Hallo Wolfgang,
in Bezug auf das Sportzentrum Ligist gibt es bis jetzt keine Reaktionen der Adressaten. Leider haben wir in diesem Fall – im Gegensatz zu Gleisdorf – nur das Protokoll der Gemeinderatssitzung und das heißt wir haben keine weiteren Informationen über die Größe und den Umfang des Projekts. Es wird aber von der Kammer weiter nachgefragt, eine entsprechende Aussage von Seiten der Gemeinde ist noch ausständig.
In Bezug auf die Schule in Bad Aussee haben wir einen Brief des Bauabteilungsleiters der Gemeinde erhalten, in dem er uns mitteilt, dass alle Schritte mit dem Land abgestimmt worden sind.
Es wird von unserer Seite immer wieder das Gespräch mit den Entscheidungsträgern gesucht und ausnahmslos finden unsere Anliegen eine breite Zustimmung. Es herrscht auf allen Seiten ein breiter Konsens über die Vorteile von Architekturwettbewerben, doch leider war es das auch schon. Dem Zustimmen und Umsetzten von baukünstlerischen Leitlinien der Landesregierung steht meistens die pekuniäre Einstellung des Gemeinderats im Weg. Nachdem das Geld vom Land freigegeben wurde, gibt es keine Vorgaben mehr über die Art der Verwendung. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für einen Bürgermeistern einen Wettbewerb abzuhalten bzw. ein Architekturbüro mit der Planung zu beauftragen. Es gibt nur die gesetzliche Verpflichtung ab einem bestimmten Schwellenwert zumindest ein Verhandlungsverfahren abzuhalten. Aber da du dich im Bundesvergabegesetz gut auskennst, wirst du das ja alles wissen.
Die Sinnhaftigkeit von offenen Briefen wird nicht von allen Mitgliedern geteilt. Ich glaube aber, dass es eine Möglichkeit ist, das Augenmerk immer wieder auf diese unhaltbare Situation zu lenken.
Was wir auf jeden Fall wissen, ist das ein offener Brief über ein Verfahren (Bad Aussee, Batteriezentrum,…), das in Bezug auf das gewählte Verfahren nicht unsere Zustimmung findet, der Anzahl der teilnehmenden Kollegenschaft keinen Abbruch tut.
Hallo Wolfgang !
Hallo Wolfgang,
in Bezug auf das Sportzentrum Ligist gibt es bis jetzt keine Reaktionen der Adressaten. Leider haben wir in diesem Fall – im Gegensatz zu Gleisdorf – nur das Protokoll der Gemeinderatssitzung und das heißt wir haben keine weiteren Informationen über die Größe und den Umfang des Projekts. Es wird aber von der Kammer weiter nachgefragt, eine entsprechende Aussage von Seiten der Gemeinde ist noch ausständig.
In Bezug auf die Schule in Bad Aussee haben wir einen Brief des Bauabteilungsleiters der Gemeinde erhalten, in dem er uns mitteilt, dass alle Schritte mit dem Land abgestimmt worden sind.
Es wird von unserer Seite immer wieder das Gespräch mit den Entscheidungsträgern gesucht und ausnahmslos finden unsere Anliegen eine breite Zustimmung. Es herrscht auf allen Seiten ein breiter Konsens über die Vorteile von Architekturwettbewerben, doch leider war es das auch schon. Dem Zustimmen und Umsetzten von baukünstlerischen Leitlinien der Landesregierung steht meistens die pekuniäre Einstellung des Gemeinderats im Weg. Nachdem das Geld vom Land freigegeben wurde, gibt es keine Vorgaben mehr über die Art der Verwendung. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für einen Bürgermeistern einen Wettbewerb abzuhalten bzw. ein Architekturbüro mit der Planung zu beauftragen. Es gibt nur die gesetzliche Verpflichtung ab einem bestimmten Schwellenwert zumindest ein Verhandlungsverfahren abzuhalten. Aber da du dich im Bundesvergabegesetz gut auskennst, wirst du das ja alles wissen.
Die Sinnhaftigkeit von offenen Briefen wird nicht von allen Mitgliedern geteilt. Ich glaube aber, dass es eine Möglichkeit ist, das Augenmerk immer wieder auf diese unhaltbare Situation zu lenken.
Was wir auf jeden Fall wissen, ist das ein offener Brief über ein Verfahren (Bad Aussee, Batteriezentrum,…), das in Bezug auf das gewählte Verfahren nicht unsere Zustimmung findet, der Anzahl der teilnehmenden Kollegenschaft keinen Abbruch tut.