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Kommentar
ASVK will SOKO Altstadt unterstützen

Die Initiative SOKO Altstadt – gegründet im Sommer 2010 nach dem skandalösen Abriss des geschichtlich und bauhistorisch bedeutenden „Castellhofes“ im Schönauviertel – konnte sich am 4. Juli 2011 der fast vollzählig versammelten Grazer Altstadtsachverständigenkommission (ASVK) mit Wolfdieter Dreibholz an der Spitze vorstellen und eine ausführliche Punktation überreichen. SOKO – vertreten durch Karin Steffen und Peter Laukhardt – fand eine freundliche Aufnahme und Verständnis und erhielt von der ASVK die Zusage zu Beratung, Hilfe und Zusammenarbeit. In kleinerem Kreis wird man die von SOKO überreichte umfangreiche Problemliste näher durcharbeiten.

Ein wichtiger Punkt war dabei die drohende Verdichtung von geschützten Stadtvierteln, wie Herz-Jesu. Die ASVK versprach, diese Viertel weiterhin energisch zu verteidigen. Wegen der permanent zu beobachtenden Zerstörung in den, nur teilweise durch Bebauungspläne schwach geschützten Villenvierteln und alten Dorfkernen hat SOKO zwei Studien erarbeitet und bei der Stadtplanung entsprechende Einwendungen zum STEK 4.0 eingebracht. Beispiele: ein geplanter unmaßstäblicher Büroblock an der Ecke Merangasse-Hallerschloßstraße, die Zerstörung des Ortsbildes von Straßgang, wo entgegen dem Gutachten der ASVK zwei historische Wirtshäuser durch einen hässlichen Volksbank-Neubau ersetzt wurden; bevorstehender Abbruch eines charakteristischen Kellerstöckls und modernistische Neubauten im Weinbauerndorf Kehlberg.

Der von SOKO erarbeitete Entwurf eines „Schutz-Katasters“ für erhaltenswerte Objekte außerhalb von Schutzzonen weist bereits mehr als 500 Eintragungen auf! Offen ist die Frage, was hier helfen kann. So ist eine Evaluierung der GAEG-Schutzzonen seit Jahrzehnten überfällig. Die ASVK versprach, künftig auch außerhalb des GAEG 2008 (Grazer Altstadterhaltungsgesetz) und außerhalb der ihr zur Begutachtung zugewiesenen Schutzzonen die Anliegen von SOKO zu unterstützen, u.a. durch engen Kontakt zur Stadtplanung. Nach dem Tiroler Ortsbildgesetz unterliegen auch "charakteristische Gebäude" außerhalb von Schutzzone der Begutachtung der Ortsbild-Kommission! Eine Lösung für Graz?

Leider stört es die Baubehörde nicht, dass bei Neubauten meist keinerlei Rücksicht auf das vorhandene Erscheinungsbild genommen wird, wie es das Baugesetz vorschreibt! Der von der Stadtbaudirektion vorgeschlagene neue Grazer Gestaltungsbeirat, der vs. ab Herbst 2011 Projekte von über 2000 m2 Bruttogeschoßfläche außerhalb der Schutzzonen zu begutachten haben wird, könnte hier eine Verbesserung bringen.

Schließlich war auch ein besseres Management für verfallende denkmalgeschützte Gebäude (z.B. den Girardikeller in der Leonhardstraße oder das Haus neben der Schloßbergbahn) Thema, ebenfalls die oft mangelhaften städtebaulichen Gutachten, mit denen Entscheidungen der Baubehörde begründet werden; dazu ein Beispiel: die 128-prozentige Überschreitung der Bebauungsdichte in der Muchargasse wurde in nur fünf Zeilen begründet.

Auch wenn fast wöchentlich die SOKO-Observatoren Abbrüche schützenswerter Bauten melden (aktuell: Abriss des Wasserwerk-Gebäude in der Körösistraße; Abbruch des Hubertus-Schlössls in der Panoramagasse) – wird SOKO weiter dafür kämpfen, dass ein Rest von „Alt-Graz“ auch in der Vorstadt gerettet werden kann. Unter anderem ist daran gedacht, einen „Altstadt-Nero“ für besondere Rücksichtslosigkeit zu verleihen.

Verfasser / in:

Peter Laukhardt

Datum:

Wed 20/07/2011

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Die SOKO-Observatoren melden Abbrüche schützenswerter Bauten in Graz

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