_Rubrik:
in den Planungsinstrumenten immer wieder zum Vorteil von Immobilienunternehmen überschritten werden. Es wäre an der Zeit, dass die derzeitige Stadtregierung diesen Kurs nicht länger fortsetzt und bei der Erstellung der Bebauungspläne auf die Einhaltung der Dichtevorgaben des Flächenwidmungsplanes Wert legt. Für den gegenständlichen, aktuell noch laufenden Wettbewerb wäre daher empfehlenswert, die Wettbewerbsteilnehmer*innen in der 2. Stufe von der überbordenden Dichtelast zu befreien, um wirklich qualitätsvolle Ergebnisse erzielen zu können.
Der zweite Wettbewerb der Bauunternehmung Granit bezweckt die ausschließliche Realisierung einer Büroimmobilie. Auch diese Immobilie soll lt. Auslobung zukunftsgerecht in Hinblick auf Energie,
Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Begrünung gedacht werden. Dieses Gebiet ist im Flächenwidmungsplan als Kerngebiet mit Überlagerung Gewerbegebiet in einer Dichte von 0,5 – 2 gewidmet. Auch hier wird im Wettbewerb eine Dichteüberschreitung auf 2,5 nicht nur ermöglicht, sondern sogar als Ziel festgelegt. Hier fragt man sich wiederum, was man sich eigentlich bei der Flächenwidmungsplanung gedacht hat bzw. warum man seitens der Stadtplanung diese Überschreitungen der eigenen Dichtegrenzwerte mitträgt. Dem Ansehen und der angestrebten Verbindlichkeit des Flächenwidmungsplanes sind solche Vorgangsweisen jedenfalls abträglich.
Fehlender REPRO-Bezug: Unerwähnt blieb in beiden Wettbewerbsauslobungen das Regionale Entwicklungsprogramm für den Steirischen Zentralraum (REPRO), in welchem das Bearbeitungsgebiet zur Gänze im Teilraum Siedlungs- und Industrielandschaft (Agglomerationsraum) liegt, für welchen gemäß § 3 Abs. 8 Z3 der zugehörigen Verordnung gilt: „Siedlungsräume sind für die Wohnbevölkerung durch Erhöhung des Grünflächenanteils bzw. des Anteils unversiegelter Flächen in Wohn und Kerngebieten zu attraktivieren“. (6) Diese Information bzw. Vorgabe fehlt. Die Wettbewerbsauslobung der Venta Group enthält zwar konkrete Vorgaben zur Errichtung eines öffentlichen Parks, ansonsten aber nur einen allgemeinen Hinweis, dass die versiegelten Flächen auf das erforderliche Ausmaß zu beschränken sind, ohne den generell zulässigen maximalen Versiegelungswert oder den erforderlichen Grünflächenanteil zu nennen. Detto verhält es sich beim Wettbewerb der Bauunternehmung Granit.
Beide Wettbewerbe dienen als Grundlage zur Erstellung von Bebauungsplänen. Für diese gilt gem. § 8 Abs. 1 StROG (7), dass sie übergeordneten Planungsvorgaben, wie dem von der Steiermärkischen Landesregierung verordneten Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Steirischer Zentralraum, nicht widersprechen dürfen. Dasselbe gilt für Baubewilligungen nach dem Steiermärkischen Baugesetz, die ansonsten innerhalb einer Dreijahresfrist nach Rechtskraft mit Nichtigkeit bedroht sind (vgl. ebd. § 8 Abs. 2 und 5).
Im Sinne der Vermeidung unbrauchbarer bzw. neuerlich zu überarbeitender Ausarbeitungen wäre es daher empfehlenswert, dass entsprechende konkrete Grünflächenanteile bzw. erforderliche Anteile an unversiegelten Flächen bereits in den Wettbewerben vorgegeben werden.
__________
Anmerkung der Redaktion:
Vergangene Woche, am 19. und 20.4., tagte laut Auslobung das Preisgericht zur ersten Stufe des zweistufigen, EU-weit offenen Wettbewerbs nach Grazer Modell „Conrad-von-Hötzendorf-Straße 162, Graz“. In der damit abgeschlossenen ersten Stufe erfolgte die städtebauliche Bearbeitung des gesamten Planungsareals. Im Zuge der entsprechenden Preisgerichtsitzung sollen 8 Projekte zu einer weiteren, baukünstlerischen Bearbeitung in der zweiten Stufe für einen Teilbereich ausgewählt werden. Mit Freitag, den 21.4., war vorgesehen, Arbeitsunterlagen und Empfehlungen für die zweite Stufe auszugeben. In dieser ist die Liegenschaft der C162 GmbH baukünstlerisch zu bearbeiten. Das Siegerprojekt des zweistufigen Bewerbs, gilt als Grundlage für den erforderlichen gesamtheitlichen Bebauungsplan. Ergebnisse der zweiten Stufe sind für Ende Juni zu erwarten.
__________ Quellen
1 - https://www.architekturwettbewerb.at/competition/bebauung-conrad-von-hoe... 10.03.2023
2 - https://www.architekturwettbewerb.at/competition/conrad-von-hoetzendorf-... 10.03.2023
3 - https://wien.arching.at/fileadmin/user_upload/redakteure_wnb/D_Service/V... 10.03.2023 https://www.ingenieurbueros.at/verband/de/wettbewerbe/wettbewerbsordnung... 10.03.2023
4 - https://www.graz.at/cms/dokumente/10136595_8033447/56711c8f/180903__Leit... 10.03.2023
5 - Vgl. Christopher Alexander et al.: A Pattern Language. Towns. Buildings. Constructions. Oxford University Press, New York 1977 und Gerlind Weber: Allgemeine Raumplanung, Studienblätter zur Vorlesung, BOKU, IRUB, Wien 2009.
6 - https://www.landesentwicklung.steiermark.at/cms/dokumente/12644878_14197... 10.03.2023
7 - https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnum... 10.03.2023
Datum:
Artikelempfehlungen der Redaktion
- _Redaktion GAT,Bericht
- _E. Kabelis-Lechner,Kommentar
- _S. Verhovsek,Kommentar
- _Redaktion GAT GrazArchitekturTäglich,Dossier
- _Architektin DI P. Kickenweitz,Stadtbaudirektion Graz,Bericht
Das könnte Sie auch interessieren
Kommentare
Infobox
Am 19. und 20.4. tagte, laut Auslobung, das Preisgericht zur ersten Stufe des zweistufigen, EU-weit offenen Wettbewerbs nach Grazer Modell „Conrad-von-Hötzendorf-Straße 162, Graz“. Ein zweiter Wettbewerb, in der Conrad-von-Hötzendorf-Straße 151, ist ebenfalls ausgeschrieben und steht vor der Entscheidung.
Unzulänglichkeiten in beiden Verfahren spricht Maria Baumgartner in ihrem Kommentar an.
Ein klares Minus in unserer Rubrik Plus/Minus.
Es laufen 3 (sic!) WBs im Areal
Es laufen 3 (sic!) WBs im Areal der C.v.Hötzendorfstraße. Beim dritten WB Ostbahnhof, ausgelobt von der ÖBB, ist die Abgabe am 23. Mai. Auch dieser ist ähnlich ausgeschrieben. Und ja ein BIG FAIL der Stadtplanung! Zumal bei diesem WB auch noch gleich das Verkehrskonzept als gegeben hinzunehmen ist...
https://www.architekturwettbewerb.at/competition/oebb-areal-ostbahnhof-r...