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Eine EU-Beschwerde gegen die Bewerbungsverfahren in Deutschland
Wettbewerbe sind Ausdruck einer freien und chancengleichen Gesellschaft. Ihr offener Zugang stellt einen rechtlich gesicherten Wert und einen wichtigen
Beitrag zur Baukultur dar. Doch die Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber für
Planungsleistungen in den Bereichen Architektur, Landschaftsarchitektur,
Innenarchitektur und Stadtplanung sind durch eine systematische Ausgrenzung der großen Mehrheit der in Deutschland tätigen Büros gekennzeichnet.
Auf Grund restriktiver Zugangsbeschränkungen besteht für die meisten Büros keine Möglichkeit mehr, an diesen Verfahren
teilzunehmen - fast der komplette Berufsstand bleibt damit von öffentlichen Bauaufgaben ausgeschlossen. Dies führt zu einer enormen Einschränkung der Dienstleistungs- und Wettbewerbsfreiheit, verstößt gegen wesentliche Grundsätze der VOF und RPW sowie gegen das Gesetz zur Vermeidung von Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Aus diesem Grund hat die ,wettbewerbsinitiative‘ Anfang Juni 2014 eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission bei der Anwaltskanzlei „Freshfields Bruckhaus Deringer“ in Auftrag gegeben. Die Gelder dafür wurden über eine Spendenaktion, an der sich eine Vielzahl Kolleginnen und Kollegen beteiligt haben, gesammelt. Diese Unterstützung zeigt deutlich, dass ein Großteil des Berufsstandes dringenden Handlungsbedarf sieht.
Die ,wettbewerbsinitiative‘ möchte an dieser Stelle alle Architekten und Ingenieure, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und Stadtplaner bundesweit dazu auffordern und ermutigen, als namentliche Unterstützer diesem Vorhaben
zusätzliches Gewicht zu verleihen!
Datum:
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- _Kammer der ZiviltechnikerInnen Steiermark, Kärnten I Arch+Ing,Bericht
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Unterstützen Sie die ,wettbewerbsinitiative‘ in Deutschland bei ihrer EU-Beschwerde!