24/05/2018

Kurzfilmwettbewerb Menschenrechte
70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
 
Offener, einstufiger Realisierungswettbewerb des Instituts für Kunst im öffentlichen Raum Steiermark (KIÖR) in Kooperation mit dem ORF Steiermark für einen künstlerischen Kurzfilm

Wettbewerbseinreichungen können bis 31. August 2018 die Seite des KIÖR (s. Link unten) hochgeladen werden.

24/05/2018
©: Institut für Kunst im öffentlichen Raum Steiermark - KIÖR

Das Gedenkjahr 2018 erinnert auch an die im Jahr 1948 verabschiedete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, verkündet am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Palais de Chaillot in Paris. Dabei gelten ihre 30 Artikel als unverbindliche Empfehlungen der Vereinten Nationen, womit die Erklärung keine Rechtsquelle darstellt und daher nicht einklagbar ist. Basierend auf der Virginia Declaration of Rights von 1776 und der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1897 stellt sie den Versuch dar, allgemein verbindliche Grundregeln menschlichen Zusammenlebens zu formulieren. Nach Angaben des Office of the High Commissioner for Human Rights wurde sie in 460 Sprachen übertragen und ist damit einer der meist übersetzten Texte.
Eng verbunden mit der 1949 verabschiedeten Konvention zur Bekämpfung des Menschenhandels, dessen Internationaler Tag zur Abschaffung der Sklaverei am 2. Dezember 2018 stattfindet, jährt sich die Unterzeichnung der Menschenrechte am 10. Dezember 2018 zum 70. Mal.

Bereits anlässlich des 25. Jahrestages der Menschenrechtsdeklaration beschloss die Stadt Graz im Jahr 1973, einen Platz der Menschenrechte zu benennen, im Jahr 2001 erklärte sie sich zur ersten europäischen Menschenrechtsstadt. Dies ist kein Ehrentitel, sondern ein Arbeitsauftrag, in dem sich die Stadt Graz freiwillig verpflichtet, bestimmte Kriterien einzuhalten.
Vereinbart nach dem Grauen zweier Weltkriege hat die Erklärung im Wissen um Menschenverachtung, -vernichtung und Größenwahn nichts an Aktualität verloren. Krieg, Vertreibung, Folter und Terror, aber auch Ignoranz dem/der Anderen gegenüber, das Fehlen von Verständnis und der daraus resultierenden Unterlassung des Einhaltens oder der Missachtung von Menschenrechten sind Realitäten, die stets thematisiert werden müssen.
 
Aus diesem Anlass hält das Institut für Kunst im öffentlichen Raum Steiermark in Kooperation mit dem ORF Steiermark einen Kurzfilmwettbewerb ab. Die eingereichten Filme sollen sich auf Wesen, Sinn, Geschichte und Aktualität der Menschenrechtserklärung beziehen und das Fernsehpublikum überzeugen. Trotz des Wissens um oftmalige Unkenntnis der Erklärung zielt der Wettbewerb nicht auf reines Zitieren bekannter Artikel ab, sondern auf die aktuelle Sensibilisierung der Thematik und die Auseinandersetzung mit dem allgemeinen Phänomen der Nicht- oder Missachtung der Menschenrechte bei gleichzeitig hoher Empathiefähigkeit des Menschen.

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