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Unwissenheit ?

mit Aufhebung der Anonymität ist der Architekturwettbewerb abgeschlossen. Die Beurteilung des Preisgerichtes für alle Teilnehmerinnen endgültig und unanfechtbar (WOA). Es können die Beiträge des Architekturwettbewerbes am nächsten Tag für die Öffentlichkeit zugänglich ausgestellt werden, die Verfasser genannt und das Protokoll veröffentlicht werden. Es gibt keine Stilhaltefristen für den Architekturwettbewerb!
Die Auftraggeber können mit dem Verfasser des 1. Preises in Verhandlungen zur Vergabe von Architekturleistungen eintreten - nur dafür gelten die Fristen des BVerG.
Das Preisgericht hat der AusloberIn einstimmig empfohlen, den Verfasser des 1. Preises mit den weiteren Architekturleistungen unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichtes zu betrauen.

Obwohl sofort nach Aufhebung der Anonymität die Ausstellung der Wettbewerbsprojekte mit allen Unterlagen und Modell, sowie mit Vorprüfbericht und Protokoll des Preisgerichtes erfolgen soll, kommt es immer wieder zu Problemen in der ordnungsgemäßen Abwicklung von Architekturwettbewerben. Es werden Juristen eingebunden, denen der Architekturwettbewerb wenig vertraut ist, woraus aus Angst und Vorsicht Fehler gemacht werden, die den Architekturwettbewerb als sicherstes sowie zur Vergabe von Architekturleistungen fairstes und wirtschaftlichstes Vergabeverfahren beschädigen !

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