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Ergänzung aus aktuellem Anlass

Kritik an geplanter Resortverteilung!
Bau-und Anlagenbehörde und das Stadtplanungsamt müssen in Zukunft unter der selben politischen Zuständigkeit sein. Denn sonst wird die investorenfreundliche Praxis der Bau-und Anlagenbehörde bei Bebauungsplanpflicht ominöse und rechtlich äußerst zweifelhafte raumplanerische Einzelgutachten mit dem Argument es ist ja eh nur einLückenschluss weiter fortgesezt und somit das wertvolle Instrument der Bebauungsplanpflicht ausgehebelt und die Agenden der Stadtplanung enorm geschwächt.

Vielleicht sollte der zukünfitge Bau- und Raumordnungsausschuss prüfen, wie oft das in den letzten Jahren stattgefunden hat.

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