25/10/2011
25/10/2011

Gesamtansicht Dachgeschossausbau der ehemaligen Feldzeugamtskaserne in der Lazarettgasse, Graz. Fotos: Elisabeth Lechner

Dachgeschossausbau der ehemaligen Feldzeugamtskaserne in der Lazarettgasse, Graz - ohne Genehmigung des Denkmalamts (li)

Dachgeschossausbau der ehemaligen Feldzeugamtskaserne in der Lazarettgasse, Graz - ohne Genehmigung des Denkmalamts (li)

Situation vor dem Dachgeschossausbau: ehemalige Feldzeugamtskaserne in der Lazarettgasse, Graz

MINUS -
Dachgeschossausbau der ehemaligen Feldzeugamtskaserne in der Lazarettgasse in Graz - ohne Genehmigung des Denkmalamts.

Was macht eine Stadt, die Kulturhauptstadt und City of Design ist, unter anderem aus?
Beispielsweise der respektvolle Umgang mit historischer Bausubstanz.
Durch den Erläuterungsbericht zum Bebauungsplanentwurf Oeverseegasse-Lissagasse-Lazarettgasse wurde bekannt, dass der Denkmalschutz für die ehemalige Kaserne vom Bundesdenkmalamt aufgehoben wurde. Auf die schriftliche Anfrage einer Anwohnerin an den Landeskonservator, Dr. Brugger, warum der Denkmalschutz aufgehoben wurde, kam folgende Antwort:

„Zu Ihrer Anfrage muss ich Ihnen mitteilen, dass der Denkmalschutz für die beiden Restbestände der ehemaligen Feldamtszeugkaserne vor kurzem tatsächlich aufgehoben wurde, weil ihre frühere, im Österreich weiten Kontext zu betrachtende, erforderliche Bedeutung nicht mehr gegeben ist. Das bedeutet, dass nicht nur das kleine Hofgebäude, sondern auch das Hauptgebäude nicht mehr dem Denkmalschutzgesetz unterliegen. Sein von Ihnen angesprochener, sehr unschöner zweigeschossiger Dachausbau ist nämlich ohne Bewilligung des Bundesdenkmalamtes erfolgt und hat die Bedeutung dieses Gebäudes derart beeinträchtigt, dass eine Aufrechterhaltung des Denkmalschutzes fachlich nicht mehr zu rechtfertigen war. Und damit ging letztlich auch die Bedeutung des Hofgebäudes verloren, weil dieses allein nicht über eine entsprechende Aussagekraft als Dokument der ehemaligen Kaserne des 19. Jhs. verfügt und als Architektur per se nicht als Denkmal zu bewerten wäre.“
Mit dem Bedauern keine besseren Informationen übermitteln zu können und freundlichen Grüßen
C. Brugger

Auf Anfrage bei der Bau- und Anlagenbehörde erfährt man, dass der Denkmalschutz das Amt nichts angehe, weil dieser Bundesgesetz sei. Denkmalschutz ist aber im Grundbuch eingetragen, der Grundbuchsauszug liegt dem Bauansuchen bei, das Amt hätte diesbezüglich prüfen müssen. Außerdem liegt das Gebäude in bebauungsplanpflichtigem Gebiet. Es hätte daher ohne rechtskräftigen Bebauungsplan keine rechtskräftige Baubewilligung erteilt werden dürfen. Dieser ist jetzt in Arbeit, der Dachgeschossausbau aber bereits errichtet.
Hier wurde nicht nur der Denkmalschutz missachtet, sondern auch gegen das Raumordnungsgesetz verstoßen und außerdem ein Weg aufgezeigt, wie leicht man den Denkmalschutz aus dem Weg räumen kann.

Bis 22.06.2010 war der Denkmalschutz jedenfalls noch aufrecht (siehe Link).

In der Reihe PLUS / MINUS werden positive wie negative Gestaltungen und Details aufgezeigt, die das Auge erfreuen oder beleidigen.

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Verfasser/in:
Elisabeth Lechner, Kommentar
werner swoboda

wer besitzer und wer planer ist - mit größeren öffnungen in den unteren geschossen und ordentlichen terrassen hätte daraus etwas werden können - in einer nicht wirklich attraktiven umgebung

Do. 27/10/2011 6:06 Permalink
sarah andersson

Wer steht denn im Grundbuch....
Sie könne es doch ruhig sagen, es würde uns alle interessierren!
Ist doch kein Geheimnis, oder....
Es handelt sich doch nicht um einen Vampir (vielleicht Altstadtsauger), den man nicht beim Namen nennen darf.... *g*

Fr. 07/06/2013 5:40 Permalink
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