15/05/2014

Nussmüller Architekten ZT-GmbH haben den von der Fa. Kohlbacher ausgelobten geladenen Wohnbau-Wettbewerb in Graz-Puntigam südlich der Brauerei Puntigam gewonnen.

Der Wettbewerb war nach dem Grazer Modell ausgelobt worden.

Auf dem Areal werden 240 Wohneinheiten gebaut.

Ausstellung der Projekte bis 16. Mai 12:00 Uhr in der Baudirektion Graz

15/05/2014

Nussmüller Architekten ZT-GmbH, 1. Platz, Wohnbebauung Gmeinstraße, Graz

©: Nussmüller Architekten

mfgarchitekten Moßhammer ZT‐KG, 2. Platz, Wohnbebauung Gmeinstraße, Graz

©: mfgarchitekten

Atelier für Architektur Thomas Pilz & Christoph Schwarz, Wohnbebauung Gmeinstraße, Graz

©: Atelier für Architektur Thomas Pilz & Christoph Schwarz

Architekt DI Guido Seeger, Wohnbebauung Gmeinstraße, Graz

©: Architekt DI Guido Seeger


Architekt DI Michael Stoiser, Wohnbebauung Gmeinstraße, Graz

©: Architekt DI Michael Stoiser


Architekt DI Roman Zagrajsek, Wohnbebauung Gmeinstraße, Graz

©: Arch. DI Roman Zagrajsek

Ergebnis des von der Fa. Kohlbacher ausgelobten geladenen Realisierungswettbewerbs:


1. Platz: Nussmüller Architekten ZT-GmbH
2. Platz: mfgarchitekten Moßhammer ZT‐KG
Weitere Teilnehmer:
_ Atelier für Architektur Thomas Pilz & Christoph Schwarz
_ 
Architekt DI Guido Seeger
_ 
Architekt DI Michael Stoiser
_ 
Architekt DI Roman Zagrajsek

Auszug aus der Wettbewerbsausschreibung:
Das Planungsgebiet liegt im Süden von Graz im Bezirk Puntigam. Das Areal befindet sich südlich der Brauerei Puntigam, südöstlich des Kreuzungsbereiches der stark frequentierten Straßen Puntigamer Straße und Triester Straße. Der Nahverkehrsknotenpunkt Puntigam liegt in einer fußläufigen Entfernung von ca. 900 Metern nordwestlich der Liegenschaft.
Im Süden und Osten ist das Gebiet durch eine 1-2 geschossige Einfamilienhausbebauung geprägt. Direkt im Süden angrenzend liegen derzeit unbebaute Flächen. Es ist derzeit noch nicht klar, was mit den Flächen passieren wird. Der südöstliche Bereich ist im 4.0 STEK als Eignungszone für Freizeit, Sport und Ökologie ausgewiesen Fläche. Künftig kann es hier zu Lärmimmissionen kommen.
Ziel des Verfahrens ist die Erarbeitung eines Bebauungsvorschlags für eine Wohnbebauung. Erwartet wird eine sehr hohe gestalterische Qualität der Freiräume, Baukörper und Wohnungen.
 Dabei ist ein breiter Wohnungsmix aller derzeit marktgängigen Wohnungen zu berücksichtigen. Der Schwerpunkt soll aber im Bereich der 3-Zimmerwohnungen mit rund 75m2 liegen. Das Ziel sind leistbare und attraktive Eigentumswohnungen.
Die Anordnung der Wohnungsgrundrisse soll so flexibel wie möglich erfolgen, so dass je nach Markterfordernis auch eine Zusammenschaltung von Wohnungen zu einer größeren Einheit erfolgen kann. Die geforderte Flexibilität bezieht sich auf die Planung und nicht auf eine allfällige Veränderung der gebauten Grundrisse.
Auf die Marktfähigkeit und die Zielgruppenorientierung (Familien, etc.) wird besonders bei der Planung von innovativen Grundrissen hingewiesen. Maisonettewohnungen sind möglich, aber nicht angestrebt. Die Grundkonzeption der Wohnungen sollte entsprechend den nachstehenden Anforderungen erfolgen. Große Balkone (überdacht) und überdachte Terrassenflächen sind bei jeder Wohnung vorzusehen.
 Grundsätzlich strebt die Fa. Kohlbacher eine einfache und klare Systembauweise an, d.h. die Grundrisse sind gleichartig aufzubauen, um möglichst große Synergieeffekte in der Bauherstellung zu erzielen.

_ Grundstücksgröße (exkl. Abtretung) 28.397 m2
_ Bebauungsdichte max. 0,8
_ 220 – 240 Wohneinheiten
_ 5 - 6 Bauabschnitte incl. Tiefgarage und Fahrradabstellplätze, je 30 – 40 WE
_ Massivbauweise, keine Mischformen
_ Flachdächer extensiv begrünt
_ Niedrigenergiestandard
_ 5-Geschossigkeit ist Maximum
_ Wohnungsschlüssel: 20% 2-Zi-WE _ 50-60m2
, 50% 3-Zi-WE _ 75m2, 
30% 4-Zi-WE _ 90m2 - max. 100m2 (ein Teil der 4-Zimmer-WE als Penthouse + Terrasse)
_ 1 PKW- Abstellplatz je 70 bis 80 m2 BGF in Tiefgarage
_ 60 oberirdische Stellplätze für Besucher und Zweitautos

Auszug aus dem Juryprotokoll:

Jurysitzung 1 _ 03.02.2014
Architektin Marta Schreieck / Architekt DI Wolfgang Köck (Vorsitzender) / 
Architektin Andrea Röthl / Ing. Bernd Kohlbacher / Ulrike Haselwander / DI Kai‐Uwe Hoffer / DI Bernhard Inninger / 
DI Nina Marinics ‐ Bertovic.
Von den eingereichten 6 Projekten wurden die Projekte 03 und 06 für eine 2. Überarbeitungsstufe ausgewählt.

EMPFEHLUNGEN des Preisgerichts für die Überarbeitung des Projekts 03:
_ Es sind 6 Bauabschnitte unter Beachtung der Tiefgarage zu bilden (eine Einfahrt ist möglich).
_ Ein Längsschnitt über das gesamte Gelände inkl. Freibereiche (Ost‐West‐Richtung) ist gefordert.
_ Sämtliche Nordfassaden sind darzustellen.
_ Im Modell sind Balkone darzustellen.
_ Die Spannweite der Decken darf max. 6m betragen.
_ Das angedeutete Freiräumkonzept bei den Punkthäusern ist in der dargestellten Form 
nicht überzeugend und ist generell zu überarbeiten.
_ Möglichst viele Erdgeschosswohnungen sollen Eigengärten erhalten, wobei die 
vorgeschlagene Lösung bei den Punkthäusern nicht überzeugt.
_ Der Typus der Solitärbaukörper (Punkthäuser) soll insbesondere in Hinblick auf die 
Freibereiche geschärft werden. Das Konzept der angebauten und teilweisen 
eingeschoben Balkone ist nicht überzeugend.
_ Die Baukörper wirken sehr hermetisch und abweisend (v.a. Nordfassaden) und 
reagieren nicht auf die Besonderheiten des Grundstückes in peripherer Lage.
_ Die Gestaltung und Nutzung der Torbauwerke sind zu konkretisieren.

EMPFEHLUNGEN des Preisgerichts für die Überarbeitung des Projekts 06:
_ Die Baukörper an der Gmeinstraße sind möglichst aus Richtung Norden zu erschließen, die offenen Erdgeschosszonen sollen geschlossen und als Wohnraum genutzt werden.
_ Die Abstufung des Geländes in Ost‐West‐Richtung ist an den natürlichen Verlauf (nahezu eben) anzupassen, d.h. die hohen Stützwände haben zu entfallen.
_ Sie zulässige Höchstdichte ist auszuschöpfen. (Dichterelevante Flächen gem. Dichteverordnung).
_ Eine zumindest teilweise Schließung der Baukörper an der Gmeinstraße ist zu prüfen.
_ Es sind 6 Bauabschnitte unter Beachtung der Tiefgarage zu bilden (eine Einfahrt ist 
möglich).
_ Möglichst alle Erdgeschosswohnungen sollen Eigengärten erhalten ohne die Qualität der 
halböffentlichen Freiräume zu beeinträchtigen.
_ Die Dimensionen und Stellung der Baukörper des Brunnenhofes können nicht wirklich 
überzeugen.
_ Ein Längsschnitt über das gesamte Gelände inkl. Freibereiche (Ost‐West‐Richtung) ist 
gefordert.
_ Sämtliche Nordfassaden sind darzustellen.
_ Im Modell sind Balkone darzustellen.
_ Wohnungsgrundrisse der Süd‐Ost‐orientierte Gebäudewinkel sind darzustellen.
_ Die Spannweite der Decken darf max. 6m betragen.

Jurysitzung 2 _ 01.04.2014
Marta Schreieck / Wolfgang Köck / 
Bernd Kohlbacher
 / Ulrike Haselwander / 
Nina Marinics ‐ Bertovic

Beurteilung Projekt 03
_ Das Projekt hat sich in allen Punkten verbessert
_ Die Fassadengestaltung wird positiv bewertet
_ Die einheitliche Höhengestaltung der Baukörper reagiert wenig auf die heterogene 
Umgebung
_ Das Projekt wirkt etwas gedrungen
_ Die Baukörper sind teilweise sehr eng gesetzt, dadurch wird teilweise die Wohnqualität 
abgewertet
_ Keine gleichwertige Wohnsituation, teilweise gibt es problematische Engstellen, 
wodurch die Privatheit einzelner Wohneinheiten stark beeinträchtigt wird
_ In der Überarbeitung wurde die Baukörpergestaltung im Wesentlichen positiv 
weiterentwickelt, wobei die Ausformulierung der Stadtvillen auch weiterhin nicht 
überzeugt
_ Das Projekt stellt einen interessanten Beitrag dar, wobei der urbane, städtebauliche 
Ansatz in der heterogenen Umgebung wenig überzeugend wirkt.

Beurteilung Projekt 06
_ Sehr intelligente Baukörperstellung, dadurch werden sehr attraktive Wohnhöfe geschaffen
_ Eine gute Maßstäblichkeit wird geschaffen, das Projekt reagiert in selbstverständlich Art und Weise auf die Umgebung
_ Die sehr hohe Wohnqualität wird gelobt. Es werden gleichwertige, gute Wohneinheiten angeboten
_ Positiv gesehen wird die Umgestaltung und Anpassung der Geländeaufschüttung
_ Kritisch gesehen werden die ostorientierten Wohneinheiten
_ Die punktförmigen Aufbauten werden kritisch gesehen

Aufgrund der Überarbeitungsstufe werden die Plätze 1 und 2 vergeben.
Projekt Nr. 06 wird zum Sieger gekürt.

Das Siegerprojekt 06 besticht durch die Anordnung der offenen Höfe und Wohnungen. Der Entwurf zeigt ein sehr einfaches aber raffiniertes städtebauliches Konzept.
 Die winkelförmigen Baukörper bilden ein Hofraumkontinuum und überzeugen in ihrer Maßstäblichkeit. Die höhenmäßige Staffelung in Richtung Süden reagiert sensibel auf das bauliche Umfeld. Die Terrassierung des Geländes wird genutzt, um auch durch die Topographie die Wohnhöfe zu gliedern. Durch die einzelnen Höfe werden unterschiedliche Wohnmilieus geschaffen, Identitäten werden erzeugt. Die Überarbeitungsempfehlungen wurden nahezu vollinhaltich aufgenommen, dadurch wurde das Projekt stark verbessert.
Insgesamt lässt der vorliegende Entwurf Wohnqualität in sehr hoher Form erwarten. Die Mitglieder des Preisgerichts empfehlen das Projekt zur Realisierung.
Folgende Empfehlungen des Preisgerichtes für das Siegerprojekt werden festgelegt:
_ Volumsverschiebungen sind vorzunehmen. Die 2‐geschossigen turmartigen Aufbauten auf den beiden südlichen Winkelbaukörpern sind auf ein Geschoss zu reduzieren. Das fehlende Volumen ist auf die Baukörper entlang der Gmeinstraße umzulegen.
_ Alle Baukörper an der Gmeinstraße sind 5‐geschossig möglich, die Wohnungen im 5. OG sollen großzügige Terrassen erhalten. Die Höhenstaffelung innerhalb eines Baukörpers an der Gmeinstraße überzeugt jedenfalls nicht.
_ Die Zeilenbaukörper entlang der Gmeinstraße sowie der südliche Baukörper des 5. BA sollen in Richtung Norden verschoben werden, um einerseits großzügige, private Gärten an der südliche Grundgrenze zu erhalten und anderseits die erforderliche Breite der TG (ca. 33m) zwischen den Wohnbaukörpern zu gewährleisten.
_ Die Positionierung der Baukörper am östlichen Grundstücksstreifen ist zu überarbeiten, um die erforderliche Breite der TG (ca. 33m) zwischen den Wohnbaukörpern zu gewährleisten. Vorstellbar ist, dass der 1. Hof, hinter dem Gebäude an der Gmeinstraße verkleinert wird, ohne den Abstand zwischen den Baukörpern zu reduzieren, d.h. der westliche Gebäudeschenkel des Winkelbaukörpers soll gekürzt werden.
_ Es wird empfohlen, alle Balkone des mittleren Baukörpers des 1. BA und des nördlichen Baukörpers des 2.BA in Richtung Süden oder Westen zu orientieren. Davon ausgenommen sind die Balkone der 2‐Zimmerwohnungen (50m2) in diesen Schenkeln.
_ Die Tiefgarage ist jedenfalls zwischen den Baukörpern anzuordnen und soll keinenfalls unter den Baukörpern liegen. Ein Abstand von ca. 33m zwischen den Baukörpern soll umgesetzt werden.

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