestaltung durch die ausführende firma anstelle eines (studenten?-)wettbewerbes. WLAN statt architektur.

Mi. 03/11/2010 2:48 Permalink
Anonym

Dass ausgerechnet die Architekten, welche sonst so dringlich um ihr eigenes Urheberrecht bemüht sind, bei einem so anerkannten Kollegen nicht eingreifen sondern tatenlos bzw. halbherzig reagieren, zeugt von mangelnder Courage im Umgang mit den Interessen ihrer Kollegen und Kolleginnen. Ein Skandal.

Do. 04/11/2010 2:54 Permalink
Anonym

Bezeichnend und verständlich, dass die Kritiker anonym bleiben wollen – bei so viel Machtdemonstration und so wenig Demokratieverständnis der Agierenden! Es lebe die Kultur!

Fr. 05/11/2010 9:53 Permalink
Anonym

aber da hat man schon wesntlich schlimmere Sünden am kulturellen Erbe gesehen: Kommodhaus, Villa Hartenau, Castellfeldhaus und und und
Ja, ich weiß, man soll nicht aufrechnen, aber ein bisschen sollte man schon die Kirche im Dorf lassen.

Do. 04/11/2010 10:56 Permalink
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