17/12/2012
17/12/2012

Ein bei der ASVK eingereichtes Schild zum gescheiterten "Bar Projekt" ...

©: Martin Brischnik

...welches laut ASVK-Gutachten den Sichtbezug zum Schlossberg einschränkt.

©: Martin Brischnik

Die Altstadt-Sachverständigenkommission (ASVK) wurde in den 1970er Jahren gegründet, um die Stadt Graz vor ihrer eigenen Behörde zu schützen. Nun, vierzig Jahre später, hat die Kommission ihr Rollenbild radikal geändert, empfiehlt den Abbruch historischer Gebäude und nimmt im Rahmen von wettbewerbsähnlichen Verfahren eine Projektentwicklerrolle ein. Es stellt sich nun die Frage: Wer schützt die Stadt vor der ASVK?

Die ASVK im geschichtlichen Kontext
Die Grazer ASVK wurde gegründet, um die Stadt Graz vor sich selbst (bzw. ihrer Behörde) zu schützen. Max Mayr, der im Juni 2012 verstorbene ehemalige Redakteur der Kleinen Zeitung, hat 1972 begonnen, den Schutz der Grazer Altstadt medial zu thematisieren. Anlass dazu gab die geplante Errichtung einer Tiefgarage unter dem Landhaushof. Das Thema erregte immens großes Aufsehen - innerhalb von nur vier Monaten wurden zum Jahreswechsel 1972/1973 ganze 107.571 Unterschriften für den Schutz der Altstadt gesammelt. Die Summe liegt immerhin nur knapp unter der der abgegebenen Stimmen bei der Gemeinderatswahl 2012. 1974 wurde das Grazer Altstadterhaltungsgesetz (GAEG) eingeführt und 1980 und 2008 novelliert. Das Gesetz selbst sowie die im GAEG verankerte ASVK kamen einer Entmündigung der städtischen Baubehörde nahe. Das Land schützte die Stadt vor ihrer eigenen Behörde.

Aus dem geschichtlichen Kontext leiten sich sowohl der Gesetzestext des GAEG als auch die Zusammensetzung und die im GAEG verankerte Aufgabenstellung der ASVK ab. So gilt als Ziel des Gesetzes "die Erhaltung der Altstadt von Graz in ihrem Erscheinungsbild, ihrer Baustruktur und Bausubstanz sowie die Aktivierung ihrer vielfältigen urbanen Funktion". Der Rolle der ASVK obliegt laut GAEG die Erstellung der Gutachten. Sie kann sich öffentlich zu allgemeinen Fragen der Altstadterhaltung äußern und sie hat die Verpflichtung, bei der Baubehörde Anzeige zu erstatten, wenn Grund zur Annahme besteht, dass Besitzer von Gebäuden ihrer Verpflichtung nach dem Steiermärkischen Baugesetz nicht nachkommen. Weiters kann die ASVK Vorschläge zur Änderung der Schutzzone, also ihres eigenen Wirkungsbereiches, einbringen. Bei der Änderung und Erstellung von Flächenwidmungsplänen und Bebauungsplänen ist der ASVK die "Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben". Die Aufgaben der ASVK sind damit im GAEG 2008 determiniert.

Die von unterschiedlichen Institutionen (Land Steiermark, Bundesdenkmalamt, Stadt Graz, ZT-Kammer etc.) entsandten Kommissionsmitglieder waren nach dem GAEG 1980 für maximal fünf Jahre bestellt, was im GAEG 2008 auf die Dauer der Legislaturperiode des Landtages geändert wurde. Mit der Einführung des Altstadtanwalts im GAEG 2008 hat die ASVK deutlich an Gewicht gewonnen- die Behörde selbst muss diesen zur Stellungnahme auffordern, wenn sie von einem Gutachten der ASVK abweichen möchte. Der Altstadtanwalt hat Parteistellung und das Recht, gegen letztinstanzliche Bescheide Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Eine weitere Neuerung des GAEG 2008 betrifft Neubauten in der Schutzzone, für welche eine Bewilligung nur erteilt werden darf, wenn sich das Vorhaben "insbesondere auch durch seine baukünstlerische Qualität in das Erscheinungsbild des betreffenden Stadtteils einfügt". Die von Gertrude Celedin, der damaligen Vorsitzenden der ASVK, eingeführten Neuerungen im GAEG 2008 dienten der Stärkung der Rolle der ASVK. Die Kommission hat dadurch an Einfluss gewonnen.

Die Ära Dreibholz
Im Februar 2011 hat Wolfdieter Dreibholz auf Bestellung von Landesrat Christian Buchmann den Vorsitz der nunmehr gestärkten ASVK übernommen. Mit seinem Stellvertreter Michael Szyszkowitz, der entgegen allen zeitlichen Beschränkungen (fünf Jahre laut GAEG 1980, eine Legislaturperiode der Landesregierung laut GAEG 2008) seit 23 Jahren in der ASVK verankert ist, hat Dreibholz sich offensichtlich rasch auf die Spielregeln der Ausübung ihrer Rollen geeinigt. So scheinen die drei Verordnungen (Dachlandschafterhaltungs-, Fenster- und Ankündigungsgestaltungsverordnung) für die gegenwärtige ASVK eher zur lästigen Pflicht zu werden. Auf der Webseite der ASVK liest man, diese sei im Rahmen der Erstellung von Bebauungsplänen und Bebauungsrichtlinien mit den Problemkreisen der Bebauung vorhandener Restflächen und Baulücken sowie der Verdichtung der Baumassen auf das im Flächenwidmungsplan erlaubte Höchstmaß "befasst". Eine Formulierung, die sich auch im GAEG 2008 nicht findet und deutlich über die Rolle einer Sachverständigenkommission hinauszugehen scheint.
Szyszkowitz spricht im Interview mit GAT vom 12.12.2012 davon, dass der ASVK neuerdings die Aufgabe der "Manuduktion" zukäme. Auch diese ist dem GAEG 2008 nicht zu entnehmen. Zudem stellt sich die Frage, wer an der Hand geführt werden soll. Der Investor oder der Planer?

Wettbewerbsähnliche Verfahren
Die Verfahren, im Rahmen derer die ASVK-Vorsitzenden neuerdings Entwurfsstudien zugunsten privater Investoren beauftragen und aus dem Kulturbudget von Landesrat Christian Buchmann bezahlen, sind aus mehreren Gründen kritisch zu hinterfragen. Allem voran ist ungeklärt, welche Investoren in den (nicht bestellten) Genuss dieser Verfahren kommen. Immerhin werden ihnen aus öffentlichen Geldern Entwürfe bezahlt und sie dürfen der Diskussion der ASVK aktiv beiwohnen. BauherrInnen, welche aus eigener Tasche Wettbewerbe finanzieren, haben dieses Recht nicht.
Laut GAEG hat die ASVK die Aufgabe, Gutachten sowie Stellungnahmen zu erstellen. Die Voraussetzung dafür ist eine objektive, unabhängige, unparteiische und unbefangene Position dem Projekt und den ProjektbetreiberInnen gegenüber. Wenn nun die ASVK selbst Studien beauftragt und an der Entscheidung zu einem Projekt mitwirkt, so ist sie genau genommen befangen, wenn das Projekt einige Monate später zur Begutachtung eingereicht wird. Eine negative Entscheidung zu diesem Zeitpunkt würde schließlich ihr ursprüngliches Engagement ad absurdum führen und nicht zuletzt den betroffenen Investor vor den Kopf stoßen. Die Auswahl der ArchitektInnen an diesen Verfahren geschieht ausschließlich nach Gutdünken der Vorsitzenden Dreibholz und Szyszkowitz. Laut Szyszkowitz will dieser eine Liste von PlanerInnen anlegen, welche in der Innenstadt bauen dürfen. Genau genommen sichern Dreibholz und Szyszkowitz ihrem Netzwerk dadurch die Planungshoheit in der Grazer Schutzzone.

ASVK-Mitglieder als stimmberechtigte Juroren bei Projekten in der Schutzzone
Laut ASVK-Geschäftsordnung können Mitglieder der Kommission beauftragt werden, in Jurien zu gehen, sofern sie dort stimmberechtigt vertreten sind. Dieser Passus wurde erst am 22. Oktober 2012 im Rahmen einer ASVK-Sitzung geändert, zuvor entsprach es der Praxis, dass ASVK-Mitglieder beratend an Wettbewerbsjurien teilnahmen.
Im Falle des Cassco-Bauvorhabens am Franz-Rehrl-Platz in Salzburg waren zwei Vertreter der Salzburger Altstadt-Sachverständigenkommission (SVK) als stimmberechtigte Jurymitglieder an der Auswahl des Siegerprojektes beteiligt. Sie haben dafür Honorare des Bauherren bezogen. Ihnen wird nun Befangenheit nach §7 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgeworfen. Selbst, wenn offiziell nicht gewährleistet ist, dass ein Wettbewerbsprojekt, für das ein Vertreter der ASVK in der Jury gestimmt hat, in der Kommission positiv bewertet wird, besteht die Gefahr einer  "schiefen Optik". Immerhin sollten Sachverständige unabhängig, unparteiisch und unbefangen agieren können, was infrage gestellt werden kann, wenn sie selbst aktiv an der Entscheidungsfindung zu Projekten beteiligt sind. Wenn, wie im Fall des Wettbewerbs zur Bebauung des Andreas-Hofer-Platzes, der ASVK-Vorsitzende Wolfdieter Dreibholz nach ersten Vereinbarungen den Juryvorsitz hätte übernehmen sollen, dann hätte sich die "schiefe Optik" nicht zuletzt dadurch verschärft, dass der stellvertretende Vorsitzende Szyszkowitz nach wie vor als Teilnehmer an dem Wettbewerb geführt wird.

Der Zeitfaktor ASVK
Wenn Voranfragen die ASVK mit einer einzigen Korrekturschleife durchlaufen, dann werden bis zur positiven Stellungnahme 11 bis 12 Wochen benötigt. Voraussetzung dafür ist, dass die Voranfrage ideal (eine Woche vor einer ASVK-Sitzung) eingereicht wird und mit nur einer Änderung ein Konsens erreicht wird, was nicht der Regelfall ist. Wenn sich einzelne Projekte über Jahre hinziehen und bis zu elfmal adaptiert und eingereicht werden, dann kann das nicht nur an der Sturheit von PlanerInnen und InvestorInnen liegen. Die Rechtsverbindlichkeit der Aussagen der ASVK wäre hier ebenso gefordert wie absolute Transparenz hinsichtlich der Entscheidungsfindung in der Kommission. Eklatante Fehlentscheidungen, Fehler in Gutachten sowie nicht nachvollziehbare Meinungswechsel müssen vermieden werden. Zweckdienlich wären unbestritten die im Petitionspapier der ZT-Kammer geforderten, verbindlichen Sprechstunden des Vorsitzenden bzw. eines Executive Boards.

Im Sinne von mehr Transparenz und Verbindlichkeit fordert die ZT-Kammer nun die Reduzierung der Funktionsperioden der Mitglieder, die Offenlegung ihrer Projekte und deren AuftraggeberInnen in der Schutzzone sowie das Planungsverbot in der Schutzzone für den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. Zum Thema Wettbewerbe findet die Kammer zudem klare Worte: Die Mitglieder der ASVK sollten nur in beratender Funktion in Wettbewerbsjurien tätig sein und es sei nicht Aufgabe der ASVK, Wettbewerbe abzuwickeln oder zu betreuen. Das derzeit zur Unterschrift aufliegende Positionspapier wurde von den 90 anwesenden Mitgliedern bei der Kammervollversammlung am 23.11.2012 einstimmig beschlossen und spiegelt derzeit den Unmut vieler Mitglieder wider.

GAT hat daher mit einigen VertreterInnen der Grazer Architektenschaft über deren Erfahrungen mit der Grazer ASVK gesprochen:

Arch. DI Petra Roth-Pracher:
"Ich habe den Eindruck, dass mittlerweile bestimmten Architekten Aufträge zugeschanzt werden. Ich habe das auch bei einem Wettbewerb erlebt, es ging um ein Bürogebäude mit Tiefgarage im Geidorf-Viertel. Das erstgereihte Projekt wurde bei der ASVK mehrmals erfolglos eingereicht. Dann wurde dem Bauherrn angeraten, das zweitgereihte Projekt zu nehmen, welches in diesem Fall meines war. Auf dieses folgte allerdings auch umgehend eine negative Stellungnahme der ASVK. Daraufhin wurde dem Bauherrn von Arch. Szyszkowitz sofort vorgeschlagen, einen Architekten zu beauftragen, der übrigens nicht einmal an dem Wettbewerb teilgenommen hatte. Mit diesem würde das Projekt durchgebracht werden. Was macht der Bauherr dann? Der will bauen und braucht eine positive Stellungnahme. Der empfohlene Architekt hat dann natürlich den Auftrag bekommen.
Im Fall eines anderen Projekts (Schanzlwirt) ging es ebenfalls ewig hin und her. Ich habe mit Arch. Szyszkowitz mehrmals über die gegebenen Möglichkeiten gesprochen. Wir haben auf einen Baukörper komplett verzichtet, da die ASVK nicht wollte, dass wir an eine bestehende Feuermauer heranbauen. Das hat über ein Jahr gedauert. Wir haben das aber berücksichtigt, damit wir das Projekt endlich durchbekommen. Szyszkowitz selbst hat dann allerdings wieder eine negative Stellungnahme verfasst. Auch wenn man sich an das hält, was man mit der ASVK vereinbart, heißt das noch lange nicht, dass das Projekt dann durchgeht. Eine Fassade, die im Rahmen mehrerer Einreichungen bereits positiv bewertet worden war, und an der sich nichts geändert hatte, wurde ebenfalls plötzlich als nicht mehr baukünstlerisch wertvoll eingestuft.
Durch solche Vorgangsweisen vergehen Wochen, die der Bauherr natürlich nicht bezahlt. Projekte müssen komplett neu eingereicht werden. Uns haben diese Projekte Unsummen gekostet. Es sollte auch nicht sein, dass man einen Entwurf abgibt ohne bei der Besprechung dabei sein zu dürfen bzw. ohne die Möglichkeit, sein eigenes Projekt zu verteidigen. Meiner Meinung nach werden da Machtspiele gespielt. Eines der Probleme ist schließlich, dass das Vertrauen der Bauherren in die Architekten verloren geht. Vor allem Bauherren, die noch nie etwas damit zu tun hatten, verstehen das gar nicht!"

Arch. DI Danijela Gojic, GSarchitects:
"
Im Rahmen des wettbewerbsähnlichen Verfahrens in der Jakoministraße waren wir bereits vor den anderen beiden Teilnehmern vom Investor beauftragt. Wir haben eine umfassende Studie erstellt, diese mit der Stadtplanung abgestimmt, bei der ASVK eingereicht und persönlich präsentiert. Nach dem Gespräch und positiven Äußerungen der Kommission haben wir weitere drei Wochen an dem Projekt gearbeitet. Unser Architekturmodell zu dem Bauvorhaben stand während dieser Zeit übrigens frei einsichtig am Flur der Geschäftsstelle der ASVK. Erst danach haben die ASVK-Vorsitzenden die Büros Giencke sowie Sam Ott-Reinisch mit der Erstellung von Studien beauftragt. Bis heute haben wir keine Stellungnahme der ASVK zu unserem Entwurf bekommen und somit keine Begründung, warum unser Projekt abgelehnt worden ist. Es ist traurig, dass gerade erfahrene Architekten die Leistung ihrer Kollegen nicht wertschätzen, sondern die Macht ihrer Position ausnutzen, um eigene Interessen und Freundschaften zu pflegen. Wir sind der Meinung, dass eher faire Wettbewerbe stattfinden sollen als nicht nachvollziehbare, wettbewerbsähnliche Verfahren. Wettbewerbe, welche unter gleichen Bedingungen für alle Teilnehmer stattfinden, dienen schließlich der Sicherung der Architekturqualität."

Arch. DI Wolfgang Feyferlik (Vorsitzender des Wettbewerbsausschusses der Bundesarchitektenkammer):
"So wie es Szyszkowitz im Interview beschreibt, ist die Findung eines Entwurfs prinzipiell möglich. Ein privater Bauherr kann drei Architekten mit einer Ideenfindung beauftragen und sich das Recht sichern, aus diesen Ideen jeweils das Beste herauszunehmen. Er könnte dann einen Planer suchen, der das alles zusammenmischt. Ob da viele Architekten mitgehen würden, wage ich zu bezweifeln.
Das Problem ist nun, wenn Szyszkowitz sagt: "Da geht es um wenig, das kostet nicht viel." Wenn das noch dazu von der öffentlichen Hand bezahlt wird, müsste diese hinterfragen, wie die dazu bestellten Gutachten überhaupt zustande kommen und unter welchen Voraussetzungen die Teilnehmer ein Gutachten abliefern dürfen. Der Mindestanstand einer demokratischen Regel wäre hier notwendig. Das unter dem Deckmantel der Kultur und Baukultur zu verstecken, das halte ich für grenzwertig. Da unterstelle ich noch gar nicht, dass bewusst jemand ausgewählt wird, weil diesem damit ein Dienst erwiesen wird. Aber das Blickfeld, der Fokus der ASVK-Vorsitzenden ist natürlich eingeschränkt. Wenn ich die Namen Wolfdieter Dreibholz, Michael Szyszkowitz, Franz Sam und Volker Giencke höre, dann sage ich - okay, die kennen einander. Die wissen, dass sie gute Architektur machen und verlässliche Partner sind. Aber wer kommt danach? Noch einmal Giencke?
Die Vorgangsweise erinnert stark an die Liste, die Dreibholz an der damaligen Landesabteilung 4A geführt hat, von der man wusste, wenn man auf dieser steht, dann hat man die Chance, zu einem Wettbewerb geladen zu werden. Damals gab es aber noch kein Vergabegesetz. Aus dem damaligen Blickwinkel war das durchaus in Ordnung, aber heute sind wir diesbezüglich weiter.
Aufgabe der ASVK wäre die Beantwortung der Frage: Wie komme ich bei der ASVK mit einem Projekt durch? Diese Regel muss einmal klar sein. Das gegenwärtige Lavieren ist denkbar schlecht und die ASVK ist sehr unterschiedlich in ihren Aussagen. Offensichtlich versucht sich die ASVK derzeit ein neues Profil zu geben. Wenn sich die ASVK derzeit anmaßt, zum Thema der Verdichtungen aktiv zu agieren, dann hat das nichts mit ihren Aufgaben zu tun. Sie müsste das im Vorfeld mit der Stadtplanung absprechen. Projekte können nicht in die Diskussion gezogen werden, nur weil sie die Dichte nicht ausreizen. Das liegt nicht im Ermessen der ASVK."

Arch. DI Anderas Harich (ÖBA im Bauvorhaben "Kleiner Elefant", Albrechtgasse):
"Im Projekt Albrechtgasse war es so, dass das Büro Szyszkowitz die künstlerische Oberleitung hatte. Der Grobentwurf der Gaupen ist vom Büro Szyszkowitz gekommen. Die Werkpläne zu den Dachgaupen von Zimmerer und Schlosser wurden vom Büro Szyszkowitz schriftlich freigegeben. Nachdem die Gaupen bereits im Februar 2012 fertig gestellt wurden, wundert es mich sehr, dass Szyszkowitz jetzt behauptet, die Gaupen seien anders ausgeführt worden als von ihm geplant. Teilweise aufgrund von Änderungen seitens der Bauherrenschaft kam es zu mehrmaligen Einreichungen bei der Baubehörde und damit auch bei der ASVK. In der letzten Einreichphase wurden vom Büro Szyszkowitz das dritte Obergeschoß und das Dachgeschoß aus der Einreichplanung herausgestrichen. Man wollte offensichtlich möglichst rasch die Benutzungsbewilligung für die unteren Geschoße erwirken. Der Status quo ist daher, dass das dritte Geschoß und das Dachgeschoß derzeit de facto ein Schwarzbau sind, weshalb ein Abbruchbescheid der Behörde vorliegt. Die Vorgangsweise ist aber im Einvernehmen mit dem Bauherren und meines Wissens nach auf Empfehlung von Szyszkowitz geschehen. Das dritte Geschoß und das Dachgeschoß liegen nun auf der Baubehörde. Es gibt daher auch keinen ASVK-Bescheid für die Dachgaupen. Wir mussten nun in Abstimmung mit der ASVK nachträglich eine Gaupe zur Mustergaupe nach Angaben von Szyszkowitz umbauen. Ortgangbleche und Regenrinnen wurden rot gestrichen, das Regenrohr wurde verändert, wir warten auf die Besichtigung und eine positive Stellungnahme der ASVK, um im Frühjahr die restlichen Gaupen umbauen zu können."

Arch. DI Gerald Hirsch:
"
Ich war mit einem kleinen, zweigeschoßigen Dachausbau am Dietrichsteinplatz beauftragt. Die Zweigeschoßigkeit von Dachgeschoßausbauten war damals generell ein Problem. Im gegebenen Fall war das Gutachten der ASVK positiv, das der Baubehörde der Stadt allerdings negativ. Die ASVK wurde daher seitens der Baubehörde um Präzesierung ihres Gutachtens gebeten, woraufhin ein negatives Gutachten der ASVK folgte. Ich wurde seitens der ASVK angehalten, das Bauvorhaben eingeschoßig einzureichen, was ich auch getan habe.
Interessant an der Sache war dann, dass ein in der ASVK vertretener Rechsanwalt zufällig eine Privatstiftung vertritt, welche in unmittelbarer Nachbarschaft einen Dachboden ausbauen wollte. Dieser Dachboden ist inzwischen dreigeschoßig ausgebaut und widerspricht allen Auflagen der Verordnung zum Schutz der Dachlandschaft. Ich habe mich dann, ich glaube im Zuge der elften Einreichung, an den Altstadtanwalt Dr. Rupprecht gewandt. Er hat aufgrund der widersprüchlichen Vorgangsweise zugesagt, das Projekt positiv zu unterstützen. Dabei ist aber ebenfalls nichts herausgekommen. Das Projekt hat 2005 begonnen und Baubeginn war heuer, so lange hat sich das gezogen. Es wird nun eingeschoßig ausgeführt.
Eines der Hauptprobleme ist, dass die Bauherren jedes Vertrauen in ihre Planer verlieren. Mein Bauherr hatte durch die widersprüchlichen Aussagen der Kommission und die nicht nachvollziehbaren Entscheidungen große Verluste zu verbüßen. Ganz zu schweigen davon, dass das Bauvorhaben für mich extrem unwirtschaftlich war."

Arch. DI Rolf Seifert:
"Ich habe mit der ASVK seit Jahren zu tun. Früher war es so, dass man noch bevor man eine Voranfrage bei der ASVK eingereicht hatte, Informationen einholen konnte. Das hat natürlich geholfen. Auch die Möglichkeit, ein Projekt selbst vorzustellen, wäre dringend nötig. Wir haben ein Projekt an der Ecke Kinkgasse/Volksgartenstraße dreimal eingereicht, und jedes Mal ein wenig niedriger. Hätten wir einmal klare Aussagen bekommen oder an der Diskussion teilnehmen können, hätten wir sehr viel Zeit gespart. Der Bauherr verliert dadurch jedes Vertrauen zum Architekten. Er sagt "Was habe ich da für einen Planer, wenn der das Ding drei-, viermal einreichen muss?".
Ein weiteres Beispiel - Digitalis, ein kleines Geschäft in der Murgasse - hatte immer zwei Eingänge in der historischen Fassade, was nicht mehr zum Raumprogramm passte. Da der Eingang baulich nicht unterscheidbar ist, wollten wir eine kleine Fahne mit 50 x 50 cm über der Eingangstüre aufhängen. Wir haben das im "Trial and Error"-System dreimal eingereicht und jedes Mal um einige Zentimeter verkleinert, bis es für den Betreiber uninteressant wurde. Das war ein großer Aufwand, mit farbigen Einreichungen. Nun klebt ein kopierter Zettel in dem gesperrten Eingang, welcher die Kunden auf den richtigen Eingang verweist. Grotesk ist, dass direkt nebenan 80 x 80 cm große Leuchtreklamen für Kastner&Öhler genehmigt wurden.
Es fehlt bei der ASVK an Struktur. Selbst, wenn diese nicht im Gesetz festgelegt ist, müsste es intern Richtlinien geben, an welche sich auch die Planer halten können. Mit den Begründungen der ASVK kann man nicht viel anfangen."

Anonymous

zum Kommentar von Arch. DI Anderas Harich, im Zusammenhang mit der Albrechtgasse stellt sich die Frage, ob auch für das Projekt Morellenfeldgasse 44 (Planung Szyszkowitz*) Abbruchbescheide vorliegen.
Hier wurden anstelle der eingereichten und auf der Bautafel abgebildeten vier Geschosse + zwei Penthousegeschosse, sechs Vollgeschosse errichtet.
Bei der Größe des Projekts, kann man aber schon beim Einreichprojekt von einer vollen Ausnutzung der zulässigen Dichte ausgehen.
*Zitat Szyszkowitz:" Ich habe die Einreichplanung gemacht, bereits an der Detailplanung gearbeitet. Der Bauherr hat das Projekt einfach verkauft und gemeint, er brauche die Detailplanung nicht. Danke und auf Wiedersehen."
Wie kommt es im Rahmen von Detailplanungen zu zusätzlichen Baumassen? Wer erhöht hier nachträglich die Dichte?

Mi. 19/12/2012 5:04 Permalink
Anonymous

Antwort auf von Anonymous

Lauter Ausreden um Anrainer für dumm zu verkaufen!
Szyszkowitz hat es unter Missbrauch seiner Funktion in der ASVK gemeinsam mit der Stadtplanung durchgedrückt - so einfach ist das in Graz - man nimmt als Bauträger nicht umsonst den Szyszkowitz für sowas.
Christian Brugger, Landeskonservator für die Steiermark:
"Es macht den Eindruck, als gäbe es zwischen Stadtplanung und ASVK eine abgesprochene Einigkeit, die Verdichtung im Grazer Stadtraum zu forcieren."

Di. 22/01/2013 11:45 Permalink
Anonymous

Erst einmal Gratulation zu Ihrem Kommentar, der vieles, dass sich auch Studierende denken, die leider viel zu oft vollkommen uneingebunden in das Architekturgeschehen in Graz sind, einmal auf den Punkt bringt, wenn er auch leider etwas einseitig ausgeführt ist.
Ich musste im Zuge meiner Recherchearbeiten für das Palais Trauttmansdorff 2012 feststellen, dass die nicht nachvollziehbaren, teilweise grotesken, Entscheidungsfindungen in der ASVK bereits in den 80-er Jahren Gang und Gebe zu sein schienen und die "Ära Dreibholz", wie Sie es betiteln, nur das Tüpfelchen auf dem i darstellt. (Arbeit nicht zur Publikation freigegeben, Hinweis Stadtarchiv).
Als politisch und gesellschaftlich engagierter Mensch merke ich ohne Zweifel neben der momentanen Politikverdrossenheit auch eine zunehmende Architekturverdrossenheit in Graz, beziehungseise im ganzen Osten Österreichs.
Graz ruht sich schon über Jahrzente auf dem Ruf seiner Grazer Schule aus, die in der heutigen Zeit nennenswert ist und ohne Zweifel geschichtlich seine Relevanz hat, in der Diskussion der "modernen Architektur" jedoch nichts mehr zu suchen hat. Das wäre so, als würde man behaupten, Jugendstil wäre die zeitgenössische Baukultur. An den heutigen modernen Prunkbauten von Graz, allen voran das Kunsthaus und die neue Thalia(bit.ly/143fAup) oder das beinamentliche Ei von Szyskowitz-Kowalski, merkt man sofort, mit welchem antiquierten Architekturverständnis die Grazer Politik und die Behörden beraten werden.
Es gibt jedes Jahr etwas mehr als 230 Studienanfänger in der Architektur und jedes Jahr preisgekrönte Diplomarbeiten, sowie auch während des Studiums eine sehr nach Graz orientierte entwerferische Auseinandersetzung, wann werden wir endlich einmal gefragt oder zumindest gesehen?
Ein Altstadtschutz á la ASVK und GAEG ist durchaus sowohl bemerkens- als auch wünschenswert und sollte gewährleistet bleiben, jedoch fehlt es dem Apparat an Feinmotorik. Aus Mangel an anderen einflussreichen Plattformen wird hier das Amt (zumindest scheinbar) missbraucht.
Man sehe sich als Beispiel Frankreich an, hier Lyon mit dem Projekt "Confluence" (http://www.lyon-confluence.fr/), die schon lange auf den Zug der fünf Möglichkeiten der Partizipation aufgesprungen sind und das informieren der Bürger zu einem wichtigen Bestandteil für das funktionieren eines Projekts erklärt haben. (K. 1.2.4, S29, http://www.stadtentwicklung.berlin.de/soziale_stadt/partizipation/downlo...)
Ich kann sehr gut verstehen, dass die Grazer bei jeder Veränderung auf die Barrikaden steigen, werden sie doch noch nicht einmal informiert (ausser per Artikel in der kleinen Zeitung, bei denen nicht einmal der Architekt erwähnt wird, geschweige denn irgendeine Form von Kritik an der Architektur bzw. Gestaltung abgedruckt wird), ganz zu schweigen von Miteinbindung. Kommt eine Hand langsam auf mein Gesicht zu, werde ich weniger erschrocken sein als wenn sie blitzschnell auf mich zurast.
"Überlasst das den Profis, stellt keine Fragen, das is halt so" scheint hier das Motto zu lauten.
Ich könnte mich noch stundenlang in hundert Richtungen darüber aufregen, was sich seit dem Beginn des Studiums in mir ansammelt, werde Sie jedoch nicht Ihrer Aufmerksamkeit berauben. Von Zeit zu Zeit lasse ich ohne jedwede journalistische Manier auf www.benreichts.tk meinem Unmut freien Lauf, vielleicht wollen Sie ja daran teilhaben.
Ein letztes Gedankenspiel: Wo bleibt die architektonische Version einer Whistleblower-Plattform für Graz? Oder hat die ASVK, beziehungsweise die Stadt Graz, zu viel Angst davor, genauso wie Sie Angst davor hat, dokumentierte Leerstände öffentlich preis zu geben?
MfG
Ben

Mo. 26/08/2013 4:31 Permalink
Anonymous

Eine Schande, was sich da seit Jahren unter den Augen und geduldet von allen in Politik und Verwaltung dafür Zuständigen abspielt.
Die in der ASVK seit Jahrzehnten undurchsichtigen aber sehr durchschaubaren Zustände passen mitsamt ihren Neben- und Langzeitakteuren nahtlos in das total heruntergekommene österreichische Bild von Integrität.
Wie gesagt, eine Schande.
Der u.a. Link ist jedenfalls lesenswert:
http://www.falter.at/falter/2012/06/19/bald-ist-die-tratscherei-vorbei/

Di. 18/12/2012 7:46 Permalink
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